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Derzeitige Vorschläge zur Regulierung der Leiharbeit werden die Situation der Leiharbeiter nicht verbessern.
Von Samuel Weber
Heute Abend ab 18 Uhr, wird der Vermittlungsausschuss erneut versuchen, einen Kompromiss in der Frage der Harz IV Regelsätze zu erreichen. In denen sich bis heute schwierig gestaltenden Verhandlungen geht es auch um die Frage, ob und wie die Zeitarbeitsbranche stärker reguliert werden sollte. Betrachtet man sich jedoch die Vorschläge der Verhandlungspartner zu diesem Thema, wird schnell klar, dass die Ergebnisse dieser Verhandlungen höchstens eine minimale Verbesserung der betroffenen Arbeitnehmer bedeuten würde – vom Ende prekärer Beschäftigung ganz zu schweigen.
Auf den ersten Blick sind sich die Akteure einig. Der Mindestlohn in der Zeitarbeit wird kommen. Selbst die FDP erklärte sich bereit, eine Lohnuntergrenze für die Leiharbeit mitzutragen. Selbst der 'Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen' (iGZ) spricht sich mittlerweile für die Einführung eines Mindestlohns in der Branche aus. Dass dieser Mindestlohn in die Nähe der vom DGB geforderten 8,50 Euro kommt, ist dabei jedoch nicht zu erwarten. So wurde vom iGZ auf Nachfrage mitgeteilt, dass man lediglich die schon bestehende Untergrenze für die Tariflöhne als allgemeinverbindlich erklären möchte. Diese liegt bei 7,60 Euro pro Stunde im Westen sowie bei 6,65 Euro im Osten. Ein von den Grünen eingebrachter Gesetzesentwurf im Bundestag unterbietet mit der Forderung eines Mindestlohns von 7,50 Euro den Westtarif der iGZ sogar um 10 Cent. Ulrike Fürniß von Ver.di Hamburg bezeichnet einen Mindestlohn in dieser Höhe als nicht 'lebbar'.
Neben dem Mindestlohn ist die Branche durch die Formel 'Equal Pay / Equal Treatment' aufgeschreckt. Laut Frau Glatthaar von der iGZ wäre ein solches System, mit einem derartigen Aufwand verbunden, was die Branche lähmen und das Wachstum in Deutschland ausbremsen würde. Auch könne eine Bezahlung 1:1 nicht gefordert werden, da die Leistungen der Verleihbetriebe, wie Bereitstellung, Planung etc. eben auch vergütet werden müssten. Würde man den Unternehmen diese Leistungen zusätzlich in Rechnung stellen, wäre wohl ein Abwandern derselben die Folge. Im Kern bedeutet dies, ein Abwälzen der Verwaltungskosten auf die Arbeitnehmer. Eine flächendeckendes Equal Pay muss die iGZ, wenn es nach der FDP geht, jedoch nicht fürchten. Denn diese würde ein Equal Pay erst nach 9 Monaten Tätigkeit Entleihbetrieb vorsehen. Betrachtet man jedoch die hohe Fluktuation der Arbeitnehmer in dieser Branche, so wird schnell deutlich, dass eine solche Regelung nur als Feigenblatt ohne ernsthafte Konsequenzen zu bewerten ist.
Dem Argument der Standortkonkurrenz widerspricht Uwe Grund, Vorsitzender des DGB-Hamburg. Stattdessen sieht er bei der Politik der derzeitigen Regierung eine Ausrichtung an einer Klientel, deren Geschäftsmodell, so Grund wörtlich, die 'Lohndrückerei' sei. Darüber hinaus betont Grund, dass die Gewerkschaften nicht generell etwas gegen Leiharbeit hätten, wenn sie, wie ursprünglich geplant, lediglich dazu dienen würde, sogenannte Flexibilitätsspitzen abzufangen. Allerdings sei heute der Eindruck vorherrschend, dass diese Form der Beschäftigung zunehmend missbraucht würde, um dauerhafte Beschäftigung zu ersetzen, den Kündigungsschutz zu umgehen und die Löhne zu drücken.
Zwar erklärte das Bundesarbeitsgericht am 14.12.2010 einige Tarifabschlüsse in der Vergangenheit als ungültig. Doch bieten auch bestehende Tarifverträge (s.o) noch keine Garantie für ein würdevolles Auskommen. Folglich waren, wie die Bundesagentur für Arbeit auf Anfrage mitteilte, im März 2010, 11,5%, der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Leiharbeit auf zusätzliche Leistungen nach SGB II (Harz IV) angewiesen. In keiner anderen Branche gibt es vergleichbare Zustände in dieser Dimension.
