Fast unbemerkt von der medialen Öffentlichkeit hat die EU-Kommission ihre bisherige Praxis konsequent fortgesetzt und prüft nun, ob die Überweisungen der Länder Brandeburg und Berlin an die DB Regio mit dem Europarecht vereinbar sind. Die Bahn ist auf diese Gelder durchaus angewiesen. Schließlich stellt sie ein wichtiges öffentliches Gut zur Verfügung - und das ist auch gut so.
Die Kommission sieht das natürlich anders. Sie befürchtet, dass sich durch diese Beihilfen der Wettbewerb auf der Schiene beeinträchtigt wird. Seit Jahren arbeitet sie deshalb daran, dass die nationalen Bahngesellschaften nur noch ihre Strecken betreiben dürfen, wenn sie günstiger sind als Private. Ist ein Privater aber günstiger bewirtschaftet er die Strecke; die Bahn darf dann nur noch eine Gebühr für die Streckennutzung verlangen. Wobei auch angemerkt sei, dass über die Höhe der Gebühren penibel gewacht wird. Das macht bei und die Bundesnetzagentur und wenn die nicht will springt die Kommission ein. Das heißt im Klartext: Auch schon jetzt besteht ein erheblicher Privatisierungsdruck für die Bahn. Dazu bedarf es noch nicht einmal Entscheidungen aus Berlin.
Klar ist auch, dass die Kommission die Beihilfen für europarechtswidrig erklären wird. Etwas anderes würde nicht in ihr neoliberales Weltbild passen. Vom Europäischen Gerichtshof ist keine Schützenhilfe zu erwarten, denn er entscheidet ständig im Sinne der Kommission und der privaten Unternehmen. Die häufig kommentierten Fälle Laval, Viking Line und Rüffert sind nur die Spitze eines gigantischen Eisbergs an Rechtsprechung, die konsequent für die wirtschaftliche Freiheit zulasten der Bürger eintritt. Das Ergebnis wird sein, dass noch mehr Privatisierungsdruck ausgeübt, die Züge werden ausgedünnt werden und vielleicht ist man demnächst froh, wenn die Ringbahn werktags alle 20 Minuten fährt.
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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