Da gibt es in Leipzig eine Kneipe, oder wie es offiziell heist, eine Schank- und Speisewirtschaft. Klein, aber fein und mit einer guten Zahl Stammgäste gesegnet, so daß der Wirt sein Auskommen findet.
Dann kommt das Wasser. Nicht das eines Tsunami oder Jahrhunderthochwassers, sondern das aus dem Erdreich. Der von der Lokalität mitgenutzte Kellerbereich leckt. Und obwohl die Entfeuchter Tag und Nacht laufen, wird es nicht besser. Der Eigentümer des Hauses, einer jener Fonds, die Franz Müntefering mal als Heuschrecken titulierte, unternimmt nichts. Die Mieteinnahmen reichen wohl auch so. Irgendwann steht dann das Gewerbeamt nicht nur in der Tür sondern auch in dem nun immer mehr einer Tropfsteinhöhle gleichenden Keller und man kommt überein, daß eine Fortführung des Gewerbes an dieser Stelle aus hygienischen Gründen nicht länger möglich sei.
Der Inhaber, auch noch mit einem anspruchsvollen Beruf gesegnet, könnte sich diesem wieder zuwenden und Unternehmertum Unternehmertum sein lassen. Tut er aber nicht. Er müht sich und sucht und verhandelt und hat nach ein paar Wochen einen neuen Platz gefunden. Nicht ganz so schön, wie der alte, aber trocken. Aber nur ein Gewerberaum, noch keine Schankwirtschaft.
Der Umbau dazu geht ans Geld und, da Banken Gastwirtschaften so gern kreditieren, wie Katzen baden gehen, an das des Inhabers. Der Antrag auf Umnutzung der Räumlichkeiten vom Ladengeschäft zur Schankwirtschaft wird beim Bauamt in Leipzig eingereicht. Und da dieser eingereicht ist und seine Bewilligung nur eine Formalität, erteilt das Gewerbeamt auch wieder eine Gaststättenkonzession.
Alle freuen sich. Der Wirt. Die Gäste. Der Dönerladen nebenan freut sich auch, verkauft er doch jetzt das eine oder andere fleischbefüllte Fladenbrot mehr über die neue Nachbarschaft.
Das Happy End, sollte man meinen.
Und bei den Gebrüder Grimm wäre es das wohl auch, so in etwa „wenn sie nicht gestorben sind, dann trinken sie noch heute dort“.
Aber die Gebrüder Grimm kannten die Leipziger Amtsschimmel nicht. Nach nicht ganz einem halben Jahr fällt dem Gewerbeamt wohl auf, daß es nichts von der Genehmigung der Umnutzung gehört hat und sieht sich, quasi wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage, gezwungen, die Gaststättenkonzession zu widerrufen. Dem Gastwirt geht es zwar nicht an den Kragen, aber an die Substanz. Schließlich hat er erhebliche Beträge investiert. Und schließlich lebt er von den Einnahmen.
Eiliges Nachforschen bringt zu Tage: da ist wohl im Bauamt wer krank geworden oder in den Mutterschaftsurlaub gegangen oder was die Ausreden mehr waren. Jedenfalls blieb alles, was auf diesem Schreibtisch lag, erst einmal unbearbeitet. Amtsschimmlige Gedankenlosigkeit eben. Die Frage darf gestellt werden, wo der Leiter dieser Anstalt seine Pflichten sehen mag. Offensichtlich nicht in der Organisation einer reibungslosen Arbeit seiner Behörde.
Bei allem Wahlkampfgetöse sieht so die Realität aus, im Deutschland des Jahres 2009. Behördenschlamperei gefährdet Existenzen und niemand in der Behörde schert sich drum. Das Schweigen der Amtsschimmel eben.
G. Westerby
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
keine Versandkosten
kein Aufpreis
Einzelpreis: 3.60 €
>> bestellen