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Im New York der 1930/1940er Jahre als viele europäische Emigranten aus Europa in die us-amerikanische Metropole strömten, sei, so überliefert Friedrich Torberg, einem Jungen ein Zettel in die Hand gefallen, der in großen Lettern verkündete: „Knowledge is Power“. Sogleich lief er nach Hause, plünderte seine Sparbüchse und ging mit den Münzen zu seinem Vater, dem Rabbi der Exil-Gemeinde. „Papa, wir müssen etwas tun“, erklärte der Junge, „wir müssen Mister Knowledge helfen.“ Sein Vater blickte seinen Sprößling über den Rand seiner Brille an. „Was ist denn mit diesem Mister Knowledge?“, fragte er. „Schau, da steht’s: Knowledge ist power“ antworte dieser. „Ich gebe siebenundzwanzig Cent“. [1]
Die Wissenschaften im Deutschland der Gegenwart sind arm dran – doch niemand auf weiter Flur, der sich mit ihnen solidarisch erklärt. In den letzten sieben Tagen haben die Gegner der wissenschaftlichen „open access“-Bewegung, die Sympathisanten oder Unterzeichner des sog. „Heidelberger Appells“ in den großen überregionalen deutschen Zeitungen kostenlose Anzeigen in Form von Gastartikeln oder redaktionellen Beiträgen schalten können.
Sie durften den barrierefreien Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen mit dem ungehinderten Zugang zu Kinderpornographie und illegal über Torrent-Tracker wie The Pirate Bay getauschtem Material vergleichen, wie es implizit Susanne Gaschke in der ZEIT am 23.4.9 tat,[2] als sie sich als Mitunterzeichner des „Appells“ ein „Stopsignal“ wünschte, das den „individualrechtlichen Ansprüchen, die sich an die Herstellung von künstlerischen und wissenschaftlichen Werken knüpfen auf nationaler und internationaler Ebene Geltung [...] verschaffen“ solle.
Sie durften gegen jeden wissenschaftlichen Kulturbegriff und gegen jede historische Einsicht ihr „unlektoriertes Mitteilungsbedürfnis“ [2] stillen, wie der Initiator des genannten Appells, als er „die Kultur“ in Gefahr sah. Freier Zugang zu weltweitem Wissen im Netz als Totengräber „der Kultur“? [3] Der dringende Wunsch von Wissenschaftlern, die Erfordernis einer internationalen „scientific community“, an ihre Kollegen herangetragen, Forschungsergebnisse nicht mehr allein in gedruckter Form, sondern auch auf universitären Repositorien (Servern) öffentlich verfügbar für alle zu machen, ist „Nötigung“? Die Verknüpfung der Vergabe von Publikationszuschüssen an eine Zweitveröffentlichung „open access“ ist „illegal“?
Sie durften diese „Rechtsauffassung“ in einem Nachschlag sekundieren: Volker Rieble, wen wundert’s: ebenfalls ein Mitglied der „Heidelberg-Connection“, schrieb in der FAZ: Die Open-Access-Bewegung sehe„Wissenschaftspublikationen nur unter Ertrags- und Kostengesichtspunkten“ und da Urheberrecht ein Persönlichkeitsrecht ist, ist, so der Münchner Jurist, der „Individualfreiheit [...] nur gedient, wenn der Autor frei entscheiden darf, ob er traditionell in einem privatwirtschaftlich verlegerisch betreuten oder in einem elektronischen und freien Medium publiziert.“ [4] „Das Kosten- und das Sparinteresse des Wissenschaftsverbrauchers“ könne „keine Freiheitsbeschränkung“ rechtfertigen.
Das Spannende an den Beiträgen von Reuß und Rieble ist, daß sie einerseits gegen die Beschränkung urheberrechtlicher Freiheiten und für eine Bestätigung der Souveränität des Urhebers über sein Werk sind, andererseits aber jenen den Rücken stärken, die für die Aushöhlung der Urheberfreiheiten und Enteignung der Urheberrechte stehen: den Verlagen.
