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Ich habe ernsthafte Probleme mit der Three-Strikes-Methode, die in Frankreich angewendet werden soll.
Warum?
Das ist einfach erklärt: Menschen lügen, sind dumm, machen Fehler. (frei nach Greg House). Das gleiche Problem wie bei der BKA-Sperrliste.
Wie definiert sich ein Urheberrechtsverstoß? Wird dabei auch auf alternative Lizenzen geachtet? Was, wenn ein CC-Werk nach einer bestimmten Zeit nicht mehr unter der Lizenz verteilt wird, weil der Künstler Mainstream ist und seine Rechte verkauft hat? Im Prinzip bin ich dann im Besitz einer Schwarzkopie, obwohl ich zum Beschaffungszeitpunkt rechtmäßig gehandelt habe.
Was ist, wenn jemand denkt ich tausche Schwarzkopien, weil mein Bittorrent-Client ständig läuft und Linux-ISOs verteilt? Wenn ich über Bittorent CC-Musik tausche? Wer garantiert denn, das ein Polizist oder Richter das kapiert, wenn das bloße Finden von MP3s schon als Raubkopien besitzen gilt, das benutzen von BT-Clients in den Augen mancher schon eine Straftat ist?
Wer garantiert denn in Zeiten von Onlinedurchsuchen, staatlichen Hacks und anderen Dingen, wie den Unterschiebungsaktionen der Bahn, dass man damit nicht regierungskritische Blogger bzw. Internetpublizisten und -aktivisten mundtot machen kann und will?
Bekommt man, wenn man beweisen kann, dass man unschuldig im Sinn der Anklage ist oder war, seinen Internetzugang zurück? Und wie handeln das mit den Providern? Bezahle ich meine Flatrate weiter, wenn ich sie nicht nutzen darf? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine französische Regierung unter Sarkozy das sonderlich mehr durchdacht hat als unsere Regierung die Kinderpornosperren. Das ganze klingt nach purem Aktionismus und – sollte das so ernsthaft durchgeführt werden – nach der Einführung von DPI als Überwachungsmittel. Und wer sich ein wenig damit auskennt, weiss dass man, wenn man sowieso schon dabei ist, gleich auch die Paketdaten manipulieren könnte. Damit lassen sich auch ganz gut Urheberrechtsverletzungen unterschieben.
Was ist dann eigentlich mit Internetzugängen bei Freunden, wie wird das bei WGs gehandhabt – oder mit Internetcafés? Wenn ich mit dem Handy online gehen kann - wird mir dann auch mein Handyvertrag gekündigt? Werden meine Freunde überwacht? Muss man sich in Internetcafés ausweisen? Gibts da ne User-Blacklist? Was ist mit offenen WLANs?
Im großen und ganzen stehen in diesem Artikel mehr Fragen als ich (vernünftige) Antworten geben könnte. Denn die Antworten, die ich geben könnte, wie das ganze zuverlässig funktionieren soll, sind keine, die man sich gerne ausmalen möchte.
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Dass Gorny da natürlich gleich die deutschen Politiker auffordert, ein ähnlich dummes Gesetzesvorhaben wie in Frankreich in die Wege zu leiten war abzusehen. So hat er sich bereits für die KiPo Sperre ausgesprochen und vorgeschlagen, diese Sperre doch bitteschön gleich auf die "bösen" P2P Netzwerke auszuweiten. Als ob dass die Leute dazu ermuntert wieder mehr Musik, Filme etc. zu kaufen.
Das grundlegende Problem ist, das die Musikindustrie (MI) versucht das Urheberrecht des analogen Zeitalters ins digitale Zeitalter eins zu eins umzusetzen. Aber das funktioniert halt nicht, denn jeder Gebrauch einer Datei im Netz ist eigentlich schon eine Kopie. (Lessig) Dass die positiven Effekte von Filesharing völlig ausser Acht gelassen werden finde ich äusserts bedauerlich. Aber die MI, will gern den unmündigen Konsumenten zurück, der alles kauft weil es angeblich toll sein soll. Doch diese Zeiten sind zum Glück vorbei und neue Zeiten verlangen nach neuen Distributionsmodellen. Deshalb plädiere ich für die Freie Musik, für CC und gegen den Three Strike Irrsin. Rechtliche Bedenken habe ich erstmal ausgeklammert. Nur soviel: Jeder hat ein Grundrecht auf Informationsfreiheit. Ein Three Strike Gesetz würde dieses Grundrecht zerstören. |
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Dazu hatte ich kurze Zeit später einen zweiten Artikel geschrieben, der hier jetzt auch online ist... ;)
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Den habe ich leider erst kurz danach gelesen. Mein senf dazu folgt in Kürze:-)
Ich finde es lobenswert, dass sie sehr anschaulich dieser Problematik näher und einfach Fragen stellen, die auch ich mir andauernd stelle. |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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