12.10.2011 | 12:46

Strafe? Kann sein!

Bei Niederlagen vor Gericht muss immer bezahlt werden, in Cash oder per Entzug der Freiheit. Aber was ist, wenn Politik Urteile nicht befolgt?

Vor Gericht eine Niederlage erleiden. Nimmt man diese sehr wehrhafte Redewendung als Sinnbild für Auseinandersetzungen anhand von Gesetzen, schmerzt ein Urteil gleich doppelt. Da ist einerseits die in der Begründung enthaltene Feststellung, im Unrecht zu sein. Andererseits die dann unanfechtbare Handlungsanweisung, einen Schaden begleichen, eine Strafe hinnehmen zu müssen. Dafür sorgt, wenn sich spätestens nach Rechtskraft eines Richterspruchs die bessere Einsicht partout nicht einstellen will, der Vollzug. Jeder Schuldner, der nur einen geringen Geldbetrag offen stehen lässt, wird dann notfalls mit einem Haftbefehl konfrontiert, zur zwangsweisen Vorführung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung etwa. Ein Delinquent wandert per Polizeieskorte ein.

Bei der letzten aller deutschen Instanzen ist das freilich anders. Das Bundesverfassungsgericht hat keine Gerichts- oder sonstigen Vollzieher, die die unterlegene Partei zu einem Verhalten zwingen könnten, die den Richterspruch durchsetzen würden. Es gibt nur den einen Satz im Gesetz: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“

Darin ist ein Selbstverständnis ausgedrückt, das ausschließlich vor dem Hintergrund der Gewaltenteilung verständlich wird. Mit Verfassungsbeschwerden oder Normenkontrollverfahren sind die in § 31 Absatz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) genannten Stellen der Kontrolle unterworfen, ob sie mit ihrem Handeln gegen Prinzipien der deutschen Konstitution verstoßen. Einige dieser Prinzipien nennen sich Grundrechte und stellen Mindestgarantien des einzelnen Menschen gegenüber dem Staat und seinen Funktionsträgern dar. So wie es selbstverständlich wäre, dass bereits im Ursprung -der Gesetzgebung, dem einzelnen hoheitlichen Handeln- diese Standards als Grenzen staatlicher Eingriffe angesehen werden müssten, verhält es sich mit den Urteilen der Verfassungsrichter: Nach Feststellung, dass die Schranken eingerissen worden sind, käme die Reparation, die Wiederherstellung des Rechtsfriedens.

Gebaut wird dabei auf die Einsichtsfähigkeit, Unrecht begangen zu haben. Im Verhältnis zwischen den Entitäten Exekutive, Legislative und Judikative als eines inter pares ist das unabdingbar, da sie nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Effekt der Austarierung entfiele.

Für den einzelnen Bürger geht es bei der besseren Einsicht gelegentlich um das schiere Überleben. Die Erlaubnis, entführte Passagierflugzeuge abzuschießen, enthielt die Befugnis, unbeteiligte Menschen von Amts wegen töten zu dürfen. Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu im Februar 2006 fest, dass Menschen dadurch nicht nur zum hilflosen Objekt der Entführer würden: „… der Staat greift vielmehr selbst in das Leben dieser Schutzlosen ein.“ Das Gesetz wurde als Verstoß gegen die Lebensgarantie aus Art. 2 Absatz 2 Grundgesetz aufgehoben. Das eigentlich Bewegende an dem Urteil ist, dass es überhaupt gefällt werden musste.

Wie aber ist erst damit umzugehen, wenn die in § 31 BVerfGG Genannten sich weiterhin nicht oder nicht mehr an Selbstverständlichkeiten halten?

Politische Rückfalltäter

Was der Chaos Computer Club (CCC) im Zusammenhang mit einer behördlichen Ermittlungssoftware aufgedeckt hat, verdient die Beschreibung der Rückfälligkeit. Denn das mit dem Mem „Ozapftis“ versehene  Programm ist Ausdruck staatlicher Eingriffe, die bereits als rechtswidrig festgestellt worden waren. Der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen hatte 2006 das Gesetz über den Verfassungsschutz um Regelungen zur sogenannten Online-Durchsuchung erweitert. In der Auswirkung gestatteten die Normen nicht nur die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs, sondern die vollständige Ausforschung „informationstechnischer Systeme“. Damit gemeint ist auch der einzelne PC, auf dem gespeichert, mit dem kommuniziert und gearbeitet wird. Und der immer Informationen enthält, die bei Auswertung „weit reichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Nutzers bis hin zu einer Profilbildung ermöglichen“.

