I.W.

Grundrechte-Blog

24.11.2011 | 13:19

62 Jahre unbekanntes Grundgesetz

Die Einzigartigkeit des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist den wenigsten ihrer Bürger bekannt.

Für die einen ist es ein, je nach westlicher oder östlicher "Herkunft", entweder 1949 oder 1989 oktroyiertes Besatzungs- bzw. Siegerrecht, für die anderen zumindest keine Verfassung und wieder für andere, meist Angestellte der öffentlichen Gewalt, eine unerwünschte Behinderung ihrer Arbeit der Kontrolle des Bürgers und für den großen Rest der Normadressaten (???) ein unbekanntes Etwas, dessen Wert nicht erkannt wird - Hauptsache die Frisur stimmt. Der Buddhismus bezeichnet so etwas als "wunscherfüllendes Juwel unter der Zunge einer Leiche". Der ehemalige Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann äußerte sich am 25. Nov. 1970 zur Wirkweise des Bonner Grundgesetzes wie folgt:

“Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. [...] Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.”

Wer kennt dem entgegen schon den Inhalt des Grundgesetzes? Bis auf den Satz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." findet sich meistens weder beim so genannten Grundrechtsträger noch beim Grundrechtsverpflichteten (???) auch nur eine Spur des Wissens um den Inhalt des Grundgesetzes. Alle reden über Politik(er), über Widerstand, über Ausländer, Nazis, Linke, Rechte, Kluge, Doofe, Dicke und Dünne, aber kaum jemand macht sich die Mühe, die Rechts- bzw. Verfassungswirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland mit den Inhalten des Grundgesetzes zu vergleichen - die allgemeine Presse, deren originäre Aufgabe es vor allem wäre, schon gar nicht.

Wer weiß schon, dass es die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist, die Würde des Menschen zu achten und vor allem zu schützen, oder dass die Grundrechte unmittelbar geltendes Recht sind, also keine Erlaubnis zu ihrer Ausübung eingeholt werden muss? Wer weiß schon, dass die Gesetzegbung, vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an diese Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht absolut gebunden sind, ihre Arbeit demnach an und unter den Grundrechten auszurichten hat?

Die Würde des Menschen drückt sich vor allem darin aus, dass er in Würde (über-)leben kann, also seine körperliche und geistige Gesundheit - unmittelbar und mittelbar - sowie seine Teilhabe an der Gesellschaft - Wohnung, Arbeit, etc. - durch das Grundgesetz garantiert sind. Allein diese Garantie der unmittelbaren Wirksamkeit und die Bindung der öffentlichen Gewalt an die Grundrechte begründen - werden sie geachtet und umgesetzt - eine weltweit einzigartige juristische Struktur, welche dem wissenden Grundrechtsträger die Macht gibt, die öffentliche Gewalt umfassend zu kontrollieren, anstatt sich von ihr kontrollieren zu lassen. Die Grundrechte gelten in erster Linie als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat in Form der öffentlichen Gewalt.

Dieser Blog wurde eröffnet, um dieses Thema zu konkretisieren, die historischen und aktuellen Hintergründe zu hinterfragen und sich diesbezüglich ein wenig an der politischen Willensbildung des Volkes zu beteiligen. Die Texte werden sich naturgemäß vorwiegend um juristische Formulierungen und deren Verständnis im Hinblick auf die alltägliche Politik im Lande drehen.

Ich lade also alle Interessierten ein, sich mit Kommentaren und Debatten am Thema zu beteiligen.

 
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Kommentare
Joachim Petrick schrieb am 21.01.2012 um 19:34
@I.W.

»Demokratie ist diejenige Staatsform, die sich am wenigsten gegen ihre Gegner wehrt. Es scheint ihr tragisches Schicksal zu sein, daß sie auch ihren ärgsten Feind an ihrer eigenen Brust nähren muß.« - Hans Kelsen in „Verteidigung der Demokratie“

Die Demokratie gibt ihren Feinden eine Chance, die sie entweder nicht haben, oder verweigern?

"Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. [...] Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet."

Danke für diese Erinnerung!
I.W. schrieb am 21.01.2012 um 21:52
"Die Demokratie gibt ihren Feinden eine Chance, die sie entweder nicht haben, oder verweigern?"

Ja, ist ein wenig, wie die andere Wange hinhalten, geht aber vom Wesen der Demokratie her nicht anders.
I.W.
»Demokratie ist diejenige Staatsform, die sich am wenigsten gegen ihre Gegner wehrt. Es scheint ihr tragisches Schicksal zu sein, daß sie auch ihren ärgsten Feind an ihrer eigenen Brust nähren muß.« - Hans Kelsen in „Verteidigung der Demokratie“
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