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Polizeikugeln
Eine Beziehungstat mit anschließendem Amoklauf fand ihr schreckliches Ende. Die Täterin tötete und wollte getötet werden und daher trafen sie, eher lapidar wird das berichtet, 17 Polizeigeschosse.
Wieviele Kugeln die Polizei insgesamt abfeuerte, das ist bisher noch nicht in der Presse bekannt geworden.
In Deutschland schießt die Polizei erfreulich selten auf Täter oder vermeintliche Täter, auf Durchgeknallte und andere Bedrohende, oder solche die dafür gehalten werden. - Das ist gut so!
Es zeugt von der völlig richtigen Orientierung der Polizei, immer deutlich mehr Ehrgeiz in die Deeskalation und das Heruntereden, sowie in die Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu stecken, als in den gewaltsamen Zugriff, selbst bei der Abwehr akuter Gefahr. - Beamte die sich hierbei verdient gemacht haben, die sollten, auch wenn diese Fälle nicht bei Presse, Funk und Fernsehen landen, ausgezeichnet und befördert werden. Sie sind die oftmals stillen, die eigentlichen Helden. Die, auf die es im Gemeinwesen wirklich ankommt.
Am Ort der aktuellen Ereignisse und bei einem Teil der Bevölkerung ganz allgemein, das darf man ruhig einmal annehmen, sind radikale Ausgänge wahrscheinlich nicht ganz unbeliebt. - Weitere mögliche Gefahren wurde abgewendet und die Polizei vollzog sowieso, was sich die Täterin wohl insgeheim wünschte. - Diese Haltung dürfte weiter verbreitet sein, als es bürgerlichem Rechtsempfinden gut tut, denn das Sujet des Amokläufers hat mittlerweile das triviale Niveau des Sujets Ehrenmord erreicht.
Bei aller Anerkennung für das beherzte Eingreifen der Polizisten, müssen aber Fragen erlaubt sein.
Es kann nicht Normalität sein, so viele Kugeln polizeilich in einen Menschen versenken zu müssen, um ihn bei seinem verwerflichen Tun zu stoppen oder auch nur die erwartete Möglichkeit weiterer gefährlicher Handlungen zu unterbinden.
Aus welcher Entfernung, warum, wieso, weshalb und wie, sowie auf wessen Befehl und mit welchem Ziel wurde auf die amoklaufende Frau geschossen? 17 Kugeln durchschlugen die Täterin auf einem Krankenhausflur, blieben in ihr stecken, in einer Nische hinter ihr, unter einem Türrahmen, wie auch immer, während sie, laut Berichten, selbst beständig und in alle Richtungen, mehrfach gezielt auf eine Krankenzimmertür, feuerte.
Bisher ist zum genauen Ablauf dort noch nicht allzu viel bekannt. Das muss nicht weiter schlimm sein, wenn bald gründlich und ohne massive Widersprüche berichtet werden kann, was geschah und warum es so geschah.
Es bleiben Fragen, die für die stramm konservativen, obersten Verantwortlichen in Baden-Württemberg wahrscheinlich gar keine sind. Innenminister und Ministerpräsident, - es ist ein beliebtes populistisches Ritual der Politiker jedweder Regierung bei solchen Vorgängen-, lobten sofort das Konzept und die Professionalität der Polizei, bzw. des SPK.
Was ist an 17 Kugeln professionell? -Darf man das fragen? Nein, man muss danach fragen und hartnäckig um Aufklärung bitten!
Nicht das erste Mal nach Polizeieinsätzen finden sich einige und doch wohl eher zu viele Kugeln in den niedergestreckten Täter-Opfern. Dabei sind wir doch nicht mehr im 19. Jh., als Sheriffs in wilden Feuergefechten zig Kugeln auf ebenso wild schießende Dalton-Bandenmitglieder abfeuerten und wir sind nicht in den Vereinigten Staaten, in Brasilien oder in Mexiko, wo viele Polizisten, wie die Kriminellen, bis an die Zähne bewaffnet mit Pump-Guns und automatischen Waffen in Gefechte ziehen müssen. - Ein Hoch auf jedes Land das restriktive Waffengesetze kennt!
Der Fall Tennessee Eisenberg
Zuletzt erregte die Regensburger Polizei Aufmerksamkeit, als sie einen offensichtlich schwer verwirrten Studenten in seinem Wohnheim erschoss. Auch hier wurden gleich eine Anzahl Schüsse gelöst. Zwölf landeten im Körper Tennessee Eisenbergs oder durchschlugen diesen.
