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Nach dem kürzlich Kino.to hopps genommen wurde, hat sich Cineastentreff dazu entschlossen, wegen eines fehlenden, aber zwingend vorgeschriebenen Impressums auf der nun gesperrten Seite das Sächsisches Staatsministerium des Inneren zu verklagen abzumahnen.
Das ist insofern amüsant, als dass auf gleiche Weise jährlich zig Blogs von findigen Abmahnanwälten – die Herren genießen nicht unbedingt den besten Ruf, ihr Treiben wird allerdings gesetzlich geduldet – abgemahnt werden.
Hier ein Auszug aus der Klageschrift (PDF):
"§ 5 Telemediengesetz schreibt [nämlich] vor, dass jede Internetseite ein Impressum vorhalten muss. Ein solches findet sich auf der Seite an keiner Stelle. Dem Internetnutzer ist damit nicht ersichtlich, wer für den Inhalt verantwortlich ist. Dies gilt umso mehr als dass der Hinweis auf „die Kriminalpolizei“ mehr als nur allgemein gehalten ist. Der Internetnutzer kann damit gar nichts anfangen und hat keinerlei Ansprechpartner, bzw. Postanschrift des Verantwortlichen für die Seite.
Wegen eines fehlenden Impressums werden jährlich tausende Homepagebetreiber abgemahnt. Als Behörde müssen Sie genauso wie etwa Internethändler, Gewerbetreibende oder einfache Internetuser den Informationspflichten nachkommen. Insoweit trifft Sie keinerlei Privilegierung. Als Behörde unterliegen Sie den Vorschriften in ganz besonderer Weise, da hinsichtlich der öffentlichen Verwaltung das Transparenzgebot gilt. II. Bußgeldrechtliche Relevanz Durch die fehlende Angabe des Impressums haben Sie sich ordnungswidrig im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 Telemediengesetz verhalten. Gem. § 16 Abs. 2 Telemediengesetz kann die fehlende Angabe eines Impressums mit einem Ordnungsgeld von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden."
und:
"Da Wiederholungsgefahr [sic!] besteht, ist der aktuelle Betreiber der Homepage kino.to dazu verpflichtet, unserer Mandantschaft gegenüber eine Unterlassungserklärung abzugeben. Als Formulierungsbeispiel haben wir diesem Schreiben eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt."
It's a Brave New World, liebe Polizei.
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via hakantee
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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