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Einige Gedanken zur Resolution des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels in Berlin [3] und der Urheberrechtstagung „Autorschaft als Werkherrschaft in digitaler Zeit“ am 15.7.9 im Frankfurter Literaturhaus [10].
Das Verdienst von Roland Reuß ist es zweifellos, in Deutschland eine Debatte über das Urheberrecht, die Stellung des Künstlers zu seinem Werk und die der Allgemeinheit zu Künstler und Werk angeregt zu haben. Daß er und die Mitunterzeichner jenes bekannten „Heidelberger Appells“ dabei nicht innovativ, sondern defensiv und letztlich mit prohibitiver Zielrichtung den Diskurs angestoßen haben, ist wohl der deutschen Mentalität und der allgemeinen Bequemlichkeit geschuldet. Es sagt sich ja so leicht „Nein!“ und „Einspruch!“. Trotzdem und ohne Schmäh’: Vielen Dank, Roland Reuß, dafür, daß Sie längst Fälliges auf die Tagesordnung gebracht haben.
Denn in der Tat: Die Souveränität der künstlerischen und wissenschaftlichen Urheber in Deutschland und anderswo ist schon seit langem in Gefahr. Und nicht nur dieses: Autoren und Künstler als Schöpfer geistiger bzw. künstlerischer Werke sind im Begriff, aus dem kollektiven Bewußtsein der Menschen zu verschwinden. Der Urheber als kreativer Schöpfer eines Werkes tritt zurück hinter den Urheber als materiellem Nutznießer eines Werkes. Eines Nutz-Nießbrauches, das der Urheber an die Vermittler seines Werkes in der Regel überträgt bzw. abtritt.
Ich möchte nicht die Auswüchse beklagen, wie sie beispielsweise im Autoren-Vertragswerk der Frankfurter Allgemeine Zeitung gedeihen. Läßt sich die Tageszeitung doch von ihren freien Mitarbeitern das „ausschließliche zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht [...]“ übertragen, „den jeweiligen Beitrag auch in sonstigen Publikationen des Verlages zu veröffentlichen, ihn in jeder Form wiederzugeben und zu verbreiten sowie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich einfache Nutzungsrechte daran einzuräumen und/oder die eingeräumten Rechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen [...] das Bearbeitungsrecht, das heißt, das Recht zur Übersetzung [... der] Texte oder einzelner Teile davon sowie zur sonstigen sinnwahrenden Bearbeitung, insbesondere Kürzung (bspw. in abstracts);“ [1, S. 1] „Dabei ist es den Urhebern „ungenommen, [die] Manuskripte nach der Erstveröffentlichung in der [FAZ] bzw. in der [FAS] bzw. im Internetangebot [...] anderweitig anzubieten und veröffentlichen
zu lassen: die dafür notwendigen Nutzungsrechte werden wir [...] gerne einräumen, soweit dies die Verwertung der vorstehend eingeräumten exklusiven Nutzungsrechte nicht unbillig behindert.“ [1, S. 2; vgl. a. Anm. 2]
Ich will nicht den Finger darauf legen, daß die FAZ damit das Verhältnis von Werkschöpfer und Werkvermittler (aus meiner Sicht als Urheber) völlig umkehrt. Daß der Urheber – nach vertraggemäßer Übertragung aller Rechte – den Verlag um die Einräumung von Nutzungsrechten bitten muß, zeigt nur, wie es um die Souveränität des Urhebers in Deutschland bestellt ist. „Bescheiden“ zu sagen, wäre eine euphemistische Wahl. Nebenbei: Was würden Sie, Herr Reuß, sagen, wenn eine Universität einen solchen Publikationsvertrag zum Anhang eines Anstellungsvertrages für Wissenschaftler machen würde? Würden Sie da nicht auch von Enteignung und Zwang sprechen? Wo ist da Ihre gerechte und – von mir geschätzte – pointiert formulierte Empörung? (Oder meinen Sie, niemand muß bei der FAZ publizieren, denn jeder kann den Vertrag in aller urheberischen Freiheit zur Gänze ja zurückweisen? „Noch nie in der Geschichte [...] war die Entscheidungsfreiheit der Autoren in einem so hohen Maß gewährleistet“, schreiben Sie doch in Ihrem Appell.- Na bitte, dann ist auch niemand gezwungen, an einer Universität zu arbeiten, die ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler per Mandat dazu auffordert, eine digitale Kopie ihrer wissenschaftlichen Publikationen auf einem universitätseigenen und öffentlichen Server abzulegen.)
