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Beim Lesen des Artikels von Sebastian Kempkens in der aktuellen Ausgabe des Freitag habe ich mir überlegt, ob es nicht noch etwas dem deutschen Grundgesetz Übergeordnetes gibt. Der Autor schreibt von zwei katholischen Priestern, beide homosexuell, die sich ineinander verlieben, ein Netzwerk schwuler Prister innerhalb der Kirche aufbauen und später entlassen werden.
Nun heißt es im Grundgesetz unter anderem, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.
Ist eine von der Katholischen Kirche erzwungene Ablehnung der eigenen sexuellen Wünsche nicht ebenfalls eine Verletzung der Menschenwürde? Wenn Männer normale Bedürfnisse nicht ausleben dürfen, weil dies von ihrem Arbeitgeber Katholische Kirche verboten wird, ist das nicht ein klarerVerstoß gegen diese Bestimmung des Grundgesetzes?
Anders gefragt, hebelt hier ein bereits jahrhundertelang existierender Verhaltenskodex der Katholischen Kirche das deutsche Grundgesetz aus und dieser Zustand wird von allen Politikern stillschweigend akzeptiert?
Was meint die FC dazu?
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Ja, das ist so. Und das ist staatskirchenrechtlich - nicht moralisch - auch in Ordnung. Kirche als Tendenzbetrieb darf nach eigenen moralischen Vorstellungen die eigenen Belange regeln. Das regelt das Konkordat (ich glaub von 1933) und daran wird keiner rütteln wollen.
Heute wären derartige Bestimmungen bestimmt nicht mehr Bestandteil eines Staatskirchenvertrags - dazu gehört im übrigen auch das Aussetzen sämtlicher Arbeitnehmerschutzrechte für Priester und Ordensleute oder die Tatsache, dass grundsätzlich nur deutsche Staatsangehörige hier als Priester arbeiten dürfen. Das Konkordat regelt allerdings nicht nur das grundsätzliche Verhältnis von Staat und Kirche, sondern auch die Entschädigungen seitens des Staates für die Folgen der Säkularisation. Da wurden große Teile kirchlichen Besitzes enteignet und anderen Bestimmungen zugeführt. Im Rahmen der Entschädigungsverhandlungen wurden die Ansprüche der Kirche gegen Staat zwar anerkannt, aber nicht beziffert. So , jetzt machen wir mal das Paket auf und schauen uns an, auf welche Werte wir das heute kämen... Da hat dann wirklich keiner mehr Interesse dran. Und so werden die paar "unschönen Randerscheinungen" eben in Kauf genommen. |
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Dieses "Wegsehen", wenn es darum geht, dass "die" Kirchen sich, als großer Arbeitgeber, aufführen, als gäbe es weder eine Europäische Antidiskriminierungsrichtlinie (die für alle EU-Mitgliedsstaaten gilt) noch ein mühsam erkämpftes Arbeitsrecht, hat in Deutschland eine lange unrühmliche Tradition ...
Zitate: "(...) Das Wohlfahrtswesen in Deutschland ist fest in kirchlicher Hand. Die größten und bekanntesten Verbände sind Caritas und Diakonie. Dabei handelt es sich um milliardenschwere Sozialkonzerne, die zusammen einen Jahresumsatz von etwa 45 Milliarden Euro erwirtschaften (...) Gerade in ländlichen Räumen gibt es häufig eine Monopolstellung (...) (...) Im Jahre 2006 wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet, das sich gegen Diskriminierung „aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, [...] oder der sexuellen Identität“ richtet [4]. Allerdings räumt dieses Gesetz in den §§ 9 und 20 den Kirchen und ihnen angeschlossenen Verbänden einige Sonderrechte ein [5]. Der deutsche Caritasverband gibt z.B. an, er „richtet sich in seinem Handeln nach den Grundsätzen der christlichen Sozialethik und der Soziallehre der Kirche" [6]. Übersetzt heißt das, dass Homosexualität, Scheidung und eine nicht-christliche Weltanschauung sowohl ein Einstellungshindernis als auch einen Kündigungsgrund darstellen (...) (...) In kirchlichen Wohlfahrtsverbänden existieren keine Betriebsräte. § 118 Abs. 2 BetrVerfG befreit die "Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform" ausdrücklich und ohne Einschränkungen von der Anwendung dieses Gesetzes (...)" Quelle: www.laizisten.de/index.php?option=com_content&task=view&id=102 Außerdem, in diesem Zusammenhang, vielleicht noch interessant: www.ibka.org/node/967 |
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Artikel 1-19 des GG sind unveräußerliche Grundrechte.
