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Skizzen der Kultur des Alltags

22.08.2009 | 16:29

Sicherheitsrisiko Radweg: StVO-Novelle bringt Hoffnung für Radler

Gut zweieinhalb Meter, ein Parkstreifen und ein mit Bäumen bepflanzter Grünstreifen trennten die Radfahrerin und den Lastwagenfahrer. Zweieinhalb Meter, die der 25-jährigen Radlerin am Dienstag dieser Woche auf der Münchner Ungererstraße zum Verhängnis wurden. Denn als die junge Frau die Schenkendorfstraße überquerte, erfasste sie der nach rechts abbiegende LKW. Ihr Fahrrad wurde unter dem LKW eingeklemmt, die Beine der schwer verletzten Frau ragten bis zu den Knien unter das Fahrerhaus, so dass die Feuerwehr sie aus ihrer misslichen Lage befreien musste. Ein Notarzt versorgte sie und brachte sie ins Krankenhaus.

Unfälle wie dieser sind keine Seltenheit. Immer wieder übersehen Rechtsabbieger Radler, die – wie vorgeschrieben – von der Straße abgetrennte Radwege nutzen. Bereits zwölf vergleichbare Unfälle gab es laut einer Statistik des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) München dieses Jahr in der Landeshauptstadt – mit teils lebensgefährlichen Verletzungen. Dabei ließe sich diese Zahl nach Ansicht des ADFC deutlich minimieren. Die Gefahr sieht der Verein in der Trennung von Rad- und Kraftverkehr: »Radfahrer sind auf Radwegen oftmals schlecht zu sehen, was vor allem an Kreuzungen und Einfahrten gefährlich ist«, sagt Karsten Hübner, Bundesvorsitzender des ADFC.

Für Abhilfe könnte nun eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sorgen, die am 1. September in Kraft tritt. Darin werden Radfahrstreifen, also eine Spur für Radler auf der Straße, mit herkömmlichen Radwegen gleichgesetzt. Bisher galt: Radwege sind im Straßenbau Radfahrstreifen vorzuziehen. Der ADFC befürwortet die Änderung: »Das Vorurteil, der Radweg sei für die Radfahrer immer am sichersten, wird endlich ausgeräumt«, so Hübner. »Die Verkehrsplanung wird nun mehr den Bedürfnissen der Radfahrer angepasst.«

Eine Neuerung gibt es auch in Bezug auf die Radwegebenutzungspflicht, deren Abschaffung der ADFC seit Langem fordert. Mit einem blauen Schild gekennzeichnete Radwege müssen Radler laut StVO benutzen. Sind Radweg und Fahrbahn aber durch Parkplätze und Grünstreifen wie im oben geschilderten Fall voneinander getrennt, birgt das Gefahren – insbesondere an Kreuzungen und Einfahrten. Deshalb begrüßt Hübner, dass die Zahl benutzungspflichtiger Radwege auf besonders gefährliche Straßen beschränkt wird. »Wenn Städte und Gemeinden die neue StVO konsequent umsetzen,« so der ADFC-Vorsitzende, »stärken sie den Radverkehr und machen ihn sicherer.«

Damit werden dann hoffentlich auch so schwere Unfälle wie der der 25-jährigen Münchnerin in Zukunft seltener vorkommen.