Dieser Satz stammt nicht vom CCC, der das schon seit je her behauptet, sondern ebenfalls aus Karlsruhe. In seinem Urteil vom 27. Februar 2008 (Az.: 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07) hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Grundrechte durch den NRW-Gesetzgeber verletzt gesehen, das Gesetz deswegen in wesentlichen Teilen für nichtig erklärt. In der Nomenklatur bedeutet „nichtig“ so viel wie irreparabel und daher als nicht existent anzusehen.

Das Gericht hat aber darüber hinaus Maßgaben erarbeitet, innerhalb derer sich künftiges hoheitliches Handeln in dem Bereich zu bewegen hat. Zulässig wären demnach Online-Durchsuchungen auf einer gesetzlichen Grundlage und grundsätzlich per richterliche Anordnung nur, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.“ Und es sind technische Vorkehrungen zu treffen, dass „in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung“ nicht eingegriffen wird.

Tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr“ ist nicht irgendein Verdacht, ein Vorfeld einer möglichen schweren Straftat. Und die Schwere der Straftat richtet sich nach den beschriebenen Tatbestandsmerkmalen. Beim nur unterstellten Schmuggel von Drogen oder bei einer möglichen Warenfälschung, die sich nun als Anwendungsgebiete des „Staatstrojaners“ herauskristallisieren, sind die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts verletzt. Das gilt für den Einsatz selbst, aber auch für seine Anordnung.

Mehr noch: Die Tatsache, dass diese von Amts wegen eingesetzte Software geeignet ist, betroffene Computer für jeden zugänglich zu machen, der hinreichend technisch versiert ist und damit der beliebigen Manipulation aussetzt, wird dem richterlich festgestellten Bereich privater Lebensgestaltung geradezu Hohn gesprochen. Auch er ist in Art. 2 GG verankert und lautet: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.“

Der Fingerzeig auf vereinzelte Fälle in einigen Bundesländern ist unbehelflich, wie uns § 31 BVerfGG lehrt. Was im Gegenteil als breit angelegter Feldversuch an minderen Objekten anmutet, ist, dass das darin enthaltene Selbstverständnis nicht überall angekommen oder bereits wieder in Vergessenheit geraten ist. Jeder involvierte Minister oder Politiker, jeder Richter einer Spruchkammer der Strafgerichtsbarkeit, jeder Staatsanwalt, jeder einzelne Polizeibeamte, die mit Ozapftis in Berührung gekommen sind und an deren Einsatz beteiligt waren, sind an das Urteil vom 27. Februar 2008 gebunden.

Ob und inwieweit sie an dem Rechtsbruch -die einschlägigen Vorschriften finden sich im 15., 23. und 27. Abschnitt des Strafgesetzbuches-  als Beteiligte anzusehen sind, dürfte vor allem damit zusammenhängen, inwieweit sie in der Lage waren, die technische Seite der Eingriffe zu verstehen. Aber so wenig den einzelnen Bürger die vorwerfbare Nichtkenntnis von Tatsachen vor Strafe schützt, so wenig darf Unkenntnis in technischen Dingen die Beteiligten vor Verantwortung schützen. Im Gegenteil: Wenn es erst eines Computer Clubs bedarf, um behördliches Chaos festzustellen, eröffnet sich das weite Feld des Organisationsverschuldens.

Die Verantwortung ist politisch. Und das geeignete Mittel, den Rechtsfrieden in solchen Fällen wieder herzustellen, ist mindestens der Rücktritt vom Amt, egal welches Bundesland davon betroffen ist oder wer dazu inspiriert hat .  Dafür gibt es keine Gerichtsvollzieher, sondern es erfordert Einsichtsfähigkeit. Dazu reichte ein gelegentlicher Blick in Urteile und Gesetze, die gratis online gestellt sind. Umsonst ist es nur, wenn daraus partout niemand lernen will. Die Ausrufer- e2m

