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Blog von globi09

28.02.2009 | 13:08

BVG stoppt Auswüchse im "Bayerischen Versammlungsgesetz"

Der Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" war teilweise erfolgreich. 13 Parteien und Organisationen hatten im letzten Oktober beim Bundesverfassungsgericht (BVG) Beschwerde gegen das Mitte Juli von der CSU-Mehrheit beschlossene bayerische Vesammlungsgesetz (BayVersG) eingelegt.
Neben den 3 Oppositionsparteien im Landtag und der Linke. beteiligen sich an der Verfassungsbeschwerde auch die Landesgliederungen von Ver.di, DGB, GEW, der Bayerische JournalistInnen-Verband (BJV), der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Humanistische Union, Attac und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Über 200 Eingaben gegen das Gesetz waren von der CSU-Mehrheit per Geschäftsordnungstrick ohne jede Behandlung als "erledigt" erklärt worden.

Kernaussage der Beschwerde ist die "Unvereinbarkeit" des Gesetzes mit fundamentalen Grundrechten wie der Versammlungsfreiheit, dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Menschenwürde.
Von den 22 Artikeln des BayVersG seien allein in 14 Artikeln – teilweise mehrfach – neue Belastungen enthalten, die gegen ein früheres Urteil des Verfassungsgerichts verstießen, wonach "Beschränkungen nicht einschüchternd auf die Ausübung des Grundrechts wirken" dürften.
Das BVG kommt zu dem Schluss: "Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Bußgeldvorschriften bezüglich der Bekanntgabe-, Anzeige- und Mitteilungspflichten der Veranstalter, der Mitwirkungspflicht des Leiters und des Militanzverbots der Teilnehmer
einstweilen außer Kraft gesetzt. Auch werden die Befugnisse für
polizeiliche Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen im Zusammenhang
mit Versammlungen einstweilen modifizierend eingeschränkt. ..."
Die Haupverhandlung wird im Laufe des Jahres folgen. Das komplette Urteil gibt es hier.
 
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