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Blog von FOW

03.07.2009 | 09:34

Gibt es eine Weisheit des Bundesverfassungsgerichts?

Das Bundesverfassungsgericht hat einmal wieder ein Wunder vollbracht: Über sein Urteil zur Klage gegen den Lissabon-Vertrag erklären sich alle Seiten als befriedigt bis erfreut.

Das sollte misstrauisch stimmen. Haben die Richter einmal wieder etwas festgezurrt, was die etablierten Herrschaftsverhältnisse festigt - eben unter Aufgabe überholten Ballasts?

Dafür spricht, dass sie in der Substanz zwar einiges Kritisches anmerken zu dem Lissabon-Vertrag, der immerhin den historisch einmaligen Versuch darstellt, dem seit den 1980er Jahren in der EU durchgesetzten neoliberalen Politikmodell gleichsam Verfassungsrang zu verleihen, aber darauf verzichten, in das von ihnen anerkannte Recht der Regierung einzugreifen, die europäischen Verträge zu schließen, welche sie für richtig hält (im Gefolge der guten alten Prärogative, des Rechtes der modernen Regierungen, nach Gutdünken Außenpolitik zu machen). Der Vertrag als solcher wird von ihnen nicht ernsthaft in Frage gestellt - nur einige Andeutungen darüber gemacht, was in künftigen Verträgen nicht vereinbart werden darf...

Aber zugleich stoppen die Richter das laufende Verfahren der Ratifizierung, weil sie die innerdeutsche Begleitung des Prozesse als unzureichend demokratisch monieren: Sie fordern den Bundestag auf, im Begleitgesetz die Voraussetzungen für eine demokratische Kontrolle der deutschen Vertretung im Ministerrat als dem immer noch wichtigsten Organ der EU zu schaffen. Das mehrheitlich 'euroskeptische' Dänemark hätte hier durchaus vorbildliche ud erprobte Regelungen zu bieten, die in der Tat rasch institutionell zu kopieren wären.

Aber das ist zwar der Einstieg in die richtige Debatte - die zu der Frage nämlich, was innerhalb Deutschlands dafür getan werden kann, die EU zu demokratisieren. Aber es belässt diese Frage auf der dünnen Abstraktionsebene der parlamentarischen Institutionen - und reflektiert nicht einmal die konkreten Bedingungen in Dänemark, wo es nämlich Minderheitsregierungen gewesen sind, die erst das Schwert der parlamentarischen Kontrolle scharf statt schartig werden ließen.

Aber die Frage ist weiter zu verfolgen - gerade auch nach dem Desaster der geringen Beteiligung an den Wahlen zum EP: Wie können wir erreichen, dass gerade auch in den großen Mitgliedstaaten der EU, also auch in Deutschland, die großen Fragen der europäischen Politik zum Gegenstand der täglichen politischen Auseinandersetzung werden?

Nach dem gegenwärtigen Erfahrungsstand gibt es dazu zwei erfolgversprechende Wege - zum einen den Weg der Zivilgesellschaft: Im Kampf gegen den Multilateral Accord for Investment der OECD oder auch für die Tobin-Steuer konnten durchaus Erfolge erzielt werden, die zunächst auch den Aufbau eines Europäischen Sozialforums beflügelt haben. Zum anderen - und das wird immer noch zumeist übersehen - gibt es hier aber auch einen wachsenden Bereich grenzübergreifender gewerkschaftlicher Kämpfe, z.T. mit breiten zivilgesellschaftlichen Bündnissen: gegen die endgültige 'Neoliberalisierung' der europäischen Häfen, gegen die immer wieder versuchten Betriebsverlagerungen, gegen die 'Dienstleistungsrichtlinie'.

Diese gewerkschaftlichen Kämpfe haben auch in Deutschland einen wichtigen Ort und in Deutschland einen wichtigen Akteur. Genau hier ist auch nach der Bundestagswahl und nach der Wahl der EU-Kommission weiter zu arbeiten.

(Wer sich dafür spezifisch interessiert und überhaupt an einer Perspektive auf ein anderes Europa interessiert ist, sollte den Sammelband "Wir sind Europa" lesen, der jetzt gerade im Verlag Westfälisches Dampfboot in Münster erschienen ist!)

 

 

 

 

 
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Kommentare
migrant schrieb am 03.07.2009 um 11:27
Auch das Bundesverfassungsgericht hat EIGENE INTERESSEN: vor allem seine Kompetenzen. Seine Objektivität hat also Grenzen. Ganz abgesehen davon, dass auch Verfassungsrichter nur Menschen sind.
FOW schrieb am 03.07.2009 um 12:58
In der Tat, das ist völlig unstrittig. Die interessante Frage ist aber, was sie von ihrem besonderen Standpunkt und mit ihren eigenen Interessen sehen - und ob und wie es möglich ist, davon etwas zu lernen, was auch für andere Interessen (und letztlich das Interesse an einem befreiten Leben) nutzbar zu machen ist.
Wenn die dünne Abstraktion des Staatsrechtsdenkens, das den RichterInnen in der Tat anhaftet, aufgehoben wird, ist das der Gedanke, dass wir damit, Europa in unserem Sinne demokratisch zu verändern, in Deutschland, in der deutschen Politik anfangen müssen!
Streifzug schrieb am 03.07.2009 um 13:18
Hallo FOW,

meinen Sie das Buch:" Europa sind wir" - Gewerkschaftspolitik für ein anderes Europa von Dieter Scholz (Herausgeber), Frank Schmidt-Hullmann (Herausgeber), Anne Karrass (Herausgeber), Helmut Martens (Herausgeber), Pia Paust-Lassen (Herausgeber), Wolfgang Pieper (Herausgeber)?

"... dass wir damit, Europa in unserem Sinne demokratisch zu verändern, in Deutschland, in der deutschen Politik anfangen müssen!"

Genau das ist ein wesentlicher Punkt. Der Vertrag von Lissabon ist antidemokratisch, ein Lobbymachwerk, also von oben nach unten. Demokratie ist kleinteilig, partizipierend, von unten nach oben.

Bedenklich ist es, wo sich die "Volksvertreter" positioniert haben. Denen hat das Bundesverfassungsgericht letztlich bescheinigt, dass sie in dem Bereich undemokratisch handeln und entscheiden.
FOW schrieb am 03.07.2009 um 13:33
Genau dieses Buch meinte ich.
Die Rolle des Deutschen Bundestages in der ganzen Angelegenheit - die Kläger gegen den Vertrag ausgenommen - ist wirklich ein großes und skandalöses Trauerspiel!
FOW
Ich lehre als Honorarprofessor Philosophie an der Freien Universität Berlin, Mitinitiator des Forums Neue Politik der Arbeit und bin organisierter Humanist (u.a. Präsident der Humanistischen Akademie Deutschlands). Festschrift: Philosophieren unter anderen, Münster 2008
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