Staatsanwaltschaften und die zuständigen Minister behaupten fest, diese Projektile seien völlig professionell ausgelöst und zu Recht in den Körper des vermeintlichen Amokläufers eingedrungen. Die Rekonstruktion der wirklichen Geschehnisse lässt weiterhin auf sich warten ( www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/zwoelf-pistolenkugeln-und-keine-antwort/ und www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/polizisten-ohne-schuld/ , de.wikipedia.org/wiki/Tennessee_Eisenberg ). Die ermittelnden Staatsanwaltschaften und Oberstaatsanwaltschaften lehnen weitere Untersuchungen mit der Allerweltsformel „In dubio pro reo“ (in diesem Falle sind die Polizeibeamten gemeint) ab, Politik und Medien stumpfen derweil ab.
Dabei muss doch bei staatlichem Waffengewalt- und Gewaltmonopol, doppelt und dreifach genau geklärt werden, warum und wie es zum Einsatz kam, und die Ausgänge müssen aufgearbeitet werden.
Diese Art der Verbrechensbekämpfung und Gefahrenabwehr gibt jedoch sehr zu denken, gerade weil die wirklich Verantwortlichen hinterher immer sehr schnell schon wissen, was da nötig war.
Damit propagieren sie aber auch eine Haltung bei den ausführenden Beamten selbst. Denn, wo statt angebrachter Zweifel, vor allem auch der Pflicht zum Selbstzweifel, die bräsige Selbstdarstellung vom immer richtigen Handeln Oberhand gewinnt, -das kommt bei einem Teil der Bürger gut an-, da schleicht sich der fatale Hang ein, sich selbst zu überschätzen. Gefährlich ist das, wenn es um Schusswaffen und Schüsse geht.
Eine Überarbeitung der Einsatzpläne und eine Suche nach anderen Einwirkungsmöglichkeiten, -vielleicht setzt man auf die falschen Waffen und eine anscheinend immer tödlich endende, falsche Strategie, vielleicht müsste gegen Terroristen und schusswaffengeneigte Berufkriminelle doch andere Mittel eingesetzt werden, als gegen Amokläufer, vom Schüler, über den/die Beziehungstäterin, bis zum psychisch Kranken-, sollte zumindest bedacht werden.
Stattdessen erschallt weiter der Ruf: „Wir haben alles richtig gemacht!“
Hauptsächlich, weil ein persönlicher Fehler oder ein schlechter Befehl, also ein Zugeständnis doch nicht so perfekt zu sein, sofort juristische Konsequenzen für die handelnden Beamten nach sich zieht, legt sich über viele Polizei-Einsätze, nicht nur jene mit tötlichem Ausgang, ein Schleier des Schweigens.
Den höheren Vorgesetzten und den verantwortlichen Politikern droht hingegen juristisch wenig und daher lehnen die sich weiter aus jedem öffentlich zur Verfügung gestellten Fenster und brüsten sich mit Einsatzerfolgen, die doch eher Anlass zu Nachdenklichkeit liefern. - Vor allem das hemmt jeden Versuch, aus mysteriösen und unklaren Umständen bei Polizeiaktionen, von der Verbrennung eines Menschen in Gewahrsam, bis zur Durchsiebung von Amoktätern, zu lernen.
Polizeitaktik und Bewaffnung sind zu überprüfen, wenn sich solche Ereignisse häufen, bei denen mit böser Regelmäßigkeit irgendwie zu viele Kugeln aus Polizeiwaffen durch die Luft fliegen und es scheint, als produziere man regelmäßig, neben der häufig schrecklichen Tätertat, eine weitere löchrige Leiche.
Wieviele Kugeln von der offensichtlich zu allem entschlossenen Frau abgefeuert wurden, sie wollte zerstören und töten und gab auf sich selbst auch nichts mehr, ist daher weit weniger wichtig, als die absolute Pflicht, jede einzelne abgefeuerte Polizeikugel auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen, bevor es die fälligen Verdienstorden, Beförderungen und Belobigungen gibt und die an Schockern allenfalls emotional interessierte Öffentlichkeit dem nächsten krassen Fall entgegen dämmert.
Polizeigesetze der Länder und Strafprozessordnung
In diesen Zusammenhang gehörte es, sich die Polizeigesetze, z.B. das des Landes Baden-Würtemberg, dort z.B. §53 und §54, vorzunehmen, und zu überprüfen, ob das weiterhin so als Basis der Polizeigewalt dienen kann.
