G.Westerby

Eine Art Held

29.09.2009 | 21:28

Des Mohren Schuldigkeit – Teil II: Prozess und Urteil

Der am 10.09.09 begonnene Prozess gegen den ehemaligen Sportchef des Mitteldeutschen Rundfunks, Wilfried Mohren u. a. wegen Bestechlichkeit, Vorteilsnahme, Betrug und Steuerhinterziehung (Westerby berichtete), fand heute in einem sich über den ganzen Tag hinziehenden, durch viele Unterbrechungen gekennzeichneten Verfahren ein erwartetes Ende.
Noch am Morgen hatte die Staatsanwaltschaft den vom Gericht im letzten Termin vorgeschlagenen „Deal“ nicht zugestimmt. Neben der nicht unerheblichen Schadenssumme von 330.000,00 Euro sorgte dafür auch die Ankündigung des sich am ersten Verhandlungstag mehr als verfolgte Unschuld, denn als reuigen Sünder gebenden Mohren, nach dem Prozess in einem Buch zu erzählen, „wie alles wirklich war“.
Viel war davon heute, zumindest in den offiziellen Verlautbarungen während der Verhandlung nicht mehr übrig.
Auf den Beschluss des Gerichtes, an dem Deal festzuhalten, erfolgte ein umfassendes und von ihm selbst vorgetragenes Geständnis. Mohren berichtete nicht nur darüber, daß er zunächst die ihm über Beraterverträge und ähnliche Abmachungen zufliessenden Summen als legal betrachtete, wähnte, diese „Nebentätigkeiten“ durch eine bei seinem Eintritt in den MDR am 19. 02. 1992 vom damaligen Fernsehdirektor erteilte Erlaubnis für Nebentätigkeiten gedeckt und hätte nie von anderen Regelungen Kenntnis gehabt.
Auch sei die Übertragung des Handballturnieres, dessen Sponsor ihm über einen Moderationsvertrag, für den Mohren nie eine Moderation hielt, große Summen zukommen ließ, auch deshalb erfolgt, weil die Sendezeit ja eingeplant gewesen sei und außerdem bei Wegfall der Übertragung die dafür eingeplanten freien Mitarbeiter „finanzielle Engpässe“ bekommen hätten.
An dieser Stelle muß man einfügen, daß gerade der MDR insbesondere in den 90er Jahren Mitarbeiter extrem ermunterte, sich zu verselbständigen, mit dem Versprechen, von Aufträgen des Senders leben zu können, was in vielen Fällen wohl nicht so ganz eingetreten ist.
Und seiner vom Gericht unterstellten Amtsträgerschaft sei Mohren sich nie bewusst gewesen.
Das Gericht betrachtet festangestellte Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als in einem Vertragsverhältnis stehend, das besondere Sorgfaltspflichten, ähnlich denen eines Beamten, enthält und folgt damit der Auffassung des Landgerichtes Frankfurt im Fall Emig.
Und schließlich sei die Zusammenarbeit mit der Deutschen Sporthilfe, auch diese gemeinnützige Institution zahlte Schmiergelder an Mohren für sogenannte Medienberatung, ja direkt vom Indendanten des MDR, Udo Reiter, genehmigt gewesen. Zumindest hätte das ihm ja der Fernsehdirektor so am Telefon mitgeteilt.
Eben jener Udo Reiter, der mit der 2007 im Zusammenhang mit der Causa Mohren geäußerten Bemerkung, man sei überhaupt in der ARD jetzt bezüglich dieses Themas sehr sensibel und früher sei da vieles „durchgewunken worden, was heute garnicht mehr gehe“, einen ziemlich schwarzen Ausblick auf Moral und Geschäftsgebahren in öffentlich-rechtlichen Sendern gab.
Fazit Mohrens heute, er habe da eben vieles falsch interpretiert, sei eigentlich „der Überidealist gewesen, der gar nicht gemerkt habe, was da wirklich ablief“, habe nie nach Geld gefragt, das sei ihm immer aufgedrängt worden und Emig, der inzwischen in ähnlichem Falle zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilte ehemalige Sportchef des Hessischen Rundfunks habe ihn zum einen massiv bedrängt, Gelder anzunehmen und dafür Firmenlogos ins rechte (Kamera-) Licht zu rücken, ihn zum anderen seine Unterstützung in den Konferenzen der ARD-Sportchefs angeboten. Bei diesen Konferenzen sei schließlich er, Mohren, als Vertreter des „Barackensenders“ (dies bezieht sich darauf, daß der MDR in seinen Anfangsjahren manch provisorische Bürolösung nutzte) verspottet worden.

