Vor reichlich Medienpräsenz als Publikum begann heute im Landgericht Leipzig der Strafprozess gegen Wilfried und Christiane Mohren und die früheren Sportmanager Hans Ludwig Grüschow und Thomas Voss wegen Bestechlichkeit, Betrug, Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung.
Kurzer Rückblick: Wilfried Mohren, geboren 1958 in Geilenkirchen startete seine Fernsehkarriere bei RTL und arbeitete seit 1992 beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), zuletzt als Leiter der Sportredaktion.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, rund 330.000 Euro an Bestechungsgeldern kassiert zu haben. Im Gegenzug habe er seine Position als Chef der Sportredaktion dazu genutzt, dafür zu sorgen, daß im MDR über eher unwichtige Sportevents, wie zum Beispiel das von der Firma TECHEM gesponsorte Handballturnier in Halle/Saale, ausführlichst berichtet wurde und deren und die Logos anderer Firmen, darunter auch die Hasseröder Brauerei als Sponsoren bei Sportveranstaltungen durch die MDR-Kameras ins „rechte Licht“ gesetzt wurden. Dafür wurde im Hause Mohren dann kassiert, denn die Gelder sollen über die von seiner Ehefrau betriebene Veranstaltungsagentur geflossen sein. Letzter Anklagepunkt, Mohren habe auch bei seinen Reisekostenabrechnungen geschummelt und sich von dem Sender zwischen 40 und mehreren hundert Euro zuviel erstatten lassen.
Im August 2004 ermittelte bereits einmal die Staatsanwaltschaft Leipzig gegen ihn auf Grund einer anonymen Anzeige, stellte ihre Bemühungen jedoch Anfang 2005 ergebnislos ein. Erst im Zuge der Ermittlungen um den ehemaligen Sportchef des Hessischen Rundfunks, Jürgen Emig geriet Mohren wieder in das Visier der Ermittler. Es folgten Durchsuchungen in Mohrens Haus und in den Räumen des MDR und Mohren saß sieben Wochen in Untersuchungshaft.
Danach wurde ihm erhöhte Haftempfindlichkeit bescheinigt und er kam unter Auflagen frei. Als nächstes folgte ein Job als Berater des wegen Insovenzverschleppung und Untreue vorbestraften Michael Kölmel als Betreiber des Leipziger Zentralstadions.
Dies sei „...dann von gewissen Leuten nicht mehr gewollt gewesen...“ wie Mohren heute sagte. Anschließend arbeitete er in einem Immobilienbüro, bekam dann über seine alten Beziehungen zu RTL einen Job auf einem Kreuzfahrtschiff zugeschustert und fand sich schließlich auf Bora Bora beim Tauchen mit Haien wieder. Gefressen haben die ihn offensichtlich nicht.
Der MDR trennte sich von ihm nach Vorliegen umfassenden Beweismaterials und forderte Schadenersatz. Dieses am Arbeitsgericht Leipzig anhängige Verfahren ruht jedoch bis zur Entscheidung in dem heute begonnenen Strafprozess. Übrigens hatte MDR-Fernsehdirektor Vietze in einer Besprechung nach dem "Emig-Skandal" noch kategorisch ausgeschlossen, daß es so etwas beim MDR geben könne. Vietze ist als "Vorzeige-Ossi" heute noch im Amt.
Gestern war in verschiedenen Medien zu lesen, das Ehepaar Mohren habe sich mit dem MDR geeinigt, bis zum 01.10.2009 eine Zahlung in Höhe von 380.000,00 Euro zu leisten, diese Summe beinhalte auch einen Betrag in Höhe von 50.000,00 Euro für die dem MDR entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung. Dieser Vergleich sei vollstreckbar, war heute am Rande der Verhandlung zu hören.
Heute im Gerichtssaal fuhren die Angeklagten eine gewaltige Verteidigung auf, allein das Ehepaar Mohren wird von vier Anwälten vertreten. Ihnen gegenüber saß eine einsame Staatsanwältin und eine sehr gestylte blonde Vertreterin der Finanzbehörden.