Warum werden Roland Reuß und der Heidelberger Appell so bereitwillig von den Werkvermittlern, den Verlagen und Buchhändlern, die sich im Börsenverein organisiert haben, unterstützt? Weil die Werkvermittler in erster Linie das Werk, also vielleicht eine wohlbesorgte Edition, wie sie für jenen Bibliophilen fast schon von erotischem Reiz haben kann, im Auge haben? Sind sie die Hüter der abendländischen Kultur, die die echten und unechten Schriften des Bischofs Serapion von Thmuis (herausgegeben durch Klaus Fittschen bei Walter de Gruyter 1992) der Nachwelt zu überliefern ihre Heilige Pflicht sehen – und deshalb das verlegerische Wagnis eingehen, dieses knapp 220 Seiten starke Büchlein für etwa 140,- € der interessierten Öffentlichkeit anbieten?
Der Vorstoß von Roland Reuß – der „Heidelberger Appell“ – richtet sich konkret einerseits gegen das Digitalisierungsprojekt von „Google“ („internationaler Angriff“), andererseits gegen „Open Access“ und die „Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen“ („nationaler Angriff“). Und allgemein appellieren die Unterzeichner „nachdrücklich an die Bundesregierung [...], den individualrechtlichen Ansprüchen, die sich an die Herstellung von künstlerischen und wissenschaftlichen Werken knüpfen, auf nationaler wie internationaler Ebene Geltung zu verschaffen.“
Diese „[...] im ‚Heidelberger Appell’ ausgedrückte ernste Sorge, daß der fortschreitende Verlust des Respekts vor geistigem Eigentum zu einer dramatischen Verschlechterung der Bedingungen für die Schöpfung und Verbreitung hochwertiger Bücher führen könnte“, teilen also die „deutschen Verleger, Buchhändler und Zwischenbuchhändler“. [3])
Nota Bene: Der „Appell“ spricht von „Herstellung von künstlerischen und wissenschaftlichen Werken“, die Berliner Resolution des Börsenvereins von „Schöpfung und Verbreitung hochwertiger Bücher“. Heißt es eigentlich nicht genau umgekehrt: „Schöpfung von künstlerischen und wissenschaftlichen Werken“ und „Herstellung und Verbreitung hochwertiger Bücher“? Oder sind Schöpfung und Herstellung dasselbe (geworden)? Sind die Aufgabenbereiche von Athene und Hephaistos, Apollon und den Musen austauschbar geworden?
(Die in der Resolution benannte Gefahr ist natürlich das world wide web. Nun werden wir allerdings auf (un)absehbare Zeit keine hochwertigen Bücher aus dem Internet herunterladen können – weder legal noch illegal. Verlage wie The Folio Society Ltd. in London [4] werden wohl niemals durch „Internetpiraterie“ in Gefahr gebracht, weil sie genau das herstellen und verbreiten, was nur über, aber nicht durch das Internet verbreitet werden kann: hochwertige Bücher. Für The Folio Society brachte das Internet mit den internationalen Vertriebsmöglichkeiten keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung. Sei’s drum.)
Der „Heidelberger Appell“ und der Börsenverein Widerstand leisten – nun gemeinsam – Widerstand „gegen politische Tendenzen, durch die mit dem geistigen Eigentum zugleich die Freiheit von Wissenschaft und Literatur mit den Füßen getreten wird“, welchen Blick auf das „geistige Eigentum“ haben die Autoren – und welchen die Verlage und Händler dann? Sind wir Autoren Urheber im Sinne des „Schöpfers“ oder im Sinne des „Herstellers“?
Ist der Urheber Schöpfer, dann ist er Ursache eines vor allem immateriellen, eines geistigen Gutes, ist er Hersteller, dann ist er Ursache eines allein materiellen, dinglichen Gutes. Die Identität des Urhebers wird durch seine Bezeichnung als „Hersteller“ verschoben hin auf die Ebene der konkreten Dinge, weg von der der abstracta, von der Idee. Der Komponist wird so zum Notensetzer, der Autor so zum Buchstabensetzer, der Zeichner zum Linien- und Farbensetzer. Er wird austauschbar, zum Zulieferer für die Vermarktungsindustrie degradiert, sein fruchtbarer Boden ausgelaugt und ausgebeutet von jenen, die selbst nichts Eigenes schaffen, sondern von den Früchten des Urhebers leben und weiterziehen, wenn der Sproß verdorrt, ist, keinen Ertrag mehr bringt.
