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Gestern, am zweiten Tag des Papst-Besuches, bestätigte der Bundesrat das Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften. Weltliche Beamte werden rückwirkend von 2009 an jetzt unter anderem den Familienzuschlag auch dann erhalten, wenn sie Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind. Aufgrund eines Vorratsbeschlusses der vormaligen Evangelischen Kirche der Union (EKU) wirk sich bei den ehemaligen Preußen diese weltliche Gleichstellung sofort auch auf die Besoldung von Pfarrerinnen und Pfarrern aus, allerdings nicht rückwirkend.
In einigen Gliedkirchen geht die geplante Gleichstellung sogar noch weiter. So sieht der Kirchenleitungsentwurf der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitzt (EKBO) zur Änderung des Pfarrdienstausführungsgesetzes (PfDAG), über den im November die Synode beraten wird, eine detaillierte Gleichbehandlung von Lebenspartnern auch hinsichtlich jener Rechte und Pflichten vor, die in speziellen kirchlichen Vorschriften bisher das Zusammenleben von Pfarrerinnen und Pfarrern mit ihren Ehegatten betrafen. Unter anderem soll für Geistliche verpflichtend werden, die eigene Partnerschaft in einem Gottesdienst segnen zu lassen.Allerdings sind so weitgehende Regelungen wie in Berlin nicht in allen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vorgesehen.
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Die Kirche sucht doch nur nach weiteren Ankern, den Schwund ihrer Schafe zu verlangsamen. So haben sich die Diener und die Dienerinnen der "Amtskirchen" an die Besoldungsordnung des öffentlichen Dienstes angehängt. Die Pfarrer/innen sind zu zahlen wie ein Studienrat bzw. wie eine Oberstudienrätin (A13/A14). Es wirkt schon seltsam, dass es eines Pfarrdienstausführungsgesetzes (PfDAG) bedarf, um innerkirchliche Regelungen herbeizuführen. Das fühlt sich an, als ob es einen Staat im Staat gäbe.
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@Achtermann
Volltreffer! Das Rechtsdenken hat mir dem Herkommen aus der preußischen Staatskirche zu tun und mit dem 1918 in der Weimarer Reichsverfassung geschaffenen Ersatz-Status einer KöR, was ins Grundgesetz übernommen wurde - auch mit der Möglichkeit für andere Religions- und Überzeugungsgemeinschaften, diesen Status ebenfalls zu erlangen (Gleichstellung). Die wollen das zum Teil und zum Teil auch nicht. Dass dieser Status eines Staates im Staate Vor- und Nachteile mit sich bringt, liegt auf der Hand. Deine Einschätzung, dass es bei Tarifangleichungen "nur" darum geht, den Schwund ihrer Schafe zu verlangsamen, will mir allerdings speziell bei dieser Regelung nicht einleuchten. Wenn man seine Mitarbeiter gut behandelt, wirkt sich das natürlich immer auf die Arbeitsmoral aus und damit indirekt auch auf die Kundenfreundlichkeit, aber das wäre dann kein "nur", sondern ein "auch". LG Christian |
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Das "auch" gestehe ich zu.
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"In einigen Gliedkirchen geht die geplante Gleichstellung sogar noch weiter."
Immerhin sind es noch keine Mösenkirchen... ;-) Nett bös' gemeint ;-) LG |
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@tlacuache
Solche Scherze - wenn auch net bös gmeint - lassen sich in eine böse Richtung weiterdenken, die irgendwann beim Thema Missbrauch ankommt - und das ist mir ein zu ernstes Thema. LG Christian |
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JaJa, sie haben Recht,
hatte gerade so eine schwarze Humorader... Tschuldigung |
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Lieber Christian Berlin,
ich will hier generell mal eins klarstellen: Ich achte deine Arbeit sehr und Du tust fuers "Miteinanderleben" in einer Gemeinschaft und in einer Woche mehr als ich in 10 Jahren, ich kann mir hoechstens auf die Loorbeeren schreiben einigen ganz wenigen kritisches Denken naeherzubringen. In welchen Paradoxen ich hier umstellt bin will ich Dir hier mal an 5 Beispielen naeherbringen, zu mehr reicht meine Kraft nicht. Wir reden hier nur vom 21. Jahrhundert, und nicht vom 19. Jarhundert. 1. Du kennst bestimmt den Judas Thaddäus. "Ein großer Helfer in schweren Anliegen!!!". Grobe Uebersetzung eines Zeitungsartikels: "Die Entfuehrerbande die ihr Opfer seid mehreren Wochen in ihrer Gewalt hatten, wurden ueberweltigt als sie sich die Kerzen fuer den Judas Thaddäus anzuendeten"... 