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In einer Pressemitteilung hat die Arbeitsgruppe Polizei, Geheimdienste & Militär im Aktion Freiheit statt Angst e.V. die Verwendung des "Staatstrojaners" durch die Polizei- und Zollbehörden verurteilt.
Die lange Liste die Argumente gegen die Online Durchsuchung in den verschiedensten Medien wächst von Tag zu Tag und die Politiker machen einfach weiter. Unionspolitiker sehen keinen Handlungsbedarf und wollen einfach "so weiter machen". Wir wollen unser Grundrecht auf die Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme verteidigen und fordern deshalb, dass das BKA Gesetz und die entsprechenden Landesgesetze, die Online Durchsuchungen erlauben schnellstens auf den Müllhaufen der Geschichte gehören.
Dabei kann jede/r mithelfen!
Das Avaaz Netzwerk hat eine Petition mit dem Titel "Stoppen Sie den Spion aus dem Computer" gestartet. Also mitmachen und unterschreiben!
Weitere Infos zu diesem Thema bei uns:
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Von einem "Mitmachen" bei AVAAZ kann ich nur abraten, treibt doch diese ominöse Plattform jede Woche eine "neue Sau durchs Dorf".
Das gilt auch für den Fall, dass es sinnvoll wäre, sich dem gerade angesagten Problem in irgend einer Form zu widmen, aber bitte nicht über AVAAZ. hier kann man sich informieren: j.mp/qqLQCp und hier: j.mp/igDkhf Dem Trojaner kann man viel leichter entkommen, indem man z.B. ein Betriebssystem installiert, auf den den der keinen Zugriff hat, beispielsweise mit Linux. j.mp/qpKoDM |
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Ach, wenns doch so einfach wäre.
Leider ist es ein weitverbreiteter Irrglaube, daß Betriebssysteme einen wesentlichen Einfluß auf die Angreifbarkeit hätten. Linux - hilft gegen fast alles! Nur nicht gegen ungewollte Scheinschwangerschaften. Jajaja. |
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Leider ist es aber auch ein Irrglaube, dass unixartige Systeme genauso leicht von außen zu knacken wären wie eine Windose. Der Aufwand ist ein erheblich größerer. (Von OS-Monokultur mal ganz zu schweigen unter diesem Aspekt.)
Die Auswahl des OS spielt in der Praxis eine entscheidende Rolle, zumal das Software-Regime bei Linux (z.B.) und Windows diametral entgegengesetzten Grundsätzen folgt. Es macht schon einen Unterschied, ob alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, verboten ist oder ob alles, was mal schief gegangen ist, erst verboten werden muss (nachdem man Daten verloren und die korrupte Platte mühselig neu aufgesetzt hat). |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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