Empfehlung der Woche

Frieden – Wie geht das?

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Klaus von Dohnanyi, Erich Vad

Hardcover, gebunden

160 Seiten

22 €

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Meine Frau weint

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Angela Schanelec

Drama

Deutschland, Frankreich 2026

93 Minuten
ab dem 11. Juni im Kino!

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Politik : Ein Hoch auf den Artikel 20 GG !

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Artikel 20 GG:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

und:

Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG):

"§ 1

Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder.“

ICH BIN EMPÖRT!

Ein Bundespräsident hat nur Anspruch auf den ‚Ehrensold’, wen er

a.)die erste fünfjährige Amtszeit hinter sich gebracht hat und – aus welchen Gründen dann auch immer – nicht mehr weiter antritt, und

b.)wenn er während der ersten fünfjährigen Amtszeit vorzeitig auspolitischen odergesundheitlichen Gründen zurücktritt.

Er hatk e i n e nAnspruch auf den ‚Ehrensold’, wenn er während der ersten fünfjährigen Amtszeit vorzeitig aus persönlichenGründen zurücktritt.

Wullfs Rücktritt geschah jedoch auspersönlichen, in seiner eigenen Person liegendenGründen!

Siehe auch hier:

ARD: 04. Januar.2012, 20:04 Uhr

DEPPENDORF: "Haben Sie, zusammengefasst noch mal gefragt, nicht durch Ihr Verhalten in den letzten Wochen das Amt des Bundespräsidenten schwer beschädigt?"

WULFF: "Das Amt des Bundespräsidenten ist aus vielerlei Gründen in Deutschland schwieriger geworden. Und durch diese Art von Umgang mit den Dingen hat man dem Amt sicher nicht gedient.“

- aber so wird’s gedreht:

"Das Bundespräsidialamt ist nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für den Ehrensold nach Paragraph 1 des Gesetzes erfüllt sind. Bundespräsident Christian Wulff ist am 17. Februar 2012 aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden."

Und andernorts geht’s so:

Da wird andernorts z.B. ein Arbeitnehmer gekündigt. Der legt Kündigungsschutzklage dagegen ein und meldet sich umgehend beim Arbeitsamt. Dort erhält er prompt eine Sperre von drei Monaten, da eben noch kein Gericht geurteilt hat, ob evtl. persönliche Gründe der Kündigung zugrunde liegen. Er wird so erst einmal grundsätzlich gnadenlos verdächtigt.

Er geht dann zur Arge und erhält wg. der Sperre durch das Arbeitsamt eine um 30% sanktionierte Grundsicherung.. Das sind satte 262,- € pro Monat!

Bis zum ersten Gerichtstermin dauert es dann 6 Monate. Er erhält Recht. Die Gegenseite legt aber Berufung ein. Weitere 6 Monate mit 262,- € p.M. Kredite werden gekündigt usw. Insolvenz folgt … bis Obdachlosigkeit, mindestens nun aber ist er mit einer Eidesstattlichen Versicherung „ausgestattet“, nachdem er auch seine anderen Versicherungen nicht mehr bezahlen konnte. Und nachdem dann alles erst mal futsch ist, entscheidet das LaG zu seinen Gunsten und er „darf“ die Grundsicherung des letzten Jahres erst einmal komplett an die Arge zurück zahlen. Das sind ja auch nur lächerliche 3.144,- €. Inzwischen ist er aber bei der Schufa und allerlei dubiosen Inkassobüros auf der Schuldnerliste. Und damit bekommt er noch nicht einmal einen Handyvertrag, vielleicht eine neue Stelle, irgendwann - oder...

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.