Der „Schutz geistigen Eigentums vor Internetpiraterie [sollte] nachhaltig verbessert werden“, fordert der Börsenverein – und der „Heidelberger Appell“ benennt mit „Google“ den größten Piraten und Räuber. Doch: Was rauben die Piraten, die Diebe, was raubt Google den Urhebern? Ihr „geistiges Eigentum“? Machen die Piraten und Tauschbörsen un deren Nutzern den Urhebern von Text, Ton und Bildern ihr geistiges Eigentum, ihre Urheberschaft streitig? Wie häufig kommt es inzwischen vor, daß Autoren ihr Buch unter dem Namen eines anderen im Netz finden? Wie häufig, daß Komponisten geprellt werden, weil ein anderer ihr Werk aus dem Internet herunterlädt und bei einem Wettbewerb einreicht und so zu Ruhm und Anhängerschaft kommt? Wie oft wird die Münze geistigen Eigentums im Internet von Piraten umgeprägt?
Was ist die Gefahr für „Freiheit von Wissenschaft und Literatur“ und das „geistige Eigentum“, was sind die „individualrechtlichen Ansprüche, die sich an die Herstellung von künstlerischen und wissenschaftlichen Werken knüpfen“ – und die respektlos „mit Füßen getreten“ werden? Es ist der Anspruch, es ist das Recht, Geld mit einem Werk zu verdienen. Egal, ob wir es Publikationsfreiheit, Wissenschafts- und Forschungsfreiheit oder Freiheit der Künste nennen: gemeint ist die Freiheit, Geld mit einem Werk zu verdienen. Alles, was diese Freiheit beeinträchtigt oder gänzlich in Gefahr bringt, beeinträchtigt und gefährdet in dieser Sichtweise die künstlerische und wissenschaftliche Freiheit und das geistige Eigentum an sich.
Darum sollte durch die Politik auch laut Resolution des Börsenvereins auch „verhindert werden, daß Beschränkungen des Urheberrechts und fehlgeleitete Open Access-Modelle unternehmerische Initiativen ersetzen und verdrängen“. Mit „Beschränkungen des Urheberrechts“ sind u. a. jene sogenannte „Schranken“ für Wissenschaft und Bildung in UrhG § 52a gemeint [5], die es vereiteln, daß Verlage und Händler umfassend in Forschung und vor allem Lehre und Unterricht „unternehmerisch“ tätig werden können. Die kostenlose Verbreitung von urheberrechtlich, d.h. nutzungsrechtlich geschütztem und lizensiertem Material innerhalb eines geschlossenen Benutzerkreises wie Schulklassen oder Vorlesungen und Seminaren und der Forschung wird durch diese Schranken, diese „Beschränkungen des Urheberrechts“ ermöglicht.
Was aber sind diese „fehlgeleiteten Open Access-Modelle“, die „unternehmerische Initiativen ersetzen und verdrängen“? Hier hat dankenswerterweise Eric Merkel-Sobotta, Vizepräsident von Springer Science+Business Media (Berlin) „Unklarheiten“ beseitigt: „[...] wir gehen natürlich davon aus, daß mit ‚fehlgeleiteten Open Access-Modellen’ lediglich solche Projekte gemeint sind, denen es an wirtschaftlicher Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit mangelt – und nicht die unternehmerischen Initiativen und Open Access-Publikationen von Verlagen, die sogar Mitglied im Börsenverein sind“.[6] Heißt im Klartext: „richtiggeleitete Open-Access-Modelle“ sind unternehmerische Modelle wie von Springer, Elsevier und anderen. „Fehlgeleitet“ sind hingegen alle Modelle, die aus der Wissenschaft für die Wissenschaft heraus entstanden sind und entstehen – und auf Fördermittel öffentlicher und privater Stiftungen und Organisationen, also unsere Steuermittel!, angewiesen sind.
Die Bundeskanzlerin soll also auf Wunsch der Verleger dafür Sorge tragen („videat, ne“), daß die Publikationsmodelle, die aus der Wissenschaft für die Wissenschaft als Alternative zu den kommerziellen Angeboten entstanden sind, nicht mehr die Geschäftsmodelle der Verlage stören. Deutlicher konnte der Börsenverein das Verlangen seiner Mitglieder nach Publikations-Monopol und Staats-Protektionismus kaum mehr formulieren.
