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Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 werden in Deutschland Einkünfte aus Kapitalvermögen pauschal mit 25% durch den Kapitalertragsteuerabzug an der Quelle besteuert. Die Abgeltungswirkung ergibt sich aus § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG.
Die rechtliche Besserstellung der Einkünfte aus Kapitalvermögen stellen meiner Ansicht nach einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes dar. Mich überrascht, dass bislang keine Verfassungsbeschwerden bzw. Normenkontrollklagen vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht worden sind.
Während auf alle anderen Einkommensarten der progressive Steuersatz gem. § 32a EStG angewandt wird, werden Kapitalerträge davon ausgenommen. Dieses Herausnehmen hat gleich in mehrfacher Hinsicht Auswirkungen: Vor 2009 erhöhten die Einkommen aus Kapitalvermögen auch noch das zu versteuernde Einkommen - und somit auch den Steuersatz, der auf das gesamte zu versteuernde Einkommen angewandt wurde. Diese Progressionswirkung ist somit entfallen, Menschen mit hohen Kapitaleinkünften profitieren doppelt.
Um eine Schlechterstellung von Steuerpflichtigen, die nach Einrechnung der Kapitaleinkünfte einen niedrigeren persönlichen Steuersatz als 25% haben zu vermeiden, wurde eine komplexe Anrechnungsregelung ins Gesetz aufgenommen, die nicht nur die EDV-Technische Umsetzung in den Finanzämtern und bei den Banken völlig überfordert.
Alle anderen Einkünfte werden maximal mit dem Spitzensteuersatz in Höhe von 45% besteuert. Jemand, der z. B. aus nicht selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb ein höheres Einkommen erzielt, muss im Ergebnis also bis zu 20% mehr Einkommensteuer abführen als jemand, der vollständig leistungslos (z. B. durch Erbschaft oder Schenkung) Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden, Zinsen etc.) erzielt.
An dieser Stelle verwende ich mal einen der Lieblingssprüche aller Neoliberalen: "Leistung muss sich wieder lohnen! Es kann nicht sein, dass jemand der nicht arbeitet weniger Steuern zahlt als jemand der jeden Tag aufsteht und arbeiten geht."
Besonders abstrus ist die Regelung, wenn man sich einmal vergegenwärtigt, dass letzten Endes jeder Kapitalertrag in Form jeglichen Zinses, auch und gerade in realen Gütern, von der arbeitenden und dienstleistenden Schicht erst erschaffen werden muss. Die Arbeiter und Angestellten, die den Wohlstand der Kapitaleigner erst ermöglichen, werden mit einem höheren Spitzensteuersatz besteuert als diejenigen, die deren Arbeitskraft ausbeuten und von deren Produkt ihren luxuriösen Lebensunterhalt bestreiten.
Die Bundestagsfraktion Die Linke fordert nun endlich in einem Antrag die Abschaffung dieser völlig ungerechtfertigten massiven Begünstigung reicher Kapitalbesitzer, die bislang nur zu erheblichen Steuerausfällen führte. Die Forderung wird natürlich ungehört verhallen, deshalb sollte sie sich bei Grünen und SPD evtl. Verbündete suchen, um in Karlsruhe zu klagen.
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>>Die Forderung wird natürlich ungehört verhallen,<<
Natürlich, denn dass der Kriegsminister zurückgetreten ist hat entweder alle Probleme gelöst oder führt direkt zum Weltuntergang. Andere Sorgen sollten wir nicht haben... >>...deshalb sollte sie sich bei Grünen und SPD evtl. Verbündete suchen, um in Karlsruhe zu klagen.<< Ob das klappt, Verbündete bei Grünen und SPD zu finden? Sie opponieren zwar in Wahlkämpfen gerne mal gegen Gesetze, die sie selber (mit)entschieden haben, aber wenns ernst wird, steht die ganz grosse Koalition wie eine 1. Auch gegen die Hartz4-Farce hat die Linke ja eine Normenkontrollklage zusammen mit Grünen und SPD-Abgeordneten angeregt, die angeblich "verfassungrechtliche Bauchschmerzen" bei der Sache hatten. Solche Dinge laufen sehr still und in der Öffentlichkeit unbemerkt ab, während die Guttimanie die Gemüter aufkocht und die Köpfe abgeschaltet lässt. Die Steuerdebatte muss, wie Hartz4, aus dem Parlament raus und in die Öffentlichkeit getragen werden, z.B. auf die Montagsdemos. |
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Klar, die Debatte um Guttenberg überlagert momentan alles - aber selbst ohne jene würde so ein Thema wie die Abgeltungsteuer in der Presse niemals groß diskutiert werden. Für diesen fundamentalen Systemwechsel im Steuerrecht haben INSM und Co. (aufgrund der Ratschläge von so verehrten Botschaftern wie Prof. Kirchhof - noch so eine legendäre, angeblich vom linken Medienmainstream geschasste Lichtgestalt wie KT) viel zu lange gekämpft. Schließlich ist die Abgeltungsteuer die Vorstufe einer von schwarz-gelb favorisierten allgemeinen Flat-Tax bei der Einkommensteuer.
Natürlich hat die Linke auch andere Möglichkeiten, diese Regelung nach Karlsruhe zu bringen (über die Chancenlosigkeit meines ersten Vorschlags bin ich mir auch bewusst). Leider auf etwas umständlicheren und langsameren Wegen: Eine Sammelklage mehrerer Abgeordneter und Bürger mittels Verfassungsbeschwerde wäre ebenso möglich wie eine organisierte konkrete Normenkontrolle durch möglichst viele gleichzeitig erhobene Einsprüche gegen die jeweis letzten, noch nicht bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide unter Berufung auf Art. 3 GG. Wie gesagt - mich wundert, dass es eine solche Klage bislang noch nicht gegeben hat... |
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»... wenn man sich einmal vergegenwärtigt, dass letzten Endes jeder Kapitalertrag in Form jeglichen Zinses, auch und gerade in realen Gütern, von der arbeitenden und dienstleistenden Schicht erst erschaffen werden muss.«
Und woher stammt das Einkommen der »arbeitenden und dienstleistenden« (scheinbar sind das zwei Paar Stiefel?) Schicht? Sofern eben diese Arbeiter und Dienstleister nicht das herstellen, was sie unmittelbar selbst verbrauchen, unterscheiden die sich nämlich kein Iota von den wie Sie schreiben »leistungslosen« Einkommensempfängern. Genau das ist ja die Crux, und wäre es anders, hätte es nicht nur die Kapitalkontroverse nie gegeben, sondern auch gar keiner Arbeitswertlehre bedurft, die Sie hier allerdings schlecht, weil um sehr Entscheidendes verkürzt adaptieren, um bei dem altbekannten Slogan herauszukommen: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. Denn erst wenn der Wert sich auf dem Markt realisiert (Zirkulation) ist dieser ex post (!) von der Arbeit als Potenz geschaffen worden (Produktion). Produktion und Zirkulation sind logisch eines und identischen Ursprungs, auch wenn sie empirisch als Nacheinander erscheinen mögen. Aber davon abgesehen haben Sie in der Sache, nämlich was die steuerliche Ungleichbehandlung angeht, völlig recht. Nur braucht man, um das zu erkennen, keine bekanntermaßen unzureichende Version der objektiven Wertlehre. Viele Grüße Josef Allensteyn-Puch |
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Ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihren Kommentar zu obiger beiläufiger Aussage jetzt im Ergebnis richtig verstanden habe; ich werde jedenfalls noch einmal etwas genauer drüber nachdenken...
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Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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