 
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Kommentare
shalako schrieb am 12.10.2011 um 17:06
Der Staatstrojaner in 3½ Minuten

vimeo.com/30283663
shalako schrieb am 12.10.2011 um 17:15
Der Rücktritt vom Amt

Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland

"Der Chaos Computer Club (CCC) hat eine Analyse des "Bundestrojaners" veröffentlicht. In dieser Analyse wird deutlich, dass der Bundestrojaner unter anderem zusätzliche Schadprogramme nachladen und installieren kann sowie massive Sicherheitslücken enthält. Für die Überwachung werden auch Server in den USA genutzt. Außerdem geht seine Funktionalität weit über die Grenzen hinaus, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seinerzeit vorgegeben hat."

www.piratenpartei.de/Pressemitteilung/bundestrojaner-gezielter-angriff-auf-das-grundgesetz-innenminister-friedrich-und-bk

"Plötzlich kommen nun Spitzenpolitiker aller Parteien und Couleur hervor und stimmen unisono in das „Haltet den Dieb“-Geschrei ein. Aber wo war eigentlich die Empörung dieser Politiker, als die Gesetze, die solche Rechtsverletzungen erst möglich gemacht haben, zur Abstimmung in den Parlamenten anstanden? Wo war die Empörung beim „Großen Lauschangriff“, den das Bundesverfassungsgericht kurze Zeit später als verfassungswidrig eingestufte? Und warum hat dieses Urteil die Mehrheit der etablierten Parteien in den Parlamenten nicht davon abgehalten, eine getarnte Schrumpfversion dieses Lauschangriffs als TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) zu legitimieren? Also genau die Form der Überwachung, die mit dem gefundenen Softwareprodukt nun technisch umgesetzt wurde? Vielfach waren doch genau diejenigen Parteien, die sich heute über den Trojaner empören, gesetzgebend tätig, als der Trojaner eingeführt wurde. Man geriert sich also nach außen als streitbarer Verteidiger des deutschen Grundgesetzes, während man in seiner täglichen politischen Arbeit alles tut, um genau dieses Grundgesetz zu umgehen und auszuhebeln. Dies ist nicht nur eine moralisch verwerfliche Heuchelei, sondern ein trauriger Abgesang auf die deutsche Demokratie."

www.piratenpartei.de/node/1456
Kunibert Hurtig schrieb am 12.10.2011 um 18:29
Lieber e2m,
im Grunde scheint unser Rechtssystem durch die von Ihnen angeführten Institutionen ja gesichert zu sein. Doch die Frage die sich zunehmend - nicht nur in diesem Zusammenhang - aufwirft liegt doch wohl darin:
Welche Möglichkeiten hat der Bürger oder der Souverän gegen die Machenschaften eines außer Kontrolle geratenen Parlamentarismus vorzugehen?
Haben Sie dort irgendeinen Ansatzpunkt, der im Rahmen des GG eine solche Gegenwehr vorsieht oder haben wir Bürger uns eben diesen Machenschaften widerstandslos zu ergeben?, nach dem Motto:
Die dümmsten Kälber suchen ihre Schlächter selber!?
eykiway schrieb am 12.10.2011 um 18:44
Werter Kunibert Hurtig
Ihre Frage Welche Möglichkeiten hat der Bürger?
Die Antwort die summe der vielen kleinen Dinge des Zivilen Ungehorsam.
Oder das grosse worauf ich nicht näher eingehe.
Man macht das wie einst in der DDR man lebt ohne Argwohn am System vorbei und trägt sein Leben wie einen alten Mantel ab.
ed2murrow schrieb am 12.10.2011 um 18:59
Lieber Kunibert,

wollen Sie ein Handbuch "Tips & Tricks des aufrechten Demokraten"? Da kann ich nicht liefern.
Kunibert Hurtig schrieb am 12.10.2011 um 19:55
ed2murrow schrieb am 12.10.2011 um 18:59

"Tips & Tricks des aufrechten Demokraten"?

Wie sang einst Franz Josef Degenhard ...
Dies ist die Befragung eines Kriegsdienstverweigerers durch den höflichen und zuvorkommenden Vorsitzenden
und im Refrain ...
Grundgesetz, ja Grundgesetz, Sie berufen sich hier dauernd auf das Grundgesetz. Sagen Sie mal: sind Sie eigentlich Kommunist?"
ed2murrow schrieb am 12.10.2011 um 21:07
Das Wort vom Verfassungspatriotismus war auch einmal ein Hit.
ed2murrow schrieb am 12.10.2011 um 20:42
Update:

