Dennis82

Passierschein A38

29.07.2010 | 13:56

Arbeitszimmer wieder absetzbar

www.sueddeutsche.de/geld/steuer-arbeitszimmer-nicht-mehr-absetzbar-nix-da-1.981271?commentspage=1#kommentare

Nach der Neuregelung, sprich Kürzung, der Pendlerpauschale ist nun auch die ebenfalls in der großen Koalition beschlossene pauschale Nichtanerkennung der Kosten eines Arbeitszimmers für verfassungswidrig erklärt worden.

An und für sich eine logische und vorhersehbare Entscheidung, die den Finanzämtern (und Gerichten) eine Menge Arbeit gemacht hat und nun auch noch machen wird. Am Ende ist außer Spesen mal wieder nichts gewesen.

Es ist eigentlich nicht zu verstehen, wie eine Regierung (hier noch die große Koalition) derart sturköpfig und ignorant wegen pauschalen Einsparungen gegen im Grundgesetz verankerte Regelungen im Steuerrecht verstößt, in der Hoffnung es möge wohl niemand klagen. Und mit dieser "Strategie" immer wieder gegen die Wand rennt. Auch in diesem Fall ignorierte man wie schon bei der Pendlerpauschale einfach das objektive Nettoprinzip, welches besagt, dass zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer von den Einnahmen alle (Werbungs-)Kosten abgesetzt werden dürfen, die zur Erzielung dieser Einnahmen notwendig sind.

Allein die Einschränkung des § 4 (5) Nr. 6b EStG, das Arbeitszimmer müsse für eine Anerkennung "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" sein ist für jeden, der sich im Steuerrecht auch nur halbwegs auskennt hinsichtlich des Grundsatzes in § 9 (1) S. 1 EStG derart abstrus und willkürlich (wie damals die Entfernungspauschale ab dem 21. km), dass es einem als Finanzbeamten schwerfällt, in diversen Einspruchsverfahren (die die Ämter förmlich überschwemmen) im Sinne des Gesetzes und Dienstherrn zu argumentieren. Vor allem machte die Ermittlung, ob denn nun der Mittelpunkt der gesamten(!) beruflichen Tätigkeit im Arbeitszimmer liege oder nicht die meiste Arbeit. Diese Frage provozierte wegen ihrer Auslegbarkeit somit auch wieder Prozesse vor den Finanzgerichten. Und natürlich existieren dazu auch mehrere x-seitige BMF-Schreiben (pdf), die einem die Arbeit "erleichtern" sollen. So viel noch einmal zur Vereinfachung.

Die Tendenz, innerhalb vieler (Steuer)gesetze unter dem Deckmantel der Vereinfachung einzelne in Wahrheit wesentlich verkomplizierende Paragraphen einzubauen, die grundlegenden Regelungen widersprechen, nimmt immer mehr zu. Man fragt sich wirklich, ob der Verfassungsschutz nicht doch die falschen beobachtet.

 
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Kommentare
j-ap schrieb am 29.07.2010 um 14:05
Wir sind hier bei einer irgendwie linken Zeitung. Hier wird Absetzbarkeit nur verhandelt, wenn es um Throne, Altäre und Oberhäupter geht — aber doch nicht um Arbeitszimmer.
Dennis82 schrieb am 29.07.2010 um 14:08
Naja, den ein oder anderen linken Schreiberling wird es freuen, wenn er sein Arbeitszimmer wieder absetzen kann!
Achtermann schrieb am 29.07.2010 um 18:14
@ Dennis82

Was ist denn ein linker Schreiberling?
Dennis82 schrieb am 29.07.2010 um 19:23
Na ein freier Autor, der z. B. gelegentlich Geld vom Freitag für nen Text bekommt.
Achtermann schrieb am 29.07.2010 um 21:01
Jetzt bringst Du Dich aber in Erklärungsnot!

Schreiberling ist ein abwertender Begriff, der durchaus mit einem Stümper, einem Pfuscher, einem Nichtskönner oder einem Nichtwisser gleichgesetzt werden kann. Wenn dann noch das Attribut linker davorgesetzt ist, scheinst Du weder von den freien Autoren noch von deren politischer Richtung, die sie vertreten, etwas zu halten.
Dennis82 schrieb am 29.07.2010 um 22:06
Tschuldigung, interpretier da jetzt bitte mal nicht so viel rein, das war einfach eine flapsige Anmerkung auf einen ironischen Kommentar in Bezug auf die Auswirkungen des o. g. BVerfG-Urteils ohne jeglichen bösen Hintergedanken...

Im Grunde bin ich ja ein linker Schreiberling! ;) Im Vergleich zu "echten" freien Autoren oder Journalisten mit linker Gesinnung...

Gegenfrage: Was hat das eigentlich noch mit dem Thema zu tun...?
nuntius schrieb am 30.07.2010 um 06:30
Na natürlich nichts, das Thema war ja wohl der Staat der immer neue Regelungen erfindet um seine Steuerzahler zur Kasse zu bitten. In einer Hinsicht muß ich dich aber korrigieren, und was mir besonders unangenehm ist, die unfähige Politik in Schutz nehmen. Die Politik hat irgendwelche abstrusen Ideen, aber Gesetze, Vorlagen, Rundschreiben, Anweisungen kommen von den Beamten der Ministerien, also den Staatsdienern.

