13.01.2012 | 13:20

Durchgeknallt

Der Mord von Dachau ist nicht nur eine Frage von Sicherheit, sondern vor allem eine künftigen Rechtsfriedens

Die Person Rudolf U. dürfte wenig geeignet erscheinen, sich um geeignete staatliche Rechtsfindungen Gedanken zu machen. Als ein Amtsrichter in Dachau am vergangenen Mittwoch das Urteil gegen den 54-jährigen Unternehmer verkündet hatte und dabei war, die Begründung vorzutragen, zog dieser eine Pistole und erschoss den 31-jährigen Staatsanwalt Tilman T, seinen Ankläger. Gegenstand der Verurteilung war die Nichtabführung von Sozialabgaben in Höhe von 44.000 Euro.

Genauso wenig eignet sich der nun zum Mord bzw. Totschlag mutierte Fall aber, Spekulationen darüber anzustellen, sämtliche Gerichte der Republik in Hochsicherheitssäle zu verwandeln.

Dabei ist die Begründung von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) am wenigsten überzeugend, man könne „nicht aus jedem Gericht eine Trutzburg machen“. Die seit 8 Jahren amtierende Ressortleiterin hatte weder bei der Federführung zur Vorratsdatenspeicherung noch beim Erlass des bayerischen Versammlungsgesetzes Bedenken, aus Präventionsgründen eine unbestimmte Anzahl Menschen einem Generalverdacht auszusetzen und deswegen Restriktionen aufzuerlegen.

Auch ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Worte der Ministerin fiskalisch motiviert sind, da die Justiz in Bayern ohnehin knapp gehalten wird wie nie zuvor. Im Februar vergangenen Jahres zeigte der Bayerische Richterverein an, dass zum Datum im Freistaat 385 Stellen bei Richter- und Staatsanwaltschaft nicht besetzt waren und weiter frei werdende Stellen nicht besetzt würden. In dem Zusammenhang war bereits das Amtsgericht Augsburg in die Schlagzeilen geraten. Wegen völliger Arbeitsüberlastung der Strafabteilung war ein verurteilter Sexualstraftäter frei gegangen, obwohl er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Der Präsident des Oberlandesgerichts München Karl Huber bezeichnete die Zustände als „Notstand“.

Die Frage ist vielmehr, ob sich das Rechtswesen in Deutschland künftig als generell verbarrikadierte Justiz präsentieren will.

Der Gerichtssaal als Konfliktort

Es ist wahr, kaum ein Ort provoziert derart wie ein Gerichtssaal. Ob ein Ehescheidungsverfahren oder der Strafprozess gegen einen mutmaßlichen Delinquenten, der Streit um Nachbars Hecke oder gegen die geplante Startbahn - so unterschiedlich die verhandelten Lebenssachverhalte sein mögen, sie werden am Ende definitiv entschieden. Die hohen Emotionen, die solche Verfahren für die Parteien bedeuten, werden auf eine kurze Spanne in einem nüchternen Lokal kondensiert, auf der Grundlage einer juristischen Sprache, die von den Betroffenen oft nicht verstanden wird. Und die Verhandlungen werden geführt von Personen, die „nicht dabei waren“, die alleine durch ihre Bekleidung abgerückt sind, denen sich die Beteiligten gleichwohl und endgültig zu beugen haben. Der Gang zu Gericht kann immer auch als ein Stück Ausgeliefertsein erlebt werden.

Damit umzugehen ist aber keine technische Angelegenheit von Schleusen oder Metalldetektoren, sondern jener „sozialen Kompetenzen“, die an sich Voraussetzung für die Berufung in das Richterverhältnis sind. Freilich ist die Schulung in diesen spezifischen Fertigkeiten weder in der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung in Bayern (JAPO) vorgesehen noch verpflichtender Bestandteil von späteren Fortbildungen. Erst der ernannte Richter kann Angebote wie die der Richterakademie in Anspruch nehmen: „Psychologische Rhetorik vor Gericht“, „Einschätzung von Drohverhalten“, „Kommunikationskompetenzen als richterliches Qualitätsmerkmal“, um nur einige zu nennen. Dies zeigt, dass das Problembewusstsein durchaus vorhanden ist, aber auch, dass all jene, die derartige professionelle Hilfestellung nicht in Anspruch nehmen, als mehr oder weniger begabte Dilettanten zu gelten haben.

Sich zu erwarten, dass angesichts der nicht nur an bayerischen Gerichten herrschenden Überlastungen derlei Scharnierbereiche zwischen den Richtenden und Gerichteten verstärkt in Anspruch genommen werden, wäre illusorisch. Wo sich der Justizapparat danach misst, dass er reibungslos funktioniert, die Reibung sich vorwiegend an der Erledigungsquote orientiert und damit verstärkt auf autoritäre Handhabung zurückfällt, ja zurückfallen muss, ist zeitraubende Kommunikation ein schöner Traum und wird zunehmend zur Utopie.

