Empfehlung der Woche

Frieden – Wie geht das?

Frieden – Wie geht das?

Klaus von Dohnanyi, Erich Vad

Hardcover, gebunden

160 Seiten

22 €

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Meine Frau weint

Meine Frau weint

Angela Schanelec

Drama

Deutschland, Frankreich 2026

93 Minuten
ab dem 11. Juni im Kino!

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Kultur : Vor Gericht: Der Kopfschuss (2)

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Zweiter Verhandlungstag

Die Rekonstruktion vergangener Ereignisse vor Gericht ist ein mühsames Unterfangen. Wahr ist, was bewiesen werden kann. Im Saal A11 des Landgerichtes Münster wird es eng angesichts des großen Zuschauerandranges, zusätzliche Stühle müssen gebracht werden. Der Angeklagte hält konstant die Augen niedergeschlagen. Er weiß, dass er auf dem Präsentierteller sitzt. Scheue und dreiste Blicke streifen ihn. Nur wenn er direkt angesprochen wird, blickt er kurz auf. Wenn er spricht, klingt seine Stimme leise, fast heiser ...

Viel Aufmerksamkeit gilt an diesem Tag den Nebenklägern. Der Vater der Toten und fünf Frauen mittleren Alters sind erscheinen, viermal blondes, einmal rabenschwarzes Haar, Seite an Seite. Man erkennt eine gewisse Familienähnlichkeit, die schmale gerade Nase, es sind die Schwestern der Toten. Kaum noch vorstellbar heute, in dieser wenig reproduktionsfreudigen Zeit, eine Familie mit sechs Töchtern. Die Mutter ist nicht erschienen. Es sei einfach zuviel für seine Frau, sagt der Zeuge Georg L. später.

Der Tag dient der versuchten Ergründung der Persönlichkeit des Angeklagten und seines Opfers sowie der Beziehung des Paares. Sie kannten sich über 30 Jahre, waren über 20 Jahre miteinander verheiratet. Dies ist jedoch nur Mittel zum Zweck. Das eigentliche, dahinter liegende Ziel ist die Suche nach dem Motiv bzw. die Durchdringung des Motivs, wie der Angeklagte es beschrieben und dargestellt hat. Da er gestand, glaubt man leicht, es sei alles klar, alles liege offen zutage. Doch das ist ein Irrtum, wie sich wieder einmal herausstellt.

Die geladenen Zeugen repräsentieren den Lebenskreis, das soziale Umfeld des Paares. Es sind Nachbarn, Freunde, Arbeitskollegen und Angehörige.

Noch am Vorabend der Tat, am Montag, dem 10. Oktober 2011, von ca. 19-21 Uhr, suchte Thomas H. die Zeugin Anneliese W., 73 Jahre, und ihren Mann im Nachbarhaus auf. Die Verabredung war am Wochenende zuvor auf dem „Kartoffelfest“ in I., auf dem der Angeklagte einen Weinstand unterhielt, getroffen worden. Man wollte ein Turnier, eine geplante Geselligkeit innerhalb der Nachbarschaft besprechen. Ursprünglich sollte seine Frau ihn begleiten, er entschuldigte sie jedoch wegen einer Unpässlichkeit, trank zwei Gläser Federweißer und aß Zwiebelkuchen. Man unterhielt sich. Nichts deutete auf die bevorstehende Katastrophe hin, nichts habe erkennen lassen, dass Thomas H. in anderer Gemütsverfassung war als sonst.

Er sei in der Nachbarschaft und als Vorsitzender der Fastnachtsgesellschaft sehr aktiv gewesen, berichtet die Zeugin. Die Ehe habe stets einen glücklichen, harmonischen Eindruck gemacht, manchmal saß das Paar abends im Garten und trank ein Glas Wein.

Wie eng war der Kontakt zu den Nachbarn?

Wir haben nicht jeden Geburtstag, aber doch mal eine runde Zahl zusammen gefeiert.“

Der zweite Zeuge, ihr Sohn Michael W., der mit ihr im gleichen Hause lebt, kann dem kaum etwas hinzufügen.