2. Der hier wird zwar von der römisch-katholischen Kirche nicht als Heiliger anerkannt, aber er "lebt" in den römisch-katholischen Kirchen, da bekommt der römisch-katholische Pfarrer auch mal 1000 Dollarnoten am Sonntag zugesteckt (Kirchensteuer unbekannt!!!) de.wikipedia.org/wiki/Jes%C3%BAs_Malverd e 3. Den kennst du auch: Paraguay: Präsident und Ex-Bischof ist Vater www.kath.net/detail.php?id=22648 Das kennst Du nicht: "Las vinculaciones de la familia de Fernando Lugo con personajes conocidos en el mundillo local de las drogas y el narcotráfico" www.igooh.com/notas/fernando-lugo-el-narco- obispo/ ("Drogenbischhof") 4. Juan Jesús Kardinal Posadas Ocampo de.wikipedia.org/wiki/Juan_Jes%C3%BAs_Po sadas_Ocampo Gute Stimmen behaupten, bei Annahme von belasteten Materialien gegen Regierungsbeamte wurde er im Auftrag der Regierung erschossen, boese Stimmen behaupten, nach Millionenannahme von Drogengeldern wurde er wegen "fehlendem Respekt" gegenueber seiner Spender erschossen. 5. Den Marcial Maciel Degollado kennst Du bestimmt auch: de.wikipedia.org/wiki/Marcial_Maciel#Vorw. C3.BCrfe Was aber nicht in Wiki steht, der hat noch so Witwen, die ein schlechtes Gewissen hatten, da sie wussten, das ihre in der Urne liegenden Männer nicht immer rechtens ihr Geld verdient haben, noch Milliarden rausgeleiert, damit Sie im 21. Jahrhundert nicht im Fegefeuer schmoren... Ich kann das noch ewig weitermachen, die kleinen guten Pfarrer wie du werden in solchen Laendern erschossen, die grossen Bischhoefe nehmen Millionen an. Zitat: "Auch boese Menschen koennen gutes tun" soll ein römisch-katholischer Geistlicher gesagt haben, nachdem er gefragt wurde, ob es rechtens ist Drogengelder anzunehmen. ....seidank haben wir ja hier die Kirchensteuer, nicht auszudenken. LG |
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@tlacuache
Danke für das nette Kompliment und danke für die Blitzlicht-artige Ausleuchtung der Situation auf der anderen Seite des großen Teiches. Ich sehe mir gerne dazu die Links an, was im Moment zeitlich schwierig ist, weil ich auf einer Tagung bin. Aber das sollte noch in dieser Woche klappen. LG Dein Christian |
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Gut so! Da zeigt sich die Kirche doch mal fortschrittlicher! :)
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Man kann's auch übertreiben...
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Meines Wissens war im Januar 2009 die EKiR (Evangelische Kirche im Rheinland) der Vorreiter bei der Gleichstellung von lesbischen und schwulen Pfarrerinnen und Pfarrern.
www.obst-hotstegs.de/?p=811 Man sollte aber nicht vergessen, dass es in der evangelischen Kirche u.a. in Baden-Württemberg und in Bayern, aber auch in weiteren Landeskirchen auch noch andere Stimmen gibt. www.sueddeutsche.de/w5Z38a/216819/Wieder-Konflikt-um-Homo-Paar.html |
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@kvwupp
Da gab es tatsächlich einen ersten von mehreren Schritten der Gleichstellung, und zwar den, den eine Gliedkirche ohne die anderen gehen kann. Das Versorgungsrecht ist im Unterschied zum Dienstrecht nicht EKD-weit und im Unterschied zum Besoldungsrecht nicht (Ex-)EKU-weit oder VELKD-weit einheitlich geregelt. Wo sie ihre Pensionskasse führt, bleibt jeder Landeskirche selbst überlassen. Ebenso, nach welchen Regeln sie daraus auzahlt. Theoretisch könne auch jede Landeskirche ihr eigenes Dienstrecht machen oder ihr eigenes Besoldungsrecht. Hier geht der Trend aber klar zur "Vereinheitlichung mit Öffnungsklausel" - will heißen: Die neu Gleichstellungsregel aus dem jetzt EKD-weiten Dienstrecht (PfDG.EKD), die erstmals offiziell auch gleichgesschlechtliches Zusammenleben dienstrechtlich erlaubt (was bisher nur geduldet wurde), kommt nicht nur später als die versorgungsrechtliche Gleichstellung in der EKiR, sie wird möglicherweise in einigen Gliedkirchen aufgrund der Öffnungsklausel im Pfarrdienstausführungsgesetz wieder zurückgenommen. Darüber werden in diesem Jahr die Herbstsynoden in den Gliedkirchen zu entscheiden haben. Sehr heftig wird über diesen Punkt außer in Württemberg auch in Sachsen diskutiert (das aber zur VELKD gehört, in der die Kirchen rein lutherischen Bekenntnisses zusammengeschlossen sind). Auch der Vorratsbeschluss der unierten Kirchen zur Gleichstellung in der Besoldung eilt streng genommen der erstmaligen offiziellen dienstrechtlichen Erlaubnis zur Führung solcher Partnerschaften voraus, denn die Einführung des PfDG.EKD ist in den Gliedkirchen erst 2012 geplant. Auf jeden Fall sind die Gleichstellung im Besoldungsrecht und im Pfarrdienstrecht noch einmal zwei weitreichende Fortschritte auf dem Weg zu einer in Etappen wachsenden Gleichstellung, die Vater Staat ja auch nicht von heute auf morgen hingekriegt hat. Die eingetragene Lebenspartnerschaft wurde 2001 eingeführt, die Gleichstellung im Beamten- und Besoldungsrecht hat 10 Jahre gebraucht. LG Christian |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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