Das kommt all jenen zupass, denen konsensuale Konfliktbeilegung im Rechtswesen ein Dorn im Auge ist, die die Anwendung der vollen Härte des Gesetzes zur Grundlage ihres Justizverständnisses gemacht haben. Sie können auch mit einer gewissen Berechtigung darauf verweisen, dass selbst bei bester Ausbildung der Beteiligten die Tat in Dachau nicht zu verhindern gewesen wäre, denn: Ihre Behauptung ist genauso hypothetisch wie die der Vermeidbarkeit durch schärfere Kontrollen und damit nicht zu widerlegen.

Nur, stellt sich Rechtsfrieden dann ein, wenn grundsätzlich jedem misstraut wird, der ein Gerichtsgebäude betritt? „Im Namen des Volkes“ würde definitiv zur Floskel. e2m

 
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Kommentare
Alien59 schrieb am 13.01.2012 um 15:51
Es ist ja auch nicht der erste Fall dieser Art. Aber anscheinend eignet sich diese Person und diese Opfer besser für Grundsatzdebatten, als Fälle, wo angeklagte Polizeibeamte schießen und die Opfer weiblich sind....
ed2murrow schrieb am 14.01.2012 um 09:51
Ich finde, Sie ersetzen nur eine Extremkonstellation durch eine andere.
Alien59 schrieb am 14.01.2012 um 14:51
Ich meine nicht. Die meisten mir bekannten Fälle von Schießereien im Gerichtsgebäude spielten sich nämlich interessanterweise nicht in Strafsachen ab, sondern in Familiensachen. Ich kenne mehr Anschläge auf Scheidungsanwältinnen als auf Strafverteidiger oder Staatsanwälte.
Und mindestens zweimal war es ein in Scheidung lebender Polizeibeamter, der in Uniform und bewaffnet in den Gerichtssaal marschierte und sein Mißfallen an der Gerichtsbarkeit durch Schüsse auf Richterin und Gegenseite kundtat.
Der hier vorgeführte Fall ist das, was der Normalbürger bei Schießereien im Gericht vermutet - ein Straftäter, der auf den Staatsanwalt schießt. Das nun scheint eher den Ruf nach Schutz im Gerichtssaal zu begründen.

(Oder hatten Sie gemeint, ich beziehe mich auf Marwa? Mitnichten, vor meinen Augen stand eine schwer verletzte Anwältin, die das Opfer des Antragsgegners geworden war.)
tlacuache schrieb am 14.01.2012 um 06:10
..."auf der Grundlage einer juristischen Sprache, die von den Betroffenen oft (eben oft vom Gesetzgeber GEWOLLT) nicht verstanden wird"..., damit der kleine Scheisserle Steuerzahler den oberen nicht an den Karren stänkert...
Ich nix Jura, aber deine Hausbank hat die besten Anwälte...
Und da verlierst du Prozesse, die eigentlich per BGH nicht zu verlieren sind, aber die besten Anwälte deiner Hausbank sorgen schon dafür, dass es nicht mal in die 2. Instanz geht...

schönes neues ;-)
ed2murrow schrieb am 14.01.2012 um 09:49
Nimmt man das Familiengesetzbuch der DDR, nachzulesen etwa hier

www.verfassungen.de/de/ddr/familiengesetzbuch65.htm

und vergleicht die kaum mehr als 100 §§ mit den komplexen Regelungen aus dem BGB (mehr als 700 §§, zur Sprache lese man sich alleine die Regelungen zum Versorgungsausgleich durch), so ergeben sich zwei Dinge: Auch das wesentlich einfachere Familienverfahren der DDR bedurfte eines Richters. Die Parteien bedurften keines Anwalts, um die Materie zu verstehen.

Man kann sich die Frage stellen, welche der Regelungen (und zwar abstrahiert vom Duktus) ideologisiert ist.
tlacuache schrieb am 14.01.2012 um 10:38
"ed2murrow schrieb am 14.01.2012 um 09:49
Nimmt man das Familiengesetzbuch..."

