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Eine der exponiertesten Protagonistinnen im Kampf um die Freiheit des geistigen Eigentums, um die Souveränität der Autoren über ihr Werk ist die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Indem sie vorrangig den Unterzeichnern des Heidelberger Appells „Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte“ eine publizistische Plattform für die Verbreitung ihres Anliegens bietet, unterstützt die Tageszeitung nachhaltig deren Sache.
Auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sorgt sich darum, „daß der fortschreitende Verlust des Respekts vor geistigem Eigentum zu einer dramatischen Verschlechterung der Bedingungen für die Schöpfung und Verbreitung hochwertiger Bücher führen könnte“ und „mit dem geistigen Eigentum zugleich die Freiheit von Wissenschaft und Literatur mit den Füßen getreten wird“. [1]
Ich hatte mich vor einigen Tagen gefragt [2], ob die Unterstützung der Verlage für uns Künstler und Literaten im Kampf um die Wahrung der Souveränität des Urhebers nicht ein Danaergeschenk ist, daß Werkvermittler und –verwerter nicht eigene Ziele verfolgen, die mit denen, wie wir Urheber sie haben, vielleicht wenig gemeinsam haben.
Das Vertragswerk, das den Autoren der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zur Unterfertigung vorgelegt wird, zeigt dabei, wie weit Anspruch und Wirklichkeit auseinanderliegen: Denn mit dem vorformulierten Vertrag werden die Autoren der FAZ regelmäßig enteignet, sie – die Urheber – geben regelmäßig exklusiv und umfassend alle Rechte an ihrem Werk ab. [3]
Werkherrschaft des Urhebers bedeutet unter anderem, die Veröffentlichung und Vervielfältigung seines Werkes bestimmen und kontrollieren zu können. Darum vergibt er an Interessierte Nutzungsrechte an seinem Werk zur Veröffentlichung z. B. im Internet, zum Abdruck in Druckwerken und Periodika. Besonders im Internet ist die Gefahr groß, daß Texte ohne Einwilligung von uns Urhebern und unkontrolliert weiterverbreitet und – vielleicht auch zu kommerziellen Zwecken – von Dritten genutzt werden. Von Dritten, denen wir unter keinen Umständen die Einwilligung zur Veröffentlichung geben würden. Die Freiheit geistigen Eigentums läßt sich im und durch das Medium Internet leicht „mit Füßen treten“.
Wenn aber ein Urheber einem Werkvermittler – wie der FAZ – das vertraglich das Recht einräumt bzw. einräumen muß, „Dritten entgeltlich oder unentgeltlich einfache Nutzungsrechte daran einzuräumen und/oder die eingeräumten Rechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen“,[3, S. 1] dann gibt er damit die Herrschaft über die Verbreitung seines Werkes ab.
Während bisweilen im Internet illegal und nach der wild-wild-web-Methode „don’t ask – don’t tell“ die Souveränität des Urhebers ignoriert wird, ignorieren Verlage wie der der FAZ die Souveränität des Urhebers vertraglich und legal.
Wo ist da der Unterschied für den Urheber? Nun, Raubkopierer haben kein Vertrauensverhältnis zu ihren Verlegern. Verträge unter Vertrauten sind ja vor allem just for the records, niemand will auch nur daran denken, daß Verlage ihre Autoren und deren geistiges Eigentum mit Füßen treten. Schließlich engagiert sich ja die FAZ ja auch für das Urheberrecht und schickt mit Frank Schirrmacher einen ihrer Herausgeber auf die Tagung in Frankfurt, am 15. Juli 2009. [4]
Daß die Großtante des Bildungsbürgertums, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, ihr Vertragswerk durchaus ernst meint und mit der vertraglich möglichen Rechteübertragung auf Dritte ohne Einwilligung des Urhebers ernst macht, davon kann jetzt Elke Heidenreich aus Erfahrung berichten.
Der Zuschuß- und Briefkastenverlag [8a] „Deutsche Literaturgesellschaft“, der von sich behauptet, unbekannten Autoren die Möglichkeit zu geben, gegen Geld („Zuschuß“) endlich ihr Werk veröffentlicht zu sehen,[8b] hat einen 84-seitigen Sammel„band“ [5] der bekannten Autorin mit dem Titel „Bücher könnte ich lassen, Oper nie!“ veröffentlicht. Die Interessen der „Deutsche Literaturgesellschaft“ sind – wie bei allen Zuschußverlagen – vornehmlich am pekuniären Gewinn orientiert und weniger an der „Publikationsfreiheit“ ihrer von anderen Verlagen im Dutzend abgelehnten und enttäuschten Autoren. Wieso publiziert also Frau Heidenreich ihre „Liebeserklärung an die Oper“ nicht bei Hanser oder im Aufbau-Verlag, wo sie eine arrivierte Autorin ist? Weil sie den Zuschußverlag unterstützen und sein Renommee verbessern will?