O nomen dulce libertatis – Oh süßer Namen der Freiheit! [7] Künstlerische Freiheit! Freiheit der Forschung und der Lehre! Publikationsfreiheit! Hehre Worte, große Ideale. Diese Freiheit, gefordert und ermöglicht von den Werkvermittlern und –Vermarktern sollte man sich als Urheber jedoch näher ansehen. Nicht, daß sie sich für Wissenschaftler und Literaten gleichermaßen als Danaergeschenk [8] entpuppen.
Denn die Rede vom „Publikationszwang“ für Wissenschaftler durch universitäre Open-Access-Repositorien, die vorauseilenden Kassandrarufe, durch „Internet-Piraterie“ würden Literaten „enteignet“ – das bekannteste „Opfer“ ist Paul Coelho (allerdings kein deutscher Autor) – verschleiert und bemäntelt die seit Jahren andauernde und fortschreitende Enteignung der Urheber an ihrer schöpferischen Leistung. Geistiges Eigentum, geistige Urheberschaft eines Schöpfers wird implizit und umfassend umgedeutet in das materielle Eigentum am vermarktbaren Werkstück. Der Wert des Werkes bestimmt der Markt, „Verbreitung“ und „Veröffentlichung“ bedeutet „Vermarktung“, das Recht auf Verbreitung und auf Kontrolle der Veröffentlichung ist das Recht, den daraus lukrierbaren finanziellen Erlös zu erhalten. Und diesen Erlös erhalten zum Großteil – wie der FAZ-Autorenvertrag beispielhaft illustriert – die Vermittler, die „Intermediären“.
Nicht die Urheberrechte sind durch das Internet – Open Access und schrankenlose Verbreitung von digitalen Kopien im Netz – in Gefahr, sonder die kommerzielle Ausbeutung der Nutzungsrechte, die sich die Vermarkter umfassend und exklusiv von den Urhebern abtreten lassen. Souveränität des Urhebers über sein Werk, Werkherrschaft des Autors bedeutet für mich, und sicher auch für Roland Reuß, die autonome und freie Entscheidung über die Vergabe von Nutzungsrechten an meinem Werk. Das impliziert auch die Freigabe meiner Werke zur kostenlosen Nutzung und Verbreitung über Open-Access-Modelle – auch unabhängig von „unternehmerischen Initiativen“.
Open-Access-Initiativen, „denen es an wirtschaftlicher Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit mangelt“ sollen – so will es die Resolution des Börsenvereins, „verhindert werden“. Wer soll also zukünftig darüber entscheiden, welche Forschungen publiziert und welche unveröffentlicht bleiben? Die Verlage? Wer soll nachrechnen, was „wirtschaftlich tragfähig und nachhaltig“ ist? Womit sich Geld verdienen läßt, was keine öffentlichen Fördergelder braucht, das wird publiziert, alles andere ist Forschung für die Tonne? Wie lange wird Forschung finanziert, die nicht publiziert werden kann und werden wird?
Sehr geehrter Herr Reuß, verehrte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des „Heidelberger Appells“: Ist das jener süße Honig der „Publikationsfreiheit“, der „Freiheit von Wissenschaft und Forschung“, der allen immer so leicht von den Lippen tropft?
Ich bin mir bewußt, daß ich und alle OA-Befürworter den Namen der „Freiheit“ ebenso gerne und oft im Munde führen, daß die Kultur des „goldenen Wegs“ des Open Access, also der reinen Online-Publikation auch ihre Tücken und Fallstricke birgt, daß gerade in den Geisteswissenschaften auch das Buch als Trägermedium seine Bedeutung nicht verlieren wird – wie auch meiner Meinung nach das Gedruckte Wort an sich sich immer gegen Bits und Bytes behaupten wird. Aber Open Access als Initiative aus den Wissenschaften in öffentlicher Hand und mit öffentlicher Unterstützung als kooperatives und kooperierendes Alternativmodell zu unternehmerischen Initiativen will gerade nicht die Freiheit des Publizierens von wirtschaftlicher Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit abhängig machen. Eine Abhängigkeit, wie sie wesenhaft den Geschäftsmodellen kommerzieller Verlage zu eigen ist und – im Sinne einer unternehmerischen Verantwortung – auch sein muß.