Vor allem § 54PoG- BW regelt den Schusswaffengebrauch gegen Personen. Da steht, vielleicht von den meisten Menschen in Deutschland gar nicht richtig wahrgenommen, u.a., dass die Schusswaffe als letztes Mittel eingesetzt werden kann, „um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach a) als ein Verbrechen oder...“. - Hinter dem oder steht zwar noch, eher verständlich und nachvollziehbar, der Einsatz von Waffengewalt sei nach Abwägung angebracht, beim Mitführen und beim Einsatz von Schusswaffen durch die Täter, aber der Satz 1, Absatz 1a) deckt allgemein alle Verbrechen ab!
Die Schusswaffe darf nach Satz 2, Absatz 2a und b) auch als Mittel eingesetzt werden, um die Flucht von vermeintlichen Straftätern oder dringend Tatverdächtigen die verhaftet werden sollen, oder von Personen die sich der Personenkontrolle im Zusammenhang mit einer Verbrechensaufklärung entziehen, zu verhindern. Wiederum ist hier nur Satz 2c) und Teilsatz a) nachvollziehbar, weil dort von Tätern und dringlich Tatverdächtigen die Rede ist, die selbst mit hoher Sicherheit Schusswaffen oder Sprengstoffe mit sich führen und diese mit hoher Wahrscheinlichkeit auch gebrauchen wollen.
In Satz 3 wird erlaubt, die Waffe zur Vereitelung von Fluchtversuchen aus der Haft und aus der Sicherungsverwahrung zu benutzen, sowie sogar dann, wenn nur ein dringlicher Verdacht gegen den Untersuchungshäftling oder den in Polizeigewahrsam befindlichen Menschen vorliegt.
Die Schusswaffe darf auch eingesetzt werden gegen Menschen, die versuchen jemanden aus der Haft, der Sicherungsverwahrung und sogar aus der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt (Trinker-und Drogentherapieeintrichtung) zu befreien, wenn andere Mittel nicht greifen.
Das macht schon nachdenklich. Denn die nach §64 StGB untergebrachten Schuldunfähigen oder vermindert Schuldfähigen (§20,21 StGB), meist sind es Drogen- und Alkoholabhängige, sowie Polytoxikomane, -seltener schwer psychisch Kranke (§63StGB)-, sitzen dort meist wegen wiederholter Delikte im Rahmen der Beschaffungskriminalität.
Bei den nach §126a Strafprozessordnung dort Untergebrachten handelt es sich um Personen, bei denen noch vor einem Prozess, vor einem Urteil, also zur Untersuchungshaft oder zum Gewahrsam, angenommen wird, sie seien eingeschränkt oder völlig schuldunfähig, es drohe aber von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit.
Wer ein wenig weiter gräbt, der findet in der Strafprozessordnung der Bundesrepublik unter §114 gar die Möglichkeit, jemanden ohne Angabe von Gründen in die forensische Psychiatrie zu stecken, wenn Belange der Staatssicherheit mit der Nennung der Gründe verbunden wären. - Ich denke, hier müsste dringlich einmal aufgeräumt werden um einen Haufen an „Wischiwaschi“-Formulierungen, die von Willigen leicht genutzt werden können, zu beseitigen.
Mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödliche Schüsse“ dürfen, nach Absatz 2 des PoG-BW, nur abgegeben werden, um eine „gegenwärtige Lebensgefahr“ oder eine schwerwiegende Verletzung der körperlichen Unversehrtheit der Beamten oder von betroffenen Passanten abzuwenden.
Selbstverständlich gibt es im Polizeigesetz die salvatorische Klausel, andere Fälle des erlaubten Schusswaffenseinsatzes seien vom Gesetz nicht berührt. Das trifft die Situationen, in denen Beamte aus unmittelbarer Notwehr schießen. - An diesen zwingenden Tatbeständen- und Umständen muss aber auch kein rechtschaffener Bürger des Landes zweifeln. Beamte, die ihr Leben risikieren, haben ein Recht es gut zu schützen.
An dem mittlerweilen eng gewobenen Netz an Gesetzesklauseln im Polizeirecht, in der Strafprozessordnung, im Unterbringungsrecht, sollten sich aber doch einmal juristisch Berufenere und die Politik abmühen, denn dort sind zu viele Einfallstore für behördliche und polizeiliche Willkürakte vorhanden. - Dieses Netz an Paragraphen verhindert auch eine ausreichende und umfänglichen Aufklärung der Ereignisse vor der Öffentlichkeit und stellt Ermittlungen oder deren Einstellung in das Ermessen der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften.
Christoph Leusch
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Es ist auffällig, daß die meisten Amokläufer nicht überleben, sondern an einer Vielzahl von Kugeln sterben. Dabei wäre es im Sinne der Entwicklung einer Vorbeugestrategie wichtig, daß die Amokläufer(innen) am Leben blieben.