Wessen Kalkulationen geraten durch „open access“ durcheinander, wessen Geschäftmodelle geraten durch „open access“ in die Diskussion? Wessen Freiheiten werden durch „open access“ in Wahrheit beschnitten? Die der Verlage.
Als Nicht-Jurist vermag ich die Stichhaltigkeit von Volkers Riebles Ausführungen nicht einzuschätzen. In zwei nicht-juristischen Punkten hingegen irrt er: 1) „open access“ wird von Wissenschaftlern und Wissenschaftsorganisationen nicht nur (!) „aus Ertrags- und Kostengesichtspunkten“ gewünscht; 2) Wissenschaftler werden durch ein Mandat, „open access“ zu publizieren, nicht vor eine Wahl gestellt, „in einem privatwirtschaftlich verlegerisch betreuten oder in einem elektronischen und freien Medium“ zu veröffentlichen. Nicht: „oder“, sondern: „auch“. Richtig muß es also heißen: „in einem privatwirtschaftlich verlegerisch betreuten und gleichzeitig auch in einem elektronischen und freien Medium“, d. h. dem universitären Repositorium.[5]
Zu 1) Natürlich ist die Veranstaltung „open access“ nicht kostenlos. Natürlich müssen Investitionen geleistet und muß der laufende Betrieb und die Betreuung finanziert werden. Diese Kosten werden hingegen nicht auf den Leser abgewälzt, sondern den Autor, bzw. die Organisation, der er angehört. Es gibt natürlich auch für Autoren kostenfreie OA-Journale und auch die univ. Repositorien erheben keine Gebühren von den Universitätsangehörigen. Für alle gilt jedoch: die Nutzung ist für den Leser frei und kostenlos. Zudem: von überall her zugänglich, man braucht allein einen Internet-Zugang. Das Argument für „open access“ ist also kein Kostenargument, sondern ein Freiheitsargument.
Wenn aber Autoren oder deren Institutionen für die Einstellung von Beiträgen Geld bezahlen müssen, wird „open access“ dann nicht für den Einzelnen und den Steuerzahler teurer? Können dann nicht nur diejenigen Wissenschaftler publizieren, die über die finanziellen Mittel dazu verfügen oder sie einwerben können? Im Prinzip: ja. Nur ist das auch in einem „privatwirtschaftlich verlegerisch betreuten“ Medium so.
Denn Wissenschaftsverlage sind Zuschußverlage. Autoren und Institutionen beteiligen sich über Druckkostenzuschüsse am verlegerischen Risiko, sie leisten organisatorische und redaktionelle Vorarbeiten (Korrektur, Satzvorbereitung, usw.) und liefern nicht einfach ein maschinengetipptes Manuskript ab, das der Verleger dann selbst und auf eigenes Risiko veröffentlicht. An den Erlösen aus dem Verkauf ist der wissenschaftliche Autor entweder gar nicht (Aufsätze), über den VG-Wort-Satz oder zu einem geringen Anteil (Monographien und Lehrwerke) beteiligt.
Wissenschaftler zahlen aber nicht nur die Herstellung von Forschungsliteratur, sie bezahlen auch den Erwerb der Literatur, entweder direkt oder indirekt über ihre Bibliotheken und Institute. „Der Wissenschaftler“ zahlt also zweimal an die Verlage: einmal, wenn er publiziert und noch einmal, wenn er Publikationen liest.
Wissenschaftler sind power. Ihnen macht das aber nichts, denn nicht materielles Gewinnstreben, sondern der geistige Gewinn an Erkenntnis läßt sie das Leben des Forschers wählen.
