Joachim Losehand

Blog von Joachim Losehand

23.07.2009 | 22:38

Was vom Tage übrig blieb

Mit der Konferenz „Autorschaft als Werkherrschaft“, die am 15.06.2009 in Frankfurt am Main stattfand, hat die durch den „Heidelberger Appell“ angestoßene Diskussion um Urheberrecht in den Wissenschaften[1] offenkundig nun an Fahrt verloren und ist zum Erliegen gekommen. Von pathetischen Reden und hitzigen Diskussionsbeiträgen in Blogs und Tageszeitungen satt und wohlig erschlafft wie nach einem opulenten Bankett, das fulminanter Abschluß einer Reihe von Festivitäten war, gönnen die Protagonisten sich und einander ein wenig Muße und Erholung. Denn alles ist gesagt und der letzte Tanz ist getanzt.

Während wir also the day after sonnenumschmeichelt im Morgenrock auf unserer Dachterrasse mit Blick über ... sitzen, von einer Kanne heißen Moccas, frisch gepreßtem Orangensaft und Alkaselzer wieder für die kommende fadesse des Alltäglichen vorbereitet werden, auf die wir noch milde lächelnd durch unsere D&G-Sonnenbrille blicken, während wir langsam wieder am wirklichen Leben teilzuhaben uns anschicken und Pendenzen abarbeiten, die wichtige parfümierte und jene weniger wichtige unparfümierte Korrespondenz begutachten und ungelesene FREITAG-Ausgaben auf dem Zeitungsständer unserer Aufmerksamkeit harrend liegen, ja, in dieser Stimmung, in der konsequenterweise nun unser iPhone 3GS fordernd läuten müßte, da fragen wir uns: was bleibt von diesen turbulenten Tagen?

Im Rückblick fällt auf, daß 1) Roland Reuß wie Volker Rieble ihre autorzentrierte, personalistische und individualistische Begründung der Urheberrechte auch und besonders vonseiten der Literaturwissenschaften vollkommen unwidersprochen vertreten konnten, 2) daß unwidersprochen diese personalistische Rechtfertigung des Urheberrechts sowohl für belletristische Autoren wie für wissenschaftliche Autoren gleichermaßen als rational begründbar für normative Handlungsmaximen propagiert werden konnte. Und schließlich,  daß 3) von einem in der Diskussion nie die Rede war: vom Leser.

Als hätte z. B. es die kunsttheoretische Kritik der Postmoderne (Michel Foucault, Umberto Eco, u. a.) nie gegeben, als sei die Frage des Verhältnisses von Schöpfer (Autor), Werk (Buch) und Rezipient (Leser) nie auch in der neueren deutschen Literaturwissenschaft je zur Debatte gestanden, predigte Roland Reuß ex cathedra Frankofurtensis über die innige Beziehung zwischen Schöpfer und Geschöpf, über das mutterschaftliche Band, das untrennbar – durch die Entäußerung des Schöpfers in seinem Werk – beide verbinde. Hierhinein spielt natürlich auch das Verständnis von Originalität, die unmittelbare und direkte Herkunft (origo) aus der Individualität des Schöpfers. Aus der individuellen Quelle, der das Werk entsprungen ist, werden individualrechtliche Ansprüche des Urhebers abgeleitet. Wie aber steht es dann um das Spannungsverhältnis von Individuum und Tradition, von momentaner Gegenwart und ins Futur wirkender Geschichte? Wie losgelöst ist der Einzelne von seiner Umgebung, von seiner Geschichte und dem inhärenten kulturellen Gedächtnis? Ist Urheberrecht alleine eine Verpflichtung der Gemeinschaft dem Urheber gegenüber, nicht aber auch Verantwortung des Urhebers gegenüber der Gemeinschaft?

Augenfällig wird hier die Unschärfe und Untauglichkeit des „Heidelberger Appells“ für belletristische Autoren und gleichzeitig für wissenschaftliche Autoren. Denn sieht man vom Patenrecht ab, das vom Urheberrecht unterschieden ist, ist es nicht unzweifelhaft, daß der Gedanke der Schöpfer-Geschöpf-Beziehung in dieser individualistischen und vor allem personalistischen Ausprägung für die Wissenschaften überhaupt Geltung findet. Wissenschaftliche Werke unterscheiden sich von belletristischen Werken dahingehend, daß erstere ihre Quellen nennen müssen. Wissenschaftliches Arbeiten baut genuin auf den Werken Anderer auf, rezipiert sie, ordnet sie in einem Kontext und wertet sie durch Zustimmung oder Ablehnung. Nur in den seltensten Fällen – und nie in den Geisteswissenschaften – werden wissenschaftliche Erkenntnisse voraussetzungslos gewonnen. Die originäre „Schöpfungshöhe“, das „geistige Eigentum“ eines wissenschaftlichen Werkes ist, selbst wenn es einen Paradigmenwechsel zum Inhalt hat und einleitet, schon durch die notwendigerweise vorausgehende deskriptive Diskussion der bisherigen Erkenntnisse, das „Durcharbeiten der Sekundärliteratur“, im individuellen Einzelfall im Regelfall gering, wie bahnbrechend die Wirkung auch sein mag.

