h.yuren

die seen gehn unter

31.08.2010 | 12:53

Demokratischer Rechtsstaat

beispiel schleswig-holstein.
dort ist vergangenes jahr der landtag gewählt worden. nach auszählung der stimmzettel hatten die gegenwärtigen oppositionsparteien eine knappe mehrheit.
doch die berüchtigten überhangmandate wurden so verteilt, dass die aktuellen regierungsparteien von schwarzgelb eine knappe mehrheit bekamen.
dagegen klagten vertreter der opposition vor dem verfassungsgericht des landes.

das entschied nun, das landeswahlgesetz sei nicht verfassungskonform. es müsse binnen 9 monaten neu abgefasst und verabschiedet werden.
außerdem bestimmte das höchste gericht des landes, dass spätestens in 2 jahren neuwahlen durchgeführt werden müssen.

die koalition will den zeitraum voll ausschöpfen. die opposition strebt einen möglichst frühen wahltermin an.
bis dahin aber bleiben das unrechtmäßig gewählte parlament und die verfassungswidrig zustande gekommene regierung in amt und würden.

fazit: recht und gesetz sind offensichtlich biegsamer als weidenzweige.

 
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Kommentare
Fro schrieb am 31.08.2010 um 15:37
Danke, sehr schön auf den Punkt gebracht h.yuren
Das ist wirklich ein Skandal und Schleswig-Holstein wird nicht nur von einer unrechtmäßigen Regierung verwaltet, sondern es müssen von den Bürgern auch noch 26 unrechtmäßig in ihr Amt gelangte Abgeordnete finanziert werden. 8200.-€ für jeden - das sind in 2 Jahren mal schlappe 5 Millionen – für ein so klammes Land wie SH ist das schon was. Hier weiß sowieso niemand so recht, was die Abgeordneten den lieben langen Tag tun, außer hin und wieder einen Sparvorschlag abzunicken (die sog. Haushaltskonsolidierung).
33 relativ gemütliche Plenarsitzungen im Jahr - Schulferien sind Sitzungsfrei...

Aber das wirklich Empörende ist natürlich der Verstoß gegen eine ganz einfache demokratische Regel: Wenn Unrecht (bzw ein Fehler) erkannt ist, muss es so schnell wie möglich beseitigt werden. Und wenn man es selbst verursacht hat, muss man sich erklären.

Ein neues Wahlrecht wäre schnell gemacht – da kann man sich einfach mal in anderen Bundesländern erkundigen, wie es geht... Und den Wahlkampf können sie sich auch sparen – im Grunde ist niemand mehr bereit, Wahlkampflügen im 4-Farbdruck mit zu finanzieren. Insofern ist die 2-Jahres-Frist, die der Regierung gewährt wurde vollkommen unverständlich.

Und es gäbe ja auch noch die andere Möglichkeit: Ein gerechtes Wahlgesetz schaffen und das letzte Wahlergebnis nach diesem noch einmal neu bewerten. SPD,Grüne,Linke,SSW hatten 27ooo Stimmen mehr als die Regierung!

„recht und gesetz sind offensichtlich biegsamer als weidenzweige“

So ist es: Peter Harry Carstensen unser gemütlicher Verwalter interpretiert das peinliche Urteil des Verfassungsgerichts so:
„Das Landesverfassungsgericht hat mit seiner heute verkündeten Entscheidung die Auszählung der Landtagswahl vom 27. September 2009 und damit auch die Legitimation der Landesregierung bestätigt.“
Diesen Schluss zieht er anscheinend aus der Tatsache, dass das Gericht keine sofortige Auflösung des Landtages verordnet hat – irre.
Fro schrieb am 31.08.2010 um 15:52
Korrektur:
.......27ooo Stimmen mehr als die Regierungsparteien!

Hier noch die Quelle des Carstensen.-Zitates
Und mehr Infos
h.yuren schrieb am 31.08.2010 um 19:42
danke für die rückmeldung aus der nähe des geschehens, lieber fro.
27 000 stimmen mehr? was ist das schon? hier in nrw wollte der exministerpräsident wegen 6000 stimmen mehr als die spd-fraktion (aber die wenigsten, die seine fraktion jemals hatte) die geschäfte weiter führen.
das verhalten der christlichen herrschaften im norden und in der westmitte des landes hat eines gemein: sie haben die herrschaft auf immer gepachtet, meinen sie. die anderen niederen stände sollen sich gefälligst (an der nase herum) führen lassen.
h.yuren
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