derjodler

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06.02.2009 | 14:24

Anpassung der Künstlersozialversicherungsgesetzes

Bei der Verabschiedung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes im Bundestag am 22. März 2007 waren sich alle Fraktionen einig, dass die Arbeitsverhältnisse der Kulturschaffenden entweder schwierig zu definieren sind oder ständigem Wandel unterliegen, und dass dies durch das verabschiedete Gesetz noch nicht ausreichend geregelt ist.

Was wird denn nun gemacht?


Aus dem Protokoll der Sitzung des Bundestags
(16. Wahlperiode - 88. Sitzung - 22. März 2007 - Seite 8914 bis 8922)


Angelika Krüger-Leißner (SPD)
[...] bleiben uns einige Aufgabenfelder, die sich aus allein aus der Veränderung der Arbeitswelt, der Produktionsbedingungen sowie der Erwerbs- und Beschäftigungsformen gerade in der Kulturwirtschaft ergeben. Wir sehen mit eigenen Augen, dass es immer schwieriger wird, den sozialversicherungsrechtlichen Status von Kulturschaffenden eindeutig zu bestimmen. Da führt dazu, dass ein und dieselbe Person im Laufe ihrer Erwerbsbiografie zwischen den Sicherungssystemen hin- und herspringen muss. [...]


Dr. Heinrich L. Kolb (FDP)
[...] Ich greife natürlich gerne die Worte meiner Vorrednerin auf, das die KSV eine Daueraufgabe dieses Hauses ist. [...] Wir sind der Meinung, es muss bei der Fassung des Versichertenbegriffs noch ein Zwischending geben. Der Verweis auf den Katalog, der regelmäßig dadurch erweitert wird, dass sich Versicherte sozusagen in diese Liste einklagen, ist nicht der Weisheit letzter Schluss. [...] Natürlich müssen wir dabei offen für neu entstehende, künstlerisch geprägte Berufsformen sein. [...]


Gitta Connemann (CDU/CSU)
[...] Das heißt nicht, dass mittelfristig nicht weiterer Gesprächsbedarf gegeben wäre. Damit meine ich - wie auch der Kollege Kolb - übrigens auch nicht die von den Grünen angesprochenen Doppelzahlungen. Es gibt im Kultur- und Medienbereich - sicherlich unstrittig - hybride Strukturen. [...] Es gibt offene Fragen, so im Zusammenhang mit der Beendigung von Versicherungsverhältnissen oder mit der Höhe der Mindesteinkommens-grenze. [...]


Katja Kipping (Die Linke)
[...] Gegenwärtig führt die Aufnahme eines geringfügigen und befristeten Beschäftigungs-verhältnisses zum Ausschluss aus der KSK. [Zum Beispiel:] ein Künstler findet gerade partout keine Auftraggeber für seine Kunst, hätte aber zum Beispiel im Rahmen eine Filmprojekts die Möglichkeit, für - sagen wir mal - zwei Monate eine geringfügige Beschäftigung von weniger als 15 Stunden pro Woche aufzunehmen. [Das] entspricht einfach nicht der Realität in der heutigen Kreativbranche. [...]


Markus Kurth (Die Grünen)
[...] Im Entschließungsantrag ist auch noch nicht einmal die besondere Entwicklung im Verlagswesen erwähnt, wo Leute ausgegliedert werden, die als unabhängige Produktions- und Produzentenleiter weitere Produzenten beschäftigen, sich also in dieser Doppelrolle als Subunternehmer und Auftraggeber und Auftragnehmer befinden. [...]
 
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