Zudem mehren oder mindern äußere Faktoren wie Typographie, Satzbild, Bindung und das Publikationsumfeld objektiv die Valenz eines wissenschaftlichen Textes nicht. Es ist auch unerheblich für die Richtigkeit einer wissenschaftlichen These, ob sie auf Büffelhaut, Bütten oder in einem Blog veröffentlicht wird. Die Wahl des Verlages und der Publikationsumgebung folgt anderen Kriterien als die, die bei der Aufstellung eines bildnerischen Werkes oder der Aufführung eines Musikwerkes eines Rolle spielen.

Neben und zusammen mit dem natürlich gerade in den Wissenschaften oftmals aus individueller Eitelkeit und fehlender persönlich ausgedrückter Anerkennung überbetonten Renommee von Verlagen, Reihen und Periodika ist Aufmerksamkeit bzw. Wahrnehmung in der wissenschaftlichen Fachöffentlichkeit der den Publikationsort in der Hauptsache entscheidende Faktor (neben materiellen Erwägungen mit Blick auf die Finanzierung der Veröffentlichung). Aufgrund rein rationaler Überlegungen, sofern Menschen dazu überhaupt in der Lage sind (was zu beweisen wäre), wird die Entscheidung über die Publikation in den Wissenschaften so getroffen werden, daß eine Annäherung an die maximale Wahrnehmung und Rezeption der eigenen wissenschaftlichen Ergebnisse durch Dritte möglich wird, die wiederum von der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit zu den wissenschaftlichen Ergebnissen abhängt.

Ein wissenschaftlicher Autor stellt anders als ein belletristischer Autor oder ein bildender Künstler sein Werk anderen Wissenschaftlern als Arbeitsgrundlage, als Quelle für deren wissenschaftliche Werke zur Verfügung. Wissenschaftliche Texte unterliegen nicht nur im engen Sinn einem durch eine Publikation angestoßene Begutachtung, sondern diese peer review erfolgt mit jeder Rezeption. Annahme, Aufnahme und Ablehnung von wissenschaftlichen Thesen, sie führt zu Diskussionen und gegebenenfalls auch zur Revision durch den Urheber, aufgrund der aus dem Diskurs heraus entstandenen Beiträge. Während ein Künstler nicht irren kann, ist die prinzipielle Fallibilität des Wissenschaftlers unbestritten. Der „individualrechtliche Anspruch“ des Wissenschaftlers besteht nicht einmal in seiner Irrtumsfähigkeit.

Die grundsätzliche Abhängigkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse voneinander, das Rezeptionsgeflecht und die wissenschaftstheoretischen und –historischen Verortungen einzelner Thesen und Thesengruppen und die wissenschaftsimmanenten Usancen, dieses Beziehungsnetz wahrzunehmen, zu reflektieren und zu dokumentieren, ermöglichen dem wissenschaftlichen Autor als Individuum keine Ableitung von personalistisch begründeten, individualrechtlichen Ansprüchen, wie sie – wenn auch nicht unwidersprochen – den Künstler und belletristischen Autoren zukommen können. Dabei lassen sich meiner Meinung nach ebensowenig die Forderungen der Wissenschaft finanzierenden Öffentlichkeit, der Ruf nach dem Gemeinwohl, dem Allgemeingut wissenschaftlicher Erkenntnisse, welches allen Menschen zugute kommen muß, an erster Stelle gegen diese individualistischen Ansprüche, wie sie Roland Reuß und Volker Rieble in aller Schärfe vorgetragen haben, anführen. So begründet und moralisch richtig der Anspruch der Menschen auf die gemeinsame Nutzung und Wertschöpfung wissenschaftlicher Erkenntnisse, gerade der Humanwissenschaften ist, so wenig treffen sie den Kern des personalistischen Blicks der Heidelberger Appellanten auf das Wissenschaftsurheberrecht.

Wissenschaft ist – entgegen der phänomenologischen Vermutung von einsam in ihrer Kate Forschenden und sich kaprizierenden patriarchalen Wissenschaftsstars – gemeinschaftlich strukturiert, die in der unbedingten Verpflichtung, die eigenen Quellen zu nennen, am deutlichsten zum Ausdruck kommt. Es ist ein Irrtum, daß die namentliche Zuschreibung von Thesen und Erkenntnissen Ausdruck dafür ist, daß das Individuum in den Wissenschaften Betonung findet, während der kommunitaristische, gemeinschaftliche Geist der Wissenschaften ja doch ein Aufgehen in der namenlosen Ewigkeit erwarten würde. Die Quellen kennen und nennen bedeutet vielmehr die eigene Eingebundenheit und Selbstverpflichtung gegenüber der scientific community gegenüber sicherzustellen. Während individueller künstlerischer Ausdruck finalen, persönlich endgültigen Charakter haben kann, ist wissenschaftliche Erkenntnis immer offen und unabhängig vom Individuum des einzelnen Wissenschaftlers.

