2
]
Das Gericht erließ dagegen die einstweilige Anordnung vom 27.10.2011.
Das Bundesverfassungsgericht reagierte stufenweise auf die Aushebelung des deutschen Parlaments durch die „Christlich-Liberalen“ bei deren Milliarden-Subventionen für Zocker-Banken mit deutschen Steuergeldern – entsprechend dem stufenweisen Rückzug der Regierung nach diesen Gerichts-Entscheidungen. Die gerichtliche Kontrolle solcher Freigebigkeit auf Kosten der Ärmsten wird hoffentlich fortgesetzt, denn eine Sanierung zu Lasten der Umverteilungs-Profiteure in Deutschland, Griechenland und sonst wo wurde von diesen peinlichst vermieden.
Mit seiner Entscheidung vom 7.9.2011 hat das Bundesverfassungsgericht immerhin erreicht, dass diese Regierung der Profiteure vor Einführung des Billionen-Hebels das Parlament befragen musste. In der Gerichts-Entscheidung heißt es: „Jede ausgabenwirksame solidarische Hilfsmaßnahme des Bundes größeren Umfangs im internationalen oder unionalen Bereich muss vom Bundestag im Einzelnen bewilligt werden“. (Siehe „Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 7.9.2011“ und die entsprechende Pressemitteilung.)
Die Merkel-Truppe war so auch gegen ihre eigene übermäßige Freigebigkeit mit deutschen Steuergeldern geschützt, zumindest für die Zukunft. (Siehe hier „Griechenland: Merkels Freigebigkeit mit deutschen Steuermilliarden“, readers-edition.de, 3.9.2011.) Das hielt sie nicht nur im Zaum sondern kam ihr auch zugute durch eine verfassungsgemäße parlamentarische Mandatsbeschränkung bei den nächtlichen Verhandlungen am 26.10.2011 in Brüssel mit den Banken-Lobbyisten, mit Nicolas Sarkozy und weiteren Inflations-Betreibern. Immerhin konnte dort verhindert werden, dass der Rettungsschirm EFSF zur eigenmächtigen Gelddruckmaschine für Umverteilungs-Profiteure umfunktioniert wurde.
Tatsächlich hatte die Europäische Zentralbank in den Monaten unmittelbar vorher schon zig Milliarden an Schrottanleihen aufgekauft. Auf diese Weise wollte sie als unabhängige Währungshüterin den Euro stabilisieren, weil die Politiker der Krisenstaaten von sich selbst und von den übrigen Umverteilungs-Profiteuren dafür keine ausreichenden Steuern einnehmen konnten oder mochten. Auch die deutschen Neoliberalen empfahlen stattdessen nur das Kaputtsparen, denn sonst hätte man ja auch ihre eigene steuerliche Umverteilung nach oben einmal in den Blick nehmen können (sh. rossaepfel-theorie.de).
Aber für die Zukunft wollten die deutschen Neoliberalen ihre Entscheidungen über deutsche Rettungsgelder doch lieber mehr in ihre Hinterzimmer verlagern, teils zur Vermeidung von unerwünschten Reaktionen der Finanzmärkte, teils aber auch, weil zu viel Öffentlichkeit noch zusätzliche Zweifel an ihrer Kompetenz bei der Risiko-Verteilung auf die Umverteilungs-Profiteure und ihre Opfer wecken könnte.
Bei einem früheren Treffen in Brüssel am 22.7.2011, also bereits vor der BVG-Entscheidung vom 7.9.2011, hatte Josef Ackermann für die Banken ihre angeblich Verlustübernahme von 21 Prozent als Banken-Opfer herausgestellt mit den Worten:
Ja, das trifft uns hart… Auf der anderen Seite waren wir uns sehr bewusst, dass gerade in Deutschland es kaum möglich sein wird, dieses Paket durchs Parlament zu bringen, ohne dass der private Sektor sich engagiert.
(Siehe „Banken-Milliarden für Athen: Großer Wurf oder Mogelpackung?“, europeonline-magazine.eu, 22.7.2011, und „Es trifft uns hart", videoportal.sf.tv, 22.7.2011.)
Die Merkel-Regierung wollte ihre Kapitulation vor dieser Finte noch als ihren Erfolg verkaufen. Tatsächlich hatte sie sich jedoch mehr oder weniger bereitwillig wieder über den Tisch ziehen lassen, denn hinter dem angebliche Banken-Beitrag von etwa 20 Prozent verbarg sich in Wirklichkeit ein Geschenk der Opfer an die Banken von 30 Prozent, da ohnehin schon etwa 50 Prozent als Verlust abzuschreiben waren.
