In einem Leserbrief an eine überregionale Tageszeitung schrieb jüngst ein Rechtsanwalt, dass nach Auffassung des BVG die Ermittlung des wahren Sachverhaltes Aufgabe der Gerichte sei (und somit wohl auch der Staatsanwaltschaften), dass diese nicht einfach zu erfüllen ist, wenn Aussage gegen Aussage steht und dass der Angeklagte zu seiner Verteidigung unter anderem lügen darf! Da der Leserbrief kritisch gemeint war, schloss er in gewissem Sinn auch die Presse ein.
Warum fand ich den Brief so interessant, und warum könnte mein Erfahrungsbericht interessieren?
Ich hatte Ärger mit einer Untergliederung einer namhaften Landesinstitution (LI) in Göttingen und wandte mich deshalb an das dortige Verwaltungsgericht. Meine Anzeige beantwortete die LI in einer ersten Erwiderung mit formalen Argumenten, die mich nicht überzeugten. Auf meinen Widerspruch hin führte die LI dann unter Punkt 2 eine verleumderische Behauptung gegen mich ein. Diese wies ich umgehend schriftlich an Eides statt zurück.
Bei einem Gespräch mit dem zuständigen Richter am VG hierzu gewann ich den Eindruck, es wäre vernünftig, das Verfahren zurückzuziehen, da die Gegenseite ja schon jetzt mit solchen Dingen (Punkt 2) kam, und ich folgte dieser Überlegung.
Ich wandte mich nun an den Präsidenten der LI und an seine Rechtsabteilung, um außergerichtliche Entlastung zu erreichen. Diese argumentiert jetzt, die Behauptung sei nur im Rahmen des VG Verfahrens erhoben worden und hätte dort verhandelt werden müssen; im Übrigen handele es sich wohl um Gedächtnisunterschiede.
Der Präsident ließ meine Bitte um eine Klärung des Vorwurfs einfach liegen. Als ich nachfragte und die Rechtsabteilung in seinem Namen antwortete, hatte ich den Termin für eine Verleumdungsklage verpasst.
Ich unternahm noch mancherlei, womit ich nicht langweilen will. Es blieb alles ergebnislos in dem Sinne, dass ich nicht erreichen konnte, dass die Sache der Entscheidung eines Richters übergeben wurde und auch die neue Leitung der LI nicht bereit ist, mich zu entlasten.
Als der genannte Leserbrief erschien, entwarf der Tor in mir eine Anzeige, in der er Ross und Reiter nannte und bat überregionale Zeitungen aus dem Süden, der Mitte und dem Norden Deutschlands um Gestaltungs- und Kostenvoranschläge.
Ich drang nirgends durch; die eine Zeitungen schrieb offen „aus geschäftspolitischen Erwägungen", die zweite „da hier das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzt werden könnte“, die dritte „aus grundsätzlichen Erwägungen vom Verlag“. Auch eine eher linke Wochenzeitung in Berlin, an die ich mich schließlich wandte, lehte einen Abdruck ab.
Der Eingang einer abgeschwächten Version, diesmal ohne Namen zu nennen, online an die erste der drei Zeitungen und eine weitere in der Mitte Deutschlands geschickt, wurde jeweils bestätigt und eine sorgfältig Entscheidung angekündigt. Eine hat einfach nicht gedruckt, die andere hat abgelehnt.
Ich weiß, Zeitungen dürfen das. Weh tut es doch! Ob sich wohl ein Streiter für die Ermittlung des wahren Sachverhalts finden lässt, der die Interessen öffentlicher Institutionen und meine gleichermaßen im Auge hat?
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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