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Menschliche Bomben? Selbst wenn, muessen sie nur unschaedlich gemacht werden, je milder desto besser, genannt: Verhaeltnismaessigkeitsprinzip. Vorbeugestrategie weil man sie dann noch befragen kann? Das Leben ist auch als solches heilig.
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Herzliche Grüße,
Luhmann |
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@Nicklos Luhmann.
ich hatte Sie heute Nacht schon unter einem anderen Blog angesprochen... Was finden Sie hier "voll schön!"? Sagen sie, was Sie meinen, bitte. Herrje weinsztein |
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"La Police tue .'."
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Der Schreiber hat gut Schreiben. Er war nicht in der Situation, unprofessionell zur Waffe greifen zu müssen. Konnte in aller Ruhe seine Zeilen zusammenschießen. Es sind mehr als 17.
"Immer diese Klugschreiber!" ... dröhnt und flucht es aus dem Polizeirevier 512. |
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Klugschreiber! >> Immerhin ist da ein Mensch wirklich getoetet worden. Wann und wo? 18 Schuesse waren es, als ob da mal ungehemmt in einen warmen Frauenkoerper hinein vollstreckt worden waere. |
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Es ist auffällig, daß die meisten Amokläufer nicht überleben, sondern an einer Vielzahl von Kugeln sterben >> Grosses Kino. |
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Das ist eine sehr gute Frage und erklaert auch etwas die Suche nach ihrer Motivation. Man will sie weiterleben lassen:
<< Mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödliche Schüsse“ dürfen, nach Absatz 2 des PoG-BW, nur abgegeben werden, um eine „gegenwärtige Lebensgefahr“ oder eine schwerwiegende Verletzung der körperlichen Unversehrtheit der Beamten oder von betroffenen Passanten abzuwenden. >> ist natuerlich eine Trivialitaet und ob eine solche Gefahr gegeben war, ist eine voll ueberpruefbare Rechtsfrage. Jetzt ist sie tot, wer kann da noch einen Antrag stellen? Man koennte es mit einer Anzeige wegen Totschlages versuchen. Totschlag ist kein Antragsdelikt. Schreibt doch mal einen Brief an die zustaendige Staatsanwaltschaft. Bestreite die Notwendigkeit. Kleinkalibersportwaffe in der Fussgaengerzone. Wie ernst war sie zu nehmen? |
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Wenn die Motivationssuche nicht nur der Vorbeugung dient. Wie will man da vorbeugen? Der Mensch beinhaltet immer ein Risiko. Sonst waere alles langweilig.
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Hermanitou nennt ein wichtiges sachliches Motiv, warum es wichtig wäre, auch einen gefährlichen Täter nach Möglichkeit nicht zu töten, einmal ganz abgesehen von den moralischen Implikationen die das hat.
Einem toten Menschen kann kein Prozess gemacht werden. So bleiben auch die Umstände der Tat und das letzte Geschehen oft unklar. Das wird allenfalls Teil der geschlossenen Akten. Aus dem Fall Tenessee Eisenberg, er steht ja längst nicht allein, - Angehörige und Nachdenkliche gründeten deshalb Vereinigungen die sich um Aufklärung bemühen-, aus den siebzehn Kugeln aktuell, könnte gelernt werden. Das Haupthehttp://www.sueddeutsche.de/panorama/fall-dennis-j-polizeischuesse-ohne-rechtsgrundlage-1.107228mmnis für einen Lernerfolg, eine Verbesserung ist jedoch die Haltung der obersten Verantwortlichen für Polizeieinsätze, die nämlich öffentlich, meist schon am Tage des Ereignisses selbst, behaupten, es gebe nichts zu untersuchen, nichts zu verbessern, nichts zu erklären, alles sei ohne Fehler, ganz makellos professionell abgelaufen. Dabei ist doch ganz klar, dass kein Zustand mehr fehlergeneigt sein kann, als jener, in dem es um Leben und Tod geht. Deshalb geht auch Gustliks Einwand ein wenig am Thema vorbei. - Ein unprofessioneller Klugschreiber soll, da stimme ich zu, nicht mit der virtuellen Waffe, schon gar nicht mit einer realen, umherfuchteln. - Professionalität beim polizeilichen Schusswaffeneinsatz verlangt aber auch die Möglichkeit, Fehler aufzuarbeiten. Zwölf Kugeln im Falle Eisenberg, siebzehn im Falle der Amok- und Beziehungstäterin von Lörrach, sprechen für eine dringliche Notwendigkeit, vom Einsatzmuster, bis zu den eingesetzen Waffen, mehr Nachdenklichkeit zu entwickeln. Ich habe auch versucht, das nicht als ein Hauptproblem der Polizeiwache, der aktuell diensthabenden Beamten vor