Daniel Schwerd aka @netnrd, Vorsitzender des Vorstandes des Kreisverbands Köln der Piratenpartei, hat heute "Strafanzeige gegen Unbekannt in Zusammenhang mit dem sog. 'Bundestrojaner'" erstattet. Er betont, damit keine Initiative gestartet zu haben, dafür "fehlt mir die Zeit".
bit.ly/r3WulT
ed2murrow schrieb am 13.10.2011 um 09:55
Update 2:

Ulrics, Autor in der online-Ausgabe der Zeitung "Kompass" ("Themen die Piraten bewegen"), hat gestern bekannt gegeben, Strafanzeige erstattet zu haben bit.ly/roMP77

Die Piraten selbst sind noch in der Phase der Empörung bit.ly/aakPM

Die Grünen haben sich den Verdacht, dass es sich bei dem Einsatz des Trojaners um eine koordinierte Aktion gehandelt habe, zu Eigen gemacht, ZEIT-online bit.ly/pL4t7m via fefes blog bit.ly/Mv1eR
shalako schrieb am 13.10.2011 um 13:18
Empörung? - Ich würde sagen, es handelt sich um eine durchaus für Klärung und Transparenz sorgende analytische Betrachtung, die Roß und Reiter nennt.

Wenn Sie etwas zurück blättern, finden Sie die

>Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland<

"»Das Bundeskriminalamt (BKA) bewegt sich damit klar außerhalb verfassungsrechtlicher Grenzen«, macht Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschlands, deutlich. »Statt den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen, wurden offensichtlich durch den Trojaner zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, mit denen weitere, auch unbefugte Personen, Zugriff auf diese Bereiche bekommen können. Der Staat sollte seine Bürger schützen und sie nicht durch Inkompetenz oder gar vorsätzlich weiteren Sicherheitsrisiken aussetzen.«"

Quelle:
web.piratenpartei.de/Pressemitteilung/bundestrojaner-gezielter-angriff-auf-das-grundgesetz-innenminister-friedrich-und-bk
ed2murrow schrieb am 13.10.2011 um 14:07
Ich habe den Blog der Piratenpartei zitiert. Mit ist nicht bekannt, dass sich dort seit dem 10.10. (Datum des Blogs) insoweit etwas getan hätte. Die von Ihnen zitierte Pressemitteilung ist vom 08.10., also noch zwei Tage vorher. Die Frage ist: wer besetzt in der Zwischenzeit die Themen?
shalako schrieb am 13.10.2011 um 16:07
Gute Frage; -)
ed2murrow schrieb am 14.10.2011 um 16:03
Update 3:

Das bayerische LKA hat 22 Fälle des Einsatzes von "Ozapftis" eingeräumt. Mindestens 12 davon erfolgten sogar nach der ausdrücklichen Feststellung der Rechtswidrigkeit duch das Landgericht Landshut vom 20.01.2011. Daraus ergibt sich ferner, dass eine parlamentarische Anfrage der Grünen an das bayerische Justizministerium vom 25.03.2011 zumindest unrichtig beantwortet wurde.

@RAStadler, "Internet-Law", bit.ly/rgyheB
Ehemaliger Nutzer schrieb am 16.10.2011 um 15:37
Was macht eigentlich der Verfassungsschutz?

Der bayrische Innenminister Herrmann hat also vorsätzlich und mit Wissen und Zustimmung des bayrischen Landtags gegen die Verfassung und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstoßen.

Diesen eklatanten Verstoß hat nicht etwa der Verfassungsschutz aufgedeckt, sondern ein unabhängiger Club von Computerexperten. Neben dem eigentlichen Skandal dieser kriminellen Vorgehensweise seitens der bayr. Regierung ist m.E. auch skandalös, dass ein derartiges Verhalten nicht vom Verfassungsschutz bemerkt wird, obwohl der Verfassungsbruch im bayr. landtag kein großes Geheimniss gewesen zu sein scheint - wie Herrmann berichtet.

Hier haben alle Instanzen des Rechtsstaats versagt, für derartige kriminelle Handlungen ist - außer 'Rüge' oder 'Rücktritt' keinerlei juristisches Strafmaß vorgesehen und daher wird es auch zukünftig weiter zu derartigen vorsätzlichen Verfassungsbrüchen und dem vorsätzlichen Ignorieren von Verfassungsgerichtsurteilen kommen.