Und überhaupt habe er damals mit Anfang dreissig noch garnicht die nötige Reife gehabt, das Amt des Abteilungsleiters Sport beim MDR auszufüllen. Um das er sich aus einer Tätigkeit als Sportjournalist bei RTL heraus aber aktiv beworben hatte. Wohl mit der Hoffnung auf „Buschzulagen“ in den neuen Bundesländern. Bewerbungen für Führungspositionen im MDR, die damals 1992 vor der Absenderpostleitzahl ein „W“ stehen hatten, gehörten wohl auch zu den Dingen, die dann einfach „durchgewunken“ wurden. Führungspersonal mit regionalem Hintergrund ist, mit Ausnahme des derzeitigen Fernsehdirektors Vietze auch heute noch immer eine Seltenheit beim „Schwarzen Kanal 2.0“, hört man aus senderinternen Kreisen. Und dann ließ Mohren das Gericht und die stark mediengeprägte Zuschauerschar noch an seiner persönlichen Rückschau teilhaben. Schließlich sei Reporter schon seit Kindheitstagen sein Berufstraum gewesen, habe er als Knirps Moderator gespielt und dabei schon fiktive Spiele einer fiktiven gesamtdeutschen Liga „moderiert“, denn die deutsche Einheit sei auch schon immer ein Traum von ihm gewesen, ebenso wie dann später zu seinem Lebentraum geworden sei, Sportchef des MDR zu sein.
Und dann kamen die Tränen.
Schließlich sei dieser Traum ja nun für ihn nicht mehr möglich und würden er und seine Frau und die Kinder gemobbt und lebe die Familie seit seiner Verhaftung und Untersuchungshaft in 2005 in einem Alptraum der fortwährenden medialen Stigmatisierung und einer nunmehr 1.555 Tage währenden Isolation. Er sei in Radiosketchen anderer Sender verhöhnt worden, der MDR habe ihm mittels Anwalt noch in der Zelle die Kündigung präsentiert und ihm sei in der Haftanstalt als Lesestoff „The Green Mile“ von Stephen King angeboten worden, ein Roman, der in der Todeszelle spielt.
Im Anschluss an Mohrens Worte verlas der Anwalt von Christiane Mohren ein Geständnis seiner Mandantin mit dem ähnlichen Tenor, sie bekenne sich schuldig, habe aber über die Hintergründe der Zahlungen, die ihr Mann über die Werbeagentur seiner Frau abwickelte, nicht wirklich genau Bescheid gewusst. Und auch die Amtsträgerschaft ihres Mannes sei ihr nicht bewusst gewesen.
Danach unterbrach der Vorsitzende Richter die Verhandlung und lud Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu einem Gespräch in sein Zimmer.
In der Fortsetzung der Verhandlung verlas dann Mohrens Anwalt nochmals eine Erklärung, die das Eingeständnis zu den Tatvorwürfen Bestechlichkeit, Vorteilsnahme, Betrug und Steuerhinterziehung konkretisierte und ergriff Christiane Mohren selbst das Wort und räumte die Tatvorwürfe ausdrücklich ein. Dies sei wohl auf Betreiben der Staatsanwältin und mit gutem Zureden der Verteidiger der Angeklagten zustande gekommen, war zu hören.
Anschließend zu seinem Werdegang und persönlichen Verhältnissen befragt, sagte Mohren, seit seiner Kündigung durch den MDR habe er nur sporadisch Beschäftigungen gehabt. Darunter aber immerhin eine Weltreise als Kreuzfahrtdirektor. Und in 2009 habe er durch einen Immobiliendeal für Senta Berger einen Erlös von 13.000 Euro erzielt.
Derzeit übe er keine Beschäftigung aus, da ihn der Prozess zu sehr belaste.
Frau Mohren gab an, sie sei als Fußpflegerin seit 2007 selbständig mit eigener Praxis, habe aber in 2009 bisher nur etwa 3.400,- Euro eingenommen.
Neben dem von den Schwiegereltern gesponsorten Auto würden diese bei Besuchen auch mal eben so drei- oder viertausend Euro „dalassen“, um zum Lebensunterhalt von Familie Mohren beizutragen, ebenso hätten sie Mohrens Tochter einen SMART geschenkt.