Ort, zu thematisieren. Die müssen mit den gegebenen Bedingungen und Einsatztaktiken klar kommen. Ich bin sicher, keiner der nun eingesetzten Beamten geht unberührt zur dienstlichen Tagesordnung über. Was hinderlich wirkt, das sind einerseits juristische Gegebenheiten, denn Fehler werden juristisch (fast) immer Personen zugeordnet und haben dann sofort strafrechtliche, zivilrechtliche und dienstrechtliche Konsequenzen und andererseits eine Öffentlichkeit, die nach Eingeständnissen, Rücktritte und Folgen für die vor Ort Beteiligten fordern würden, anstatt einen Blick auf die Leute zu schärfen, die zwölf oder siebezehn Kugeln in einem Täteropfer für unbedingt konsequent und professionell halten. Die Polizeigesetze sind Ländersache und die Innenminister der Länder, aber auch des Bundes, waren und sind nicht bekannt dafür, sich intensiver mit den Hintergründen des Tatgeschehens und den polizeilichen Maßnahmen zu beschäftigen. Ihr akuter Reflex lautet, "Das Mögliche wurde getan, Fehler gab es nicht." Dieser Reflex ist übrigens vor allem eine Art Selbstschutz und erfolgt nicht aus Wissen und schon gar nicht aus dem Wunsch heraus wahrhaftig zu sein. Es ist der eingespielte Reflex des Berufspolitikers, für alles zuständig, aber möglichst für nichts verantwortlich zu sein und mehr die Deckung von Misständen, als deren offene Ansprache zu schätzen. - Klar, das hat etwas mit dem alten Spiel zu tun, dass immer Köpfe rollen müssen und die Furcht von verantwortlichen Poltikern davor, größer ist, als der Wunsch Aufklärung und Verbesserung voran zu treiben. Die notorische Formel, "Wir stellen uns hinter unsere Polizisten und Staatsanwälte", das ist vielen politisch Verantwortlichen gar nicht bewusst, die ist vergiftet. Denn so viel Rückendeckung öffentlich und sofort zu betonen, gibt immer Anlass, an der behaupteten Realität zu zweifeln. Die folgenden Fälle, so verschieden sie auch sind, belegen das: 1)Denis J., Silvesterabend 2008, unbewaffnet: www.sueddeutsche.de/panorama/fall-dennis-j-polizeischuesse-ohne-rechtsgrundlage-1.107228 2) Samurai-Schwert und Ausruf, ich will getötet werden, die Zahl der abgegebenen Schüsse der Polizei ist zum Zeitpunkt des Artikels nicht bekannt (!) : www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B3C15AC43E2/Doc~E5E84B3B29DE94FA9B9A9A3F03F9B6DA1~ATpl~Ecommon~Scontent.html 3)Tödliche Schüsse stoppen einen Kleinkriminellen au der Flucht. Verhältnismäßigkeit und Schweigekartell der Beamten (sehr anschaulich beschrieben), werden zumindest vor Gericht abgehandelt: www.neuepresse.de/Nachrichten/Magazin/Uebersicht/Bewaehrung-fuer-toedlichen-Polizeischuss-Moerder-Rufe Grüße Christoph Leusch |
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Beim Verfassen von solchen Texten ist es meiner Ansicht nach von Vorteil, wenn der Schreibende vom Fach ist, der über entsprechende Erfahrungen verfügt. Sonst kann der Schuss auch hinten raus gehen...
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nach hinten, sorry
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Und was genau wollen Sie uns nun damit sagen, lieber THX1138? Daß Artikel über den polizeilichen Schußwaffengebrauch und seine Weiterungen nur schreiben solle, wer mindestens zehn aktive Polizeidienstjahre hinter sich hat?
Ich habe den Artikel von Herrn Leusch durchaus mit Interesse gelesen. Der einzige »Fehler«, den ich soweit ausmachen konnte, ist ein sehr sehr randständiger, weil rein formaler. Er betrifft die korrekte juristische Zitation. Worauf Herr Leusch im Artikel hinwies, war § 54 PolG. Sich darauf beziehend schreibt Herr Leusch dann beispielsweise »der Satz 1, Absatz 1a)«. Das ist — nota bene: formal! — schlicht falsch zitiert. Auf einen Paragraphen folgt ein Absatz, auf einen Absatz eine Nummer, auf eine Nummer ein Buchstabe, usw. Es gibt also nirgends einen »Absatz 1a)«. Was es allerdings gibt, ist ein Absatz 1, Nummer 1, Buchstabe a. Die Fundstelle im Gesetz, die Herr Leusch also meinte, lautet korrekt: § 54 Abs. 1 Nr. 1 lit. a. (oder in der Kurzversion, die man meistens in der Kommentarliteratur antrifft: § 54 I 1 a.); allerdings ist das, wie schon gesagt, eine reine Formalie, die den Sinn des Textes in gar keiner Weise verändert oder entstellt. Ich weiß also nicht, was Sie meinen. |
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Ich finde den Artikel auch gut, j-ap. Es handelte sich bei meinem Einwurf lediglich um eine Randbemerkung.
