Es gilt auch in diesem Fall, was Cory Doctorow in einem ZEIT-Videointerview (03.04.09) zu „creative commons“ Verlegern und Rechteinhabern geraten hat [1]: Um von der „altera pars“, also den Studenten und wissenschaftlichen Bibliotheksnutzern (Konsumenten) überhaupt noch wahrgenommen zu werden, müss(t)en sie diese aktiv in den Dialog miteinbeziehen, sie aktiv an den Verhandlungstisch einladen.
Welche Bedürfnisse haben wir Wissenschaftler und unsere Studenten? Wie erfüllen wir uns diese Bedürfnisse? Was ist derzeit gängige Praxis im wissenschaftlichen und studentischen Alltag in einzelnen Disziplinen? Welche technischen Möglichkeiten nutzen wir Studenten und Wissenschaftler auch außerhalb unseres universitären Umfelds? Welche Bedürfnisse wecken technische Errungenschaften für unsere tägliche Arbeit an der Universität?
Verlage und Lobbyisten diskutieren über Rechtsauffassungen und juristische Details, argumentieren in den Kategorien von „Verbrechen“ und „Strafe“, lamentieren über den „Verfall der Sitten“ bei Legislative, Judikative und Exekutive – und bei ihren Kunden, den Bibliotheken und ihren Benützern.
Ihnen – den Verlegern und Lobbyisten – scheint in der Debatte jedoch nicht bewußt zu sein, daß die Leser wissenschaftlicher Literatur gleichzeitig auch die Urheber von wissenschaftlicher Literatur oder im Falle jetzt noch studierender Leser die zukünftigen Urheber sind. Das Verständnis bei studentischen Benutzern im Umgang mit wissenschaftlichen Texte heute wird das der wissenschaftlichen Produzenten von Texten morgen sein. Wer Studenten erwarten, Texte digital vollerschließbar und kostenlos zur Verfügung gestellt zu bekommen, werden sie eigene Texte ebenfalls digital vollerschließbar und kostenlos zur Verfügung stellen wollen, weil sie aus eigener Erfahrung die Vorteile kennen und diese auch für selbstverständlich halten. Was die Leser heute nicht bekommen, werden sie als Autoren morgen einfordern oder selbst verfügbar machen.
Was, wenn in allen Disziplinen, nicht nur in der Informations- und Datentechnik, wissenschaftliche Texte einfach nicht rezipiert werden, wenn sie nicht (auch) „online“ und nicht „open access“ verfügbar sind? Was, wenn wir Wissenschaftler, die Leser und Autoren, das gedruckte Wort nur als sekundär einschätzen, nicht als die erste und eigentliche Verbreitungsart? Was, wenn Sichtbarkeit und Qualität in der „scientific community“ nicht auf bedrucktes Papier oder gar eine Veröffentlichung in einem Verlag angewiesen ist? Was, wenn nicht mehr Wissenschaftler auf Verlage, sondern Verlage auf Wissenschaftler angewiesen sind?
An der Debatte um das Urheberrecht in Wissenschaft und Bildung werden Verlage nur solange teilnehmen können, solange sie das Mandat dazu seitens der Urheber durch die – exklusiv – übertragenen Nutzungsrechte haben. Hören Wissenschaftler auf, diese exklusiven Nutzungsrechte zu vergeben, was dann? Werden aus Verlagen dann Archive der noch nicht gemeinfrei gewordenen wissenschaftlichen Texte, von Texten, die allenfalls wissenschaftshistorisch interessant sind?
* http://www.boersenblatt.net/314659/
[1] http://www.zeit.de/video/player?videoID=20090403334d51
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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