Der Mord von Dachau ist nicht nur eine Frage von Sicherheit, sondern vor allem eine künftigen Rechtsfriedens
Die Person Rudolf U. dürfte wenig geeignet erscheinen, sich um geeignete staatliche Rechtsfindungen Gedanken zu machen. Als ein Amtsrichter in Dachau am vergangenen Mittwoch das Urteil gegen den 54-jährigen Unternehmer verkündet hatte und dabei war, die Begründung vorzutragen, zog dieser eine Pistole und erschoss den 31-jährigen Staatsanwalt Tilman T, seinen Ankläger. Gegenstand der Verurteilung war die Nichtabführung von Sozialabgaben in Höhe von 44.000 Euro.
Genauso wenig eignet sich der nun zum Mord bzw. Totschlag mutierte Fall aber, Spekulationen darüber anzustellen, sämtliche Gerichte der Republik in Hochsicherheitssäle zu verwandeln.
Dabei ist die Begründung von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) am wenigsten überzeugend, man könne „nicht aus jedem Gericht eine Trutzburg machen“. Die seit 8 Jahren amtierende Ressortleiterin hatte weder bei der Federführung zur Vorratsdatenspeicherung noch beim Erlass des bayerischen Versammlungsgesetzes Bedenken, aus Präventionsgründen eine unbestimmte Anzahl Menschen einem Generalverdacht auszusetzen und deswegen Restriktionen aufzuerlegen.
Auch ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Worte der Ministerin fiskalisch motiviert sind, da die Justiz in Bayern ohnehin knapp gehalten wird wie nie zuvor. Im Februar vergangenen Jahres zeigte der Bayerische Richterverein an, dass zum Datum im Freistaat 385 Stellen bei Richter- und Staatsanwaltschaft nicht besetzt waren und weiter frei werdende Stellen nicht besetzt würden. In dem Zusammenhang war bereits das Amtsgericht Augsburg in die Schlagzeilen geraten. Wegen völliger Arbeitsüberlastung der Strafabteilung war ein verurteilter Sexualstraftäter frei gegangen, obwohl er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Der Präsident des Oberlandesgerichts München Karl Huber bezeichnete die Zustände als „Notstand“.
Die Frage ist vielmehr, ob sich das Rechtswesen in Deutschland künftig als generell verbarrikadierte Justiz präsentieren will.
Der Gerichtssaal als Konfliktort
Es ist wahr, kaum ein Ort provoziert derart wie ein Gerichtssaal. Ob ein Ehescheidungsverfahren oder der Strafprozess gegen einen mutmaßlichen Delinquenten, der Streit um Nachbars Hecke oder gegen die geplante Startbahn - so unterschiedlich die verhandelten Lebenssachverhalte sein mögen, sie werden am Ende definitiv entschieden. Die hohen Emotionen, die solche Verfahren für die Parteien bedeuten, werden auf eine kurze Spanne in einem nüchternen Lokal kondensiert, auf der Grundlage einer juristischen Sprache, die von den Betroffenen oft nicht verstanden wird. Und die Verhandlungen werden geführt von Personen, die „nicht dabei waren“, die alleine durch ihre Bekleidung abgerückt sind, denen sich die Beteiligten gleichwohl und endgültig zu beugen haben. Der Gang zu Gericht kann immer auch als ein Stück Ausgeliefertsein erlebt werden.
Damit umzugehen ist aber keine technische Angelegenheit von Schleusen oder Metalldetektoren, sondern jener „sozialen Kompetenzen“, die an sich Voraussetzung für die Berufung in das Richterverhältnis sind. Freilich ist die Schulung in diesen spezifischen Fertigkeiten weder in der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung in Bayern (JAPO) vorgesehen noch verpflichtender Bestandteil von späteren Fortbildungen. Erst der ernannte Richter kann Angebote wie die der Richterakademie in Anspruch nehmen: „Psychologische Rhetorik vor Gericht“, „Einschätzung von Drohverhalten“, „Kommunikationskompetenzen als richterliches Qualitätsmerkmal“, um nur einige zu nennen. Dies zeigt, dass das Problembewusstsein durchaus vorhanden ist, aber auch, dass all jene, die derartige professionelle Hilfestellung nicht in Anspruch nehmen, als mehr oder weniger begabte Dilettanten zu gelten haben.
Sich zu erwarten, dass angesichts der nicht nur an bayerischen Gerichten herrschenden Überlastungen derlei Scharnierbereiche zwischen den Richtenden und Gerichteten verstärkt in Anspruch genommen werden, wäre illusorisch. Wo sich der Justizapparat danach misst, dass er reibungslos funktioniert, die Reibung sich vorwiegend an der Erledigungsquote orientiert und damit verstärkt auf autoritäre Handhabung zurückfällt, ja zurückfallen muss, ist zeitraubende Kommunikation ein schöner Traum und wird zunehmend zur Utopie.
Das kommt all jenen zupass, denen konsensuale Konfliktbeilegung im Rechtswesen ein Dorn im Auge ist, die die Anwendung der vollen Härte des Gesetzes zur Grundlage ihres Justizverständnisses gemacht haben. Sie können auch mit einer gewissen Berechtigung darauf verweisen, dass selbst bei bester Ausbildung der Beteiligten die Tat in Dachau nicht zu verhindern gewesen wäre, denn: Ihre Behauptung ist genauso hypothetisch wie die der Vermeidbarkeit durch schärfere Kontrollen und damit nicht zu widerlegen.
Nur, stellt sich Rechtsfrieden dann ein, wenn grundsätzlich jedem misstraut wird, der ein Gerichtsgebäude betritt? „Im Namen des Volkes“ würde definitiv zur Floskel. e2m