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Politik : Friedrich+Schünemann entlarvt:Über 100 Staatstrojaner bestätigt

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Friedrich und Schünemann-Lügen entlarvt:Über 100 Staatstrojaner-Einsätze bestätigt

Uwe Schünemann, CDU (Innenminister Niedersachsen) am 13.10.2011 bei Phoenix:

" Ich darf das für Niedersachsen sagen, wir haben es in den letzten Jahren zweimal eingesetzt. Und ich habe eine Schaltkonferenz gehabt der Unionsinnenminister und das war ungefähr die Regel, in Bayern ist etwas häufiger eingesetzt worden, aber in der Regel in den letzten Jahren zweimal."

Tagesschau.de am 15.102011:

" Die Behörden von Bund und Ländern haben offenbar in den vergangenen drei Jahren in rund einhundert Fällen Spionagesoftware eingesetzt. Vor diesem Hintergrund sprach der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU) von einer "unverantwortlichen Hysterisierung" in der derzeitigen Debatte über so genannte Staatstrojaner. "Der Staat hackt sich mitnichten in die Computer seiner 82 Millionen Bürger", sagte Uhl der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Bayern habe seit 2009 bei Verdacht auf schwere Kriminalität 25-mal Trojaner verwendet, dabei seien in fünf Fällen auch Screenshots, also Aufnahmen des Bildschirms, weitergeleitet worden. Bundeskriminalamt und Bundesverfassungsschutz setzten laut Uhl binnen drei Jahren ebenfalls 25-mal Spionagesoftware ein. Am Mittwoch hatte die Bundesregierung den Einsatz von Trojanern bei den Zollbehörden in 16 Fällen eingeräumt - in welchem Zeitraum ist unklar.(...) Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte die Bundesländer aufgefordert, die vom CCC enttarnte Spionagesoftware nicht mehr einzusetzen. Zunächst müsse geklärt werden, ob das Programm mehr könne, als gesetzlich zulässig sei. Unter anderem hatte Bayern eingeräumt, die umstrittene Version der Software verwendet zu haben. Die eingesetzten Trojaner sollen den Angaben zufolge in jedem Einzelfall den richterlichen Vorgaben entsprechend programmiert und dann zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung eingesetzt worden sein. Damit ist hauptsächlich das Abhören von Gesprächen, die über den Computer geführt werden, gemeint - beispielsweise Internettelefonie. Laut Uhl hatten alle Sicherheitsbehörden zusammen seit 2009 etwa 35-mal pro Jahr Trojaner eingesetzt, "um verschlüsselte Kommunikation am Computer abzugreifen". (...) Laut einer Statistik des Bundesjustizministeriums (BMJ) ordneten Richter im vergangenen Jahr bundesweit 20.398-mal an, die Telekommunikation von Verdächtigen zu überwachen - wobei das Abhören von Handyanschlüssen mit 16.510 Anordnungen am häufigsten betroffen war. Die Überwachung des Internetdatenverkehrs wurde laut BMJ 997-mal richterlich angeordnet. Wie viele Verdächtige tatsächlich betroffen waren, ist unklar, da das Ministerium lediglich die Zahl der Ermittlungsverfahren angibt: 5493. Zu der Telekommunikationsüberwachung kommt noch die Erfassung der so genannten Verkehrsdaten. Die beinhalten nicht den Gesprächsinhalt, sondern wer mit wem wann und von wo aus telefonierte. Für 2010 weist das BMJ insgesamt 12.576 richterliche Anordnungen zur Verkehrsdatenerfassung aus. Doch die Zahl aller Telekommunikationsüberwachungen in Deutschland ist mit diesen beiden Statistiken immer noch nicht komplett. Denn das BMJ erfasst nur Strafverfahren, die Arbeit der Nachrichtendienste wie Verfassungsschutz, Militärischen Abschirmdienst oder Bundesnachrichtendienst ist dort unberücksichtigt. Sie müssen keine Richter um Erlaubnis fragen, um Post zu öffnen, Telefongespräche zu belauschen und Internetdaten abzufangen, sondern Parlamentariergruppen: die so genannten G10-Kommissionen, die es auf Bundes- und Landesebene gibt. Allein Bundesverfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst wurden 2009 von der G10-Kommission des Bundes 132 "Einzelmaßnahmen" genehmigt. Davon direkt oder indirekt betroffen waren laut Bundestagsdrucksache 17/4278 insgesamt zwischen 728 und 847 Menschen. Doch dies gilt nur für die genannten Bundesbehörden. Hinzukommt die Zahl der Maßnahmen der Landesbehörden für Verfassungsschutz, die von den Parlamentariern der jeweiligen Landesparlamente kontrolliert werden."

Entweder Uwe Schünemann kann nicht rechnen oder er hat die Unwahrheit gesagt: Trojanereinsätze für alle Behörden zusammen in den letzten drei Jahren: 35 Fälle pro Jahr=105. Abzüglich 16 Fälle Zollbehörde, abzüglich 25 Fälle BKA und Verfassungsschutz bleiben für die Länder 64 Fälle übrig. Das macht durchschnittlich (in der Regel) sieben Fälle (bei 9 CDU Innenministern auf Länderebene) in den letzten Jahren und nicht zwei. Den bayrischen Beitrag (25 Troajanereinsätzen) als "etwas häufiger" zu bezeichnen macht die falschen Behauptungen von Schünemann nicht besser. Und hieß es nicht der Bund habe den Trojaner gar nicht eingesetzt ?

Klaus Peter Friedrich am 10.10.2011:

" Es gibt bislang keinerlei Hinweise, dass die Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die vom CCC untersuchte Software eingesetzt haben."

Warum gibt es diese Hinweise erst seit heute ? Warum konnte Friedrich nicht schon vor fünf Tagen darüber informieren welche Software seine Behörde einsetzt ?

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.