Doch dieses unternehmerische Denken, wie es sich in der Resolution des Börsenvereins manifestiert und das sich durch die Schranken in UrhG § 52a und wissenschaftlich initiierte Open-Access-Modelle „behindert“ sieht, ordnet die Freiheit von Forschung, Lehre und Unterricht kommerziellen Interessen unter. Es ruft nach der ordnenden Hand des Staates gegen diese Schranken des Urheberrechts und gegen „fehlgeleitete“ Open-Access-Modelle. Und trotzdem sprechen die Verlage und Buchhändler im Börsenverein von einer Freiheit, die „mit den Füßen getreten wird“.
„Die Germanen haben immer die gleichen Gründe, nach Gallien zu kommen“, läßt der römische Historiker Tacitus den Feldherren Petilius Cerialis (*30 n. Chr.) in Mainz zu seinen Soldaten sprechen. „Ihre Willkür, ihre Habsucht, ihre Lust an einem Wechsel der Wohnsitze, um ihre Sümpfe und Einöden hinter sich zu lassen und hier nun fruchtbaren Boden und die Herrschaft über Euch zu erlangen. Im übrigen werden Freiheit und andere wohlklingende Begriffe zum Vorwand genommen; denn keiner hat je Macht durch Unterwerfung anderer angestrebt, ohne eben dieselben Schlagwörter zu verwenden.“ [9]
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Anmerkungen zum Text:
[1] www.freischreiber.de/sites/default/files/FAZ-Vertrag.pdf [2] www.perlentaucher.de/feuilletons/2009-04-03.html#a23633 [3] www.boersenblatt.net/326041 [4] www.foliosociety.com [5] www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html [6] www.boersenblatt.net/326041; Kommentar No. 1 am 19.06.2009, 17:24h. [7] Cicero, In Verrem 2, 5, 163. [8] Timeo Danaos et dona ferentis (Vergil, Aenaeis 2, 49). [9] Tacitus, Historiae 4, 73, 3. [10] www.textkritik.de/urheberrechtstagung |
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"Nicht die Urheberrechte sind durch das Internet – Open Access und schrankenlose Verbreitung von digitalen Kopien im Netz – in Gefahr, sondern die kommerzielle Ausbeutung der Nutzungsrechte, die sich die Vermarkter umfassend und exklusiv von den Urhebern abtreten lassen."
Das ist der Kern des Streits. Diese Interessen der Vermarkter werden lobbyistisch vorbereitet und politisch geschützt. Open Access ist für sie Kampfansage. "Wie lange wird Forschung finanziert, die nicht publiziert werden kann und werden wird?" Forschungsfinanzierung ist unter dem Diktat der Verwertung (Wissenschaftler seid realistisch und verschafft uns verwertbare Modelle, Daten, ieologische Absicherungen, ..) immer von Streichkonzerten der Finanzminister bedroht. Man beachte allein das krass unterscheidliche Verhältnis von Prof.zu Studenten nach Fachbereichen und Disziplinen. Urheberrecht und Publikationsmöglichkeiten ist hier nur ein Unterpunkt. Die Demokratisierung der Wissenschaften steht noch aus. Funktion, Leistung und Wertschätzung hat bisher keinen CommenSense / die öffentliche Debatte für das GEMEINSAME erreicht. Ausblick: Fruchtbarer Boden für eine Demokratisierung der Wissenschaften durch die langsam erwachenden Quaden. Schon der halb erwachte Quade ist ein glühender Verfechter von Open Access. Falls dir die Quaden als germanischer Volksstamm und heutige Mutationen noch nicht so geläufig sind, hier mein Beitrag: www.freitag.de/community/blogs/bildungswirt/hochschulen-als-quadenfabriken/?searchterm=bildungswirt Gruß BW |
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Vielen Dank für Ihren Hinweis ... ich hatte den Quaden-Beitrag schon entdeckt, aber bislang noch keine Zeit gefunden ... (derzeit bin ich - darum auch meine Kommunikationsarmut völlig in verpeilt und verkeilt in anderen Projekten). Werde den Quadenfabriken aufmerksames Bedenken schenken. Gruß, JL.
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Es scheint mir qualitativ doch ein großer Unterschied, ob man über Vorschriften verhindert, dass jemand seine Publikationsfreiheit ausüben kann, oder ob man versucht Fehlinvestitionen von Steuergeldern zu verhindern.
