globi09

Blog von globi09

09.07.2011 | 10:44

Verwechselung von §100 TKG und §101 UrhG

Medienverbände rufen nach Vorratsdatenspeicherung

... so steht es in der Südeutschen Zeitung vom 07.07. In dem Artikel wird dann berichtet über ein Papier mit dem Titel "Vorschläge der Rechteinhaber im Rahmen des Wirtschaftsdialogs für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie im BMWi - Kurzfassung" mehrerer Organisationen der Verlags-, Musik- und Filmbranche in Deutschland.
Darin fordern die Organisationen "eine zeitlich ausreichende gesetzliche Speicherverpflichtung der Internetzugangsanbieter hinsichtlich der für die Beauskunftung von Inhabern bestimmter IP-Adressen erforderlichen Daten".
Wie z.B. auch Hadmut Danisch ausführlich auf seiner Webseite darstellt, geht es aber hierbei nicht um die Vorratsdatenspeicherung (§100 TKG) sondern um das Geschenk an die Abmahnanwälte, den  §101 Urhebergesetz. Es ist natürlich bezeichnend, dass die Medienindustrie diese Unterscheidung gern unterschlägt und stattdessen nach Vorratsdatenspeicherung (VDS) zur Verbrechensbekämpfung ruft. Die Statistiken, die u.a. in dem Artikel "Besser leben ohne Vorratsdatenspeicherung"  beschrieben sind und auch die Erfahrungen von Hadmut Danisch, zeigen sehr deutlich, dass zu über 99% Abmahnanwälte wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße auf die Daten zugreifen. Dies hat aber eigentlich nichts mit der VDS zu tun sondern geschieht gleich listenweise im Tausenderpack mit einer einzigen Richter-Unterschrift nach §101 UrhG.

 
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globi09
Ich war Betriebsrat in einem großen deutschen IT Unternehmen und setze mich für Datenschutz und gegen die zunehmende Datensammelwut in der Wirtschaft und gegen die Überwachungsgesetze des Staates ein.
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