j-ap

oportet quaedam nescire

03.08.2010 | 15:57

BGBänkelsang

 

Steht auf der Grenze ein Baum

so gebühren die Früchte und,

wenn der Baum gefällt wird,

auch der Baum

den Nachbarn

zu gleichen Teilen.

 

(§ 923 Bürgerliches Gesetzbuch, 1. Strophe)

 


 
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Kommentare
Wolfram Heinrich schrieb am 03.08.2010 um 17:15
Ach, da leg ich doch gleich mal nach mit dem folgenden Auszug aus einem renommierten Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch:

2. Ob die Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, vorliegt, hängt von den Umständen ab: Herrenlos sind Rabattmarken, die dem Kunden übergeben, aber von ihm absichtlich im Geschäft zurückgelassen werden (RGSt. 42, 43); nicht aber Hülsen von Patronen, die von Truppen verschossen wurden und im Gelände liegenblieben (RMG 9, 158; vgl. RGSt. 39, 28), nicht der abgeschossene Torpedo (Schleswig SchlHA 1953, 265), ebensowenig der auf dem Grabe niedergelegte Kranz (Düsseldorf Recht 1936 Nr. 128, 496: die Beamten der Friedhofsverwaltung haben den Gewahrsam). Herrenlos ist zunächst die Kugel in der Wunde des Soldaten, da der Abschießende das Eigentum daran aufgegeben hat; der Verwundete hat aber ein Aneignungsrecht und dieses hindert es, daß ein anderer z.B. der Arzt, der die Kugel herausnimmt, Eigentum daran erwirbt (Francke Recht 1913, 94; vg. Zitelmann ebenda 163, der nur das Aneignungsrecht des Verwundeten leugnet; a. M. Lange DJZ 1914, 1382: der Staat ist Eigentümer der Geschosse im Körper der eigenen Soldaten kraft Beuterechts und im Körper der in seine Macht gelangten Feinde, weil er an diesen sein Eigentum nie verloren hat). Bekleidungsstücke der gefallenen Soldaten oder solche, die im Stich gelassen werden, sind nicht herrenlos, solange nicht der Berechtigte, das ist der Staat, darauf verzichtet hat (RGSt. 49, 194; a. M. Friedrichs GesuR 1917, 130; vgl. Delius Recht 1916, 29: selbst wenn aber herrenlos, wäre Aneignung unerlaubt, weil das Reich das ausschließliche Aneignungsrecht hat). An Pferden, die sich auf dem Schlachtfeld herumtreiben, hat der Fiskus nur das Beuterecht, wenn es feindliche sind (Königsberg OLG 39, 227). Herrenlos wird eine Sache nicht dadurch, daß sie auf der Flucht zurückgelassen (LG Dortmund MDR 1950, 546) oder vergraben wird (Kiel MDR 1947, 271), vgl. allgemein Baur DRZ 1949, 219 und BGHZ 16, 307, 311. Eine Aufgabe des Eigentums an künstlichen Ersatzstücken von Körperteilen oder der Leiche beigegebenen anderen Sachen (Oertmann LZ 1925, 511) liegt nicht in der Bestimmung der Beerdigung oder Feuerbestattung; s. auch § 953 Bem. 2 und 958 Bem. 2.

(Aus Soergel-Siebert: Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 4, Sachenrecht, 10. Auflage, § 959 "Herrenlosigkeit durch Aufgabe des Besitzes" Abs. 2, verfaßt von Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Mühl, Mainz)

Ciao
Wolfram
j-ap schrieb am 03.08.2010 um 18:29
Lieber Herr Heinrich,

zu mancher Zeit habe ich mir schon gewünscht, daß Gesetze, Verordnungen, Satzungen wie zu Zeiten der Altvorderen auf Steintafeln gemetzt werden müssten, um Geltung zu erlangen. Wer einmal einen Blick ins deutsche Steuer»recht« geworfen hat, der vermag sich leicht vorzustellen, daß Steuersteinmetze an den blutigen Schwielen ihrer Meißelhände krepierten. Sehr wahrscheinlich würde man dann nur mehr als Gesetz aufschreiben, was wirklich unabdingbar ist — war das nämlich nicht irgendwann einmal der Sinn der Sache?