Art. II Abs. 1: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Art. III Abs. 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Bescheuerterweise ist soetwas wie "sexuelle Identität" "Sexualität", da nicht mit drin. Was die Kirchen betifft, es würde nichts ändern. Schließlich steht das schon jetzt was mit religösen Ansichen und nicht benachteiligt, Männer Frauen gleichberechtigt, feie Entfaltung...usf. Trotzdem darf die Kirche, Dich feuern, wenn Du Dich scheiden lässt, Dich zu einer nicht bipolaren Sexualität bekennst... Übrigens: was dieses Konkorat betrifft: "Heinrich Brüning berichtet in seinen Memoiren, Hitler und Vizekanzler Franz von Papen hätten bereits Anfang März 1933 dem damaligen Vorsitzenden der Zentrumspartei, Ludwig Kaas, den schnellen Abschluss eines Reichskonkordats angeboten, sollte das Zentrum dem Ermächtigungsgesetz zustimmen." (wikipedia) (das Zentrum hat mit 72 von 73 Stimme zugestimmt - einer war entschuldigt) @Knüppel: Wenn ich mich recht entsinne steht Europarecht zwar formell über Bundesrecht, aber das GG (somit auch die Religionsfreiheit, auf sie sich die Kirche wohl beruft), ist unantastbar. Das heißt natürlich auch, dass im Falle einer Grundrechtskollision (wie bei den Pfarren) abgewogen wird. Leider ist die Waage wohl schon lange nicht mehr geeicht worden... |
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@luzieh.fair
"(...) Wenn ich mich recht entsinne steht Europarecht zwar formell über Bundesrecht, aber das GG (somit auch die Religionsfreiheit, auf sie sich die Kirche wohl beruft), ist unantastbar ..." Das ist schon richtig. Bei der Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie verhält es sich aber folgendermaßen: "(...) Alle Länder in der EU sind verpflichtet, diese Regeln zur Gleichstellung umzusetzen (also in nationales Recht umzusetzen). Länder, die der EU beitreten, müssen diese Regeln einhalten (...)" "(...) Die Gesetze zur Gleichstellung von Frauen und Männern wurden im Jahr 2000 in die neue EU-Rechtsprechung übernommen, die Diskriminierung auch aus anderen Gründen untersagt. Nach diesen neuen Gesetzen ist es illegal, einen Menschen aus folgenden Gründen zu diskriminieren: Rasse oder ethnische Herkunft, Religion und Glauben, Behinderung, Sexuelle Orientierung, Alter (...)" Quelle: ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=158&langId=de |
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der europäische gerichtshof für menschenrechte hat die deutsche praxis wiederholt gerügt. aber der deutsche staat ist nicht frei von rückwärtstendenzen. insofern ist er auch ein tendenzbetrieb.
die harmonische kooperation von tempel und zitadelle ist ein bronzezeitliches erbe. tradtition hoch sieben. reformstau seit jahrtausenden. das hat damit zu tun, dass staat nur funktioniert, wenn die bevölkerung an ideologischen zügeln auf kurs gehalten wird, nicht bloß durch brachialgewalt der exekutive. die organisation der römischen kirche ist römisch, nicht neuzeitlich und schon gar nicht demokratisch. das dogma des unfehlbaren oberhaupts ist kennzeichnend. |
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Das ist enormes Problem. Glauben und der Staat. Deswegen ja die Trennung. Natürlich ist jede Kirche in ihren kirchlichen Fragen, also Glaubensfragen, autonom. Es mag sein, dass für Nichtmitglieder unter den Mitgliedern Anschauungen und Haltungen publiziert werden, die die Rechte Dritter berühren können. Wenn ein Muslim beispielsweise behauptet, dass ein Christ nicht unbedingt in den muslimischen Himmel kommt, ist das so. Wenn ein Katholik glaubt, dass Homosexuelle nicht in den Himmel kommen, dann ist das so. Das ist zwar ärgerlich und rückwärtsgewandt und erfüllt mitnichten die Bedingungen für ein tolerantes und friedliches Miteinander, behaftet jedoch nicht die Rechte der Nichtmitglieder einer Konfession, oder etwa doch? Man könnte allerdings das Aufschüren zu Straftaten dem Emitter zuordnen und entsprechend sanktionieren. Ein Glaubensbild aber nicht. Mich verwundert es, dass kirchliche Fragen immer wieder die Herzen derer aufwühlt, die überhaupt nicht zur jeweiligen Konfession gehören wollen...ist das denn wichtig? Tja, wenn man innerhalb einer Glaubensinstitution arbeitet bestimmt. Aber als Vegetarier beginne ich keine Lehre als Metzger, oder?