Tanja A., 35 Jahre alt, ist Arzthelferin und arbeitete als Mitarbeiterin der Betriebsarztzentrale in Osnabrück mit Elisabeth H. zusammen. Sie gibt einen kurzen Einblick in deren Tätigkeit, die aus der Betreuung des Mitarbeiterstammes einer Reihe von Firmen bestand. Da diese teils vor Ort aufgesucht wurden, waren die Frauen häufig gemeinsam im Auto unterwegs, was Gelegenheit zu Gesprächen bot. Über Ehe- oder finanzielle Probleme wurde ihr nichts bekannt, aufgefallen ist ihr nur, dass Elisabeth H. seit dem letzten Urlaub verändert wirkte.

Das Ferienhaus lag sehr einsam, ganz weit draußen, das gefiel ihr nicht. Man konnte nicht essen gehen, keine Ausflüge machen ...“

Sie wirkte unausgeglichen, gereizt, wurde manchmal fast aggressiv, berichtet die Zeugin. Sie klagte, die Arbeit würde ihr zu viel, obwohl sich das Pensum nicht erhöht hatte. Einmal stauchte sie einen Probanden zusammen, auch dies entsprach nicht ihrer sonstigen Art.

Sie war ein eher vermittelnder Typ, immer sehr kontrolliert“.

Verwunderung erregte auch, dass sie zu einer mehrtägigen Fortbildung in Bochum täglich mit dem Wagen fuhr statt vor Ort zu übernachten.

Sie wollte in ihrem eigenen Bett schlafen.“

Insgesamt hat sie die Tote als „nette, umgängliche, zuvorkommende Person“ in Erinnerung, ein „lieber Mensch“. Zum 50. Geburtstag von Elisabeth H., der Silvester mit einem großen Fest gefeiert werden sollte, war sie bereits eingeladen.

Der Arzt Dr. Hermann W., 53 Jahre alt, wird von Thomas F. als sein bester Freund bezeichnet. Auch er sieht die Verbindung vermutlich in diesem Licht. Ihm bzw. seinem Sohn vertraute der Angeklagte die Jagdhündin Aika an, nachdem er seine Frau erschossen hatte. Beide kannten sich bereits aus Jugend- und Studienzeiten, zu viert zog man nach Münster, zu viert bildete man ein unternehmungslustiges Quartett; Thomas, Elisabeth, er und seine Frau, die ebenfalls der Golfclique entstammte, unternahmen gemeinsame Aktivitäten – Reisen, Feiern, Kartenspielen –, die sich später fortsetzten, pflegten ähnliche Hobbys und gehobene Sportarten.

Er war Trauzeuge bei der Hochzeit des Paares, beide Männer waren bei den Bürgerschützen aktiv und abwechselnd Schützenkönig.

10 Tage vor der Tat hat Thomas H. noch bei ihm übernachtet.

In all diesen Jahren haben er und seine Frau nie etwas von einer Krise bemerkt, keine Spannungen, nichts, was auf Probleme hätte schließen lassen oder darauf, dass die Ehe auseinander gehen könnte. Seine Worte klingen ratlos, als könne er es selber nicht glauben.

Meine Frau und ich, wir fragen uns bis heute, was haben wir falsch gemacht, was haben wir übersehen?“ bekennt der Zeuge.

Immer hieß es Thomas und Lissy, Lissy und Thomas. Sie seien unzertrennlich gewesen, wie Kletten hätten sie aneinander gehangen, immer eine Einheit gebildet.

Er beschreibt Elisabeth H. als den eher bestimmenden, vorgebenden Teil, was er durchaus vernünftig fand, Thomas dagegen als eher ausgleichend.

Dieser habe seinen Schwiegervater nicht ausstehen bzw. nicht leiden können, lässt er beiläufig einfließen.

Auch zu Lissys bevorstehender Geburtstagsfeier waren er und seine Frau bereits eingeladen, außerdem plante man demnächst eine gemeinsame Kreuzfahrt, eine Woche Ostsee ….

Wäre man bei den Bürgerschützen unten durch gewesen, wenn sich die finanziellen Schwierigkeiten herumgesprochen hätten?“ fragt der Gutachter.

Das ist den Bürgerschützen relativ egal“, erwidert der Zeuge.

Glaubt er das wirklich in einem Kreis, wo jeder jeden kannte?

