Gregor Dömling

über TRANSEUROPA

29.08.2011 | 12:48

Welches Wahlrecht für welche Nicht-Deutsche?

Nachdem es in den letzten Tagen hier im Blog nicht wenige, teilweise auch sehr emotionale Reaktionen auf das Projekt der Initiative Jede Stimme 2011 gegeben hat, sich für das Wahlrecht auch für nicht-deutsche Berliner und Berlinerinnen einzusetzen, hier noch ein paar Worte, die hoffentlich zur sachlichen Differenzierung beitragen:

Jede Stimme 2011 fordert in Berlin ein Wahlrecht auf Landesebene auch für solche Mitbürger, die keinen deutschen Pass besitzen. Am 18. September wird aber nicht nur das Abgeordnetenhaus gewählt, also der Berliner Landtag, sondern es finden auch Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) der Berliner Bezirke statt, also Kommunalwahlen. Für Kommunalwahlen genießen behördlich gemeldete EU-Bürger bereits seit 1995 das aktive und passive Wahlrecht (wen´s genau interessiert: hierzu die betreffende Richtlinie 94/80/EG). Dies soll die im Unionsvertrag festgelegte Niederlassungsfreiheit auch im Bereich der politischen Partizipation zum Ausdruck bringen. Konkret klischeehaft heißt das, dass etwa ein seit vier Monaten in Berlin wohnhafter Portugiese in seinem Bezirk an die Urne gehen darf, während dies dem seit zwanzig Jahren hier lebenden Türken nicht möglich ist. Wie sinnvoll diese Diskriminierung ist, sei dahingestellt, allein schon vom fiskalischen Standpunkt her. Die wichtigste Gemeindesteuer, die Gewerbesteuer, wird von allen Gewerbetreibenden aufgebracht, ob aus der EU oder nicht – der altbekannte Slogan "no taxation without representation" mag hier zum Nachdenken anregen. Darüber hinaus gibt es unter den zehn größten ausländischen Gemeinschaften in Berlin zwar rund 80.000 Polen, Italiener, Franzosen und Briten, aber etwa 175.000 Nicht-EU-Bürger – hier könnte man schlicht schon ein Repräsentativitätsproblem erkennen. Was nun die Wahlen zum Abgeordnetenhaus betrifft, ist es vielleicht die bisweilen in der allgemeinen Wahrnehmung gerade in einem Stadtstaat wie Berlin unklare Trennung von Kommunal- und Landesebene, die die Forderung nach einer Ausweitung des Landeswahlrechts aufkommen lässt. In den mit den deutschen Ländern vergleichbaren Autonomen Regionen Spaniens etwa oder den Bundesländern Österreichs sind natürlich auch nur jeweilige Staatsbürger wahlberechtigt.

 

 
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Kommentare
Richard der Hayek schrieb am 29.08.2011 um 13:02
Ist doch klar: die Stimme wird mit dem Integrationsgrad, zwischen 0 und 1, multipliziert.
Sonst kommen 40 Millionen Italiener zu uns und wählen den Berlusconi zum deutschen Kanzler.
Ehemaliger Nutzer schrieb am 29.08.2011 um 15:15
"Sonst kommen 40 Millionen Italiener zu uns und wählen den Berlusconi zum deutschen Kanzler."

Macht es ein Unterschied? Der Opa ist wenigstens lustig.
Neobe schrieb am 29.08.2011 um 14:51
Ich kann diesen Gedanken verstehen und auch irgendwie nachvolziehen, allerdings würde ich mir mehr wünschen das endlich etwas gegen den zustand der Ketten - Duldung getan wird, da es auch genug nicht EU - Bürger gibt die hier geboren sind und keinen Pass haben. Oder seit Jahrzehnten jeden Tag mit einer Abschiebung rechnen müssen, dass scheint mir persönlich dringlicher zu sein.
Achtermann schrieb am 29.08.2011 um 15:27
OT

Für einen Blogger mit 17 Beiträgen und NULL Kommentaren habe ich keine Lust, Inhaltliches dazuzutun.
Gregor Dömling
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