freiheitsliebender

Die Freiheitsliebe

28.07.2010 | 02:26

Frau Schavan würde Frauen mit Kopftuch einstellen

(Bezug nehmend auf die News, die ich eben bei Dontyoubelievethehype las, wollte ich nun wieder meinen eigenen Senf in Form eines Kommentars dabei geben).

Frau Schavan würde also durchaus eine Mitarbeiterin mit Kopftuch einstellen. Klingt ja auf den ersten Blick durchaus vernünftig, aber wieso verbietet man dann Lehrerinnen das Kopftuch? Nach Aussage von Bildungsministerin Schavan handele es sich bei einem Kopftuch in einer Schule um ein "Zeichen der kulturellen Abgrenzung und religiösen Abschottung", aber doch sicher nur, weil der Islam nicht die Staatsreligion Deutschlands ist. Denn wie kann es sonst sein, dass ich im Laufe meiner Schulbahn von Priestern unterrichtet worden bin, die auch in voller Montur auflaufen durften.
 

Es handelt sich bei dem Kopftuch also um ein Zeichen der Abschottung. Ich werfe jetzt hierbei die Frage in den Raum, wo der Unterschied zwischen christlichen und muslimischen Frauen ist. Es ist also in Ordnung, wenn eine Nonne ein Kopftuch trägt und so auch in Schulen unterrichtet und ich rede jetzt nicht von Klosterschulen, aber es ist "verpönt" bzw. nicht tolerierbar bei einer "Vertreterin der staatlichen Hoheit". Schottet sich eine Lehrerin die ein Kopftuch trägt, denn weniger von ihren atheistischen Schülern ab, als eine Lehrerin die ein Kreuz um den Hals trägt?
Als atheistischer Schüler wird einem wohl beides gleich Fremd sein.

Einstellen mit Kopftuch

Es ist natürlich sehr lobenswert, dass sie eine Frau mit Kopftuch einstellen würde, könnte man sich sagen. Aber in was für einer Gesellschaft leben wir denn, wenn nicht die Fähigkeiten bei der Einstellung ausschlaggebend sind, sondern der Glaube der Person.
Sollte man eine Person in einem Beruf, welcher unabhängig ist, von jedweder Religion, denn nur einstellen, wenn diese dem christlichen Glauben angehört?
Es sollte eigentlich keine Unterschied machen, welcher Religion der Mitarbeiter hat oder ob die Mitarbeiterin ein Kopftuch trägt. Wenn man nun gesondert betonen muss, dass man auch Frauen mit Kopftuch einstellen würde, dann stellt man diese immernoch als nicht zur Gesellschaft zugehörig dar. Denn sonst wäre es irrelavt, ob Menschen ein Kopftuch tragen, eine Kette mit nem Kreuz oder Atheisten sind. Es sollte sich also nicht die Frage stellen, ob man eine Frau mit Kopftuch einstellt, sondern nur ob diese den Beruf ausführen kann.

Problem mit den Muslimen


Problematisch ist, dass die Muslime in Deutschland auch nach 50 Jahren immernoch wie Fremde behandelt werden. Dabei sollte in einem weltoffenen Land keine Person auf Grund seiner Herkunft, Religion oder sexueller Identität anders behandelt werden.
Wenn die Muslime in diesem Land nun noch immer behandelt würden, als würden sie nicht in diese Gesellschaft gehören, dann fühlen sie sich auch irgendwann als nicht in die Gesellschaft gehörig.
Wenn Frau Schavan nun betont, dass die Muslime in diesem Land einen besonderen Drang hätten etwas zu erreichen, dann mag das zwar eine positive Verallgemeinerung sein, dennoch stimmt dies sicherlich nicht für alle und ist genauso falsch wie jede andere Verallgemeinerung.
Es mag sicherlich viele Menschen in diesem Land geben die dem muslimischen Glauben angehören und die nach oben streben. Das Problem liegt aber darin, dass man als Muslim mit guter Bildung immernoch vielen Vorurteilen gegenüber steht.
Wenn man für ein gutes Miteinander sorgen will, dann sollte man die Vorurteile abbauen und mit Verallgemeinerung aufhören, ob diese nun positiv oder negativ gemeint sind.

 

Erstveröffentlicht auf die Freiheitsliebe

 
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Kommentare
nuntius schrieb am 28.07.2010 um 06:22
So weit so gut. Und nun?
Zachor! schrieb am 28.07.2010 um 07:44
"...dass ich im Laufe meiner Schulbahn von Priestern unterrichtet worden bin, die auch in voller Montur auflaufen durften"

Aber doch nicht an einer staatlichen Schule, oder? Das glaub ich nämlich kaum. Und wenn doch, dann hätten eben Ihre Eltern dagegen protestieren müssen.

Für mich sollten staatliche Schulen religiös neutral sein. Und da haben dann in der Tat und konsequent weder christliche noch muslimische oder jüdische religiöse Symbole etwas zu suchen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in diesem Punkt, glaube ich, sehr eindeutig.
Sarah Rudolph schrieb am 28.07.2010 um 08:05
Doch, an einigen sttatlichen Schulen in Deutschland werden Priester oder Nonnen zum Religionsunterricht eingesetzt, die dazu besonders weitergebildet sind, wenn ich mich recht entsinne. Angeblich ist das durch das GG gedeckt, protestieren könnte also nichts nutzen.

Zum Glück ist das hier nirgendwo der Fall.
Hermanitou schrieb am 28.07.2010 um 18:41
Ich habe schon einige Mitarbeiterinnen mit Kopftuch eingestellt. Entscheidend bei der ganzen Sache ist doch, die Frau anzuschauen, die da sich vorstellt und wie diese dann arbeitet. Von Mensch zu Mensch ist die Devise, vor mir steht doch da kein Kopftuch, sondern eine Frau.
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