Einfach Abstreiten, das geht nicht mehr. Das Argument "ich habe meinen Ausweis verloren" oder "das ist nicht meine Unterschrift" zieht beim elektronischen Personalausweis nicht. Die Beweispflicht dreht sich um und der Nutzer bzw. Bürger ist der Dumme, wenn die elektronische Signatur missbraucht wird.
Und das ist möglich, hat der CCC bewiesen. Mit einem "handelsüblichen" Keylogger kann man die PIN Eingabe auf einem fremden PC mitlesen und den elektronischen Personalausweis für eigene Zwecke verwenden solange er auf dem Lesegerät liegt. Es lässt sich sogar die PIN ändern und damit der Ausweis für den Besitzer unbrauchbar machen.
Das Unangenehme für den Ausweisinhaber ist jedoch, dass ihm niemand glauben wird, dass seine Unterschrift nicht von ihm stammt. Beim alten Ausweis kann ein Verkäufer skeptisch werden, wenn die Unterschrift oder das Foto "nur ähnlich" aussieht. Jetzt sind es digitale Daten und die sind "echt identisch".
Nur unser Innenminister verschließt davor die Augen und macht weiter...
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Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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