fred

Quovadis Internet

12.02.2009 | 18:30

Sperrung von Inhalten bei Providern verfassungsrechtlich bedenklich

Einer Mitteilung des Chaos Computer Clubs entnehme ich, dass eine Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages die von Familienministerin von der Leyen im Zusammenhang mit Kinderpornografie angeregten Sperrungen bei Internetprovidern für schwer mit dem Grundgesetz vereinbar hält.
Sehe ich ja anders, echt kriminelle Inhalte wie Kinderpornos muss man zumachen können. Frage ist natürlich, wie man sicherstellt, dass tatsächlich nur kriminelle und nicht einfach nur unliebsame Inhalte zugemacht werden. Wenn man bedenkt, dass der Rechtsweg gegen eine ungerechtfertigte Schließung einer Website bei uns locker mal drei bis fünf Jahre dauern kann...
 
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Kommentare
odradek schrieb am 12.02.2009 um 21:15
Sehe ich ja anders, echt kriminelle Inhalte wie Kinderpornos muss man zumachen können.

Eigentlich sollte man die Typen, die Kinderpornos produzieren dran kriegen können (siehe Twisters Beitrag), aber das wird nicht versucht. Der CCC hat z.B. die in Skandinavien verwendete Filterliste ausgewertet und festgestellt, daß die inkriminierten Seiten grösstenteils auf Servern gehostet sind, die in den USA, Kanada, Deutschland etc stehen. Das ist absolut rätselhaft, denn es dürfte in diesen Ländern ja kein Problem sein, so einen Server zu beschlagnahmen und zu ermitteln, wer die Rechnung dafür bezahlt. Das macht schon mal stutzig und wenn man sich dann fragt wieso die in jüngster Zeit bekanntgewordenen Fälle von Kindesmißhandlung und -Tötung überhaupt keine effektiven Maßnahmen nach sich gezogen oder auch nur neue Erkenntnisse über die Ursachen gebracht haben, dann kann man schon mal auf die Idee kommen, daß hier über die Volksempfindungsschiene ein Zensurapparat installiert werden soll, bei dem ein BKA Mann auf Anweisung irgendwelche Seiten sperrt die irgendwem nicht in den Kram passen.
Es ist ja im StGB noch mehr verboten und wenn etwa die Beschwerdestelle findet, daß eine Seite die einen Politiker kritisiert oder schwere Vorwürfe macht, ein Fall für §188,StGB ist (üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des Politischen Lebens), dann gibt es zuerst einmal keinen logischen Grund, diese nicht in die Filterliste aufzunehmen, denn sowohl für §184b (Besitz von Kinderpornographie) als auch §188 sind 3 Monate bis 5 Jahre Gefängnis vorgesehen. Der Einwand, daß für Kindepornographie ja auch kein Interpretationsspielraum besteht, ist spätestens seit der jüngsten Revision des Sexualstrafrechts hinfällig, die auch wirklichkeitsnahe Darstellungen unter Strafe stellt und somit von einem mutmaßlichen Empfinden ausgehen muß. Ob es dann irgendwann zu einer gerichtlichen Klärung der rechtmäßigkeit der Sperrung kommt, muß u.U. bezweifelt werden. Zumindest wird die Seite in der Zwischenzeit nicht sichtbar sein und für wikileaks sollten wir schon mal anfangen mirror zu suchen.

fred schrieb am 12.02.2009 um 23:15
"dann kann man schon mal auf die Idee kommen, daß hier über die Volksempfindungsschiene ein Zensurapparat installiert werden soll, bei dem ein BKA Mann auf Anweisung irgendwelche Seiten sperrt die irgendwem nicht in den Kram passen." Triftt genau das, was ich auch als Gefahr sehe.
odradek schrieb am 12.02.2009 um 21:16
Die Verfassungsbedenken versuche ich mal kurz zu erläutern: Sie ergeben sich aus der mangelhaften Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit. Man könnte z.B. alle möglichen Verbrechen verhindern, indem man einfach wie in der DDR den gesamte Telefonverkehr abhört. Das wäre aber nicht verhältnismäßig (weil man in die Rechte aller eingreift, um Rechte einiger zu schützen. Normaler Polizeiarbeit würde ebenfalls die Rechte einzelner schützen, aber nicht in alle eingreifen) und auch nicht wirksam (die Verbrecher weichen auf andere Kommunikationsformen aus, ohne behindert zu werden). Wenn die Sperren jetzt in die Rechte anderer eingreifen, z.B. Recht auf vertrauliche Kommunikation, Recht auf Meinungsäusserung (Ein ganzes Forum wird wegen eines einzigen Eintrags gesperrt), dann muß dadurch auch was erreicht werden und es muß auch funktionieren. Wenn jetzt die Herstellung von Kinderpornographie nicht unterbunden wird (s.o.) und der Zugang durch einfache technische Umgehungsmaßnahmen möglich bleibt, dann stellen die anderen Grundrechtseingriffe plötzlich ein gewichtiges Problem dar. Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, dürfte die rechtlichen Probleme genauer erläutern und kann hier bezogen werden.
Stadler schrieb am 13.02.2009 um 11:11
Nur, Zugangsprovider können nichts zumachen, weil sie gar keinen Zugriff auf die Inhalte haben. Die Inhalte bleiben im Netz! Die Access-Provider sollen diese Inhalte vor ihren Kunden verbergen.

Selbst auf einer BKA-Veranstaltung wurde offenbar mal gesagt, dass man versucht, die Straße zum Täter zu sperren, anstatt zum Täter zu fahren.

Viel dieser Inhalte liegen übrigens auf Servern in Staaten, in denen Kinderpornografie strafbar ist und vor Ort effektiv unterbunden werden könnte.

Was die bundesregierung betreibt, ist blanke Augenwischerei. Denen, die sich nicht vertiefter mit dem Thema befasst haben. gaukelt man vor, etwas gegen Kinderponrografie zu unternehmen.
fred
Wenn ich im Fernsehen 10 Mal am Abend von Tagesschau über Kerner, Pocher und alle weiteren die Aufforderung erhalte, doch ihre Website zu besuchen, frage ich mich, ob ein kleiner Teilnehmer überhaupt noch eine Chance hat, in einem von Monopolen beherrschten Internet wirtschaftlich zu überleben.
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