Aus der sicheren Distanz lässt sich ein Schusswaffeneinsatz- oder jede unvermeidliche Krisenintervention- relativ einfach be- oder verurteilen. Der Moment, in dem der Abzug betätigt wird, sowohl aus operationell-taktischer Perspektive, als auch aus dem rein menschlichen Momentum des Abziehenden heraus, lässt sich rückwirkend, d. h. wenn eine Untersuchung angelaufen ist, sowieso nicht mehr genau rekonstruieren- und wenn, dann nur noch sehr theoretisch. Und in der Theorie sieht ja bekanntermassen alles immer blendend aus. Leider spielt dabei die Politik, der vorherrschende Zeitgeist sowie der Druck der Öffentlichkeit immer auch eine Rolle. Zudem sollte man den formaljuristischen Rahmen, in dem sich eine Untersuchung bewegt, nie unterschätzen. |
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Lieber THX 1138,
Mein Credo, lese oben! Berufenere sollten sich der Dinge endlich annehmen, denn sie beginnen aufzufallen und dem Rechtsstaat zu schaden. Es riecht, im übertragenen Sinne, aber zu viele Leute mit Amtsfunktion sind schon an den Geruch gewöhnt. Rechtsstaat ist ja etwas anderes als rechter Staat. Letzterer kann sich schon eher mit diesen Geschehnissen abfindet, weil damit durchaus populistischen Grundmustern (schnelles, hartes, entschlossenes, nie hinterfragtes Durchgreifen) gefolgt wird und es zudem die handelnden Institutionen der inneren Sicherheit weitgehend unangreifbar macht. - Das Paradox: Beamte, die sich, aufgrund der ihnen zustehenden Machtfülle, mehr Sorgfalt und Überprüfung auferlegen müssten, fallen in die Obrigkeitsattitüde zurück und sagen, selbst bei schweren Fehlern, es sei alles wunderbar und korrekt. Vorzüglich konservative Innenpoltiker unterstützen diese Haltung noch. Ich betone immer wieder einmal, in 99,99 % aller Fälle von öffentlicher Relevanz ist ein Bürger, ein Blogger, ein Kommentator, ein Schreiber und selbst ein professioneller Journalist mit seiner Meinungsäußerung kein Fachmann, keine Fachfrau (die Prozentzahl ist Spaß, das Faktum real). Deshalb die Klappe zu halten, weil man nicht vom Fach ist, wäre verfehlt, wenig demokratisch und auch das eigene Selbstbewusstsein unterhöhlend. - Hier im "dF"- Forum, aber überhaupt in der medialen und realen Öffentlichkeit müssen wir doch mit unserem Nicht-Expertentum umgehen und wählen doch auch Politiker, die sich als ausgsprochene Experten für Alles wählen lassen. Die präsentieren sich innerhalb weniger Stunden nach solchen Ereignissen als kompetent (s.o.), und täglich lesen wir eine Presse, die, ich betone das, polymorph pervers wäre, behauptete sie, zu allen anfallenden Themen als geschulte Experten anzutreten. - Mühe habe ich mir aber schon gegeben und das ist, was ich auch von Medien erwarte, die natürlich mehr Ehrgeiz und bezahlte Zeit aufwenden können und sollen. Das ist schließlich ihr Job. Schön wäre es, es äußerten sich betroffene oder befasste Fachleute öffentlich. Die Klappe halten geht nicht. Denn alle Fragen rund um das Gewaltmonopol des Staates, ich befürworte es ausdrücklich, legen die Latte viel höher, als wenn es nur um die Motive und Handlungen von privaten Personen geht. Wer das Gewaltmonopol inne hat, der muss sich mehr und ernsteren Fragen stellen, sowie diese sich gefallen lassen, und er muss für Transparenz und Klarheit sorgen. - Das ist ungefähr der inverse Carl Schmitt (;-))) ) . An dem Prozess zum Brandopfer in Polizeigewahrsam,Oury Jalloh (Prozess mit In dubio pro reo-Entscheidung zugunsten des schichtführenden Beamten, 2005, Revision steht nun an, nach Entscheid des BGH, 2010), verzeifelte sogar der Richter, der merkte, er wird belogen und Tatwissen wird zurückgehalten, weil das eherne Gesetz der Polizeieinheit gilt und die Staatsanwälte einigermaßen zufrieden sind, wenn sie solche Verfahren schnell vom Tisch haben ( www.welt.de/die-welt/politik/article5792720/In-der-Zelle-verbrannt-Der-Fall-Oury-Jalloh.html ). - Damit macht man nämlich im Staate meist keine Karriere. Was die Zitation des PoG angeht, so danke ich J.