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Der "Beauftragte für Kultur und Medien" der Bundesregierung, Dr. Bernd Neumann, hat dem Magazin "promedia" ein Interview gegeben:
promedia: Soll die bisherige Regelung zur Privatkopie beibehalten werden?
Neumann: Es ist sicher zu früh, sich abschließend zu äußern, hierzu möchte ich zunächst das Gespräch mit den Beteiligten suchen. Man sollte sich aber vor Augen halten, daß es kein "Recht auf Privatkopie" gibt. Die Informationsfreiheit gebietet auch nicht etwa einen kostenlosen Zugang zu Kulturgütern. Das wurde alles schon sehr ausführlich im Rahmen des 2. Korbes diskutiert. Damals wurden allerdings auch Zweifel laut, ob weitere Einschränkungen der Privatkopie wirklich effektiv und mit Rücksicht auf die Verbraucher durchsetzbar wären. Wie gesagt, ich möchte dies gern weiter mit den Betroffenen diskutieren.
Sehr geehrter Herr Dr. Neumann,
mit großem Unverständnis lese ich, daß Sie das seit Jahrzehnten heiß umkämpfte und den Werkvermittlern sukzessive aufgeweichte Recht der Nutzer auf Privatkopie erneut zur Disposition stellen. Jedenfalls läßt Ihre Aussage, es gebe kein „Recht auf Privatkopie“ keine andere Interpretation zu, als daß mit Ihrer Zustimmung die Rechte der Nutzer von Immaterialgütern (Bild, Film, Text und Tonaufnahmen) weiter beschnitten und zurückgedrängt werden sollen.
Gerade mit Blick auf die von Ihnen formulierte Aufgabe, Gesetze bzw. Gesetzgebungsverfahren auf ihre „Kulturverträglichkeit“ zu prüfen, hätte ich mir von Ihnen wenigstens eine ausdrücklich neutrale Position erwartet, wenn Sie aus Rücksichten auf die Verbände der Vermittler von Immaterialgütern nicht zu einer affirmativen und unterstützenden Haltung durchringen konnten.
Denn das Recht auf Privatkopie ist – anders als es naturgemäß die Werkvermittler sehen – einer der Grundpfeiler einer vitalen und kreativen Kultur und nicht nur im Interesse der privaten Nutzer, sondern auch im Interesse der Urheber. Denn anders als es Musikindustrie oder der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Glauben machen wollen, ist es vorrangige Bedürfnis von Autoren, Künstlern und Musikern, daß ihre Kunst und ihr Werk verbreitet, wahrgenommen und diskutiert wird. Es ist nicht der Ausgangspunkt oder der Motor meines kreativen und wissenschaftlichen Schaffensprozesses, an der Verbreitung meiner Werke materiell beteiligt zu sein, sondern das Werk selbst als Ausdruck meiner selbst, meiner wissenschaftlichen und menschlich-philosophischen Erkenntniskraft ist das Ziel des kreativen Prozesses.
Die Reduzierung des Wertes künstlerischen oder wissenschaftlichen Schöpfertums auf den aus dem und durch das Werk zu erzielenden materiellen Gewinn verkennt den wesensmäßigen, aber auch historischen Wert künstlerischer Leistungen.
Wie alle meine Kolleginnen und Kollegen will auch ich mit den Früchten meiner Schaffenskraft ein meine Lebensumstände sicherndes Auskommen erzielen, um frei von materiellen Sorgen meine intellektuellen und künstlerischen Fähigkeiten für die Gesellschaft nutzbringend einsetzen zu können.
Aber ich will nicht, daß durch die – um es in moralischen Kategorien zu sagen: Gier nach Kontrolle und Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Gewinnmaximierung Kunst und Kultur im Bewußtsein der Menschen zu einer mit einem Preisetikett versehene und von gesetzgeberischen Regulierungen abgeschotteten Ware degradiert wird.
Je mehr das Recht aus Privatkopie zurückgedrängt wird, desto mehr wird auch die Kunst und Kultur aus der allgemeinen Wahrnehmung zurückgedrängt werden; genauso wird auch der selbstverständliche Umgang und die Nutzung von kreativen Leistungen Schaden nehmen. Ob Radiomitschnitte, Musikkassetten mit Kompilationen der Lieblingssongs für die morgendlichen Joggingrunde oder fürs Auto, Kopien von mit heißer Feder durchgearbeiteten Büchern, die man nicht mit handschriftlichen Anmerkungen verzieren möchte oder eine Sicherungskopie wichtiger pdf-Dokumente, die schneller und unwiederbringlicher durch einen Computerabsturz verloren gehen können als Inkunabeln in Klosterbibliotheken bei einer Feuersbrunst – all’ dies ist durch das Recht auf Privatkopie möglich.