 
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Kommentare
merdeister schrieb am 23.08.2009 um 08:12
Hier in Aachen gibt es fast nur diese Radspuren auf der Straße. Oder gar nix. Das fahren auf dieser Spur empfinde ich allerdings als deutlich stressiger, als das fahren auf einem Radweg. Viele Autofahrer fahren mit zu wenig Abstand zu nah an einem vorbei.
Wenn es weniger Radwege und mehr Radspuren gibt, könnte dem Radfahren insgesamt auch ein Bärendienst erwiesen werden.
cms schrieb am 23.08.2009 um 09:06
Ich verstehe das nur zu gut. Das direkte nebeneinander Fahren empfinde ich selbst auch - je nach Straße - auch telweise als stressiger, teilweise aber auch entspannter. Das hängt finde ich auch immer davon ab, wie breit der Radstreifen und wie groß die Straße ist. Grundesetzlich denke ich aber, wenn der Radfahrstreifen den Bestimmungen entspricht, also breit genug ist, ist der die bessere Alternative. Denn ich bin nicht erst einmal auf normalen Radwegen beinahe von Rechtsabbiegern zusammengefahren worden. Außerdem laufen einem gerne mal Fußgänger vors Fahrrad, bevorzugt natürlich, wenn der Gehweg selbst zu schmal ist.
Grundsätzlich ist und bleibt aber meiner Meinung nach eine Einzelfällabwägung immer sinnvoll und notwendig.
merdeister schrieb am 23.08.2009 um 14:30
Da will ich nicht weiter widersprechen.
Deaktivierter Nutzer schrieb am 23.08.2009 um 14:37
Wennfalls Du Radl fährst, komm halt nach Münster!
merdeister schrieb am 23.08.2009 um 14:58
Das ist doch auch keine Lösung für alles.
Deaktivierter Nutzer schrieb am 23.08.2009 um 15:05
Na ja, man muß hier in Münster sein Fahrrad schon klauen, oder statistische drei mitbringen für ein fahrendes Berufsleben. Insofern ist MS keine Lösung, ganz klar.
hike schrieb am 25.08.2009 um 11:06
Ich finde die Radfahrstreifen, bei ausreichender Breite auch die bessere Lösung. Die Radler sind für die Autofahrer dadurch präsenter. Man muss aber leider auch sagen, dass viele Radler mit dem rechthaberischen Tunnelblick unterwegs sind und denken überall Vorfahrt zu haben. Vorausschauendes und rücksichtsvolles Radeln dient am Ende nur der eigenen Gesundheit.
merdeister schrieb am 25.08.2009 um 17:24
Vorausschauendes und rücksichtsvolles LEBEN dient am Ende nur der eigenen Gesundheit.

Das gilt dann aber für alle.
Deaktivierter Nutzer schrieb am 25.08.2009 um 17:51
"Immer wieder übersehen Rechtsabbieger Radler, die – wie vorgeschrieben – von der Straße abgetrennte Radwege nutzen." Juristisch ist dieser Satz sicherlich richtig. Das Leben aber sagt: Der Radfahrer hat zu jeder Zeit die Autofahrer im Auge zu behalten, allein, weil diese die Stärkeren sind. Immer. Ein rechsabbiegender LKW hat einen enorm großen toten Winkel. Es ist von Radlern ziemlich weltfremd, auf ihr Recht der Vorfahrt etc. zu pochen.
Übrigens auch interessant:
# Ein Autofahrer hat beim Überholen eines Radlers mindestens 1,5 Meter Seitenabstand zu halten. Ein Autofahrer hatte einen Radfahrer verklagt, weil dieser beim Überholtwerden einen Schlenker gemacht hatte und der Autofahrer deshalb in den Straßengraben gefahren war. Bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h hätte er sogar zwei Meter Abstand halten müssen (OLG Hamm, Az. 9 U 66/92).
# Bei Steigungen ist mit größeren Schwankungen von Radfahrern zu rechnen. Deshalb ist an Steigungen beim Überholen ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten (OLG Frankfurt/Main, Az. 2 Sa 478/80).
Zwei wichtige Zahlen, wie ich finde.
cms schrieb am 01.09.2009 um 09:00
Entschuldigung für die späte Antwort.

Sicher sollte ist es wichtig, dass ein Radler sich nicht in Gefahr begibt, nur weil er eigentlich Vorfahrt hat. Man sollte sich als Radler bspw. auch nie neben einen LKW stellen, ohne mit dem Fahrer Blickkontakt aufzunehmen.
Grundsätzlich meine ich aber, dass es auch die Regel gibt, dass der Stärkere (also der Autofahrer) immer auf den Schwächeren achten muss. Mit Beifahrern in LKWs (die aus Kostengründen kaum noch mitfahren) wäre das Problem zum Beispiel kleiner, bestimmte Spiegelkonstruktionen können den Toten Winkel stark verkleinern und außerdem könnte ein LKW-Fahrer einfach immer halten, wenn auf der Straße ein Radweg markiert ist - wie bei einem Stoppschild -, dann schauen und erst dann über den Radweg fahren.
Übrigens gibt es auf einem Radweg der durch Bäume und Parkstreifen von der Straße getrennt ist ja eben nicht das Problem des toten Winkels, sondern das, dass dem Autofahrer nicht bewusst ist, dass da ein Fahrrad kommen kann. Und dem Radfahrer wiederum ist oft nicht bewusst, dass das für den Autofahrer schwer zu erkennen ist.

Danke für die Zahlen, wirklich interessant.
cms
Philosophiestudent, freier Journalist, Gelegenheitsphotograph, Gelegenheitsmusiker.
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