-A.P. Was Erfahrung angeht, so ist z.B. die Möglichkeit, einen Menschen mit einem psychiatrischen oder nervenfachärztlichen Gutachten in eine Forensik oder Psychiatrie zu bringen, schon etwas, zu dem ich fachliche Erlebnisse und Erkenntnisse habe. Daher schockt mich ja auch die Klausel in der Strafprozessordnung, die es erlaubt, die Unterbringungsgründe zu verheimlichen, wenn sich der Staat in seinen Geheimnissen bedroht fühlt. - Wird es einmal sozial und politisch schwierig in unserem Musterländle, dann steckt hier der Keim für Willkür. Vielleicht gibt es ja ein paar DDR-Dissidenten und sonstige damals so traktierte Bürger, die noch Auskunft geben können und den "dF"-Online lesen. Usw., usw.,.... Ich habe hier ja nur angedeutet, wie weit die verschiedenen Präventivklauseln in unterschiedlichen Gesetzbüchern und deren verzahnte Anwendung reichen, und wie sehr dieser Sachverhalte ein sinnvolles Lernen aus Fehlern verhindern. Grüße an Sie und J.-ap, Christoph Leusch |
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Guten Abend allerseits.
(THX1138 schrieb am 24.09.2010 um 20:36) Einverstanden und okay, THX1138. Mich überkam nur ganz spontan bei der Lektüre Ihres Kommentars der Verdacht, hier sollte etwas abgebügelt werden mit dem Hinweis, jemand habe doch gar keine Ahnung von nichts usw. usf., also das passende Gegenstück zur genauso pauschalen »Bullenschelte«, die ich eben genau und angenehmerweise nicht im Artikel von Herrn Leusch vorfinden konnte. (Columbus schrieb am 24.09.2010 um 20:57) Jawohl, die Polizei gehört aus den Gründen, die Sie darstellen, ins Gespräch. Nicht, um draufzuhauen und auch nicht, um reinzuwaschen, sondern weil sich eine Gesellschaft, die solcherlei als Gemeinschaftsaufgabe betrachtet (und nicht, wie noch zu alten Zeiten, als Prärogative des (oder der) Allmächtigen und seiner irdischen Derivate), schlicht nichts anderes erlauben kann. Deshalb gilt das auch etwa für die Bundeswehr und die in Aussicht stehende Reform, mag man nun dazu im Einzelfall stehen, wie man will. Das dazugehörige Expertentum der berufenen Münder gehört ohne Frage dazu, schließlich läßt sich's ohne Fachwissen und einschlägige Praxis schlecht er- und abwägen oder gar entscheiden, zumal wir hier nicht über zwei, drei Türsteher am Häuptlingszelt der guten alten Steinzeitsiedlung reden, wo die Dinge noch recht einfach zu überschauen waren. Allzu oft allerdings ist das Expertenwesen tatsächlich ein Ver-Schleier des Nichtswissen(sollen)s, hinter dem es sich prächtig unter sich baldowern läßt, was anschließend dem staunenden Publikum als unbedingt nötig zur Akklamation präsentiert wird. Und im Hinblick darauf gehört auch genau die Wagenburg-Mentalität in diese Reihe, die Herr Leusch schon ansprach. Nach jedem größeren Polizeieinsatz gibt's Pressekonferenzen mit verschiedenen »Leitenden« und Innenministern oder -senatoren, die sofort ganz Kluges und schauderhaft Oberflächliches in die Mikrophone sprechen, nicht aber ohne den Hinweis, man müsse die Sache erstmal in Ruhe (soll heißen: hinter verschlossenen Türen) analysieren, um zu einer Bewertung zu kommen. So richtig und nötig das auf den ersten Blick zweifelsohne ist, so häufig geraten eben diese Untersuchung und vor allem die Lehren daraus Monate, wenn nicht Jahre später aus dem öffentlichen Blick und sind nur mehr Randnotate im Lokalteil der Zeitung wert. Der Staatsschutz ist ein ganz besonders heikler Bereich. Jetzt mal Hand aufs Herz: wer weiß denn schon, daß der Generalbundesanwalt in solchen Fällen eine evokative Zuständigkeit besitzt, die es ihm ermöglicht, diese Verfahren ohne Benehmen mit anderen Behörden an sich zu ziehen und sie damit zu einer Bundesangelegenheit zu machen? Die tatsächliche Wahrnehmung dieser