Aber der zweite Satz von Josef Ackermann zeigt, dass eine echte Kompromiss-Bereitschaft der Banken nur zu erwarten ist, wenn sie auch die Parlamente mit ihrer Öffentlichkeit überzeugen müssen und nicht nur Angela Merkel für sich einspannen können mit ihren Kapitalismus-freundlichen Hinterzimmer-Vertretern. Nun verkünden die Neoliberalen erneut für die Wähler, dass durch ihre eigene Standhaftigkeit die Ansprüche der Banken auf die Hälfte heruntergehandelt werden konnten.
Zumindest diese verstärkte und marktkonforme Banken-Beteiligung wurde allerdings eher erreicht durch den Druck des Bundesverfassungsgericht, denn vor dessen Eingreifen am 7.9.2011 haben sich die deutschen Neoliberalen noch mit den obigen 21 Prozent gegenüber ihren Banken-Lobbyisten zufrieden gegeben.
Aber diesmal war die Finte schon öffentlich aufgedeckt und es war auch den Inflationsbetreibern klar, dass man die deutschen Mandatsträger nicht gegen den vereinzelten Widerstand aus ihren eigenen Regierungskreisen und gegen die Opposition weichklopfen konnte. Manche Bürger der anderen Euro-Staaten zeigen sich inzwischen sogar dankbar, dass wenigstens das deutsche Parlament die Freigebigkeit der bestbezahlten Eurokraten mit fremdem Geld halbwegs in Grenzen hält.
Nun will also das Verfassungsgericht auch die Kungelei in deutschen parlamentarischen Hinterzimmern beschränken durch seinen Beschluss vom 27.10.2011 (BVG-Pressemitteilung 68/2011 vom 28.10.2011 zum Beschluss 2 BvE 8/11), wonach auch hier die Parlamentsbeteiligung gestärkt werden muss (siehe auch „Bundesverfassungsgericht zum Rettungsschirm: Neun Hansel sind nicht das Parlament“, sueddeutsche.de, 28.10.2011). Unter den neun Abgeordneten im EFSF-Haushaltsausschuss steht – ebenso wie im Parlament - nur DIE LINKE mit ihrem Abgeordneten Dietmar Bartsch geschlossen in Opposition gegen diese Art der Risiko-Verteilung. Auch die SPD und die Grünen haben in dem neunköpfigen Gremium mit fünf „Christlich-Liberalen“ praktisch nichts zu melden (zur Zusammensetzung siehe „Herr über 211 Milliarden: Parlamentsgremium zur EFSF-Aufsicht gewählt“, n24.de, 26.10.2011). Laut Webseite des Deutschen Bundestages bilden alle Neune das „Finanzmarktgremium“. Dazu heißt es dort:
Das parlamentarische Kontrollgremiumgemäß § 10a des Finanzmarkt- Stabilisierungsgesetzes überwacht das am 17. Oktober 2008 verabschiedete 480-Milliarden-Euro schwere Banken-Rettungspaket des Bundes. Es nennt sich Finanzmarktgremium und tagt in jeder Sitzungswoche geheim.
Das Gericht will vor allem verhindern, dass von den schwarz-gelben Protagonisten wieder freigebige internationale Vereinbarungen getroffen werden, die vom Parlament nicht mehr widerrufen werden können. Dies war schon geschehen lange vor dem früheren Beschluss des Verfassungsgerichts vom 10.6.2010 über den Euro-Rettungsschirm, denn dessen vereinbarte Regelungen konnten vom Gericht nicht mehr nachträglich geändert werden (siehe:„Euro-Rettungsschirm: Bundesverfassungsgericht knickt ein“, mmnews.de, 10.6.2010). Die Verfassungsklage der Gruppe um den Finanzexperten Joachim Starbatty und den Juristen Peter Gauweiler blieb ebenfalls erfolglos. („Beschwerden zurückgewiesen – Bundesverfassungsgericht billigt EU-Rettungsschirm“, faz.net, 7.9.2011.) Auch hier ließen sich die vollendeten Tatsachen nicht mehr durch das Gericht reparieren.
Wenn also schon die Abgeordneten zugunsten der Umverteilungs-Profiteure unter Druck gesetzt wurden, so will das Gericht dies jetzt wenigstens für die Zukunft in Grenzen halten. Dafür sind aber auch angemessene Informations-Fristen für die Abgeordneten einzuplanen statt der letzten Überrumpelung mit komplizierten englischsprachigen Risiko-Planungen von einem Tag auf den übernächsten (sh. „Rettungsschirm: Lässt sich Bundestag durch Zeitdruck überrumpeln?“, readers-edition.de, 25.10.2011).
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
keine Versandkosten
kein Aufpreis
Einzelpreis: 3.60 €
>> bestellen