Wenn in der aktuellen Affäre nichts gravierend neues hinzukommt, wird Christian Wulff Bundespräsident bleiben. Das Amt hat bereits Schaden genommen und sollte es nicht zu einer Staatskrise kommen, sind die kommenden 3,5 Jahre als kleineres Übel auszuhalten.
Der Bundespräsident: Zwischen Integrationsfigur, Bundesnotar und Krisenmanager
Dem Bundespräsidenten wird durch das Grundgesetz eine repräsentative, integrierende Funktion zugeschrieben. Die Lehren aus Weimar und seinem Untergang sind die massive Eingrenzung der Macht gewesen, so wollte man dem drohenden Dualismus zwischen Präsident und Kanzler in der jungen Bundesrepublik von vornherein einen Riegel vorschieben.
Und doch gibt es einige Situation, Krisensituationen, in denen dem Bundespräsidenten durchaus ein erheblicher Machtspielraum eingeräumt wird:
Da ist zum einen die Auflösungsfrage des Bundestags, nachdem der Bundeskanzler mit einer Vertrauensfrage gescheitert ist. Hier kann der Bundespräsident in eigener Machtvollkommenheit den Bundestag auflösen oder nicht. Dies ist bereits zwei Mal vorgekommen, 1983 unter Karl Carstens, der einem Ersuchen Helmut Kohls nachgekommen ist, sowie 2005 unter Horst Köhler, der den Bundestag aufgelöst hat, nachdem Gerhard Schröder seine Vertrauensfrage (ebenfalls gezielt) verloren hat.
Eine andere Krisensituation ist bisher aufgrund klarer Machtarithmetiken bisher nicht aufgetreten. Es handelt sich hier um die Wahl des Bundeskanzlers ohne parlamentarisch gesicherter Mehrheit.
Art. 63 Abs. 4 GG ermächtigt den Bundespräsidenten nach mehreren gescheiterten Wahlgängen ein Minderheiten-Bundeskanzler zu ernennen, der nicht die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, die so genannte Kanzlermehrheit, auf sich vereinigen kann. Es obliegt dem Bundespräsidenten alleinig zu entscheiden, ein Minderheitenkabinett zu installieren oder wiederum den Bundestag aufzulösen und erneute Wahlen herbeizuführen.
Christian Wulff Krisenmanager in eigener Sache - Krisenmanager der Republik?
Dass Christian Wulff im Umgang mit dieser Affäre dem Amt Schaden zugefügt hat, lässt sich kaum mehr bezweifeln. Eine große Rede zur Staatsschuldenkrise, eine Aufforderung der Banken Kreditklemmen zu überwinden, kann von diesem Bundespräsidenten ernsthaft nicht mehr erwartet werden.
Es ist schon bestürzend genug, dass eine überparteilich moralische Instanz durch diesen Amtsinhaber nicht mehr wahrgenommen werden kann. Allerdings drängen sich Zweifel auf, wie es um die Fähigkeit Wulffs bestellt ist, Krisen zu bewältigen.
Eigene Krisen scheint er, wie die aktuelle Affäre eindrucksvoll zeigt, defizitär, ja desaströs zu bekämpfen. Sie wird durch vermeintliche Krisenbewältigung ja eher größer denn kleiner.
Wie soll dieser Bundespräsident mit verzerrter Selbstwahrnehmung und mangelndem Urteilsvermögen in eigener Sache handeln, wenn tatsächlich eine Staatskrise heraufzieht und eine Wahl des Bundeskanzlers womöglich in einer Zerreißprobe mündet, an deren Ende Christian Wulff entscheiden solle, ein Minderheitenkabinett zu installieren oder wiederum für einen Urnengang zu sorgen.
Man kann nur hoffen, dass das politische Berlin nicht in eine solche Staatskrise abrutscht, so dass das größte Problem nur darin besteht, einen nicht integeren moralisch abgewirtschafteten Bundespräsidenten weitere dreieinhalb Jahre im Schloss Bellevue auszuhalten.
Das Amt kann sich in der Zeit nach Christian Wulff regenerieren, der Amtsinhaber nicht, so dass alle übrigen Verfassungsorgane in den kommenden dreieinhalb Jahren besonders gefordert sind.
Der Ausfall des Staatsoberhaupts muss von nun an organisiert werden.
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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