Daß im Diskurs über Wissenschaftsurheberrecht, aber natürlich auch über Urheberrecht im allgemeinen, der Leser oder Nutzer bzw. Rezipient völlig außer Blick gerät, ist Zeuge für die Blindheit, mit der für den Heidelberger Appell (ebenso wie für das Leistungsschutzrecht und andere verwertungsrechtlichen Bereiche) argumentativ geworben wird. Denn der Wissenschaftler ist, wie durch das oben Ausgeführte gezeigt wurde, nie nur Autor, sondern immer auch Leser. Indem der Wissenschaftler urheberrechtliche Ansprüche stellt, schmälert er gleichzeitig auch seine Ansprüche als Nutzer. Den Nützlichkeitsaspekt für Leser ausklammern bedeutet hier, die wissenschaftlichen Fachkollegen und deren Ansprüche nicht zur Sprache zu bringen – und sich in gewisser Weise auch aus der Wissenschaftsgemeinschaft zu verabschieden.

Denn – und das gilt für das allgemeine Urheberrecht genauso: Gewohnheiten und daraus resultierende Ansprüche von Nutzern, von Lesern und Rezipienten unterliegen dem Wandel, der unter anderem durch den technischen Fortschritt und den daraus erwachsenden Möglichkeiten beeinflußt werden. Beispielsweise erscheint es aus praktischen Gründen widersinnig, elektronisch von zu Hause eine Fernleihbestellung auszulösen, die veranlaßt, über 100km oder mehr das bestellte Buch an die Heimatbibliothek zu transportieren, es dort abzuholen und wieder nach Benutzung hinzubringen (von wo es wieder wegtransportiert wird), während es technisch möglich ist, unmittelbar eine digitale Kopie von zu Hause aus bei Google Books einzusehen. Die Zeitkosten für den Nutzer (und die Umwelt sowie die Öffentlichkeit) sind auf dem traditionellen Weg enorm, die materiellen Kosten gleichermaßen unerheblich (Google Books: derzeit kostenlos; Fernleihbestellung: 1,- €).

Wer als Wissenschaftler heute intensiv und ergebnisorientiert mit den Instrumenten der digitalen Welt arbeiten will, begeht wenigstens einmal täglich einen Verstoß gegen das Urheberrecht, entweder wissentlich oder unwissentlich. Es ist leicht, sich 16jährige Gamer oder 26jährige Blogger als „entfesselte Konsumenten“ zu zeichnen, auch wenn das Bild insofern stimmt, als viele Nutzer die Fesseln, die ihnen das Urheberrecht auferlegt, heutzutage ganz alltäglich abstreifen. Je weniger die berechtigten Interessen der Nutzer Berücksichtigung finden, desto weniger werden schlußendlich umgekehrt auch die berechtigten Interessen der Urheber geachtet werden.

Der Heidelberger Appell und die individuellen Interessen seiner Urheber mögen derzeit ihr Ziel erreicht haben und die Diskussion darum mag vordergründig zum Stillstand gekommen sein.

Tatsächlich aber hat die Diskussion um das Urheberrecht gerade erst angefangen.

 

[1] delicious.com/CH_/heidelberger_appell

 

 

 
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Kommentare
Joachim Losehand schrieb am 23.07.2009 um 22:41
Addendum
Zwei – uneingeschränkt lesenswerte – Beiträge dazu stammen von Till Kreutzer: Das Modell des deutschen Urheberrechts und Regelungsalternativen (Baden-Baden 2008)[1] und neuestens von Gerd Hansen: Warum Urheberrecht? Rechtfertigung des Urheberrechts unter besonderer Berücksichtigung des Nutzerschutzes (Baden-Baden 2009). [2] Den Hinweis verdanke ich Matthias Spielkamp [3] und beiden Autoren bzw. deren Werken Anregungen für diesen Text.

(Die beiden Dissertationen erfüllen allerdings ein zentrales Kriterium fachwissenschaftlicher Qualifikationsschriften nicht: minimaler Erkenntnisgewinn bei maximalem Verständnisverlust auf Seiten des Lesers.)

Die Werkeinsicht wurde ermöglicht durch die Fernleihstelle der UB Oldenburg sowie die UB Bochum und die SUB Hamburg – und dem Deutschen Volk, das den Bücherwagen rollen läßt.

[1] www.irights.info/index.php?id=730
[2] www.nomos-shop.de/productview.aspx?product=10982
[3] immateriblog.de/?p=830#more-830
Streifzug schrieb am 23.07.2009 um 22:59
Hallo Joachim Losehand,

toller Artikel.

am Wochenende pflege ich ~ 50 gesammelte neue Quellen ein.
Joachim Losehand
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anne mohnen hat gerade einen Kommentar geschrieben.
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