Die Lösung: Der Verlag „Deutsche Literaturgesellschaft“ hat Elke Heidenreich überhaupt nicht gefragt. Sondern die FAZ. Denn sämtliche abgedruckten Texte wurden in der FAZ veröffentlicht – und die Nutzungsrechte an diesen Texten kann die FAZ ungefragt „Dritten entgeltlich oder unentgeltlich [...] einzuräumen und/oder die eingeräumten Rechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen“. [3, S. 1]
Witzigerweise findet Elke Heidenreich das jetzt überhaupt nicht witzig, daß ohne ihr Wissen oder Einverständnis Texte, Name und Bild von dem Berliner Verlag genutzt wurden: „Ich bin über die Machenschaften der sogenannten Deutschen Literaturgesellschaft empört und habe damit nichts zu tun. Im Gegenteil, die Opfer solcher Zuschußverlage beklagen sich oft bei mir, daß sie sich betrogen fühlen“. [6]
Die „Deutsche Literaturgesellschaft“ handelt – gegen den Willen von Elke Heidenreich also völlig legal gegen den Willen der Urheberin, denn offensichtlich juristisch einwandfrei und vertraglich rechtmäßig hat der Verlag bei der FAZ die Rechte an den Texten bei der FAZ in Lizenz erworben. [7]
„Selbstverständlich verbleiben die Urheberpersönlichkeitsrechte – also vor allem Ihre Befugnis, solche Nutzungen, Entstellungen oder sonstige Beeinträchtigungen zu untersagen, die geeignet sind, Ihre berechtigten geistigen und persönlichen Interessen an Ihrem Werk zu gefährden [...] bei Ihnen“, formuliert die FAZ in ihrem Vertragswerk. [3, S. 2] Im Nachhinein klagen kann man immer. Im Vorfeld fragen – das scheint für die FAZ keine Handlungsmaxime zu sein. Ah, auf sowas, „da scheißt doch der Hund drauf“.
Wer tritt die Freiheit des geistigen Eigentums mit Füßen?
Wenn wir Urheber und Autoren unsere Souveränität und Herrschaft über unser Werk wirksam verteidigen wollen, sollten wir nicht ausgerechnet und leichtfertig gutgläubig jene zu Hilfe rufen und innerhalb unsere Mauern lassen, die uns die Freiheit, die wir meinen, immer wieder versagen.
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[1] www.boersenblatt.net/326041
[2] www.freitag.de/community/blogs/joachim-losehand/verlegerschaft-als-werkherrschaft
[3] www.freischreiber.de/sites/default/files/FAZ-Vertrag.pdf
[4] www.textkritik.de/urheberrechtstagung/[5] deutsche-literaturgesellschaft.de/ElkeHeidenreichJrgenHansenBcherknnteichlassenOpernie.php
bzw. deutsche-literaturgesellschaft.de/book_detail.php?ID=19
Vgl. www.literaturcafe.de/texte-von-elke-heidenreich-erscheinen-bei-einem-zuschussverlag/; www.perlentaucher.de/blog/45_faz_enteignet_paepstin._elke_heidenreich_empoert
[6] www.literaturcafe.de/elke-heidenreich-ueber-deutsche-literaturgesellschaft-empoert/
[7] www.literaturcafe.de/texte-von-elke-heidenreich-erscheinen-bei-einem-zuschussverlag/
[8a] Aktualisierung am 28.6.9: Der angebliche Verlagssitz ist im Grunde genommen nicht mehr als eine Briefkastenfirma. Die vornehme Berliner Adresse ist käuflich. Sie wird von einem Unternehmen der Dussmann-Gruppe angeboten, zu der auch das bekannte Berliner Kulturkaufhaus gehört. „Attraktive Geschäftsadressen ab 65 Euro, so bewirbt der Dienstleister die virtuellen Büros.“ www.literaturcafe.de/deutsche-literaturgesellschaft-macht-elke-heidenreich-ungefragt-zur-herausgeberin/
[8b] Aktualisierung am 28.6.9: Wolfgang Tischer (Das Literatur-Café) hat mir einen freundlichen Brief geschrieben, in dem er mir rät, die Passage über das genannte Unternehmen gegen mögliche sinnentstellende Zitation und bspw. Verwendung als "testimonial" zu schützen und darum „etwas abzuändern und deutlicher zu machen, was für eine Art von 'Verlag' das ist.“ Vgl. a. www.autoren-magazin.de/zuschussverlage_u.a._unternehmen_und_vereine.phtml
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Ein klarer Fall von doppelter Moral. Natürlich haben Verleger jahrelang z.B. wissenschaftliche Fachaufsätze retrodigitalisiert, ohne einen Autor, der über die ausschließlichen Nutzungsrechte verfügte, zu fragen oder auch nur nachträglich zu informieren.