Wenn man das mal durchspielt, wer sich irgendwo irgendwie in seiner Würde verletzt fühlen könnte, dann wäre Religion in jeder ihrer Konfessionen zu verbieten. Und so manch anderes... Rechte überlappen sich nun mal bisweilen. Aber in der Frage des Glaubens? Man glaubt ja nur...kann doch schnuppe sein aus der Perspektive des Nichtgläubigen... |
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"Man glaubt ja nur...kann doch schnuppe sein aus der Perspektive des Nichtgläubigen.."
als Atheist ist mit egal, wer woran glaubt, als Humanist ist mir nicht egal, wenn jemand wegen etwas, was völlig natürlich ist, diskriminiert wird, was den beiden Priestern ja passiert ist.... und ich stehe mit meiner Meinung scheinbar nicht allein, dass die katholische Kirche unbehelligt einen Grundsatz des deutschen Grundgesetzes brechen darf, und das sogar noch rechtlich geschützt |
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"Man glaubt ja nur...kann doch schnuppe sein aus der Perspektive des Nichtgläubigen.."
als Atheist ist mit egal, wer woran glaubt, als Humanist ist mir nicht egal, wenn jemand wegen etwas, was völlig natürlich ist, diskriminiert wird, was den beiden Priestern ja passiert ist.... und ich stehe mit meiner Meinung scheinbar nicht allein, dass die katholische Kirche unbehelligt einen Grundsatz des deutschen Grundgesetzes brechen darf, und das sogar noch rechtlich geschützt |
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ups,ick wollt nur einmal posten :)
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@Tycho.
Na klar kann es mir (aus der Perspektive der Nichtgäubigen - gut, das Oma kein Internet hat!) egal sein, wer woran glaubt und so... Aber "die" Kirche stellt zum Beispiel breite Teile der sozialen Infrastruktur (Kindergärten, soziale Einrichtungen, wie Beratungsstellen und Hilfsorganisationen...)hierzulande. Ich finde es schon problematisch, wenn der Erzieher oder die Sozialarbeiterin erst mal einer Kirche betreten muss (oder eben nicht austreten kann), weil es sonst schwierig wird, eine Stelle zu finden. Nur so zum Beispiel. Glauben ist ok, wenn andere nicht glauben müssen (oder eben so tun müssen als ob)... |
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"Aber als Vegetarier beginne ich keine Lehre als Metzger, oder?"
Hallo?! Schonmal davon gehört, das System von innen zu bekämpfen? :-D |
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Also, ähmm, ich bin Katholik. Oh je, wenn ich mir anschaue wie Oberhäptling das so regelt,..gute Nacht..ich glaube, die glauben noch gefühlte 500 Jahre, bis die in der Neuzeit ankommen.
Tja und das Arbeitsrechtliche ist in der Tat sehr problematisch. Hier sind die entsprechenden Gerichte gefragt. Das Problem dabei ist, dass die Kohle eben Kirchenstiftung ist und die dann auch mitbestimmen wollen, was läuft und was nicht läuft. Habe da auch schon ganz Herz zerreißende Stories gehört. Frau geschieden, Job weg, etc... Das System von innen zu bekämpfen. Also im Grunde glaube ich, dass es eine Vielzahl von Mitgliedern gibt, die absolut konträr denken gegenüber dem dogmatischen Ballast der Kirche. Nur leider schasst Rom ja regelmäßig jeden, der ganz zarte Annäherungen an die Evangelen sucht. Ich kann auch den Hass sehr gut verstehen, denn einige Menschenverachtende Inhalte der katholischen Glaubenslehre sind in der Praxis einfach untragbar und weltfremd. Da alles steht und fällt mit Rom, sehe ich die einzige Chance in der Wahl eines Papstes, der alles gehörig umkrempelt. Das ist ja gerade die Chance: Unfehlbarkeit. Darüber hinaus plädiere ich für die saubere Trennung: Glauben muss Privatsache sein. Ich muss das klar trennen können. Wenn ich das mal so naiv ausdrücken darf, aber es geht ja in der Heilslehre auch gegen das Unrecht und die Unterdrückung. In diesem Sinne müssten für mich eine ganze Reihe Homosexueller geradewegs in den Himmel marschieren. Tja, aber lieber auf dem Teppich bleiben. Himmel und Hölle sind wohl auf der Erde längst existent. In besonderem Maße ist für mich unerträglich, wenn alte Kirchen nun veräußert werden, damit dort Restaurants und ähnliches Platz finden. Das sind ja Kultstätten gewesen, zumeist schon vor der Kirche. Unser Kult ist dann Essen und Theater. Das ist schon ziemlich nihilistisch und echt ne zivilisatorische Bankrotterklärung. Alles nur, weil die Kirche den Entwicklungen Gesellschaft nicht folgt und statt dessen 'ne Horde gehirnamputierter Hardliner züchtet. "Aber als Vegetarier beginne ich keine Lehre als Metzger, oder?" Hallo?! Schonmal davon gehört, das System von innen zu bekämpfen? :-D du meinst, Winzer Veggie Pastete in die Zimmermanns feine Kalbsleberwurst vermengen? klingt nach Wurst Guerilla :D |
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"Das Problem dabei ist, dass die Kohle eben Kirchenstiftung ist und die dann auch mitbestimmen wollen, was läuft und was nicht läuft."
