Mittwoch, 15.02.12
Acta und die Politik des Abgrunds, Sascha Lobo, SpOn
“Damit wird die wunderbare Grundidee des Urheberrechts, die so dringend ein neues, digitales Gewand bräuchte, ausgezehrt, bis nichts mehr übrig ist. Schon heute ist es schwer, im Netz den Begriff "Urheberrecht" neutral zu verwenden, weil in seinem Namen zu oft gefährlicher Unfug getrieben wurde. Wenn derjenige Teil der Inhalte-Industrie, dem mehr an Inhalten gelegen ist als am fortdauernden Kampf gegen das Netz, nicht bald umkehrt, wird vielen selbst ein erneuertes Urheberrecht kaum mehr akzeptabel erscheinen. Und das wäre die wahre Katastrophe.”
Dazu: Direkte Bezahlung für Kulturprodukte ist nicht das Entscheidende, die gesamte Kulturwirtschaft ist es, Marcel Weiß, Neunetz
Widerstand gegen Acta im EU-Parlament: Wenn aus 2,50 Euro 2 Millionen werden, Taz
“Die EU-Abgeordneten haben Tausende E-Mails von Acta-Gegnern erhalten. Damit ist nun Schluss: Die Parlamentsverwaltung hat entschieden, alle Acta-Mails automatisch in die Spam-Ordner zu verschieben.“
Sony Music Raised Prices On Whitney Houston's Music... Less Than 30 Minutes After She Died, TechDirt
“According to various reports, within 30 minutes of Whitney Houston being reported dead, Sony Music jacked up the prices on her Ultimate Collection album on iTunes and Amazon.”
Verbraucherschützer wollen "Abmahn-Abzocke" stoppen, Alexander Wragge, iRights
“"Im Urheberrecht müssen Verbraucher besser vor Abmahn-Abzocke geschützt werden", begründete der vzbv am Dienstag seine Initiative. Bei Verstößen dürfe die erste Abmahnung den privaten Verbraucher maximal 100 Euro kosten. Obwohl das Urheberrechtsgesetz seit 2008 eine solche Kostendeckelung unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht, fallen die Abmahngebühren in der Praxis laut vzbv meist deutlich höher aus. Anwälte und Rechteinhaber verlangten oft Summen von mehr als 1.000 Euro. Durchschnittlich würden im Rahmen eines für die Verbraucher nur scheinbar günstigen Vergleichsvorschlags Forderungen von 800 Euro geltend gemacht. "Die derzeitige Regelung enthält zu viele Schlupflöcher und kann die Abmahnindustrie nicht stoppen“, so die vzbv-Expertin Cornelia Tausch.”
Medien dürfen nicht alles aus dem Gerichtssaal wiedergeben, Udo Vetter, Law Blog
“Der Kläger hatte zu Beginn der Ermittlungen in einer richterlichen Vernehmung im Detail den zwischen ihm und der Anzeigenerstatterin üblichen (einvernehmlichen) Sexualverkehr geschildert. Über Details hatten Medien berichtet. Sie beriefen sich darauf, das Protokoll sei in der Hauptverhandlung erörtert worden. Somit dürfe es zum Gegenstand der Berichterstattung gemacht werden. Das Oberlandesgericht Köln bejaht dagegen einen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Klägers."