Siehe dazu auch: archiv.twoday.net/stories/5711856/ |
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danke für diesen Beitrag. sehr informativ.
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Stringente Argumentation. Mich wundert, das Elke Heidenreich so ahnungslos war. Als gebranntes "Fernsehkind" hätte sie sich sachkundiger machen können. Zur Entlastung - un das geht mir selbst so - die Fallstricke lauern leider überall und werden ständig erneuert.Die Juristenzunft freut sich.
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Hallo Joachim,
du bist super im Thema. Eine Anregung: Timeline und Darstellung der Vernetzung solcher Aktivitäten. Vorbereitende Artikel. Heidelberger Appell. Wer hat ihn geschrieben, wer unterzeichnet? Wo wurde auf ihn Bezug genommen? Wie haben Politiker reagiert? Welche weiteren Artikel bauten darauf auf? Wo und von wem wurden die Artikel verfasst? Wer schreibt kritische Artikel? Wie sind die Fakten? Eine umfassende Darstellung zeigt bestimmt interessante Zusammenhänge und Verflechtungen auf. So ein "Projekt" könnte auch in Zusammenarbeit erstellt werden. Im Netz, mit entsprechenden Berechtigungen, z. B. ein knol-Artikel. Wäre das was? |
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Es gibt ein nettes Bild von Carl Barks, das Donald Duck zeigt, nachdem er von seinem Onkel Dagobert wieder einmal aufgefordert wurde, das Unmögliche möglich zu machen. Völlig erschöpft hebt Donald zaghaft den Zeigefinger und sagt: "Ich bin nur begrenzt belastbar" ...
Vielen Dank, Streifzug, für die bedenkenswerte Anregung, eine klasse Idee. Eine Sammlung zu Open Access unternimmt schon seit längerem Dr. Klaus Graf in "Archivalia" [http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/], eine stets aktuell sprudelnde Quelle. Das heißt nun nicht, daß ich "kneife" oder dem Projekt eine Absage erteile, im Gegenteil. Allerdings natürlich und überdies stapeln sich um mich herum auf dem Boden, den Fensterbrettern und Tischen alle möglichen Dinge, die in die Hand genommen und erledigt werden wollen (und nicht nur einfach wieder zurückgelegt werden sollten ...). In zwei Wochen habe ich vier Monate Sommerferien, da wird sich also sicherlich etwas auf die Beine stellen lassen ... wer an einer Zusammenarbeit, die sicherlich fruchtbar und notwendig angesichts der Fülle ist, melde sich bitte bei mir per E-Mail ... Nochmals herzlichen Dank für die Anregungen und die Blumen. Grüße, JL. |
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Hallo Joachim Losehand,
der Vorschlag war als Entlastung gedacht. Wenn alle relevanten Informationen in einem offenen System (knol?) gesammelt werden, sind sie nicht verstreut und allen Interessierten steht die Möglichkeit offen mitzuwirken. Auch kann dadurch aus der linearen Abfolge immer neuer Informationen ein stets aktueller Text erstellt werden. So haben wir viele Artikel, die über weite Teile des Internet verstreut sind. Die "andere Seite" arbeitet mit einem klaren Konzept. Der Boden wird vorbereitet, dann der Appell, Besprechungen, Meinungsbildung, erzeugen von Öffentlichkeit, Lobbying bei Politikern. Soll ich einfach so einen Artikel erstellen und die von dir bisher geposteten Artikel hinzufügen. Kein Problem. Ich dachte nur, dass es sinnigerweise unter deiner Federführung geschieht, da du dich so stark einbringst. Dann kann ich jetzt auch die Gelegenheit nutzen und sagen: Besten Dank für die bisherige Arbeit, die du auch noch öffentlich zur Verfügung stellst. |
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So. Jetzt habe ich mal eine kleine Infrastruktur bereitgestellt unter www.open-excess.net/ [nicht zu verwechseln mit www.open-access.net/ ... ;-)]
Bei knol oder Wikipedia-artigen Strukturen ist mir die "Werkherrschaft der Autoren" zu wenig berücksichtigt - oder zu sehr, je nachdem ... Ihre Anregung ist durch die Blogstruktur, an der jeder (einigermaßen) Kompetente nach Anmeldung mitarbeiten kann, sicherlich eine vernünftige Sache und momentan kostenneutral ... Struktur und Inhalt sind noch unklar, aber ich denke darüber die nächsten Tage nach - wie auch dazu jeder eingeladen ist. Mehr per E-Mail oder sonstwie? Schönes Wochenende, JL. |
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Nachtrag: Wir sind alle Arbeiter im Weinberg, da muß niemand die Feder führen (oder sich aufstecken ...); die Feder schwingen, das ja. JL.