Gleichwohl habe ich den »Grenzbaum« aus 923 BGB gerade deshalb umgebrochen und hierhin verfrachtet, weil er so herrlich archaisch und geradeaus daherkommt. Dieser Satz könnte so nämlich auch auf den Tafeln des Mose gestanden haben, finden Sie nicht?
GeroSteiner schrieb am 03.08.2010 um 18:33
80% der weltweit existierenden Steuertexte sind in deutscher Sprache abgefasst.

Ich kann mich noch erinnern wie uns in der Schule die Abgabe des Zehnten geschreckt hat. Mittlerweile teilen wir fast fifty-fifty und niemand regt sich drüber auf.
Wolfram Heinrich schrieb am 04.08.2010 um 09:15
@j-ap
zu mancher Zeit habe ich mir schon gewünscht, daß Gesetze, Verordnungen, Satzungen wie zu Zeiten der Altvorderen auf Steintafeln gemetzt werden müssten, um Geltung zu erlangen. Wer einmal einen Blick ins deutsche Steuer»recht« geworfen hat, der vermag sich leicht vorzustellen, daß Steuersteinmetze an den blutigen Schwielen ihrer Meißelhände krepierten. Sehr wahrscheinlich würde man dann nur mehr als Gesetz aufschreiben, was wirklich unabdingbar ist — war das nämlich nicht irgendwann einmal der Sinn der Sache?

Ich nehme mal an, daß die inzwischen doch sehr kompliziert formulierten Gesetze auch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen sind. Wenn du vor Gericht ziehst (oder gezogen wirst), dann brauchst du einen Anwalt, auch dann, wenn es nur darum geht, ob und wie groß dein Hund in Nachbars Garten geschissen hat.
Es ist hier vielleicht ähnlich wie in der Literatur. Dunkel-verrätselte Schriftsteller sind das Brot von Kritikern und Literaturwissenschaftlern, sie sind gemeinhin angesehener als ihre klar schreibenden Kollegen, deren Texte sich dem Leser selbst erschließen.

Was gelegentlich auffällt in dieser verrechtlichten Republik, in der nahezu alles geregelt ist, das sind die Dinge, die nie geregelt werden, bei denen man es bei einem Augenzwinkern bewenden läßt. Nimm nur mal das Tötungsverbot, das im StGB in zwei kurzen Paragraphen so lakonisch und eindeutig ausgesprochen ist. Jeder weiß, daß dieses Tötungsverbot nicht für Soldaten gilt, die namens und im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland töten. Trotzdem ist diese Ausnahme, die immerhin das elementarste Grundrecht einschränkt, nirgendwo geregelt.
Mehr dazu hier: www.freitag.de/community/blogs/wolfram-heinrich/soldaten-sind-keine-moerder

Gleichwohl habe ich den »Grenzbaum« aus 923 BGB gerade deshalb umgebrochen und hierhin verfrachtet, weil er so herrlich archaisch und geradeaus daherkommt. Dieser Satz könnte so nämlich auch auf den Tafeln des Mose gestanden haben, finden Sie nicht?

In der Tat, der Paragraph ist von beeindruckender Klarheit und Schönheit des Ausdrucks. Ebenso ist es unmittelbar einleuchtend, daß diese Regelung auch für andere Dinge gilt, die sich an der Grenze zwischen zwei Grundstücken befinden.

Ciao
Wolfram
GeroSteiner schrieb am 03.08.2010 um 18:29
Alle Bäume fallen still,
wenn es meine Säge will.
j-ap schrieb am 03.08.2010 um 18:35
Die Axt im Haus erspart den Zimmermann.

Das Küchenmesser im Haus erspart den Scheidungsanwalt.

Die Moulinex im Haus erspart die Haushaltshilfe.
GeroSteiner schrieb am 03.08.2010 um 18:45
Axt, Küchenmesser, Moulinex: wir basteln uns einen Eremiten.
j-ap schrieb am 03.08.2010 um 19:35
Man sollte tatsächlich einmal versuchen, das BGB in einen Lyrikband umzuarbeiten.