Die Verlesung der Anklageschrift dauerte eine Stunde. Danach unterbrach Richter Karsten Nickel die Hauptverhandlung für eine Beratung. In der anschließenden Fortsetzung der Verhandlung machten dieAngeklagten keine Angaben zur Sache.
Bei der Fortsetzung am Nachmittag gab die Kammer bekannt, daß sie im Ergebnis der Vorbesprechung und auf Grund der langen Verfahrensdauer eine Vereinbarung, einen sogenannten Deal für möglich hält. Danach soll Mohren im Falle eines „glaubhaften Geständnisses“ und der Erfüllung des mit dem MDR ausgehandelten Vergleiches mit einer Strafobergrenze von zwei Jahren Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden und einer Geldstrafe in Höhe von höchstens 360 Tagessätzen zu rechnen haben. Seine Frau soll im Falle eines Geständnisses eine Geldstrafe von höchstens 360 Tagessätzen zu erwarten haben.
Die Kammer will damit auch gewürdigt sehen, daß bei Geständnissen der Angeklagten eine Beweisaufnahme unnötig würde. Im Zuge der Beweisaufnahme müssten Zeugen zu relativ lang zurückliegenden Sachverhalten befragt werden, was sich schwierig gestalten könne.
Auch ein Motiv für das Angebot könnte aber sein, daß derzeit juristisch umstritten ist, ob der Vorwurf der Bestechlichkeit überhaupt haltbar ist. Im ähnlich gelagerten Fall Emig war das Landgericht Frankfurt davon ausgegangen, daß der Chef der Sportredaktion eines öffentlich rechtlichen Senders ein Amtsträger sei, wie ein Beamter, laut StGB "ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter". Dieses Verfahren ist am Bundesgerichtshof zur Revision anhängig und die Entscheidung die dort am 28.10.09 gefällt werden wird, wird das Leipziger Verfahren mit Sicherheit beeinflussen.
Zu dieser Vereinbarung ist die Zustimmung aller Prozessparteien erforderlich und der Vorsitzende Richter erwog auch, eine Stellungnahme des MDR dazu hören zu wollen.
Weder Staatsanwaltschaft noch die Angeklagten äußerten sich heute zum Angebot der Strafkammer und Richter Nickel vertagte auf den 29. September, Beginn auf Bitten der Vertreterin der Finanzverwaltung erst um 09:30 Uhr.
Bis in den Januar 2010 sind durch das Gericht insgesamt 14 Verhandlungstermine angesetzt worden. Ein Vertreter der Verteidigung äußerte sich optimistisch, daß man die nicht alle brauchen werde.
In einem Gespräch mit Pressevertretern nach Ende der heutigen Verhandlung gab sich der erholt aussehende Mohren als verfolgte Unschuld, nach Ende des Prozesses wolle er in einem Buch erzählen, „...wie alles wirklich war...“. Und natürlich gehe es ihm schlecht, schließlich habe er, der mit seiner zwei Jahre jüngeren Frau im Leipziger Vorort Markleeberg leben soll, keinen Job und sein Vermögen sei gerichtlich arrestiert, selbst die Leasingraten für das Auto müssten von den Eltern seiner Frau bezahlt werden. Er habe schließlich nichts in Lichtenstein versteckt und sei zuvor auch nur "ein überschaubar bezahlter Reporter" gewesen. Mit einem, wie aus gut informierten Kreisen zu hören war, außertariflichen Jahresgehalt von fast 180.000,00 DM.
Das Auto war offensichtlich soweit ab vom Gericht geparkt, daß es fast so schien, es solle niemand zu Gesicht bekommen.
Interessant ist auch die Frage, wie das Ehepaar Mohren unter diesen Umständen den Vergleich mit dem MDR realisieren will. Oder müssen da auch die lieben Schwiegereltern einspringen? Und bei der Honorierung des Verteidigerteams wohl auch, denn nach Pflichtverteidigern sahen die Herren mit Dame nicht aus.
Fortsetzung folgt am 29.09.09.
G. Westerby
Ausgabe 07/12
16.02.2012
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