Will hier jemand den freien Zugang zu Kinderpornos im Internet? - Nun, ich jedenfalls nicht. Aber ich soll mich dagegen wehren, also nicht gegen den Zugang und auch nicht gegen die Frage, sondern dagegen, dass 'man' jetzt meinen würde, ich wäre dafür.
Kleine Rückblende: Früher (TM) war bekanntlich alles besser, da tauschten die Pädophilen ihre Videos, indem sie eine VHS-Kassette in ein Päckchen steckten und dies mit der Post verschickten. Gut, man musste vorher in Kontakt miteinander kommen, aber das konnte und kann man ja in jeglicher Plattform (und immer noch über AOL chatrooms, wie ich neulich von Carechild erfuhr).
Diese Päckchen sind wohl auch meistens unversehrt beim Empfänger angekommen, denn unglücklicherweise garantiert Artikel 10 unseres Grundgesetzes das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. 'Meistens' deshalb, weil bei einer konkrekten Ermittlung gemäß den Paragraphen der Strafprozessordnung sehr wohl ein Eingriff erfolgen darf, es darf nämlich u.U. die Sendung polizeilich beschlagnahmt werden. Geöffnet werden darf sie hingegen nicht von der Polizei, sondern nur von einem Richter.
Diese Regelungen schützen den Bürger vor der Polizei. Und zwar nicht vor gerechtfertigter Strafverfolgung, sondern vor ungerechtfertigten Beschuldigungen und Schnüffeleien, polizeilicher Willkür und dem Mißbrauch von Staatsmacht (für die jüngeren unter uns: nicht das BKA, sondern damals die Gestapo wars).
Hat man also im 'analogen Zeitalter' etwa nicht alles Menschenmögliche getan, um Kinderpornografie zu bekämpfen und die Verbreitung zu unterbinden?
Nein, hat man nicht. Man hat nur alles rechtstaatlich mögliche getan. Nicht mehr. Ist Ihnen das zu wenig? Dann muss ich mich wohl tatsächlich gegen Sie verteidigen....
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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