Zu 2: Das Mandat, auch „open access“ zu publizieren, übt keinen Zwang aus auf die wissenschaftlichen Autoren, sondern auf die wissenschaftlichen Verlage. In Deutschland kann nur promoviert werden, wer seine Dissertation auch veröffentlicht, Belegexemplare in der eigenen Universitätsbibliothek einstellt. Auch die wissenschaftlichen Angestellten überlassen ein Belegexemplar ihrer Publikation der jeweiligen Bibliothek. Warum wehren sich also manche Wissenschaftler so vehement dagegen, ein Exemplar ihrer Forschung auf universitären Servern „open access“ zu deponieren?
Weil dann entgegen dernderzeit gängigen Usancen im Wissenschaftsverlagsbetrieb die Verlage keine exklusiven Nutzungsrechte mehr einfordern können, da der Autor solche nicht mehr vergeben kann. Dies bedeutet – den überkommenen Geschäfts- und Kalkulationsmodellen geschuldet – derzeit, daß sich Verlage weigern werden, wissenschaftliche Arbeiten zu drucken, wenn sie auch „open access“ verfügbar sind. Ist es der feste Wunsch eines Wissenschaftlers, auch „open access“ zu publizieren, braucht er bei den meisten Fachverlagen gar nicht erst ein Angebot zum Druck einholen.
Wenn also wissenschaftliche Autoren aufgrund ihrer selbstverständlchen Erst- oder Zweitveröffentlichung „open access“ keine exklusiven Nutzungsrechte mehr vergeben können, können Verlage diese auch nicht mehr apriori einfordern. So wird die Position der Autoren gestärkt, die auch „open access“ publizieren wollen, wenn sie gleichzeitig oder unmittelbar davor auch in Buchform an die Öffentlichkeit treten wollen. Die Verlage verlieren ihr Druckmittel und müssen sich den neuen Anforderungen und Herausforderungen stellen, ob sie nun wollen oder nicht. Ein Mandat stärkt also die Urheberrechte gegenüber den Vermarkterrechten. Darum wird für den „Heidelberger Appell“ auch so vehement geworben und „open access“ mit „The Pirate Bay“ und der „Kostenlos-Mentalität“ der Internetgeneration so gerne in einen Topf geworfen. Denn „open access“ schadet den Verlagen und ihren derzeitigen Geschäftsmodellen. Nicht den Autoren.
Raubkopien, "Google Books" und „open access“: alte Vermarktungsstrategien laufen ins Leere, die „digitale Welt“ funktioniert anders als die „Welt der Dinge“. Darum rufen sie auch nach der Politik, die ordnend eingreifen soll. Weil sich die Verlage nicht zu helfen wissen, weil sie seit 20 Jahren das Internet so behandeln wie William Thomson, 1. Lord Kelvin, Präsident der Royal Society, 1897: „Das Radio hat absolut keine Zukunft.“
Die herkömmlichen Verlage sind also in Gefahr. Ist darum auch unsere Kultur in Gefahr? Wird es keine Bücher mehr geben, weil es keine Verlage mehr gibt, wird es keine Verlage mehr geben, weil niemand mehr Bücher liest?
Wissenschaftliche Bücher sind Arbeitsmittel. Texte im Umfang von 10-20 Seiten lassen sich problemlos am Bildschirm lesen, manche Monographien (wie philologische Kommentare) sind nicht dazu geeignet, von Seite 1 bis Seite 376 durchgehend in welchem Medium auch immer gelesen zu werden. Andere Werke hingegen werden aufgrund ihrer Thematik und ihres Umfangs nie zur Gänze digital rezipierbar sein, eine zu rezensierende Biographie kann man auch gefahrlos mit in die Sommerfrische nehmen, ein Laptop ist da heikler. Auch wissenschaftliche Fachliteratur wird – wie Belletristik – immer auch als „Ding“ in die Hand genommen werden wollen, das Fachbuch stirbt nicht. Darum sterben auch Verlage nicht.
