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Stellungnahme und Vertag finden sich hier:
http://www.ccc.de/press/releases/2009/20090213/ Fefe kommentiert das natürlich auch: http://blog.fefe.de/?ts=b76b9d7a Ein seltsamer Vertrag, denn dem ISP wird ja gar keine Leistung angeboten aus der er einen Nutzen ziehen könnte. Er soll die Sperren implementieren, dies in die AGBs übernehmen und wird dafür nicht einmal bezahlt (Seine 'Vermögensschäden' werden ihm ersetzt). Diese einzige Notwendigkeit diesen Vertrag zu unterzeichnen bestünde darin, ihn zu solchen Sperrungen zu verpflichten. Das ganze funktioniert so, daß die ISP ihre DNS Datenbanken mit der geheimen Liste abgleichen und alle gesperrten Anfragen auf eine vom BKA zur Verfügung gestellte Seite umlenken sollen. Die würde dann so aussehen: ![]() Die technischen Details sind soweit ich das sehen kann, haarsträubend. |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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