Ich denke nicht, dass das so einfach ist. Wo kommt denn das Geld her, das "die" Kirche da investiert? Kirchensteuer, Staatsleistungen (auch irgendwie Geld, das von den Leuten kommt, die in einem Staat Steuern zahlen, oder?) Konsequent betrachtet, bedeutet das (wenn Geld das Kriterium für Entscheidungsmacht ist), dass diejenigen, von denen das Geld kommt regelmäßig darüber abstimmen müssten, ob sie die herrschenden Regeln noch wollen, oder nicht...oder? www.kirchensteuern.de/Texte/Kirchenfinanzierung.htm "Darüber hinaus plädiere ich für die saubere Trennung: Glauben muss Privatsache sein. Ich muss das klar trennen können." Wie soll denn der Glaube rein privat bleiben, wenn es christliche Einrichtungen in sogut wie jedem öffentlichen Teilbereich gibt? Anders gefragt: wo ziehst Du denn da die Trennlinie...das versteh ich nicht ganz. "du meinst, Winzer Veggie Pastete in die Zimmermanns feine Kalbsleberwurst vermengen? klingt nach Wurst Guerilla :D" Ich dachte eher an einen Winzer in der Pastete;-)...dänische Delikatessen... Aber das Wort des Tages für mich: Wurst Guerilla! :-D Eigentlcih müsste ich jetzt sofort ein Instrument lernen und ne Band gründen, bei so nem coolen Namen! |
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Wie soll denn der Glaube rein privat bleiben, wenn es christliche Einrichtungen in sogut wie jedem öffentlichen Teilbereich gibt? Anders gefragt: wo ziehst Du denn da die Trennlinie...das versteh ich nicht ganz.
Na aber das ist es ja: Wenn instituiert, hat eine Glaubensgemeinschaft zunächst allgemeinnützigen Charakter und unterliegt somit den allgemeinen Verkehrsrechten für meine Begriffe. Soll heissen: Nichteinstellung von Andersgläubigen zwar möglich, keinesfalls aber das Feuern solcher auf Grund dessen. Oder Homosexualität bei Angestellten Kirchlicher Einrichtungen. Absolut rechtswidrig. Denn der reine Glauben ist Privatsache. Ich kann meinetwegen glauben, was ich will und mir die Kirche vorgibt. Das kann sogar andere entwürdigen und abstufen, aber ! ich kann es eben nur für mich glauben. Sobald ich andere praktisch benachteilige: Aus die Maus. Dann müsste entsprechendes Arbeitsrechts in punkto Gleichstellung greifen. Es gibt soziale Einrichtungen, die werden vom Paritätischen Bund gefüttert. Solange aber der Scheck vom Kirchenkonto kommt, ist gar nicht so sehr interessant, woher die das Geld haben: Sie werden eben die eigene Nummer durchziehen wollen,..normal, oder? Und genau da sollten die entsprechenden Gerichte neue Rechtsprechung walten lassen. Also die Trennung privater Glauben und Glaubenseinrichtung wäre ja so zu treffen, dass der private Glauben durchaus andere Weltbilder berrühren kann und sogar darf, aber das Organ, die Einrichtung stets sozialen und kariativen Charakter hat...so macht es Sinn. Meinetwegen können die Salafisten von Einladung zum Paradies gerne warme Kaftane spenden, nur die Botschaft muss sich auf genau das begrenzen. Ebenso Kindergarten etc. und ebenso der Angestellte. Es sey denn, es handelt sich um ein sakrales Amt. Hier schreibt Herr Netzmann nachvollziehbar, dass wenn zwei Priester einer natürlichen Sache nachgehen, sie dass auch dürfen sollten,..auch arbeitsrechtlich. Schwierig. Leider ist die Message der Kirche zur Homosexualität ja eindeutig. Das müssten die beiden ja theoretisch im Lehrauftrag, oder im Gottesdienst so vermitteln. Können Sie aber nicht. Und ganz bestimmt wollen die beiden das ja auch gar nicht. Was also machen? Geheimhalten und mit dem Coming Out warten, bis man Papst geworden ist? Das wäre natürlich DER KNÜLLER,...denn der Papst ist ja mehr oder weniger unfehlbar. Ich jedenfalls täte mich freuen wenn es so käme. Die Kirche wäre einen Schritt weiter, die Gay Community hätte auch eine Front weniger zu bearbeiten... |
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Soweit d'accord.
Wie ich sehe, träumst Du auch davon, dass es anders wird... "(...)Geheimhalten und mit dem Coming Out warten, bis man Papst geworden ist?(...)" Schöne Vorstellung... Das wäre dann wieder ein Fall von "das System von innen bekämpfen";-) |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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