Sie werden sich aber verändern und sich darum jetzt verändern müssen.. Sie werden den Mehrwert einer digitalen Ausgabe, die Möglichkeiten der Volltextsuche, des leichten Kopierens von wörtlichen Zitaten usw., mit denen des haptischen Wertes eines herkömmlichen Buches verbinden. Verlage werden bezahlt werden: für die Dienstleistungen rund ums Buch und rund um den digitalen Text und dessen freie Verfügbarkeit für die Leser.
Es gibt bereits Mandate und universitäre Selbstverpflichtungen für „open access“ in der Schweiz, Großbritannien, Italien und in den USA. Weitere werden folgen oder sind bereits gefolgt. [5] Verwenden die deutschen Verleger also ihre ganze kreative Energie darauf, Stopschilder an den virtuellen Grenzen des Internets anbringen zu lassen? Wann wird das Zentralkomitee der Verleger und des Buchhandels verkünden, niemand habe die Absicht, eine Mauer im Internet zu ziehen? Wie wird der „regulatorische Handlungsbedarf“ (Kanzleramtsminister de Maizière) gegenüber deutschem „open access“ aussehen, wenn die Verlegerlobby weiter die Vermarkterrechte stärken und ausweiten kann? Werden Wissenschaftler mit Massenabmahnungen überzogen, werden universitäre Repositorien gerichtlich verboten, deren Beitreiben mit Haft bedroht, wie im Fall von The Pirate Bay?
Wissenschaftler schreiben, weil sie gelesen werden wollen, weil ihre Thesen und Ergebnisse diskutiert und zitiert werden sollen. Wissenschaftliche Publikationen, die keiner liest, könnten genausogut inexistent sein. Wenn wir die Entwicklung des www der letzten 10 Jahre einer Prognose für die nächsten 10 Jahre zugrundelegen, dann werden spätestens in 10-15 Jahren wissenschaftliche Erkenntnisse, die nicht im Netz und online verfügbar sind, nicht wahrgenommen und damit inexistent sein. Darauf werden die wissenschaftlichen Autoren reagieren, was jetzt manche noch als Zwang interpretieren, wird demnächst selbstverständlich sein.
Auch die Initiatoren und Verfechter des „Heidelberger Appells“ haben ihren Aufruf nicht als gedrucktes Bändchen in die Welt geschickt, sondern zur Verbreitung ihres Anliegens sich des Internets bedient. Sie haben ihren Appell auf goldenem Weg „open access“ gestellt: kosten- und barrierefrei können wir nicht nur ihren Aufruf lesen und ausdrucken, sondern ihm auch per E-Mail Unterstützung zusichern. Ob dies ein klassischer Fall für Angewandte Oxymoristik, jene Wissenschaft der Selbstwidersprüchlichkeit und des sich Ausschließenden ist?
Wissen ist Macht, denn Wissen ist die Grundlage für Herrschaft. Eine Demokratie, die ihren Namen verdient, muß eine Wissensgesellschaft sein, eine Gesellschaft, in der die Herrschenden – das Volk – uneingeschränkt und unbehindert Zugriff auf Wissen haben. Das Internet ist die Chance auf diesen freien und barrierelosen Zugang zu diesem Wissen. Knowledge is Power. Open Access is Power.
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Der Autor ist Unterzeichner der Göttinger Erklärung (2004) und engagiert im Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft".
[1] Der jiddische Begriff „power” leitet sich vom franz. „pauvre“ ab, bedeutet also „arm“; vgl. auch dt. „ausgepowert“ = ausgelaugt, entkräftet.
[2] DIE ZEIT
[3] FAZ
[4] FAZ
[5] Nachtrag 2.5.9, 14:0o: Auch Joachim Günther (miß)versteht heute in seinem NZZ-Artikel das OA-Mandat als Zwang.
[6] Nachtrag 2.5.9, 11:07: Inzwischen gibt es weltweit 74 entsprechende Mandate.
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Geh, ja natürlich, danke. Urpeinlich für jemanden, der in Wien gelebt hat.
Torberg = KanTOR & BERG ... |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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