Ich sehe es kritisch, wenn gigantische Summen von Steuermitteln in Projekte investiert werden, die nach wenigen Jahren tot sind und die zusätzlich auch noch lebensfähige unternehmerische Projekte verhindert haben. Es treibt mir den Zorn ins Gesicht, wenn ich sehe, welche enormen Summen in den Universitäten zum Thema E-Learning verbrannt wurden, ohne jede Nachhaltigkeit, die zusätzlich auch noch die Entwicklung tragfähiger kommerzieller Projekte verhindert haben. Es frustriert mich, welche Unsummen in den Aufbau von Informations- und Wissensplattformen gesteckt wurden, die komatös vor sch hingammeln Es ist zum Kotzen, wenn man von den Summen hört, die in Grid-Visionen gesteckt wurden und die komplett sinn- und ergebnislos verpuffen. Es ist zum Heulen, wenn man sieht, welche Summen die EU in den Aufbau der Europeana gesteckt hat, ohne dass ein auch nur im Ansatz sinnvolles Tool bisher entstanden ist. Es ist zum Würgen, wenn man aufaddiert, was in Deutschland im Bibliotheksbereich für Digitalisierungsprojekte ausgegeben wurde, ohne dass auch nur irgendein nützliches Element beim Leser angekommen ist. Kurz: ich hege eine enorme Skepsis gegenüber allen wirtschaftlichen Tätigkeiten der öffentlichen Hand. Und mit dieser Skepsis bin ich nicht alleine, sondern die wird geteilt vom Rechnungshof bis zum Verfassungsgericht, vom kleinsten Wähler bis zum größten Verband der Interessenvertreter. Wenn also der Börsenverein davor warnt, dass die öffentliche Hand mit Steuergeldern verlegerisch tätig wird und Konkurrenzmodelle zu privatwirtschaftlichen Modellen aufbaut, und der Börsenverein dann diese vollkommen legitime und verständliche Kritik noch einschränkt auf "fehlgeleitete", was ich als "wirtschaftlich nicht tragfähig und nicht nachhaltig" interpretiere, dann ist das ein Appell, der eigentlich eine staatsbürgerliche Pflicht ist. Insofern ist es grotesk, daraus einen Eingriff in die Publikationsfreiheit zu interpretieren. Geradezu absurd ist Ihr Versuch eine Situation zu konstruieren, in der nur noch wirtschaftlich lukrative wissenschaftliche Arbeiten von den Verlagen publiziert werden und mangels Publikationsmöglichkeit dann auch alle anderen Forschungen eingestellt werden müssen. Sie fantasieren sich Open Access als den Retter der Wissenschaft, den weißen Ritter, der die eingesperrte Jungfrau küsst und erlöst. Da gab es gut 2000 Jahre Wissenschaftsgeschichte, in der vermutlich alles schief ging. Und seit ein paar Jahren, seit es Open Access gibt, kann die Wissenschaft endlich der Welt den lange von den Verlegern so bösartig vorenthaltenen Segen stiften. In Mythologie sind Sie ja sattelfest. Im Zimmern einer neuen, eigenen allerdings auch. |
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Sehr geehrter Herr Ulmer,
ökonomische Zwänge oder Notwendigkeiten stellen immer einen Eingriff in die Freiheit dar, sei es in die Publikations- oder Wissenschaftsfreiheit oder andere Freiheiten. Finanzielle Möglichkeiten erweitern Materielle Möglichkeiten und die Handlungsfreiheit des Einzelnen wie die von Institutionen. Die öffentliche Hand bzw. wissenschaftliche Forschungs- und Lehreinrichtungen sind immer schon verlegerisch tätig und sind es auch gegenwärtig und zudem finanzieren eben diese Institutionen die Herstellung von Publikationen durch die bekannten Druckkostenzuschüsse an die wiss. Verlage, insofern alimentiert die öffentliche Hand indirekt wiss. "special interest"-Verlage oder Großverleger wie Springer & Cos. Gegen Skepsis ist nichts zu sagen, auch ich hege Skepsis gegenüber der staatliche Bildungs- und Wissenschaftspolitik, aber auch gegen die Initiativen des Börsenvereins. Es ist meiner Meinung nach originärer Teil wissenschaftlicher Forschung, die erzielten Ergebnisse zu veröffentlichen. Wissenschaft ist keine hermeneutische Geheimdisziplin, die nur Initiierten zur Verfügung