Schließlich der Vater, Georg L. Er benutzt eine Anekdote, um die verstorbene Tochter zu beschreiben: Als Kind kam sie mit Verdacht auf Hirnhautentzündung ins Krankenhaus, alles sorgte sich um sie, doch sie spielte mit ihrer Puppe und kümmerte sich nicht darum. Die Meningitis entpuppte sich schließlich als harmloser Ziegenpeter.

Seine Tochter sei manchmal ein wenig stur gewesen, schlussfolgert der Vater. Doch dies könne man auch positiv sehen …

Der Schwiegersohn ist nie ausgeschlossen, nie diskriminiert worden,“ beschreibt er das Verhältnis zu Thomas H. „Er war hilfsbereit, man konnte ihn um alles bitten, es wurde alles gewährt.“

Er konnte seine Füße bei uns unter den Tisch stellen.“

Eine altmodische Formulierung, charakteristisch für den 78-Jährigen, der konservative Gediegenheit und bürgerliche Rechtschaffenheit ausstrahlt. Mit der Kanzlei fing er klein an, baute sie auf, heute arbeiten dort über 40 Mitarbeiter, er selber befindet sich offiziell im Ruhestand. „Ich arbeite noch ein bisschen im Keller.“

Er berichtet, dass Thomas H. zweimal durch das juristische Staatsexamen fiel.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters widerspricht der Angeklagte, er habe sich gar nicht erst gemeldet. „Es hat mich einfach nicht mehr gereizt.“

Am Ergebnis ändert das nichts.

Meine Frau hatte die Idee, ihn in die Kanzlei zu holen,“ erklärt der Zeuge. Nachdem Thomas H. über 50 Bewerbungen geschrieben hatte, erfolglos.

Über 7 Jahre hat er bei ihm gearbeitet, im Großen und Ganzen zur allgemeinen Zufriedenheit.

Der Vorsitzende Richter will wissen, ob er versucht habe, den Angeklagten anzutreiben, vielleicht die Steuerberaterprüfung abzulegen?

Nein, soweit will er nicht gegangen sein, als Vater von sechs Töchtern habe er alle seine Schwiegersöhne akzeptiert. Eine geplante Fortbildung, ein Fernkurs, um vom Status her gleichziehen zu können, verlief im Sande.

„Er war auch verschlossen, man kam an ihn nicht ran.“

Dann erzählt Georg L. von der Übernahme des Weinhandels, der seinem Schwager, dem Mann seiner Schwester, gehörte. Er selber fädelte das Geschäft ein. Er betont, er wollte helfen, dachte, das wäre was für den Schwiegersohn, damit dieser etwas freier, weniger gebunden wäre. Thomas habe zu Freunden gesagt, das wäre endlich mal was, wo er sich reinknien könne.

Natürlich, er hätte auch weiter in der Kanzlei bleiben können.

Als Steuerberater hat der Zeuge verschiedene Zahlen nachgerechnet. Die Weinhandlung bot ausreichend Potential, machte zumindest in den ersten Jahren gute Umsätze, jedoch keinen Gewinn. Der Schwiegersohn sei kein Kaufmann gewesen, in bestimmten Bereichen habe er spartanisch gelebt und das äußere Auftreten vernachlässigt. Man könne nicht in einem rostigen Auto beim Kunden vorfahren.

Er hat sich natürlich kein Bein ausgerissen.“

Auch seine Tochter sei in Gelddingen etwas unbedarft gewesen. In ihrem Nachlass fand er einen noch verschlossen Umschlag mit einem Scheck über 700 Euro. Der Brief ist ein Jahr alt.

Einmal hat sie die Haftpflichtversicherung der Ärzte erst nach der dritten Mahnung bezahlt. Man merkt, wie dem Zeugen noch heute schaudert bei dem Gedanken, was da alles hätte passieren können …

Als das Paar vorübergehend aus dem Golfclub austrat, um Tennis zu spielen, dann aber doch die Wiederaufnahme anstrebte, legte er für diesen Zweck 5.000 Euro aus.

Er ist bemüht, nicht erkennen zu lassen oder den Eindruck zu erwecken, dass es schon früher Aversionen gegen den Schwiegersohn gab, man darf trotzdem annehmen, dass jeder die unterschwelligen Reibungen spürte.