Um das zu verhindern sollte hier ein Exempel statuiert werden: die politisch Verantwortlichen Parteien als tendenziell verfassungsfeindlich einstufen und verantwortliche Einzelpersonen wegen Hochverrat zu Gefängnisstrafen ins Gefängnis bringen!

www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-10/staatstrojaner-bayern-hermann?commentstart=73#comments
Ehemaliger Nutzer schrieb am 16.10.2011 um 15:37
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen

"Er räumte ein, im Zuge der Ermittlungen seien sogenannte Screenshots, also Fotoaufnahmen vom Bildschirm, gemacht worden. Darüber sei aber "in den letzten Monaten im Landtag wiederholt berichtet worden". Das sei weder etwas Neues noch ein Geheimnis, sagte der Innenminister."

Dazu fällt mir nichts mehr ein!
Imgrunde heißt es doch, der gesamte Landtag handelt völlig bewusst gegen die Verfassung! Man macht sich nicht einmal mehr die Mühe es abzustreiten, oder die Schuld auf andere bzw. untere Stufen zu verlagern.
Was ist das denn bitte für eine Argumentation? Aus Unrecht wird noch lange kein Recht, nur weil viele Menschen daran beteiligt sind bzw davon wussten!
Der Verfassungsschutz sollte nicht nur auf Herrn Herrmann ein Auge werfen, sondern auf den gesamten bay. Landtag. Es ist mir unbegreiflich, wie jemand, der eine solche Stellungnahme verfasst, sich überhaupt noch eine Nacht im Amt halten kann!

www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-10/staatstrojaner-bayern-hermann?commentstart=41#comments
Ehemaliger Nutzer schrieb am 16.10.2011 um 15:39
Es kann nicht sein, dass Hermann im Amt bleibt, .....

... und es reicht nicht, nach Aufdeckung des Übergriffs Maßnahmen einzuleiten.

Jeder der das verstehen will kann sehen, dass das Design und der Gebrauch des bayerischen Trojaners illegal waren und das Urteil des BVerG ignoriert haben. Das sind einfach die Fakten, auch wenn Hermann versucht, seinen Kopf zu retten und eine die Fakten leugnende Darstellung in den Medien durchzusetzen.

Hermann muss zurücktreten, alles andere ist eine Verhöhnung des Rechtsstaats und höhlt diesen weiter aus.

www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-10/staatstrojaner-bayern-hermann?commentstart=153#comments
ed2murrow schrieb am 16.10.2011 um 17:28
Lieber jps-mm,

vielen Dank für die Verlinkungen zu Zeit-online. In Zeiten wie diesen kann dem Unmut keine Basis verliehen werden, die breit genug wäre.

In einem widerspreche ich Ihnen: Dass es für Anordnung und Verwendung von #ozapftis kein Strafmaß gäbe. Das ist nicht richtig. Denn jede polizeiliche Maßnahme, die nicht von einer rechtfertigenden Befugnisnorm getragen ist, ist rechtswidrig. Die entsprechenden Normen, die solcherlei unter Strafe stellen, finden sich mühelos im Strafgesetzbuch.

Ich finde es ja ganz nett, dass nun einige Initiativen und Politiker gegen den Einsatz von Trojanern Verfassungsklage erheben wollen und so dem Gericht Gelegenheit geben, seinen Standpunkt zu wiederholen. Da aber wohl Einsichtsfähigkeit nur via Vollzug hergestellt werden kann, ist die mir bisher einzig bekannte Reaktion, die zielführend wäre, die von Daniel Schwerd, die auch noch äußerst prägnant formuliert ist.

Nachdem niemand in Deutschland wissen kann, ob es nicht auch ihn/sie getroffen hat/haben könnte/treffen wird (wer hat nicht sein ganz persönliches kleines schmutziges Geheimnis auf dem Computer, hm?), finde ich, dass das ein recht gängiger Weg ist.

Beste Grüße, e2m
luddisback schrieb am 19.10.2011 um 09:12
ich hänge das mal hier dran, besonders der zweite ist ja noch arg versteckt im auftritt:
der friedrich
www.faz.net/aktuell/politik/im-interview-bundesinnenminister-friedrich-csu-es-gibt-keine-rechtliche-grauzone-11494291.html
und die antwort des ccc
www.faz.net/aktuell/staatstrojaner-hauptsache-wir-koennen-ueberwachen-11496473.html

und damit schafft es die faz-berichterstattung - ihr kritischer teil - ins inland ressort. tschüß, friedrich?
luddisback schrieb am 19.10.2011 um 09:13
ed2murrow
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