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Blog von finn

17.12.2009 | 16:36

Yunus und Rigo endlich frei

Es ist ein Skandal was seit sieben Monaten vor dem Landgericht in der Turmstraße abgegangen ist. Aufgrund von Aussagen von zwei Polizisten wurden Yunus und Rigo, beide waren bei Haftantritt noch nicht einmal 20 Jahre alt, inhaftiert, weil sie angeblich am 1. Mai in Kreuzberg einen Molotowcocktail geworfen haben sollen. Nach langem hin und her hat das Gericht nun endlich die Haftbefahle gegen die beiden aufgehoben. Begründung: Es besteht kein dringender Tatverdacht mehr.

Der politische und mediale Druck war scheinbar so groß, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht von Blindheit geschlagen waren. Nur, weil die Verteidiger sich mit Leidenschaft und Herzblut engagiert haben, sind die beiden jetzt frei.

Denn man wollte endlich jemanden verknacken und warf großzügig alle rechtsstaatlichen Grundsätze über Bord. Auch als weitere Zeugen im Prozess aussagten und die Aussagen der Polizisten mehr als nur unglaubwürdig machten, zog man sich auf die bequeme Position zurück, dass Polizisten ja die besten Zeugen seien, weil sie soviel Übung hätten. Eine bestechende Logik, wenn man sich einmal überlegt, dass gerade Polzisten wissen, dass Aussagen vor Gericht nur niet und nagelfest sind, wenn man "sich sicher ist". Es ist also mitnichten so, dass Polizisten per se die besseren Zeugen wären. Vielmehr ist erwiesen, dass sie sich als Zeugen gerne früh festlegen. Hinzu kommt sicher auch, dass sie als gewisse Genugtuung für die Randale und ihre verletzten Kollegen endlich Erfolge sehen wollten. Die Position des Gerichts und der Staatsanwaltschaft, vertreten durch Oberstaatsanwalt Knispel, wurde immer wackliger, denn es kam raus, dass Yunus und Rigo:

keinen Rucksack dabei hatten,

keine Benzinspuren an ihren Kleidern hatten,

nach dem Wurf drei Minuten lang auf die Polizeikette hätten zugehen müssen,

die anderen Verdächtigen Benzinkanister unter ihrem Bett hatten, die nach der ersten Durchsuchung komischerweise verschwanden,

die anderen Verdächtigen sich vor dem Gericht "nicht verquatschen" wollten usw. usf. 

Was das Gericht gemacht hat dient auch zur Gesichtswahrung, denn man hätte die beiden Angeklagten freisprechen müssen. So steht leider immer noch im Raum, dass die beiden schuldig sein könnten. Der Freispruch wird folgen, auch wenn die Staatsanwaltschaft das anders sieht.

Was bleibt? Viele Fragen und ein erschüttertes Vertrauen in die Berliner Justiz. Dieses  muss wieder hergestellt werden. Die Senatsverwaltung muss endlich reagieren und den Oberstaatsanwalt Knispel suspendieren. Er hat seine gesetzlichen Pflichten grob verletzt, denn auch er muss nach Der Strafprozessordnung möglichst objektiv sein. Auch sollte darüber nachgedacht werden alle Richter der Großen Strafkammer wegen Rechtsbeugung anzuzeigen. Viel wichtiger scheint es aber ähnliche Prozesse, die sich nur auf Zeugenaussagen von Polizisten stützen genau zu verfolgen und kritisch zu begleiten. Die kritische Öffentlichkeit ist mal wieder gefordert.

 
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Kommentare
Rahab schrieb am 17.12.2009 um 17:33
uff! wenigstens mal eine gute nachricht!
archinaut schrieb am 18.12.2009 um 12:06
Sieben Monate sind eine lange Zeit,
und man fragt sich, was ohne die engagierte
"Prozessöffentlichkeit" passiert wäre - Herr Zumwinkel sass bis zu seinem Prozeß doch auch nicht in der Zelle?
poor on ruhr schrieb am 18.12.2009 um 13:35
Gut so, endlich frei!
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