Fritz Teich

Ich hasse Fussball

11.05.2010 | 00:01

Der Generalbundesanwalt und das Voelkerstrafgesetzbuch

Was Nescovic von der Generalbundesanwaeltin erwartete, war, durch ein aufwendigeres laengeres Ermittlungsverfahren und/oder eine Anklage des Taeters von Kundus wegen eines Kriegsverbrechens die Stimmung gegen die deutsche Beteiligung an dem Krieg in Afghanistan zu verstaerken. 

 

<<

Richtig ist aber, dass der politische Nutzen der Verfahrenseinstellung für die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt unübersehbar war.  Eine Anklage wäre vermutlich der Anfang vom politischen Ende des Afghanistan-Einsatzes gewesen. War der Tod von vier Soldaten politisch schon schwer verkraftbar, so hätte eine Anklage wegen eines Kriegsverbrechens die politische Belastungsgrenze überschreiten können.

>>

www.freitag.de/positionen/1018-neben-der-spur

 

Ein solches Verfahren und eine Anklage hielt sie nicht fuer noetig.

 

Das erinnert an die Versuche, ein Ermittlungsverfahren der Generalbundesanwaltschaft gegen den amerikanischen Verteidigungsminister wegen eines Kriegsverbrechens zu bewirken.

 

www.dw-world.de/dw/article/0,,1413907,00.html

 

Allein die Gefahr eines solchen Verfahrens hat den  Minister angeblich einmal davon abgehalten, nach Deutschland zu kommen. Es wäre vielleicht auch eine schoene Schlagzeile gewesen: Haftbefehl gegen Rumsfeld! Als die Generalbundesanwaltschaft aus verschiedenen Gruenden die Eroeffnung eines Ermittlungsverfahrens zweimal ablehnte, gabs ein aehnliches Gezeter wie jetzt. Aber war der Weg ueber ein Ermittlungsverfahren der Generalbundesanwaltschaft ueberhaupt noetig gewesen?

 

Es ging darum, der Welt klarzumachen, dass ein Kriegsverbrechen gegeben war. Haette man dies nicht auch ueber eine einfache Schadensersatzklage hinbekommen? Folteropfer klagt vor deutschem Gericht gegen Rumsfeld, Para. 823 II BGB in Verb. mit Voelkerstrafgesetzbuch. Bringt sogar noch was ein. Wie soll sich ein deutsches Zivilgericht da herausreden?  Para 153 f StPO gilt nicht. Ist die internationale Zustaendigkeit der deutschen Zivilgerichte nicht in der internationalen Zustaendigkeit der deutschen Strafgerichte mitenthalten? Die Frage kann man noch immer stellen.

 
Senden Bookmarken Drucken
Fritz Teich
Schlesinger hat mich wieder an Reinhold Niebuhr erinnert.
Mitglied seit:
2 Jahre 19 Wochen
Zuletzt aktiv:
09.04.2012
Status:
Blogger
Aktivität:
Beiträge: 193
Kommentare: 2472
Mein Projekt:
Logbuch
01:47
h.yuren hat gerade einen Kommentar geschrieben.
01:44
Amanda Donata hat gerade einen Kommentar geschrieben.
01:39
Georg von Grote hat gerade einen Kommentar geschrieben.
01:35
h.yuren hat gerade einen Kommentar geschrieben.
01:30
Anchesa hat gerade einen Kommentar geschrieben.
Jürgen Roth Gazprom – das unheimliche Imperium Westend Verlag 2012

316 Seiten. Gebunden.

19,99
 
Das Imperium Gazprom verfügt über eine eigene Armee und einen mächtigen Geheimdienst. An verantwortlichen Positionen arbeiten ehemalige KGB-Agenten, sein privater Besitz ist absolut geschützt, die Verantwortlichen sind unantastbar. Mit Hilfe williger deutscher und europäischer Industrieller versucht es, den Energiemarkt zu monopolisieren und die Verbraucher abzuzocken. Jürgen Roth enthüllt, wer hinter den Kulissen die Fäden zieht >> mehr
Arte-Kooperation

portlet_ArabienArte.png

portlet-gaertnerbuch.png

wir müssen reden

Augstein und Blome

portlet_Phoenix-12.png

Probe-Abo

probeabo260x120.jpg

Aktuelle Ausgabe bestellen
Der gefährlichste Mann Europas?

Ausgabe 21/2012
24.05.2012

keine Versandkosten
kein Aufpreis

Einzelpreis: 3.60 €

>> bestellen
der Freitag Kollektion

Freitag-Kollektion_Gaertner.jpg

Arte

portlet_arte+zeile.pngportlet_arte+zeile.png

Freitag-Buchshop.png

 
 
 
 
© der Freitag Mediengesellschaft mbH & Co. KG