In ihrem Plädoyer stellte die Staatsanwaltschaft darauf ab, Mohrens Taten seien auf Grund von Umfang und Dauer als gewerbsmässig zu betrachten und daher und auch unter Würdigung der ihm in seiner MDR-Position eigenen Amtsträgerschaft sei das in dem von ihrer Seite abgelehnten „Deal“ versprochene Strafmaß zu gering.
Immerhin habe er bei seinen Taten auch eine erhebliche Dreistigkeit an den Tag gelegt und nicht nur Reisekostenabrechnungen gefälscht und vom MDR erstattete Auslagen, wie zum Beispiel 7.000 Euro Umzugskosten noch zusätzlich von der Steuer abgesetzt, sondern auch Zahlungen für vom Sender erbrachte Leistungen über die Firma seiner Frau in seine private Taschen geleitet.
Sie forderte für Wilfried Mohren eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und für Christiane Mohren eine Freiheitsstrafe von 1,5 Jahren auf Bewährung und eine Geldstrafe von 3.000 Euro.
Die Verteidigung rückte ihre Zweifel an der Amtsträgerschaft in den Mittelpunkt des Plädoyers und verstieg sich dabei zu der Behauptung, die Tatsache, daß im Rundfunkstaatsvertrag für den MDR u. a. Unterhaltung als Aufgabe des Senders aufgeführt ist, was nun doch absolute Privatsache sei, rücke diesen in die Nähe von Totalitarismus.

Kurz nach 18 Uhr fiel dann endlich das Urteil. Die Strafkammer des Landgerichtes Leipzig erkannte auf schuldig und folgende Strafmaße:
Wilfried Mohren wird zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 25,- EUR verurteilt, seine Frau Christiane Mohren erhält für Beihilfe eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen. Wesentlichste Bewährungsauflage ist die Einhaltung des mit dem MDR im Vorfeld des Prozesses geschlossenen Vergleichs über die Zahlung von 380.000 Euro durch Mohren als Wiedergutmachung und für dem Sender entstandene Kosten der Rechtsverfolgung.
Gegen das Urteil gibt es das Rechtsmittel der Revision, einzulegen binnen einer Woche.

Mohrens Taten sprechen eine eindeutige Sprache, insbesondere da neben dem außertariflich vereinbarten Jahresgehalt von rund 100.000 Euro mal eben so das Einsacken von 45.000 Euro Bestechungsgeld als grösster Einzelbetrag, am anderen Ende der Skala eben dann noch der Betrug bei der Reisekostenabrechnung wegen im Vergleich taschengeldartig wirkender Beträge von 40 Euro steht. Schon deshalb wird Otto-Normal-GEZ-Zahlers Rechtsempfinden dieses Urteil als sehr, wenn nicht zu milde empfinden.

Zugute halten muß man aber Wilfried Mohren, daß seine Taten offensichtlich in einem Arbeitsumfeld, in einem Arbeitsklima erfolgten, wo solches als üblich galt. Nicht zuletzt ist der Fall Heinze beim NDR ein aktuelles Beispiel dafür, daß es dieses Klima wirklich gab und hier und da noch gibt. Dazu sei auch auf die diesbezügliche Argumentation der Verteidigung Mohrens, erst mit dem Emig-Prozess im Jahre 2008 sei die Frage der aus der Amtsträgerschaft erwachsenden besonderen Verpflichtungen den Mitarbeitern öffentlich-rechtlicher Sender ins Bewusstsein gerückt worden, verwiesen.
Frühere Verlautbarungen, „man sei da sehr sensibel geworden...“ helfen offensichtlich nicht wirklich weiter und bestehende Kontrollmechanismen scheinen untauglich.
Und morgen klingelt der Mann von der GEZ, der hat auch eine gerichtlich bestätigte Amtsträgerschaft, wieder bei Ihrem Nachbarn... Sie haben doch sicher schon GEZ-ahlt, oder?

G. Westerby

 

 
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Kommentare
Deaktivierter Nutzer schrieb am 29.09.2009 um 21:44
Das liest man, nicht nur als Sportkonsument, gerne.
Und: Die GEZ kommt. Sie ist ein Urteil. Über alle, alles.
G.Westerby
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g. hat gerade einen Kommentar geschrieben.
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