Das ist Erbsenzaehlerei:
Ich brauche weder:
§ 12084 "Du sollst die Hecke deines Nachbarn nicht scheren",
oder eine "Garagenverordnung GaVO",
noch
"Du sollst deinem Parteivorsitzendem nicht wiedersprechen" oder
"Du sollst den Puhdys nicht Beifall klatschen"...
Ich brauche Schutz vor Lehmannpleiten wenn die Omi die gesamten Ersparnisse verliert, aber 400 Anwälte dafür sorgen, dass sie keinen Pfennig sieht, oder sich z.B. ein Krankenhaus bei einem Kunstfehler eines mitarbeitenden Arztes vor dem Schmerzensgeld drückt, wieder mit 400 Anwälten und allen Krankenkassen hinter sich. Das waren nur 4 Beispiele aus dem Handgelenk geschüttelt, wenn ich noch mal einen Tag darüber grübele, tut es noch mehr weh...
Stichwort Lobby, da gibt es wirklich Migräne...
ed2murrow schrieb am 14.01.2012 um 10:57
Natürlich ist das Erbsenzählerei, muss es sein, weil das Rechtsverhältnis zu -und damit meine ich Besitz- und Eigentumsverhältnis- jeder einzelnen Erbse minutiös durchreglementiert ist.
Das gilt auch für die, die aus Edelmetall sind. Darf ich daran erinnern, dass Du selbst einen rechtlichen Status hast?
Übrigens kenne ich kaum ein Land, in dem die Prozeßkostenhilfe für Menschen, die sich einen Prozess finanziell nicht leisten können, derart ausgeprägt ist wie in Deutschland.
Dein Beispiel vom Arzt ist falsch: Nicht Krankenkassen prozessieren, sondern die (Berufshaftpflicht)Versicherungen des Arztes, ggfs. die des Krankenhauses und der Arzt selbst.
tlacuache schrieb am 14.01.2012 um 11:08
Na, dann hat halt die (Berufshaftpflicht) -Versicherung dafuer gesorgt, als ich mit 6 mein rechtes Ohr verloren habe (normale Mittelohrentzuendung), dass alle Unterlagen verschwunden sind und 3 HNO Aerzte + 3 Krankenhaeuser versagt haben anno '72, 80 000 DM Schmerzensgeld haetten mir dann mit 18 Lebensjahren zugestanden, mitte der 80er.
Da gab es auch so gute Pflichtverteidiger, die mir das einklagten...
Jetzt wo wir dabei sind, Fortsetzung folgt...
warmgelaufen sozusagen
tlacuache schrieb am 14.01.2012 um 11:25
BGH hatte 3 mal entschieden, dass man bei Kontovollmacht Extravollmacht braucht, um ein Konto zu ueberziehen (In dem Fall mein Vater der derweil in der Klapse sass), weisst Du, wie die Bankanwaeltin den Prozess gewonnen hatte?
Mit Minirock.
Mein Anwalt, dem ein Formfehler unterlief (Fuer den ja ein "Bankopfer" nichts kann), sagte schon vorher, der Richter ist ein Depp, mein Anwalt war auch ein Depp, Schuld hatte ich nicht.
Ein halbes Jahr spaeter kam der sogenannte "Richter haben Bankberaterverträge" - Skandal Anfang der 90er, interessanterweise finde ich da jetzt auf die schnelle GAR nichts im WEB, komisch was?
Lobby Lobby Lobby,
das war damals in der Rundschau ein Riesenskandal, wie willst Du da noch gegen gewinnen ?
Rechtsstaat? Der Fall hatte mich 3 Jahre meines Lebens gekostet (In Form von ARBEIT), die Schulden zu zahlen, etwas zahmere drehen durch, oder machen noch ganz andere Sachen...
BanaBab schrieb am 14.01.2012 um 08:34
q
"denen sich die Beteiligten gleichwohl und endgültig zu beugen haben" Ja, aber nur wer hirarchische Strukturen als gottgegeben inhaliert hat. Ansonsten wäre ein Justiz dann zu respektieren wenn sie wie im Grundgesetz gefordert unabhängig wäre und frei von kaiserlich-nationasozialistischen Zöpfen. Solange (wie ich neulich, Amtsgericht Altona / Hamburg wer´s sehen will) wir in Gerichtsgebäude treten an deren Wände noch die "Gefallenen" des letzten Krieges aus dem Haus geehrt werde (zur Erinnerung, die Wehrmacht war eine Angriffsarmee welche Millionen Menschenleben auf dem Gewissen hat) vertraue ich dieser Justiz kaum. Es gibt auch Ausnahmen glücklicherweise von mutigen Richtern, aber deren Karriere ist immer etwas gefährdet.
ed2murrow schrieb am 14.01.2012 um 09:42
Glauben Sie nicht, dass es Sachverhalte gibt, bei denen eine endgültige Entscheidung zu treffen ist? Für meinen Teil bin ich der Überzeugung, dass eine damnatio memoriae an dieser Fragestellung rein gar nichts ändert und an der Antwort nichts ändern sollte, im Gegenteil.
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