Würden junge Menschen Musik nicht mehr kopieren und weitergeben dürfen, würden Zeitungsleser einen interessanten Feuilleton-Artikel nicht mehr kopieren und an gute Freunde zur anregenden Lektüre weiterreichen dürfen, dann würde die Kultur nicht reicher werden, sondern dann würde sie ärmer werden. Denn der Verbreitung von Kulturgütern aller Art würde allein aus kommerziellen Gründen ein (gesetzlicher) Riegel vorgeschoben werden, und – was ich für bedrohlicher halte: Kultur wird nur noch von jenen wenigen Menschen rezipiert, verbreitet und weiterentwickelt werden können, die es sich materiell leisten können.
Der markt- bzw. betriebswirtschaftliche Wert von Immaterialgütern im Internet – Dateien – tendiert durch ihre prinzipiell unendliche Vervielfältigbarkeit und damit unendliche Verfügbarkeit gegen Null. Die mit dem Schutz von Dateien wie digitaler eBooks oder mp3-Musikdateien mittels DRM vor Vervielfältigung einhergehende Gängelung, Überwachung und Einschränkungen der Nutzung und der Nutzer selbst stößt bei den Menschen allgemein auf Mißtrauen und unverhohlene Ablehnung. Die Löschung der digitalen Ausgabe des Buches „1984“ durch die Firma Amazon hat jene Beklemmung bestätigt, die die Bürger angesichts der technischen Schutzmechanismen beschlichen hat.
Wo die Nutzung von Immaterialgütern in digitaler Form der Kontrolle und der Beschränkung ausgesetzt ist, wo in die Privatsphäre der Nutzer eingebrochen wird, ist auch der freie und selbstbestimmte Bürger, der Citoyen in Gefahr. Die Privatkopie ist Ausdruck und Teil jener bürgerlichen Privatsphäre, die nötig ist, um am kulturellen und politischen Leben in einer Demokratie, die ihren Namen auch verdient, zu partizipieren und eine vitale menschliche Gesellschaft zu erhalten. Echtes Bürgertum und echte individuelle Freiheit sind untrennbar miteinander verbunden; sie können nur dort gedeihen, wo weder Staat noch partikuläre Institutionen und Interessen den privaten Raum, das Individuelle kontrollieren und lenken.
So verderblich die gewerbsmäßige Ausbeutung kreativer Leistungen für eine Kultur einer Gesellschaft ist, so förderlich ist der individuelle, freie und schöpferische Zugriff darauf. Kein kreatives Werk eines Individuums, keine kulturelle Leistung einer menschlichen Gesellschaft ist „ex nihilo“ entstanden, die Originalität des Genies ist keine voraussetzungslose creatio eines von der Geschichte unabhängigen und absoluten Geistes.
Das Recht auf Privatkopie schützt nicht nur den Nutzer und seine Interessen, sondern auch den (künftigen) Urheber, als es ihm einerseits selbst als Nutzer der kreativen Werke seiner künstlerischen Ahnen und Vorbilder möglich ist, diese inspirierend für eigene neue Werke zu nutzen, andererseits, weil der Urheber sein Werk, „sein Kind“ in die freie Welt entläßt, wo es sich auch nach dem Ende des eigentlichen Schaffensprozesses weiter durch Rezeption, Kommentierung, Wahrnehmung und Verbreitung verändert, weiterentwickelt und es weiter wächst.
Ganz prosaisch ist auch eine weitere Einschränkung der Privatkopie und damit der Nutzungsmöglichkeiten von Immaterialgütern in den Zeiten des Internets kaum einen Nutzer mehr intellektuell plausibel zu machen. Im Gegenteil, denn kaum jemand, der weiß, daß es untersagt ist, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, läßt sich davon abhalten, sobald man sich in seiner persönlich als legitim angesehenen Nutzungsfreiheit eingeschränkt fühlt. Jeder Gesetzeskorpus bedarf zu seiner Legitimation und Durchsetzbarkeit eines gesellschaftlichen Grundkonsenses, der die Einhaltung von Vorschriften für wünschenswert hält und damit die einzelnen Bestimmungen für prinzipiell anerkennenswert.
