Bedürftigkeit und Gegenleistung
Wer spendet, der gibt gerne und erhofft sich dafür keine Leistung des Empfängers. Gebe ich dem Obdachlosen in der Fußgängerzone etwas Geld, dann hoffe ich, dass es sein Leid mindern wird. Spende ich für ein Kinderhospiz, dann wünsche ich mir, dass den Kindern ein würdevolles Sterben ermöglicht wird. Spende ich für die Opfer des Erdbebens in Haiti, dann hoffe ich, dass sie etwas zu Essen und medizinische Versorgung bekommen. In keinem Fall kann ich mir sicher sein, dass sich meine mit der Spende verbundenen Wünsche erfüllen werden. Niemals erwarte ich eine Gegenleistung. Die Gemeinsamkeit bei den Empfängern ist die Bedürftigkeit. Sie können sich nicht selbst aus ihrer schwierigen Lage befreien.

Parteispenden
In Deutschland gibt es darüber hinaus eine weitere Form der Spende; die Parteispende. Es fällt schwer, in diesem Fall eine akute Notlage des Empfängers zu erkennen. Es sei denn, man ist überzeugt, dass das Verteilen von Luftballons und Kugelschreibern auf Wochenmärkten eine gute Tat ist. Auf der Suche nach einem Motiv für eine Parteispende muss das Merkmal der Gegenleistung genauer betrachtet werden.
Große Gaben für die FDP
Die FDP hat in den Jahren 2008 und 2009 1,1 Millionen Euro von einem einzelnen Spender erhalten. Die Substantia AG hat folgende Teilspenden geleistet: 15.10.2008 250.000 Euro 14.04.2009 250.000 Euro 05.08.2009 300.000 Euro 13.10.2009 300.000 Euro Mit diesen Spenden ist die Substantia AG die juristische Person mit dem größtem Spendenvolumen zugunsten der FDP. Auf Rang zwei folgt die Deutsche Bank mit 400.000 Euro im Zeitraum 2008 bis 2009. Die Substantia AG gehört dem Haupteigentümer der Mövenpick-Gruppe, die in Deutschland 14 Hotels betreibt. Es stellt sich die Frage, aus welchem Grund die FDP diesen erheblichen Betrag von einer Hotelkette erhält.
Ermäßigung der Mehrwertsteuer für Hotels
In den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und FDP wurde folgender Passus vereinbart: Daneben gibt es Handlungsbedarf bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen. Benachteiligungen gehören auf den Prüfstand. Aus diesem Grund wollen wir eine Kommission einsetzen, die sich mit der Systemumstellung bei der Umsatzsteuer sowie dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst. Dabei gilt es auch, die europäische Wettbewerbssituation bestimmter Bereiche zu berücksichtigen. Deshalb wollen wir ab dem 1.1.2010 für Beherbergungsleistungen in Hotel- und Gastronomiegewerbe den Mehrwertsteuersatz auf 7 Prozent ermäßigen.
Wenig Verständnis für die Vereinbarung
Die Umsetzung dieser Vereinbarung ist erfolgt und trifft auf wenig Verständnis. Es wird eine massive Verkomplizierung der Abrechnung von Hoteldienstleistungen beklagt. Steuerexperten nennen die Regelung hinter vorgehaltener Hand „einfach nur unsäglich“.
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
keine Versandkosten
kein Aufpreis
Einzelpreis: 3.60 €
>> bestellen