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"Sehn wir Euch an, packt uns ein tiefes Graun. - Wir haben zu Euch Richtern kein Vertraun" (Kurt Tucholsky)
Unser "Herr von und zu Gernegroß", der Blender Guttenberg hat es wieder einmal geschafft, den Rechtsstaat auszuhebeln und sich mit Hilfe von Anwälten, Staatsanwälten und Richtern in einem sogenannten "Deal" ein ihm genehmes Urteil zu erkaufen.
Von Guttenberg war natürlich nichts anderes zu erwarten. Der Mann mit einer mehr als mäßigen Intelligenz, dafür aber dem umso größeren Geschick für Selbstdarstellung und Inszenierung, hat es seit jeher verstanden, demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien zu ignorieren.
Ein Bayer halt - oder um es (ironisch) mit Dieter Hildebrandt zu sagen: "Ich bin ja froh, in Bayern zu leben, weil Demokratie da keine so große Rolle spielt"...
Die eigentliche Schande stellt einmal mehr die deutsche Justiz dar - in diesem Falle die Staatsanwaltschaft Hof - die sich offenbar in keiner Weise mehr scheut, einfache Menschen für kleine Verfehlungen ins Gefängnis zu stecken, sich aber mit den großen Betrügern aus Wirtschaft und Politik immer wieder blendend versteht und diese straffrei ausgehen läßt.
Natürlich: ein Herr von und zu Guttenberg kann natürlich ganz andere finanzielle Anreize geben, als es der kleine Herr Krause von nebenan könnte. Und Geld ist ja ganz offensichtlich für die deutsche Justiz und deren Repräsentanten das wichtigste überhaupt. Somit waren 20000 Euro Strafe (mit großer Wahrscheinlichkeit zuzüglich diskreter Zuwendungen) offenbar genug, um einen Betrüger laufen zu lassen.
In dieser Sache ging es natürlich vor allem um eins: man wollte Guttenberg nicht verurteilen, da er in diesem Falle nur sehr schwer hätte in die Politik zurückkehren können. Und nachdem dieser Deal nun zur Zufriedenheit aller Beteiligten und natürlich der eigenen Geldbeutel vonstatten gegangen ist, können wir uns schon einmal vorbereiten, neben Schäuble bald einen weiteren überführten Betrüger in der Politikergilde begrüßen zu dürfen.
Der Staatsanwaltschaft Hof gilt meine abgrundtiefe Verachtung für diesen Schurkenstreich!
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Es ging in diesem Verfahren um die Frage inwieweit durch Verletzung von Copyright - Rechten ein strafrechtlicher Tatbestand vorlag. Das ist ja bejaht worden, in sofern ist G. schuldig gesprochen worden und seine Schuld wird geahndet durch eine Zahlung seinerseits. Einen Grund für eine "abgrundtiefe Verachtung" sehe ich nicht. Die Geschädigten, diejenigen von denen G. ganze Passagen übernommen hat, können jetzt zivilrechtliche Klagen erheben. Sagen wir es so, er hat geistiges Eigentum gestohlen. Es muss ja denen überlassen sein, die ihn wieder "in die Politik" einschleußen wollen, wie es Ihnen zukommt, diese nicht zu wählen. Mehr ist eigentlich nicht zu sagen.
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@ Zeitleser
Herr Guttenberg hat sich einen Doktortitel auf betrügerische Art und Weise erschlichen und diesen zu seinem eigenen Vorteil benutzt. Somit ist er ein Straftäter, der im Falle einer redlich arbeitenden Justiz auch als solcher verurteilt worden wäre. Leider arbeitet die deutsche Justiz nicht mehr redlich, sondern ist zu einer verlogenen und in großen Teilen korrupten Institution verkommen. |
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Aber es war doch nicht die Aufgabe der Justiz über das Erschleichen eines akademischen Titels zu urteilen. Das war doch erledigt, nachdem die Uni Bayreuth diesen aberkannt hat. Es ging um strafrechtlich zu ahndende Verletzung von Copyright Rechten.
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Es ging sowohl um das eine, als auch um das andere. Nur wird über die Tatsache, daß sich Guttenberg einen Doktortitel erschlichen hat, nun auch nicht mehr geurteilt.
Aber Hauptsache ist doch, daß die Konten des verantwortlichen Staatsanwaltes und seiner Handlanger nun prall gefüllt sind... |
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Die Strafe - 20.000 Euro - geht an die Kinder - Krebs - Hilfe.