Wo einzelne gesetzliche Bestimmungen einseitige Interessensvertretung wiederspiegeln und nicht auf einen tatsächlichen Ausgleich bedacht sind und somit keinen praktischen Rückhalt in der gesamten Gesellschaft haben, gefährden diese prinzipiell die Anerkennung des gesamten Korpus. Das Urheberrecht muß erkennbar die berechtigten Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten regeln, als die Interessen und Bedürfnisse von Urhebern und Werkvermittlern und Nutzern, will es nicht in eine Legitimitätskrise geraten.
Ich würde mich freuen, wenn Sie, Herr Dr. Neumann, Ihre Worte wahrmachen würden und diese und andere Fragen eines neuen und zeitgemäßen Urheberrechts mit allen Betroffenen, also auch den Nutzern von Immaterialgütern diskutieren würden.
Gerne stehe ich dabei als Wissenschaftler, Urheber und Nutzer zu Verfügung.
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Joachim, ich vermute, es ist lediglich die Formulierung "Recht auf..." von Dr. Neumann bestritten worden, zu Recht.
Spannender fände ich es, wenn wir uns in Europa einmal über "Fair Dealing" Gedanken machen. Die Privatkopie stammt aus einem prädigitalen Kontext, sie ist ein Pfand, das gegen etwas anderes eingetauscht werden kann. |
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Die Privatkopie entstammt zunächst einmal unserem Urheberrechtskonzept und ist Ausdruck der Berücksichtigung der berechtigten Ansprüche der Nutzer.
Mit derselben "Berechtigung" ließen sich auch die absoluten individualrechtlichen Ansprüche der Urheber an ihrem Werk bestreiten. "Fair Dealing" umfaßt mehr als die Privatkopie, es inkludiert ja auch die Schrankenregelungen zugunsten von Bildung und Wissenschaft, ist insofern kompakter und griffiger. Setzt aber eine Zentrierung auf das Werk voraus. Solange wir die Akteure im UrhR, wie die Autoren und Künstler im Vordergrund haben, müssen auch die Nutzer als Akteure entsprechend zu Wort kommen. Hier mMn im Begriff der "Privatkopie". Aber aus dem Urheberrecht wird über lang oder länger sicher auch ein "copyright", das nicht den Urheber auf den Thron hebt, sondern das Werk in den Mittelpunkt rückt. |
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schrieb am
28.11.2009 um 14:32
"Die Informationsfreiheit gebietet auch nicht etwa einen kostenlosen Zugang zu Kulturgütern." - Wie Streifzug mit seinem Hinweis zeigt, sind wir durchaus am Ausgleich der Unkosten der Informationsbeschaffung, -aufbereitung und -übermittlung, auch im Internet, beteiligt. Einigen Akteuren geht es gar nicht darum, ihre Unkosten plus etwas Gewinn einzufahren, sondern durch künstliche Verknappung, Zugangserschwerung usw. die Preise in die Höhe zu treiben, Motivation Extraprofit, wie üblich.
Nach den Jahrzehnten einer Taktik, den (Ver-)Kauf der Waren, auch der 'kulturellen', quantitativ zu steigern, sehen wir uns nun Versuchen ausgesetzt, uns den Gebrauch der erworbenen Produkte bis in Kleinste vorzuschreiben, wiederum mit der Absicht, den Absatz zu steigern. Dies IST eine Einschränkung von Freiheit, aber 'nur' im Sinne eines Kollateralschadens. Piratenkonzepte alleine greifen da zu kurz. |
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Interessant ist nun, dass das Urheberrecht im angelsächsischen Raum weitaus weniger ideologisch fundiert ist. Das hat Vorteile für die Gestaltung eines Rechtsinstrumentes.
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GEMA-Vergütung und Pauschalabgabe
Auch für Geräte und Medien, die das Kopieren von Musik ermöglichen, muss eine so genannte Pauschalabgabe abgeführt werden, die bereits im Kaufpreis enthalten ist. Diese Abgabe geht zunächst an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) und wird von dort zu einem Teil an die GEMA weitergeleitet. Die Höhe der Abgabe auf CD- und DVD-Rohlinge betrug in Deutschland (seit dem 1. Januar 2002) 8,7 Cent (zuzüglich Steuern) pro Stunde Aufzeichnungskapazität. |
Ausgabe 07/12
16.02.2012
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