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Skizzen der Kultur des Alltags

07.01.2010 | 16:05

Tod Oury Jallohs: BGH hebt Freispruch auf

Genau fünf Jahre ist es her: Der aus Sierra Leone stammende Oury Jalloh verbrennt im Polizeigewahrsam in Zelle 5 des Polizeireviers Dessau, mit Armen und Beinen an Wand und Boden gekettet und so auf einer feuerfesten Matratze fixiert. (Foto auf der Website der Tagesschau, das einen Brandsachverständigen zeigt, der 2008 versuchte, den Ablauf in der Zelle zu rekonstruieren. Es lässt erahnen, wie die Fixage ausgesehen hat)

Im Dezember 2008 hatte das Landgericht Dessau-Roßlau den ehemaligen Dienstgruppenleiter Andreas S. und seinen Kollegen Hans-Ulrich M., für den auch die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert hatte, nach 59 Verhandlungstagen freigesprochen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe muss das Verfahren gegen S. nun aber neu aufgerollt werden. Denn, wie der 4. Strafsenat des BGH feststellte, weise das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau wesentliche Lücken in der Beweisführung auf, die die Richter auch anführen. Es sei unter anderem »nicht nachvollziehbar, wie sich der Brand der Matratze im Einzelnen entwickelt hat«, so die Karlsruher Richter. (Pressemitteilung des BGH)

Am Landgericht Magdeburg muss der Fall nun neu verhandelt werden.

Die Flüchtlingsschutzorganisation Pro Asyl begrüßt die Rechtsprechung des BGH: »Bis zum heutigen Tage war die Öffentlichkeit Zeuge eines Polizei- und Justizskandals großen Ausmaßes. Wer das Konglomerat aus Lügen und Vertuschungen erlebt hat, das das zweijährige Verfahren in der Vorinstanz beim Landgericht Dessau geprägt hat, sieht die heutige Entscheidung mit Erleichterung.«, schreibt Pro Asyl in einer Pressemitteilung vom 7. Januar. »Die heutige Entscheidung des BGH bedeutet, dass es bei dieser folgenlosen Aussage nicht bleiben kann.« (Pressemitteilung von Pro Asyl)

 

Auch die aktuelle Freitagsfrage der Woche beschäftigt sich mit diesem Thema: »Prozess um Oury Jallohs Tod wird neu aufgerollt: Leidet die deutsche Polizei an ›institutionellem Rassismus‹?«
Die Frage basiert auf einem Interview, das Pro Asyl-Referent Bernd Mesovic nach dem Freispruch der beiden Angeklagten im Dezember 2008 der taz gegeben hatte. Darin wirft er der Polizei vor, an »institutionellem Rassismus« zu leiden.

Aktuelle Artikel zum BGH-Urteil und der Vorgeschichte:
freitag.de vom 7.1.2010
taz.de vom 7.1.2010
tagesschau.de vom 7.1.2010
sueddeutsche.de vom 7.1.2010
FAZ vom 7.1.2010

Dokumentation der 59 Verhandlungstage im Landgericht Dessau-Roßlau

 
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Kommentare
Ehemaliger Nutzer schrieb am 07.01.2010 um 18:23
»institutioneller Rassismus« ist 'mal wieder so ein Wortkalauer. Es wäre sicher besser herauszufinden wie jemand auf einer feurerfesten Matratze, mit angeketteten Armen und Beinen einfach so verbrennen kann. Das ist viel wichtiger. Zu den verantwortlich Institutionen kommen wir dann später, aber hoffentlich ganz fix.
cms schrieb am 07.01.2010 um 18:42
Das schließt sich doch nicht aus? Und ich finde es extrem wichtig, unabhängige Kontrollinstanzen zu installieren.
Alien59 schrieb am 08.01.2010 um 09:36
Danke für den Artikel. Ich habe den Fall eigentlich vom ersten Tag an verfolgt, mit zunehmendem Entsetzen. Alleine die Vorstellung, wie ein Mensch an Händen und Füßen gefesselt, bei vollem Bewusstsein verbrennt, ist nur grausam.
Ich freue mich darüber, dass der BGH mit dem Urteil des Landgerichts sich nicht zufrieden geben will. Dabei will ich der Strafkammer des LG keinen Vorwurf machen - die Worte des Vorsitzenden an die Zeugen anlässlich der Urteilsverkündung, die Gründlichkeit, mit der in der Beweisaufnahme versucht wurde, das Geschehen nachzuvollziehen, sprechen für die Mühe, die man sich gegeben hat. Sabotiert wurde das von den beteiligten Polizeibeamten - in welcher Weise auch immer.
Die Richter des Landgerichts Magdeburg, die jetzt vor der schweren Aufgabe stehen, es besser zu machen, beneide ich gar nicht.
Vielleicht aber hat man dort auch den Mut, das Undenkbare zu denken: dass es etwas anderes gewesen sein könnte, als Fahrlässigkeit, was zum Tode Oury Jallohs führte. Nicht umsonst wurde in einem Bericht darauf hingewiesen, dass es einen zweiten, nicht überwachten Eingang zum Gebäude gab. Zusammen mit der Frage, warum die Schlüssel nicht am Platz waren, den bei der zweiten Obduktion festgestellten Verletzungen des Toten ergeben sich dort noch zu viele unbeantwortete Fragen, von denen ich hoffe, dass sie doch wieder auf die Tagesordnung kommen.
Ein Teil des Aufklärungs- und Beweisproblems sehe ich aber auch darin begründet, dass man in Dessau das Ganze zunächst sehr nachlässig behandelt hat - ein toter Asylbewerber, wer wird da schon nachfragen? Dass dies anders wurde, liegt an seinen Freunden, allen voran Mouctar Bah, und der entstandenen Öffentlichkeit. Das lässt wenigstens etwas hoffen.
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