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Die Bremer Anwältin Eva Dworschak hat mit 13.000 Unterschriften von Unterstützern Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Volkszählung im Jahr 2011 eingereicht.
Es wird beklagt, dass die erfassten persönlichen Daten bis zu vier Jahre lang den jeweiligen Personen zugeordnet werden könnten. Diese Personalisierung habe das Bundesverfassungsgericht bereits vor mehr als 25 Jahren im Urteil zur Volkszählung 1983 verboten. Für verfassungswidrig halten Datenschützer auch, dass die Bürger nach der Religionszugehörigkeit befragt werden sollen, obwohl die EU-Richtlinie, die der Volkszählung zugrunde liegt, das nicht verlange. Außerdem werden Daten aus verschiedenen Datenbanken mit zum Teil sehr sensiblen Daten (Krankenhäuser, Haftanstalten) zusammengeführt. Der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für MV, Karsten Neumann (LINKE) hatte erklärt, diese automatisierte und registergeschützte Volkszählung diene dem Zweck, „Erhebungswiderstände“ in der Bevölkerung zu überwinden und das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen zu umgehen.
Mehr dazu bei aktion-freiheitstattangst.org/de/presse/unsere-themen-in-der-presse/1438-20100717-bremer-anwaeltin-legt-verfassungsbeschwerde-ein-
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Hab ich das richtig verstanden, Neumann (LINKE) verteidigt das Umgehen des Selbstbestimmungsrechts anstatt als Dtenschutzbeauftragter dagegen zu protestieren?
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gewalt geschrien!
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Nein, ist schon politisch korrekt; er protestiert dagegen, dass durch das Zusammenführen von bestehenden Datenbanken der Meldeämter u.a. dem Bürger seine Daten unter dem Hintern weggeklaut werden, ohne dass er/sie gefragt wird und sich nicht mehr wehren könnte.
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Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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