Kompetenz ist naturgemäß äußerst selten und entsprechend wenig bekannt, aber im Zeitalter des globalen Terrorismus, der bislang eine erstaunliche Menge an Rechtsbeschränkungen mit sich brachte, ist soetwas mindestens wissenswert, zumal die Zahl der Fälle in den letzten Jahren stetig zunahm und dementsprechend auch eine ganz erhebliche Kompetenzverlagerung im Hintergrund stattfand, auch im Zuge des »Otto-Katalogs« usw. Und gerade wir, die wir in den südlichen Bundesländern, also den typischen konservativen »Law&Order«-Gegenden wohnen, haben dafür wohl ein Auge, gerade weil es weite Teile unserer Mitbürger nicht haben, bei denen nämlich die traditionelle Sicht vorherrscht: Zack, Polizei her, wird schon keinen Falschen treffen, denn sonst hätte die Polizei ja gar nicht erst eingegriffen. So war das ja auch bei Tennessee Eisenberg, Herr Leusch, auch das ist gut, daß Sie den Fall angesprochen haben. Da wurden nämlich nicht nur Gerichte schlicht belogen, um es mal deutlich zu sagen, sondern den Beamten sprang auch noch der Innenminister bei, der ins CSU-Hausblatt stenographieren ließ, man solle doch die Beamten endlich einmal in Ruhe lassen mit solchen geschmacklosen Nachstellungen (!) — und ganz erstaunlicherweise gab ihm das »gesunde Volksempfinden« auch noch großflächig recht! Zu den Spezifika dieses Falls gehört auch, daß nach dem Wegfall des Grenzschutzbereichs in Ostbayern (wegen Schengen) und der damit verbundenen Auflösung oder Zusammenlegung von Dienststellen eine ganze Menge Polizeibeamte in einer Gegend mit traditionell äußerst geringer Kriminalitätsrate versammelt sind. Wenn Sie mal Leute fragen, die im Bayerischen oder Oberpfälzer Wald wohnen, dann werden die Ihnen das eine oder andere Lied davon singen können. Ein ganz anderes Lied könnte ich Ihnen auch singen, und zwar über die Unterbringung und Verwahrung. Da liegt nämlich nach meinem Eindruck mehr als nur ein bißchen was im Argen, denn nach meiner Erfahrung (allerdings nicht als Betroffener), auch mit psychologischen Gutachtern, ist dieser Bereich heutzutage und zunehmend nichts anderes mehr als der »bürgerliche Tod«, der einen früher erwartete, wenn man hinter die Klostermauern verbannt wurde, und die Psychiatrie dabei in wesentlichen Teilen nichts anderes als eine Gefälligkeitswissenschaft zur nicht-letalen Menschenentsorgung, die man eben nicht mehr um die Ecke, sondern nur mehr in die Anstalt bringt. Das würde allerdings den hier gesteckten Rahmen bei weitem sprengen und ist, um es gleich zu sagen, auch nicht eben angenehm. Ich lasse es daher fürs erste dabei bewenden und wünsche Ihnen beiden einen angenehmen Abend. J. A.-P. |
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Die Polizei besitzt doch auch weniger tödliche Möglichkeiten einen Täter Kampfunfähig zu machen, das ist mit Sicherheit nicht in jedem Fall möglich aber in wahrscheinlich doch in vielen Fällen. Nicht tödliche Waffen können jedoch nur angewendet werden wenn sie auch ständig mitgeführt werden und die Polizisten mit deren Umgang genauso vertraut sind wie sie es mit normalen Schusswaffen sein sollten. Zu den nicht tödlichen Waffen würde ich in solchen Fällen speziell Taser und den Einsatz von Tränengas rechnen wobei es auch für deren Einsatz strenger Regeln bedarf und sie nicht in Bagatellfällen wie in USA angewendet werden dürften.
Ein Grund für so massiven Schusswaffengebrauch dürfte auch in der ungenügenden Ausbildung in Gefahrensituationen und im Schusswaffengebrauch liegen. Ungeübte Personen, wenn sie Schusswaffen gebrauchen schiessen in Panik oft das ganze Magazin leer. Ich habe früher bei Routinekontrollen gegen RAF-Terroristen oft befürchtet, das offensichtlich überforderte Polizisten irgendeine Bewegung falsch deuten und losballern. mfg harald |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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