Die Notwendigkeit einer ordentlichen Regelung verdeutlichen die folgenden Zahlen. So war der Bereich der Arbeitnehmerüberlassung im Jahre 2010, mit einem Zuwachs von 32%, was 187.531 Arbeitsplätzen entspricht, absolut und relativ, der dynamischste Sektor auf dem deutschen Arbeitsmarkt und damit der eigentliche Grund für das angebliche Jobwunder auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Aufgrund dieser Zahlen geht man in Gewerkschaftskreisen davon aus, dass bis Ende dieses Jahres, 1,5 Millionen Menschen in der Leiharbeit beschäftigt sein werden.
Ulrike Fürniß von Ver.di Hamburg ist davon überzeugt, dass die Politik innerhalb weniger Wochen einen Mindestlohn beschließen wird. Schon aufgrund der Liberalisierung des europäischen Arbeitsmarktes nach Osten hin, zum 1.Mai 2011. Dennoch weist sie darauf hin, dass sich schon die nächste 'Schweinerei', so Fürniß wörtlich, auf dem Arbeitsmarkt abzeichnet. So ist zu beobachten, dass durch sogenannte Werksverträge, Arbeitnehmer in zunehmendem Maße, als quasi selbstständige Honorarkräfte, in einem Unternehmen verpflichtet werden. Diese Praxis führt zu Löhnen, die teilweise, gerade im Handel, um die 3 Euro pro Stunde liegen – dies ohne jeglichen Kündigungsschutz oder sozialer Absicherung.
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Auch könne eine Bezahlung 1:1 nicht gefordert werden, da die Leistungen der Verleihbetriebe, wie Bereitstellung, Planung etc. eben auch vergütet werden müssten.<<
Im Klartext: Wenn das Prinzip "Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit" gölte, dann würde wahrscheinlich jede Firma den temporären Bedarf über befristete Arbeitsverträge decken und auf Zuhälter verzichten. Daran hat die Branche kein Interesse. Schliesslich haben sie beträchtliche "Lobbyleistung" erbracht, bis sie dahin kamen, wo sie heute sind. >>Doch bieten auch bestehende Tarifverträge (s.o) noch keine Garantie für ein würdevolles Auskommen.<< Erstens das. Zweitens, und das ist keineswegs ein marginales Problem, hat die Ausweitung der Leiharbeit wesentlichen Anteil an den ruinösen Beitragsverlusten der Krankenkassen, der Rentenversicherung und der Arbeitslosen"versicherung". Dieser Verlust wird nicht wettgemacht, indem man an den Pseudotarifen eine kleine Verzierung anbringt, wie ein Mindestlohn der der untersten Lohngruppe entsprechen soll. Ich finde auffällig, wie effizient Diskussionen von oben gelenkt werden: sehr viele Menschen tun kreuzbrav so als beträfe sie das nicht. --- >>So ist zu beobachten, dass durch sogenannte Werksverträge, Arbeitnehmer in zunehmendem Maße, als quasi selbstständige Honorarkräfte, in einem Unternehmen verpflichtet werden.<< Das Prinzip ist nicht brandneu: Outsourcing an "auftragnehmende Subunternehmer" war auch ein Ziel der "Ich-AG". Ausbeutung kann so als "Selbstausbeutung" deklariert werden, weil im Konkurrenzkampf der Subunternehmer der billigste und Willigste obsiegt. Da habe ich schon Leute erlebt, die heroisch ihren 12-13 Stundentag preisen, mit dem sie ein Einkommen von immerhin bis zu 150 € über dem Hatz4-Regelsatz erreichen... Das Problem hat übrigens schon Adam Smith erkannt und empfahl den Verkäufern von Arbeitskraft "Koalitionen" zu bilden. Die Gründung von Gewerkschaften folgte diesem Vorschlag. Heute sind die klassischen Gewerkschaften verbraucht bzw. nur noch Besitzstandswahrer der Restbelegschaften. Leiharbeiter sind vom Agieren als Gewerkschaft weitgehend abgekoppelt, weil sie sich aufgrund des weit gestreuten und temporären Einsatzes nicht betrieblich organisieren können und nicht streikfähig sind. Noch nicht mal eine Betriebsratswahl kann organisiert werden. Das haben auch die Macher der Agenda 2010 erkannt. --- Man sollte die Propaganda für den Verkauf der Arbeitskraft als „freier Subunternehmer“ auch im Zusammenhang mit den BGE-Diskussionen untersuchen, die ja grundsätzlich das Privateigentum der Produktionsmittel als Einkäufer der Arbeitskraft des „freien Individuums“ propagieren. |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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