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@ Zeitleser
Oh, dann nehme ich natürlich alles zurück und werde dem Guttenberg ein Denkmal setzen... Und wenn er erst wieder in der Politik vertreten ist, bezahlt der Steuerzahler diesem Ganoven mehrere tausend Euro monatlich. Was sind dann schon 20000 Euro Strafe?? |
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Herr Bellmann,
wie lautete denn die Anklage? Kennen Sie den Text der Anklageschrift und kennen Sie die Urteilsbegründung? Wenn ja, dann sollten Sie Ihren Blogtext damit (zitatweise) ausstatten um Ihr eigenes Urteil davon abzuleiten. Wohlgemerkt, ich verstehe Ihre Empörung, nur sie solcherweise kund zu tun, ist recht dürftig. |
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@ GEBE
Ich glaube, über die Anklagepunkte ist in den Medien genug geschrieben worden, so daß es müßig wäre, diese hier zu wiederholen. Zudem ist der Straftatbestand klar und nachgewiesen! Und ebenso klar ist, daß ein überführter Ganove, der Herr Guttenberg fraglos ist, einmal mehr von einer zwielichtigen Justiz hofiert und geschont wird. Ich denke nur, welche Urteile in Bezug auf Schwarzfahrer, Bon-Abrechnungen usw. von der Justiz-Clique gesprochen worden sind... |
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Habt ihr alle zu viel Zeit ? - Der Blender v+z Guttenberg ist doch genug gestraft, durch Aberkennung seines Titels + dazu Verlust seines Ministeramtes. Was soll denn dann dieses geifernde Gezetere noch ? Wollt ihr ihm jetzt noch "die Rübe abhauen", wie weiland vor 70 Jahren ?
Daß sich überhaupt erwachsene und wohl überbezahlte Juristen mit diesem "Fall" auseinandersetzen (müssen?), zeigt doch wohl die Maßstabslosigkeit in unserem Land. Fangt lieber echte Straftäter, z.B. Wasserverschmutzer, Lebensmittelpanscher, sog. Verkehrspolitiker, die viele Tote auf dem Gewissen haben, Waffenexporteure, Devisenhändler, Kredithaie, Päpste u.a. Großgrundbesitzer, BILD-Zeitungsschreiberlinge usw.,- aber gebt diesem Dummschwätzer Guttenberg nicht die Ehre der Kritik mehr,- vergeßt diesen Sproß einer Familie einfach, die sich bereichert hat durch Massenmord an Bauern.... |
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@ moritz93
So einfach ist das leider nicht, denn die Medien werden diesen Betrüger mit Sicherheit nicht ignorieren, sondern erneut hofieren und zum Politik-Star aufbauen... Auch die ARD berichtet seit dem Morgen brav über sein beabsichtigtes Comeback. Soviel zum Thema Grundversorgungspflicht der öffentlich-rechtlichen Anstalten... Darüber wurde ja bereits diskutiert: www.freitag.de/community/blogs/dirk1973/rundfunkstaatsvertrag-2013---was-werdet-ihr-dagegen-tun |
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Natürlich werden die Medien, insbesondere die BILD, Guttenberg nun wieder hochjubeln.
Heute z.B nahm er in der BILD direkt jeweils die erste Hälfte der 1. und 2 Seite der BILD ein. Ansonsten ist das Verfahren ja lediglich wegen der marginalen finanziellen Schäden der Autoren eingestellt worden. Weder ist er wegen seines eigentlichen Vergehens der Urheberrechtsverletzung weder von Schuld frei gesprochen noch für schuldig erklärt worden. Mit anderen Worten, dieser Fall wurde gar nicht verhandelt, sondern mit einem kleinen Gentlemen Agreement aus der Welt geschafft. Wir haben hier praktisch bereits eine Unterwanderung der Gesetze wie in den USA. Ich will die Zusammenhänge gar nicht wirklich wissen, weil ich dann vielleicht brechen muss. Oder vielleicht will ich es doch wissen. Kennt sich jemand mit dem European Council On Foreign Relations und seinem US-Ableger CFR aus? Kennt jemand Guttenbergs genaue Verbindungen zu dieser Organisation? Bis dato finde ich nur Info´s auf halbseidenen Webseiten dazu. |
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@ Angelia
Ja, die einen nennen es "Gentlemen-Agreement", ich nenne es Korruption! Korrupte Politiker, dazu eine zunehmend korrupt werdende Justiz - auf geht´s geradewegs in die nächste Diktatur. Und die ist nicht mehr weit! In dieser Sache sind zweifellos Schmiergelder geflossen, natürlich werden wir darüber nichts erfahren. Denn Oberschnüffler Friedrichs läßt ja ausschließlich systemkritische Menschen abhorchen - und nicht die ihm nahestehenden Organisationen oder gar seine schwarz-gelbe Gaunerbande... |
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@ Angelia
Ja, die einen nennen es "Gentlemen-Agreement", ich nenne es Korruption! Korrupte Politiker, dazu eine zunehmend korrupt werdende Justiz - auf geht´s geradewegs in die nächste Diktatur. Und die ist nicht mehr weit! In dieser Sache sind zweifellos Schmiergelder geflossen, natürlich werden wir darüber nichts erfahren. Denn Oberschnüffler Friedrichs läßt ja ausschließlich systemkritische Menschen abhorchen - und nicht die ihm nahestehenden Organisationen oder gar seine schwarz-gelbe Gaunerbande... |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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