stehen kann und Adepten und Uneingeweihte außen vor läßt. Darum sind wirtschaftliche Zwänge und "Leitungen" beim Publizieren natürlich Einschränkungen der Publikations- und Wissenschaftsfreiheit, wie auch Roland Reuß richtigerweise nicht müde wird, festzustellen. Wirtschaftsunternehmen werden natürlich von wirtschaftlichen Überlegungen geleitet, Gewinn ist per se weder moralisch noch unmoralisch und Gewinn ist wesenhaft das Ziel jeder unternehmerischen Veranstaltung. Dort, wo wissenschaftliche Publikationsfreiheit und unternehmerisches Gewinninteresse gegeneinander abgewogen werden, müssen Alternativmodelle vorhanden sein, die die finanzielle Barriere aufheben und für den Autor bzw. seine Institution barrierefrei Publikationsmöglichkeiten offerieren. Denn wissenschaftliche Editoren und unternehmerische Verleger haben beim Erhalt eines wissenschaftlichen Journals legitime unterschiedliche Interessen und Gründe, diese Zeitschrift zu betreiben. Aus unternehmerischer Sicht sind alle Journale, die nicht Gewinn erzielen, "fehlgeleitet", aus wissenschaftlichem Blickwinkel jedoch nicht. Wissenschaftliche Publikationsprojekte sind keine "unternehmerischen Initiativen", sie als solche zu betrachten ist eine Fehlinterpretation und sie als solche zu behandeln ist eine Einschränkung wissenschaftlicher Freiheit. Ihre Interpretation, der Börsenverein komme mit der Resolution allein seiner "staatsbürgerlichen Pflicht" nach, scheint mir ein guter Ansatz zu sein, daß auch Sie eigene Mythen dichten können, Glück auf! Viele Grüße, JL. |
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Sehr geehrter Herr Losehand,
um das Thema Mythe weiterzuführen: Es bleibt natürlich dem Geschmack des Einzelnen überlassen, ob das jetzt eine Manipulation durch Sie oder eine Mythenbildung durch mich ist. Mir jedenfalls ist schleierhaft, wie Sie aus: "Wenn also der Börsenverein davor warnt, ... dann ist das ein Appell, der eigentlich eine staatsbürgerliche Pflicht ist." "Ihre Interpretation, der Börsenverein komme mit der Resolution allein seiner "staatsbürgerlichen Pflicht" nach" machen. Das ist der Punkt, an dem aus einer guten Polemik schlechter Stil wird. Über die anderen Aussagen kann man viel diskutieren. Das würde auch wirklich Spaß machen. Nur ist das im Rahmen eines solchen Blogs träge. Vielleicht ergibt sich ja mal die Gelegenheit zu einem längeren Austausch. Eine Anmerkung dennoch: Man kann nicht so einfach zwischen wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Interessen trennen. Wir machen viele Publikationen, die keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Und es gibt durchaus sehr viele wissenschaftliche Initiativen, die auch wirtschaftliche Interessen verfolgen. Eine Aufspaltung in zwei Welten folgt mir zu sehr dem Gut/Böse-Schema. Sie brauchen das natürlich für Ihre Argumentation. Denn wenn Sie "wirtschaftliche Interessen" gleichsetzen mit "Eingriff in die Publikationsfreiheit", dann im nächsten Schritt "Gewinnerzielung" und "Publikationsfreiheit" gegenüberstellen, dann kommen Sie natürlich schnell an den Punkt, dass eigentlich Publikationsfreiheit nur noch dort herrscht, wo wissenschaftliche Publikationen ausschließlich staatlich angeboten werden. Die maximale Freiheit nach Ihrem Schema bestand dann für Wissenschaftler in der DDR, in der nicht gewinnorientierte Staatsverlage ausschließlich im Sinne der Wissenschaft und nicht fehlgeleitet durch kapitalistische Interessen entschieden haben. Wenn der letzte Satz Ihnen absurd vorkommt, dann sollten wir weiter diskutieren. Wenn Sie ihn absolut richtig finden, dann sind Sie natürlich auf dem richtigen Weg. |
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Sehr geehrter Herr Ulmer,