... anyone?
Wolfram Heinrich schrieb am 04.08.2010 um 09:15
@j-ap
Die Moulinex im Haus erspart die Haushaltshilfe.

Die heutigen Haushaltsgeräte, von der Waschmaschine bis zum Zauberstab, und das heutige Angebot an Fertig- oder Halbfertiggerichten sind ganz wesentliche Voraussetzungen für das heute übliche Sozialleben. Die vielen Single-Haushalte wären ansonsten praktisch einfach nicht möglich.

Ciao
Wolfram
Wolfram Heinrich schrieb am 04.08.2010 um 09:16
@j-ap
Man sollte tatsächlich einmal versuchen, das BGB in einen Lyrikband umzuarbeiten.

Ein illustriertes Strafgesetzbuch gibt es ja schon: www.shopping.de/das-illustrierte-strafgesetzbuch-stgb-/details/0/avin/11032187/, und auch Gerhard Seyfried hat sich darüber Gedanken gemacht: www.theodor-rieh.de/heinrich/Bilder/StGB-illustriert.jpg

Ciao
Wolfram
GeroSteiner schrieb am 05.08.2010 um 14:50
Gerhard Seyfried. Der hat sich über vieles Gedanken gemacht. Subversiv und trefflich pointiert.



www.seyfried-berlin.de/index.php

GeroSteiner schrieb am 03.08.2010 um 18:51
Der Text hätte als Höhlenmalerei noch mehr Aufsehen erregt. Ganz sicher.

Steht auf der Grenze ein Mammut,
so gehören das Fleisch und das Fell...
B.V. schrieb am 04.08.2010 um 12:13
Man sollte das BGB als Gedichtband heraus geben,
es steckt voller verborgener Poesie.
:-)
GeroSteiner schrieb am 08.08.2010 um 15:48
Die unaufdringliche Poesie in amtlichen Bescheiden kann mich zu Tränen rühren, besonders die vom Finanzamt.
Wolfram Heinrich schrieb am 08.08.2010 um 16:22
@GeroSteiner
Die unaufdringliche Poesie in amtlichen Bescheiden kann mich zu Tränen rühren, besonders die vom Finanzamt.

Mich erfreut die knappe, kristallklare Prosa der Kontoauszüge, jedenfalls solange der Auszug ein Happy End hat.

Ciao
Wolfram
GeroSteiner schrieb am 08.08.2010 um 17:37
@Wolfram Heinrich
Das will ich jetzt mal zu Ihren Gunsten so stehen lassen, wenngleich bei mir am Ende des Geldes meist noch Monat übrig ist.

Wenn Sie binnen 14 Tagen keinen schriftlichen Widerspruch erheben, gilt die Transkription als genehmigt.
j-ap schrieb am 08.08.2010 um 18:59
Meine Herren,

Sie sind ja immer noch hier, fleißig, fleißig!

Kontoauszüge entscheiden ja meistens über Ober- und Unterwasser (nicht nur in Passau, Herr Heinrich!), jedenfalls, wenn man sie nach der Monatsmitte zieht.

Und wo wir gerade dabei sind: Kennen Sie den schönsten aller Walzer? Er stammt entgegen naheliegender Vermutung nicht von einem Österreicher und auch nicht von einem der Straußen, sondern von dem Mexikaner Juventino Rosas und heißt »Über den Wellen« oder im Original:

Sobre las Olas.

Holen Sie Frack, meine Herren, werfen Sie das Grammophon an, genehmigen Sie sich einen Armagnac und stellen Sie sich vor, Sie säßen im Foyer des Teatro Amazonas zu Manaus.
B.V. schrieb am 09.08.2010 um 10:44
"Holen Sie Frack, meine Herren, werfen Sie das Grammophon an, genehmigen Sie sich einen Armagnac und stellen Sie sich vor, Sie säßen im Foyer des Teatro Amazonas zu Manaus."

Na, das mach´ich doch glatt: lange nicht mehr Walzer geschwoft - gehe sowieso immer schnell zum Tango über....
j-ap
I hear the fountains of ignorance purl bountiful in Blisstopia these days ...
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