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knol unterscheidet sich stark von Wikipedia was die "Werkherrschaft der Autoren" betrifft.
knol hat verschiedene Modelle der Bearbeitung (wird durch den "Besitzer geprüft und freigegeben oder verworfen", dieses Recht kann ausgeweitet werden) und unterschiedliche Rechte-Modelle. Schönes Wochenende. |
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Allerdings - wenn ich da auf den Stand der Dinge bin? - arbeiten beide mit *einem* Text, den viele bearbeiten und erstellen. Mir als Leser ist immer ganz lieb, wenn ich unterscheiden kann, von wem was kommt.
open-excess.net soll natürlich offen sein, trotzdem verantwortlich. Oder hielten oder halten Sie knol für sinnvoller? |
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Vielen Dank für die weiteren Verweise.
Elke Heidenreich ist nicht die einzige "Ahnungslose" - wir alle unterschreiben ja laufend Verträge und lesen uns die zugehörigen AGB oder die Detailbestimmungen nicht aufmerksam genug durch; außerdem überwiegt doch zumeist das Publikationsinteresse. Wer - gerade von den no-names - will nicht mal in der FAZ (oder im "Freitag", höhöhö) zu Wort kommen, egal, wie der Vertrag aussieht? (Auch auf sowas scheißt dann der Hund ...) NB hat auch Thomas Hürlimann seinen FAZ-Vertrag nicht richtig gelesen ... www.perlentaucher.de/blog/26_thomas_huerlimann:_mein_copyright |
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Bitte alle relevanten Beiträge auch in Connotea einbringen:
www.connotea.org/tag/oa.heidelberg Peter Suber hat den Tag oa.heidelberg eingeführt, scheint ihn aber nicht zu pflegen, fast alle Einträge sind von mir. Ich vergebe ihn nur zusammen mit oa.new, oft auch mit oa.german (für die Sprache der Quelle) oder oa.germany (OA in D) zusammen. |
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Danke für die Info - ließ sich leicht bewerkstelligen und läßt sich leicht pflegen ... JL
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Sehr informativ - und heute auch bei Perlentaucher verlinkt. Das ist doch klasse.
Übrigens - im "Literaturcafe" war ich lange Zeit im Forum. Habe auch moderiert. Aber sie haben das Forum leider dichtgemacht. Habe ich in einem Blog über die Stille angemerkt. Der Tischer ist leider auch nicht sehr wagemutig. Das aber nur am "Tratsch"-Rand. |
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Generell können Autoren gegen solche Verträge wenig ausrichten, weil die Verlage ihre Marktmacht ausnutzen. Ich empfehle allerdings, folgende Klausel unter Artikel zu setzen, die man einer Zeitung schickt:
"Dieser Text wird Ihnen zum EINMALIGEN ABDRUCK IN IHREM TITEL sowie zur Publikation auf der Website DES SELBEN TITELS und in dessen Online-Archiv sowie assoziierten Profi-Archiven zur Verfuegung gestellt. Alle weiteren Rechte verbleiben bei der Autorin. Zu einem frueheren Zeitpunkt gemachte allgemeine Copyright-Abtretungen des Autoren werden aufgehoben. Mit der Publikation dieses Textes akzeptieren Sie diese Bedingungen." |
Ausgabe 10/10
11.03.2010
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