Marek Lieberberg, Katrin Schuster, Susanne Gaschke und Roland Reuß: sie alle verbreiten in Deutschlands Meinungsmedien: unsere Kultur in Gefahr. Eine Antwort auf den letzten Ruf in der F.A.Z. [1]
Welch’ schönes Plädoyer für die Souveränität des Urhebers. Es könnte aufrichten und Wärme spenden, wäre nicht die Wirklichkeit eine andere, wäre sie nicht grausam und kalt. Die Freiheit, von der Roland Reuß spricht, ist eine Freiheit auf dem Papier, eine Selbstbestimmung, die nur wenigen Urhebern wirklich gewährt wird.
Hat nicht der Autor selbst in der FAZ vom 11.2.9 ein Beispiel dafür gegeben, wie in den Wissenschaften die Urheber in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden? Universitäre open-access-Repositorien sind für ihn ein Ort an dem sich „viele mittelmäßige Dissertationen breitgemacht haben“. Heißt im Klartext: Wer etwas auf sich hält, läßt drucken. Allein schon der Publikationsort ist eine Visitenkarte für den Wissenschaftler, der Verlag, die Reihe, die Herausgeber adeln die Ergebnisse, drücken ihnen das Siegel der Valenz für die Wissenschaften auf. Dagegen ist nun prinzipiell auch überhaupt nichts einzuwenden. Darum lassen ebenso fachwissenschaftliche Repositorien (wie Propyläum-DOK) und sehr viele open-access-Journale die eingereichten Texte verschiedene Begutachtungsverfahren durchlaufen (vgl. Uwe Thomas Müller: Peer-Review-Verfahren zur Qualitätssicherung von Open-Access-Zeitschriften [Berlin 2009], urn:nbn:de:kobv:11-10096430; mit ausf. Literaturvz.).
Will man nun nicht den „goldenen Weg“ des OA-Publizierens gehen, sondern auch die Freude am gedruckten Buch genießen, also als Souverän über sein Werk die Vorteile beider Publikationsformen fruchbarmachen, erlebt man, daß es vonseiten der Verlage mit dem „König Urheber“ nicht immer zum besten bestellt ist. Das ist von Verlag zu Verlag natürlich unterschiedlich, ebenso von Fachwissenschaft zu Fachwissenschaft. Von völligem Unverständnis bis hin zu selbstverständlichem Umgang mit dem Wunsch des Urhebers nach Zweitverwertung und Einstellung der eigenen Arbeiten in wissenschaftliche Repositorien ist alles möglich. Doch: nicht immer hat man als Urheber die Wahl – will man in Zeitschrift X oder Reihe Y veröffentlichen, muß man seine Souveränität ggf. den Vertrags-Wünschen des Verlages unterwerfen – oder eben woanders publizieren. Diese Freiheit hat man ja immer.
„Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist“ – open-access-Veröffentlichungen basieren auf einfachen Nutzungsrechten. Nicht Repositorien oder OA-Journale schränken den Urheber in seiner Freiheit ein, sondern jene Verlage, die sich gegen jede andere als eine exklusive Rechteübertragung sperren.
Digitale Versionen von Texten haben unbestritten große Vorteile, bspw. durch ihre umfassende Erschließbarkeit – denken wir an Hilfsmittel wie digitale Wörterbücher, Lexika, Datenbanken wie der Thesaurus Lingaue Graecae. Auch wissenschaftliche Sekundärliteratur läßt sich über Volltextsuche gewinnbringender verwenden als über herkömmliche Indices. „Schnelligkeit“ spielt nur in wenigen Disziplinen eine vorherrschende Rolle, auch wenn die Vorteile eines abgekürzten Produktionsprozesses für die Wissenschaft nicht von der Hand zu weisen sind.
Es ist sicherlich falsch, wenn der Eindruck entsteht, Wissenschaftler würden vom FWF, von der DFG oder Universitäten genötigt, auch in Repositorien und OA-Journalen zu veröffentlichen. Andererseits: die öffentliche Verfügbarkeit und Sichtbarkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse ist sowohl im Interesse der Universitäten, die in einem immer größeren Konkurrenz-Verhältnis zueinander stehen, als auch im Interesse des einzelnen Wissenschaftlers.
Natürlich nützt es niemandem, wenn ein einsamer verwaister Beitrag in einem universitären OA-Repositorium vor sich hin vegetiert. In einer globalen Welt nehmen wir Beiträge aus aller Welt wahr, Zeitschriften aus Neuseeland, Reihen aus Südafrika oder Kanada müssen wahrgenommen und als Stand der Forschung rezipiert werden. Der internationale Austausch von Informationen wird durch das WWW gerade in den Wissenschaften umfassend ermöglicht. Nicht jede Universitätsbibliothek kann alle Zeitschriften und Reihen im Abonnement halten, gerade die kleineren Instutionen leiden unter dem Sparzwang.
So ist die Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft (ZDMG) nun auch als Digitalisat über den Internet-Auftritt der ULB Halle verfügbar. Natürlich könnte man einen Beitrag daraus auch in einer nahegelegenen Bibliothek einsehen und dort zum Eigengebrauch kopieren. Die Vorteile aber einer barrierefreien Verfügbarkeit des Periodikums sind auch aus konservatorischen Gründen einleuchtend: wir sparen nicht nur Wegezeit, sondern nutzen das Exemplar nicht durch wiederholtes Kopieren ab. Warum also nicht nur mit eingestellten Zeitschriften so verfahren, sondern auch mit aktuellen? Der Dokumentenlieferdienst „subito“ hatte vor den Beschränkungen durch den „2. Korb“ der UrhG-Novelle 2008 einen regen Zuspruch. Anstelle den Weg über solche Dienste zu nehmen, warum nicht direkt zu einer Quelle gehen, der digitalen Zeitschrift selbst?
Daß so rührig die Trommel für die Freiheit der Wissenschaften geschlagen wird, wenn überkommene Geschäftsmodelle mancher Verlage zur Disposition stehen, verwundert angesichts der ansonsten weniger öffentlichkeitswirksam erscheinenden täglichen Zwänge, denen sich heute Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im universitären Betrieb ausgesetzt sehen. Wäre es doch das vordringlichste Problem, zu entscheiden, ob man seine Beiträge in digitaler Form in universitäre Repositorien einstellt oder nicht!
In der Süddeutschen Zeitung (Marek Lieberberg), der ZEIT (Susanne Gaschke) und der F.A.Z. ist die Rede davon, daß „unsere Kultur“ in Gefahr sei. Ich bin kein Kulturwissenschaftler, aber ich habe meine Zweifel daran, „Kultur“ als etwas Statisches und Begrenztes zu begreifen. „Kultur“ verstehe ich als etwas, das in stetem Wandel begriffen ist, das sich verändert. Man spricht ja bspw. auch nicht mehr vom „Verfall und Untergang“ des Römischen Reiches wie Edward Gibbon, sondern von der „Transformation“ (in) der Spätantike. Deszendenz-Modelle hatten in der Geschichte immer Konjunktur, jede spürbare Umgestaltung wurde von manchen als Bedrohung empfunden, während sie gleichzeitig auch eine Chance waren. Tempora mutantur et nos mutamur in illis: wir alle haben Teil an den Veränderungen unserer Gesellschaft, unserer Kultur und unserer Welt. Wie die Unterzeichner des „Heidelberger Appells“ (2009) aktiv mitgestalten wollen, so wollen dies auch die Unterstützer der „Göttinger Erklärung“ (2004). Tun wir’s doch gemeinsam und gemeinschaftlich.
[1] FAZ vom 25.04.09
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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