das Träge am Austausch in Blogs sind die Blogger selbst; in diesem Fall mußte meine aktive Beteiligung am von mir sehr begrüßten Austausch mit Ihnen leider unvorhergesehenerweise aussetzen ... Verzeihen Sie, bitte. Dichotomien, also die berühmten Gut-/Böse-//Schwarz-/Weiß-Schemata haben natürlich rhetorischen begründeten Charakter. Viele Dinge müssen aus Platz- und Übersichtsgründen außen vor bleiben und stattdessen griffigeren und "auf den Punkt gegarten" Positionen den Vortritt lassen. Ich teile beispielsweise die Intention des "Heidelberger Appells", die Rechte der Urheber zu stärken; individuelle Werkherrschaft und soziale Verantwortung, Eigen-Sinn und Gemein-Sinn dürfen zwar dabei einerseits nicht gegeneinander ausgespielt werden, andererseits aber meine ich - gegen Roland Reuß und in gewisser Weise auch gegen derzeitige geltende deutsche Urheberrechtsvorstellungen - daß das Verhältnis von Autor zu seinem Werk weitaus vielschichtiger ist, als ein reines Eigentums- oder Besitzverhältnis. Ich teile beispielsweise das Unbeagen des "Heidelberger Appells" gegen die Wissenschaftsfunktionäre und die Gremien-Oligarchie. Wie sie richtig schreiben, ist es absurd, anzunehmen, daß die Wissenschaften in ihren Publikations- (aber auch Forschungs-)vorhaben dann frei sind, wenn sie alleine staatlicherseits organisiert werden. Die Wahl zwischen einer reinen Staatsverlags-Kultur und einer Landschaft, in der es nur profitorientiert operiende Verlagsunternehmen gibt, ist wie die Wahl zwischen Atombombe oder Wasserstoffbombe. Was auch immer man wählt, es wächst kein Gras mehr. (Das sind dann diese berühmten "Patt-End-Lösungen" von Paul Watzlawick.) Und: Unternehmerische Initiativen sollen natürlich gewinnorientiert arbeiten, nicht nach der Methode der "verbrannten Erde" vielleicht, sondern unter Rücksicht auf die gesellschaftliche und umfassende "sustainability", aber eben auf eigenen Profit hin ausgerichtet. Andere Erwartungen an Verlage und Unternehmen im allgemeinen zu haben, ist nicht mal mehr romantisch, sondern nur dumm. Auch ein Taucher, der nich' taucht, taucht nix. Und: Natürlich soll und muß der Börsenverein die Interessen seiner Mitglieder nachhaltig und effektiv vertreten, darum existiert er ja auch und hat Mitglieder. Würde sich jetzt der Börsenverein für ... z. B. den Hammerhai stark machen, da tatsächlich dessen Population so abnimmt, daß das Überleben der Art gefährdet ist, mag das ja nett und löblich sein, aber kann nicht primär Anliegen des Börsenvereins sein. |
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Ich finde es gut, wenn Unternehmer Gewinne machen wollen und wenn Lobbyisten die von ihnen vertretenen Interessensgruppe effektiv und erfolgreich vertreten. Mir geht aber der Hut hoch (auch wenn ich selten einen trage), wenn man alle möglichen Gründe und Gruppen hilfsweise herbeizieht und vor sich hertreibt. Mir geht diese Phrasendrescherei auf die Nerven, das Gerede von einer "gefährdeten Kultur", vom "Raubbau an den Kreativen" und schließlich auch von der "staatsbürgerlichen Pflicht". So süß und ehrenvoll es ist, Bürgerrechte und Bürgerfreiheiten zugleich mit Bürgerpflichten zu kennen, und so sehr ich das jedem einzelnen Menschen - hier: Ihnen - auch ohne Abstriche zugestehe und anerkenne, so wenig mag ich es hören und glauben bei Institutionen und Verbänden.
Auch ich pflege in meinen Texter gerne einen wolkigen und blumigen Stil, ein bisserl D-Dur (königsblaub) und Es-Dur (orange-gold) zur Untermalung; aber ich spiele in einer anderen Liga. Das begriffliche Getöse ist in der Politik - und um Poltik geht es ja schlußendlich - dann doch nur eitler Lärm und man kann es einfach nicht mehr hören. Klare und ehrliche Worte, die zum Diskurs und zur gemeinsamen Arbeit an zukunftsfähigen Lösungen einladen, anstelle defensiver Appelle und Zuweisungen. In diesem Sinne in Erwartung einer fruchtbaren Fortsetzung hier und anderswo ... |
Ausgabe 06/12
09.02.2012
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