2
]
Gezielte Toetungen einzelner "Aufstaendischer" sind der neueste und vielleicht auch der letzte Schrei der Amerikaner in Afghanistan. Westerwelle hat diese Art der Kriegsfuehrung als Vertreter der Frau Bundeskanzler verteidigt:
<<
"Wir müssen wissen, dass gegnerische Kämpfer in einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt in dem vom humanitären Völkerrecht gesteckten Rahmen gezielt bekämpft werden können und dürfen."
>>
"Koennen und duerfen", siehe SZ.
Das ist im Grundsatz trivial: Wenn es erlaubt ist, alle "gegnerischen Kaempfer" zu toeten, dann ist es auch erlaubt, wenigere ums Leben zu bringen. A maiore ad minus.
Aber erstens setzt das, abgesehen von dem Angriffskrieg als solchem und der Unschaerfe des Begriffes des "Gegners", bei dem es sich ja nicht um ein Individuum handelt, gegen das ueberhaupt kein "Krieg" gefuehrt werden kann, voraus, dass es sich wirklich um "Kaempfer" handelt, also nicht nur um Reservisten, Kaempfer im Urlaub, blose "geistige Brandstifter" usw, egal ob diese ein Gewehr besitzen oder gar in der Hand haben oder nicht. Wenn die sich wehren, also versuchen zu schiessen, nuetzt ihnen ihr Urlaub vielleicht nicht. Das waere aus der Sicht eines Soldaten moeglicherweise eine pragmatische Loesung. Den Fall haben wir beim heimtueckischen Angriff einer Drohne, ueber deren Voelkerrechtmaessigkeit ihnehin gestritten werden kann und wird, aber nicht.
Der Mann am Joystick traegt jedenfals keine Uniform etc.
Das Opfer und alle die Herumstehen haben keine Chance sich zu wehren. Vielleicht sind sie schon tot, bevor sie den Knall ueberhaupt hoeren koennten.
Denn ein Kaempfer ist nur jemand, der kontinuierlich direkt an Kampfhandlungen teilnimmt. Andernfalls ist der Mensch ein Zivilist, auf den man jedenfalls nicht gezielt schiessen darf. Das gilt nicht nur in internationalen Konflikten, sondern auch in nicht internationalen, wenn es denn ein solcher sein sollte, denn immerhin waren die Taliban die fruehere Regierung. Das humanitaere Voelkerrecht ist bedeutend enger als das, was die afghanische Polizei im Rahmen der Verbrechensbekaempfung danach duerfte und was der amerikanische Oberbefehlshaber vielleicht meinte, als er den Auftrag aus Gruenden der Motivation seiner Soldaten etwas viehisch mit "Zähne in das Fleisch des Feindes rammen" beschrieb.
Und zweitens gelten auch im Krieg die -- mit dem humanitaeren Voelkerrecht keineswegs zu verwechselnden -- allgemeinen Menschenrechte, siehe auch dazu obigen link.
Denn diese gelten immer oder garnicht.
Daran haben wohl auch der Regierungssprecher Wilhelm und der Verteidigungsminister gedacht, vgl. wiederum die SZ:
<<
In der vergangenen Woche hatten der damals noch amtierende Regierungssprecher Ulrich Wilhelm und das Verteidigungsministerium jedoch erklärt, dass sich Deutschland eine Selbstbeschränkung auferlegt habe. Demnach empfehle die Bundeswehr bei den Aufständischen, die von ihr auf den Suchlisten benannt würden, nur die Festnahme (capture), nicht die Tötung (kill). Eigene Spezialkräfte wie die Taskforce 47 der Bundeswehr agierten in diesem Sinne.
>>
Immerhin! Aber was gilt denn nun? Die Soldaten werden es wissen, aber vielleicht aeussert sich fuer uns ja auch noch die Frau Bundeskanzler.
|
|
militärische Interventionen mandadiert durch die UNO den deutschen Bundestag untliegen, ohne Kriegerklärung, ganz abgesehen von den übergeordneten Menschenrechten, dem Völkerrecht, den allgemein anerkannten Rahmenbedingungen des Internationalen und nationalen Polizeirechts.
tschüss JP |
|
|
Hab ich jetzt nicht ganz verstanden. Internationales Polizeirecht? Klaenge immerhin nach Verhaeltnismaessigkeitsprinzip, wobei es immer noch auf die Ziele ankaeme.
Der Haupteinwand gegen Westerwelle waere wohl, dass es den Amerikanern voellig gleichgueltig ist, ob sie rechtmaessig handeln oder nicht, siehe die Angriffskriege gegen den Iraq und Afghanistan, was hatten die Taliban damit zu tun? Vor allem Guantanamo. Guantanamo wird nicht dadurch besser, dass Deutschland sich ziert (IHMO mit Recht!) Gefangene aus diesem Lager aufzunehmen. Kriegsgefangene sind Kriegsgefangene, duerfen nicht befragt werden, ob sie ausserdem noch gefoltert werden ist ganz nebensaechlich. Wenn man sie nicht im Lager halten will, muss man sie frei lassen und mit dem ganz selbstverstaendlichen Risiko leben, dass sie irgendwann weiterkaempfen. So ist die Welt. Fuer die USA darf es kein Sonderrecht geben. Lies Pinter, nobelprize.org/nobel_prizes/literature/laureates/2005/pinter-lecture-g.pdf Und google nach Omar Khadr |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
keine Versandkosten
kein Aufpreis
Einzelpreis: 3.60 €
>> bestellen