Seit dem 1.9.2000 lebte das Paar im Geburtshaus seiner Frau, nachdem dieses zuvor für 200.000 Euro – Geld seines eigenen verstorbenen Schwiegervaters, also Lissys Großvater – aufwendig saniert worden war. Die monatliche Miete betrug zunächst 500 Euro, eine geringe Summe für ein geräumiges Haus mit großem Garten, dennoch kam die Miete einige Male verspätet an, was der Zeuge sehr genau registrierte.

2004 wurde das Haus dann per Vertrag als vorweggenommenes Erbe ganz auf die Tochter überschrieben, dadurch reduzierte sich der monatliche Betrag auf 350 Euro, jedoch blieb die Mutter Nutznießerin auf Lebenszeit, und eine Veräußerung oder Belastung wäre nur mit ihrem Einverständnis möglich gewesen.

Am 24. Mai 2008 schrieb er, nachdem die Pacht für den Weinhandel nicht pünktlich eingegangen war, einen geharnischten Brief, in dem er dem Schwiegersohn mit heftigen Worten einen „großspurigen Lebensstil“ vorwarf. Er schrieb aber auch:

Lissy vertraut dir blind und ist dir hörig. Lass Lissy diesen Brief nicht lesen, wir wollen auf keinen Fall einen Keil zwischen euch treiben.“

Als die Tochter die Jagd entdeckte, freute er sich, weil er den Eindruck hatte, sie sei ihm wieder etwas nähergekommen. Das von ihm genutzte Revier gehört ihm nicht, er hat nur ein Begehungsrecht. Die Tochter wollte die Jägerprüfung machen, ihr Mann fuhr sie zur Anmeldung – und meldete sich gleich selber, bemerkt der Vater ein wenig bitter.

Es ist zweifellos ein anrührender Auftritt des alten Mannes. Er fasst als Quintessenz die Haltung seiner Familie zusammen:

Wir sind traurig. Aber wir wollen und können nicht hassen.“

Die letzte Zeugin, Anita V., 56 Jahre alt, eine Blondine in Reitstiefeln, gehörte ebenfalls dem Golfclub an. Sie und Thomas H. kennen sich seit 20 Jahren. Früher führte sie ein eigenes Geschäft für Möbel und Dekorationsgegenstände, zwischen 2008 - 2010 hat sie Restbestände davon in der Weinhandlung ausgestellt und verkauft.

Sie hielt sich dort regelmäßig auf, hat Thomas H. während dieser Zeit fast täglich gesehen, „fast täglich mit ihm gequatscht“, jedoch habe er ein tieferes Eindringen in sein Privatleben abgeblockt, erläutert sie.

Auch sie kann nur Gutes über die Ehe berichten, die sie für glücklich hielt.

Die beiden waren immer fröhlich und zu einem Spaß bereit.“

Die finanziellen Probleme des Angeklagten will sie nur beiläufig als vorübergehende Durststrecke wahrgenommen haben.

Auch sie beschreibt Thomas H. als äußert hilfsbereit:

Man konnte ihn nachts anrufen, er würde auf der Matte stehen.“

Doch wie man es auch dreht und wendet, das Bild der Paares und seiner Beziehung bleibt vage, man jagt einem Phantom hinterher. Ja gut, sie waren nett und hatten Hobbys und pflegten viel Geselligkeit, aber da muss doch noch etwas mehr gewesen sein, glaubt man zu wissen, ein Innenleben, ein paar Ecken und Kanten, der eine oder andere Wesenszug, dem einer der Zeugen vielleicht kritisch oder skeptisch gegenüberstand, hier und da mal eine Kontroverse, ein Abweichen, ein Anderssein, irgendetwas, was einen Menschen greifbar macht in seiner Substanz, ein unterscheidbares Bild ermöglicht, aber von einem solchen Innenleben gibt es kaum eine Spur. Nichts davon scheint nach außen gedrungen zu sein. Das einzige, was alle einhellig bestätigen, ist die Gleichung: Thomas und Lissy, Lissy und Thomas. Also alles Friede Freude Eierkuchen. Und warum ist Lissy dann jetzt tot?

Fortsetzung folgt



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