Aus meiner Sicht werden in viele dieser Gesetze bewußt Fehler eingebaut, um sie später kippen zu lassen.
Das wiederum möchte ich behaupten hat unterschiedlichste Gründe. Hier mal einige mögliche Theorien meinerseits.
Die Parteien lassen so für sie ungünstige Entscheidungen und Kompromisse, von ihren Mitgliedern, im Nachhinein korrigieren.
Auch Beamte sind Menschen, und somit von solchen Regelungen Betroffen, vielleicht wollte da jemand. jemanden einen Gefallen tun.
Oder ganz ausgefallen, der unbekannte Beamte aus Zimmer XY? kann in die Bundespolitik eingreifen, und alle nach seiner Pfeife tanzen lassen.

Egal warum, in meinen Augen ist dieses Gesetzeschaos jedenfalls Absicht.
Achtermann schrieb am 30.07.2010 um 08:51
Gerade die Steuergesetze haben Einfluss auf die Haushaltsplanungen. Und Haushalte werden jährlich aufgestellt. Diese können mit allerlei Luftbuchungen versehen werden, damit sie politisch korrekt im Sinne der gerade regierenden Pateien sind. Wenn nun die Pendlerpauschale und das Arbeitszimmer steuerlich nur noch beschränkt absetzbar sind, bringen diese dem Bundeshaushalt ein Plus - zumindest auf dem Papier. Dass diese Neuregelungen oft nicht haltbar sind, wird meistens erst in zwei oder drei Jahren ersichtlich, solange bis sich jemand durchgeklagt hat. Diese Art der Gesetzgebung ist sicherlich ein Teil politischer Taktik, Haushalte unter Dach zu bringen.
Dennis82 schrieb am 30.07.2010 um 08:52
Interessanter Standpunkt. Ich bin jedoch was den konkreten Fall betrifft anderer Ansicht. Das ganze Theater könnte man sich nämlich auch einfach sparen - ich habe erwähnt, was für ein Rattenschwanz an (alles andere als angenehmer und) kostenträchtiger Arbeit diese Einschränkungen den Verwaltungen und Gerichten einbringt. Gerade in den beiden Fällen war es so, dass die Vorgabe in rein fiskalischen Einsparungen bestand: "Wir wollen xxx Mio. einsparen" - an großen Streit zwischen schwarz-rot kann ich mich in diesen Punkten nicht erinnern. Und um diese kurzen einschränkenden Sätze im jeweiligen Paragraphen zu formulieren, braucht es keinen großen Aufwand. Daher halte ich die Theorie, der kleine Beamte könne Gesetze im seinen Sinne formulieren, für gewagt. Im Gegenteil: gerade sind es auch oft kleine Beamte, die gegen solche Gesetze vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und auf diesem Wege Korrekturen erreichen. Außerdem sind hohe Beamte in den Ministerien weisungsgebunden und werden meist nach Parteibuch ausgewählt - und sind somit de facto Teil der Regierung. Der "normale" Beamte, der hinterher das Gesetz (oder die Verwaltungsanweisung, die aus den Ministerien kommt) anwenden muss, hat keine andere Wahl. Auch ihm wurde die Pendlerpauschale gekürzt.

In diesen beiden konkreten Fällen war die Einschränkung schlicht verfassungswidrig, kein einfacher "handwerklicher" Fehler bei der Gesetzesformulierung. Und das hätte eine Regierung, die das Grundgesetz beachtet, wissen müssen.

Außerdem legen in Deutschland nicht nur Ministerialbeamte den Regierungen Gesetzentwürfe vor - das machen inzwischen viele externe, wenn nicht die Lobbyisten in Form von "Leihbeamten" selbst, dann deren Anwaltskanzleien.

Natürlich erfolgen solche Regelungen ("Gesetzeschaos") durchaus mit Absicht. Nur aus anderen Motiven, der Installation von Steuerschlupflöchern z. B.
Dennis82 schrieb am 30.07.2010 um 09:01
@Achtermann: ja, politisches Taktieren bzgl. der Haushaltsplanungen ist eine sehr gute Erklärung für ein solches Verhalten. Was dabei halt leider nicht beachtet wird, sind die Kosten, die die Anwendung und Rückgängigmachung dieser verfassungswidrigen Gesetze verursachen. Aber nach mir die Sintflut...
j-ap schrieb am 30.07.2010 um 09:34
Natürlich erfolgen solche Regelungen ("Gesetzeschaos") durchaus mit Absicht. Nur aus anderen Motiven, der Installation von Steuerschlupflöchern z. B.
So ist es. Wobei mittlerweile bei der schier grotesken Regelungsdichte ein Grad an Undurchsichtigkeit und teilweise auch offenkundiger In-sich-Widersprüchlichkeit erreicht ist, der mE weesentliche Teile der Rechtsordnung ad absurdum führt.

Selbstverständlich werden solche Gesetzesvorhaben nicht durch bloße handwerkliche Fehler 'verpfuscht' — im Staatsdienst landen schließlich nur Juristen mit Prädikatsexamen und keine Amateure. Es ist davon auszugehen, daß das, was an der Basis als »Chaos« wahrgenommen wird, mindestens teilweise planvollem Handeln entspringt. Dieses nur scheinbare Chaos begünstigt diejenigen, die sich, etwa im Steuerrecht, Spitzenjuristen internationaler Kanzleien leisten können und dafür 5000 Dollar Stundensatz hinblättern können.
Dennis82
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